Feuerwerk am Ümminger See
20251957 · Antwort der Verwaltung · 10.09.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Ümminger See · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Nutzung von Feuerwerken am Ümminger See reagiert. Da der Großteil des Sees im Landschaftsschutzgebiet Nr. 19 liegt, ist das Abbrennen von Feuerwerk dort grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme gilt für das sogenannte Barockfeuerwerk, das ohne Knalleffekte auskommt, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wurde. In den nördlichen Bereichen des Sees, einschließlich der Stellplätze und der Gastronomie, ist das Abfeuern von Feuerwerken bei vorheriger Anzeige bei der Immissionsschutzbehörde weiterhin zulässig.
In den Monaten April bis Juni 2025 verzeichnete die Verwaltung vermehrt Beschwerden über Feuerwerke mit Knalleffekten. Im Rahmen von Anzeigeverfahren legen die Feuerwehr, die Immissionsschutzbehörde und die Untere Naturschutzbehörde spezifische Auflagen fest, die unter anderem den Brandschutz, die Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr sowie den Schutz von Lebensräumen betreffen.
Aufgrund der hohen Nutzung des Gebiets und zur Vermeidung von Konflikten mit der angrenzenden Wohnbebauung sowie zum Schutz der Natur beabsichtigt die Verwaltung, ein generelles Feuerwerksverbot für den gesamten Bereich des Ümminger Sees einzuleiten.
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(Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter).