Anforderungen an ehrenamtliche Straßenfeste
20252005 · Antwort der Verwaltung · 10.09.2025 · Ordnungs- und Veterinäramt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zu den Anforderungen an ehrenamtliche Straßenfeste reagiert. Im Bereich der Sicherheit sind die Auflagen für Veranstaltungen ohne erhöhtes Gefährdungspotenzial geringer als bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko. So wird beispielsweise kein Zufahrtsschutz durch Sicherheitsbehörden gefordert. Die technischen Sicherheitsanforderungen hängen von der Bewertung des Gefährdungspotenzials ab, unabhängig davon, ob ein ehrenamtlicher oder gewerblicher Veranstalter auftritt. Das Ordnungs- und Veterinäramt bietet auf freiwilliger Basis Beratungen zum Thema Zufahrtsschutz an.
Hinsichtlich der Lebensmittelhygiene orientiert sich die Verwaltung an der Leitlinie „Feste sicher feiern“. Da Veranstalter solcher Feste in der Regel keine Lebensmittelunternehmen im Sinne des Lebensmittelrechts sind, unterliegen sie nicht der vollständigen Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Die Behörde entscheidet jedoch im Einzelfall über die Anwendung. Wichtige Schwerpunkte der Lebensmittelüberwachung sind unter anderem die Trinkwasserqualität, die Temperaturführung, die Lagerung von Speisen sowie die Handwaschgelegenheiten und die Belehrung der Helfer nach dem Infektionsschutzgesetz. Professionelle Betreiber, die an solchen Festen teilnehmen, müssen die vollständigen Anforderungen der EU-Verordnung erfüllen. Der Verwaltung sind aktuell keine Absagen von Veranstaltungen bekannt, die auf diese Auflagen zurückzuführen sind.
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