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Antwort der Verwaltung

E-Scooter und Geofencing

20251574 10.09.2025 Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage E-Scooter und Geofencing · 22.05.2025
🟢 Beschlossen 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zur Nutzung und zum Abstellen von E-Scootern in Bochum gestellt. Hintergrund der Anfrage waren die Einhaltung von Verboten in Park- und Grünanlagen sowie der Einsatz von Geofencing-Technologie.

Die Verwaltung erklärte, dass der gewerbliche Verleih von E-Scootern seit dem 1. März 2025 über Sondernutzungserlaubnisse geregelt wird. Diese Erlaubnisse legen fest, in welchen Bereichen das Bereitstellen sowie der Beginn und das Ende eines Mietvorgangs untersagt sind. Betroffen sind unter anderem Park- und Grünflächen, Fußgängerzonen, Naturschutzgebiete, Spielplätze, Friedhöfe sowie Brücken und Feuerwehrzufahrten. Alle vier in Bochum tätigen Anbieter nutzen Geofencing-Technologie, um diese räumlichen Beschränkungen technisch umzusetzen. Die Anbieter haben hierfür die erforderlichen GPS-Daten der Verwaltung erhalten.

Zur Vermeidung von unsachgemäßem Abstellen plant die Stadt, im Juni 2025 sechs feste Abstellflächen im Innenstadtbereich, etwa am Hauptbahnhof, am Bermuda3eck und am Rathaus, einzurichten. Die Anbieter weisen zudem ihre Nutzer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln hin, wobei bei Verstößen Bußgelder erhoben werden können.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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