Grundsteuerbescheide / Begleitende Informationen zu Förderprogrammen
20251653 · Antwort der Verwaltung · 10.09.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung angefragt, ob die jährlichen Grundsteuerbescheide als Informationskanal für kommunale Förderprogramme genutzt werden können. Ziel ist es, Eigentümer über Themen wie die Entsiegelung von Flächen, die Wärmeplanung oder die Nachhaltigkeitsstrategie zu informieren, etwa durch Beilagen wie Flyer oder QR-Code-Verweise.
Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass die Bescheide für Grundbesitzabgaben im Rahmen der Jahressollstellung zu Beginn des Jahres versendet werden. Ein beigefügtes Informationsmaterial könnte zu höheren Kosten bei der Frankierung und dem Versand führen. Ein Vergleich mit sechs anderen Städten in Nordrhein-Westfalen ergab, dass der administrative Aufwand für das Drucken, Zuordnen und Einkuvertieren von Flyern in einigen Kommunen als zu hoch eingestuft wurde.
Als Alternative zum flächendeckenden Versand schlägt die Verwaltung einen adressatenorientierten Versand vor. Dabei sollen spezifische Informationen gezielt an die betroffenen Eigentümergruppen übermittelt werden. Unter Einhaltung des Steuergeheimnisses und des Datenschutzes können hierfür ausgewertete Adressdaten der Fachbereiche genutzt werden. Dieser maßnahmenbezogene Ansatz würde die Kosten für umfangreichere Briefumschläge vermeiden und eine bedarfsgerechte Information ermöglichen.
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