Handlungsbedarf Lärmschutzmaßnahmen
20251535 · Antwort der Verwaltung · 10.09.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Partei „Die Stadtgestalter“ hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur die Notwendigkeit weiterer Lärmschutzmaßnahmen thematisiert. Grundlage der Anfrage ist eine Niederschrift einer Verkehrsingenieursbesprechung des NRW-Umweltministeriums vom November 2024. Laut diesem Dokument ist das Ermessen der Straßenverkehrsbehörde bei Überschreitung der Lärmschutz-Richtwerte erheblich reduziert, was Maßnahmen wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zur Folge haben kann. Die Anfrage untersuchte, inwiefern die Verwaltung diese Auffassung berücksichtigt, welche Konsequenzen sich daraus für den Bochumer Innenstadtring ergeben und ob mit Klagen von Umweltschutzverbänden zu rechnen ist.
Die Verwaltung bestätigte, dass ihr die Auffassung der Verkehrsingenieursbesprechung bekannt sei und diese bei der Prüfung der Lärmschwerpunkte im Rahmen der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplanes berücksichtigt werde. Die Prüfung der einzelnen Lärmschwerpunkte erfolgt durch Einzelfalluntersuchungen, wobei die Ergebnisse und daraus resultierende Maßnahmen jeweils für die betroffenen Punkte bekanntgegeben werden. Seit der Übermittlung der Niederschrift durch die Bezirksregierung Arnsberg im Februar 2025 sind der Verwaltung keine Klagen oder Klageandrohungen bekannt. Die Bearbeitung der bekannten Lärmschwerpunkte wird mit den zuständigen Fachämtern fortgesetzt.
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