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Antwort der Verwaltung

Private Ökokonten auf Friedhöfen

20251903 10.09.2025 Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Private Ökokonten auf Friedhöfen · 22.05.2025
🟢 Beschlossen 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Thema private Ökokonten auf nicht städtischen Friedhofsflächen geantwortet. Das Potenzial für private Ökokonten auf nicht städtischen Flächen, insbesondere in der Landwirtschaft, wird von der Verwaltung als mittel bis hoch eingestuft. Die Nachfrage landwirtschaftlicher Betriebe ist bisher jedoch gering, da die Einrichtung eines Ökokontos die wirtschaftliche Nutzungsflexibilität der Flächen einschränkt. Sobald Flächen einem Bauvorhaben zugeordnet sind, muss die ökologische Nutzung dauerhaft erhalten bleiben.

Bezüglich der Einbindung von Eigentümern nicht städtischer Friedhofsflächen wurden bislang keine spezifischen Schritte unternommen. Eine Auswertung von Luftbildern zeigt zwar ein Aufwertungspotenzial dieser Flächen, allerdings fehlen derzeit zusammenhängende Flächen von mindestens einem Hektar, die für eine wirtschaftliche Tragfähigkeit notwendig wären.

Als mögliche Kompensationsmaßnahmen auf privaten Friedhofsflächen nennt die Verwaltung die Umwandlung von Rasenflächen in artenreiche Blühwiesen mit regionalem Saatgut, die Anlage von Alt- und Totholzstrukturen zur Unterstützung von Insekten, Vögeln und Kleinsäugern sowie die Anlage von Obstwiesen und Landschaftshecken.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 152 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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