Mülltrennung und Biotonnenquote bei der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften
20251946 · Antwort der Verwaltung · 16.09.2025 · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20251946 auf eine Anfrage der ehemaligen Gruppe „Die Stadtgestalter im Rat“ zur Mülltrennung und zur Nutzung von Biotonnen geantwortet. Die Ausführungen der Abteilung Zentrale Dienste – Kaufmännische Betriebsleitung beziehen sich auf die Abfallsituation in den städtischen Liegenschaften.
An allen Verwaltungsstandorten wird grundsätzlich eine Mülltrennung durchgeführt. Das Aufkommen an Restmüll in den städtischen Liegenschaften ist seit drei Jahren mit etwa 940 Tonnen pro Jahr konstant. Eine präzise Ermittlung des Restmüllvolumens pro Mitarbeiter ist laut Verwaltung nicht wirtschaftlich umsetzbar, da die unterschiedlichen Arbeitszeiten zwischen Büro und Homeoffice sowie personelle Veränderungen eine exakte Erfassung der Daten erschweren würden.
Ein Einsatz von Biotonnen ist in der Verwaltung nicht vorgesehen. Die Verwaltung begründet dies damit, dass eine separate Sammlung von Bioabfällen in den Büro- und Aufenthaltsbereichen aufgrund der sehr geringen Abfallmengen ökonomisch nicht zielführend erscheint.
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