E-Scooter im Mängelmelder
20252057 · Antwort der Verwaltung · 18.09.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der CDU- und SPD-Fraktionen zum Umgang mit unsachgemäß abgestellten E-Scootern reagiert. Seit dem 8. Juli 2025 ist im städtischen Mängelmelder eine eigene Unterkategorie für E-Scooter verfügbar, um die Meldung von Fahrzeugen, die Gehwege blockieren, zu ermöglichen. Die Stadt bewertet diese zentrale Meldemöglichkeit im Hinblick auf die Serviceorientierung gegenüber der Bürgerschaft positiv.
Hinsichtlich der rechtlichen Handhabung wies die Verwaltung darauf hin, dass für E-Scooter die Parkvorschriften für Fahrräder gelten. Das Abstellen auf Gehwegen ist grundsätzlich zulässig, sofern keine Verkehrsbehinderung entsteht. Verstöße gegen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung können mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet werden. Für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist jedoch eine Privatanzeige mit genauen Tatangaben und Zeugen erforderlich, die über das Rechtsamt und nicht über den Mängelmelder abgewickelt wird. Für Verstöße im fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig.
Im Austausch mit den E-Scooter-Anbietern arbeitet die Stadt an kontinuierlichen Verbesserungen. Eine technische Automatisierung der Meldewege, etwa durch die Einbindung externer Plattformen wie scooter-melder.de, ist derzeit aufgrund der Systemkonfiguration nicht möglich. Hierzu sind weitere Gespräche mit dem zuständigen Softwareunternehmen erforderlich, um die Machbarkeit und den Aufwand zu prüfen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter).