E-Scooter im Mängelmelder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der CDU- und SPD-Fraktionen zum Umgang mit unsachgemäß abgestellten E-Scootern reagiert. Seit dem 8. Juli 2025 ist im städtischen Mängelmelder eine eigene Unterkategorie für E-Scooter verfügbar, um die Meldung von Fahrzeugen, die Gehwege blockieren, zu ermöglichen. Die Stadt bewertet diese zentrale Meldemöglichkeit im Hinblick auf die Serviceorientierung gegenüber der Bürgerschaft positiv.
Hinsichtlich der rechtlichen Handhabung wies die Verwaltung darauf hin, dass für E-Scooter die Parkvorschriften für Fahrräder gelten. Das Abstellen auf Gehwegen ist grundsätzlich zulässig, sofern keine Verkehrsbehinderung entsteht. Verstöße gegen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung können mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet werden. Für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist jedoch eine Privatanzeige mit genauen Tatangaben und Zeugen erforderlich, die über das Rechtsamt und nicht über den Mängelmelder abgewickelt wird. Für Verstöße im fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig.
Im Austausch mit den E-Scooter-Anbietern arbeitet die Stadt an kontinuierlichen Verbesserungen. Eine technische Automatisierung der Meldewege, etwa durch die Einbindung externer Plattformen wie scooter-melder.de, ist derzeit aufgrund der Systemkonfiguration nicht möglich. Hierzu sind weitere Gespräche mit dem zuständigen Softwareunternehmen erforderlich, um die Machbarkeit und den Aufwand zu prüfen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 18.09.2025Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2025Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
- Anregung gemäß § 24 GO NRW: Igel retten - Mähroboter regulieren - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion 10.09.2025
- Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) hier: Probebohrungen und Verfüllungen Hinter der Kiste 09.10.2025
- Das Letzte und wegen Faulenquote: Metaanfrage zur Qualität von Anfragen 09.10.2025
- Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) hier: Brückenbau über die A448 für die Opeltrasse 09.10.2025
- Information über die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallenden Verträge für das Kalenderjahr 2024 09.10.2025
- Informationen für Neulinge 09.10.2025
Aus derselben Sitzung
- Realisierungsbeschluss Wegebau Carolinenglückbahn Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung), 18.09.2025
- Wittener Straße zw. Alte Wittener Straße und Ümminger Straße - Radwegeverbindung Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung), 18.09.2025
- Erwerb einer stillgelegten Bahntrasse für den Geh- und Radwegeausbau Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung), 18.09.2025
- 3. Änderungsverfahren Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost – Erweiterung des Naturschutzgebietes Nr.1 „Blumenkamp“ hier: Satzungsbeschluss gem. 20 (2) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung), 10.09.2025
- Kanalerneuerung Dr.-C.-Otto-Straße (zw. Hsnr. 222 u. 191) Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (43. Sitzung), 18.09.2025
- Wildplakatierung - Bauordnung Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung), 10.09.2025
✉ Neue Vorlagen zum Thema Mobilität & Verkehr direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz