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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB - Im Haarmannsbusch -Zur Vorlage · 20240868 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat im Rahmen der Beschlussvorlage 20240868 ein bebauungsplanersetzendes Verfahren für die Erschließungsanlage „Im Haarmannsbusch“ beantragt. Das Verfahren konzentriert sich auf den etwa 730 Meter langen Abschnitt zwischen der Straße „Unterm Kolm“ und der Surkenstraße im Stadtbezirk Süd. Ziel des Verfahrens ist es, zu prüfen, ob die bestehende Erschließungsanlage den Grundsätzen der Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 bis 6 BauGB entspricht. Damit sollen die Voraussetzungen für eine rechtssichere Erhebung von Erschließungsbeiträgen geschaffen werden.
Hintergrund des Verfahrens ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwägung aller betroffenen Belange. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat verdeutlicht, dass Entscheidungen zur Feststellung der Übereinstimmung mit Bauleitplanungsprinzipen eine sachgerechte Abwägung erfordern, um rechtssicher zu sein. Im Zuge dieses Verfahrens sollen die öffentlichen und privaten Belange ermittelt und gegeneinander abgewogen werden. Dies umfasst auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Beschluss sieht vor, die Ausbauplanung einschließlich des Erläuterungsberichts zu veröffentlichen. Die abschließende Entscheidung über das Verfahren wird durch den Oberbürgermeister getroffen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240868
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid hier: Beschluss städtebaulicher Rahmenplan Wilhelm-Leithe-Weg NordZur Vorlage · 20241679 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20241679 den städtebaulichen Rahmenplan für den Bereich Wilhelm-Leithe-Weg Nord vor, der als Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 1008 dienen soll. Ziel des Projekts „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“ ist die Entwicklung von Gewerbe- und Wohnbauflächen sowie die Aufwertung des Umfelds des Bahnhofs Wattenscheid.
Nachdem ein geplanter Grundstückserwerb im Rahmen der ursprünglichen Planung nicht realisiert werden konnte, wurde das Konzept in einem internen Verfahren neu entwickelt. Der vorliegende Entwurf sieht ein gegliedertes Gewerbegebiet und ein gemischt genutztes Gebiet vor, welches sich zum neuen Bahnhofszugang hin öffnet. Die Gestaltung des Quartiers ist auf eine autoarme Nutzung ausgelegt, wobei eine Quartiersgarage am westlichen Übergang zur Planung gehört. Das Planungskonzept folgt dem Prinzip der Schwammstadt zur Regenwasserrückhaltung und beinhaltet ein Wegenetz für den Fuß- und Radverkehr.
Das zuständige Begleitgremium hat den Entwurf mit Hinweisen zur weiteren Ausarbeitung versehen, unter anderem bezüglich der Gestaltung von Platzflächen, des Erhalts von Baumbeständen sowie der Vermeidung von Angsträumen. Die weitere Entwicklung des Bebauungsplans umfasst die Beauftragung notwendiger Fachgutachten zu Verkehr, Entwässerung und Landschaftsbild. Die Projektentwicklung für das Baugebiet wird durch eine Tochter der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bochum übernommen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2.1Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid, hier: Beschluss städtebaulicher Rahmenplan Wilhelm-Leithe-Weg Nord - Änderungsantrag des beratenden Mitglieds "Dr. Volker Steude" -Zur Vorlage · 20242142 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 35. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 3. September 2024 liegt ein Änderungsantrag von Ratsmitglied Dr. Volker Steude vor. Der Antrag bezieht sich auf das Projekt „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“ sowie den städtebaulichen Rahmenplan Wilhelm-Leithe-Weg Nord.
Dr. Steude beantragt, den bestehenden Beschlussvorschlag zu ersetzen. Nach dem vorliegenden Entwurf soll der aktuelle städtebauliche Rahmenplan nicht weiterverfolgt werden. Stattdessen sollen erneut Gespräche mit der Eigentümerschaft des Grundstücks im Südwesten geführt werden, wobei gegebenenfalls eine Mediation in Betracht gezogen wird. Eine Aufnahme neuer Planungen solle erst erfolgen, wenn das entsprechende Grundstück in die Planung einbezogen werden kann.
Als Begründung führt der Antragsteller an, dass die vorliegenden Planungen den Anforderungen nicht gerecht würden und das Potenzial der verkehrlich günstigen Lage nicht voll ausschöpfen. Er weist auf Mängel bei der fußläufigen Erreichbarkeit sowie das Fehlen eines hochwertigen Platzes im Süden hin. Zudem werden Bedenken hinsichtlich der städtebaulichen Integration des Gewerbeteils an die Bestandsbebauung am Wilhelm-Leithe-Weg sowie eine mögliche Entstehung einer „Hinterhofsituation“ angeführt.
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Beratungsfolge
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig gegen Beschlussvorschlag - 1.3Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker – hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Veröffentlichungsbeschluss, Beschluss der erneuten VeröffentlichungZur Vorlage · 20241701 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung der Kleingartenanlage Thiemannshof zu schaffen. Da der derzeitige Standort der Anlage punktuelle Bodenbelastungen aufweist, soll die Umsiedlung in das Gebiet Westseifen erfolgen, was bereits mit dem Stadtverband der Kleingärtner abgestimmt wurde.
Neben der Sicherung der Erschließung über die Straße Herrenacker sieht der Bebauungsplan vor, angrenzende Flächen als Kompensationsfläche für eine Waldaufforstung einzubeziehen. Dabei soll der Bestand des Laub- und Mischwaldes im Süden des Gebiets erhalten bleiben. Das etwa fünf Hektar große Areal in Wattenscheid-Westenfeld wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Änderung des Aufstellungsbeschlusses, wodurch ein Flurstück innerhalb der Straßenverkehrsfläche Herrenacker aus dem Geltungsbereich herausgenommen wird. Der Entwurf soll einschließlich der Begründung und des Umweltberichts öffentlich ausgelegt werden. Geplant sind im neuen Bebauungsplan die Festsetzung von privaten Grünflächen für Dauerkleingärten, ein Vereinsheim sowie ein Spielplatz. Zudem soll die Straße Herrenacker als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden, um Entsiegelung und Begrünung von Teilflächen innerhalb des Straßenraums zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (UWG)Dafür:12 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD)
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Rüdiger)Dagegen: 2 (UWG:FB)Dafür: 15 (SPD, Grüne, FDP, CDU ,BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (UWG) Dafür:12 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD) - 1.4Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Abweichung von Bebauungsplan 926 - Werner Hellweg/Heroldstraße -Zur Vorlage · 20241892 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Beschlussvorlage des Bauordnungsamtes wird über eine Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW informiert. Ein Bürger beanstandet die Umsetzung der Pflanzfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 926 am Werner Hellweg/Heroldstraße sowie den Informationsfluss innerhalb der Verwaltung. Konkret geht es um die Einhaltung von Vorgaben zur Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern auf dem Grundstück eines neu errichteten Discounters, die der optischen Gestaltung, dem Klimaschutz und der Abgrenzung zum angrenzenden Wohngebiet dienen sollen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Umsetzung der Grünmaßnahmen derzeit weiterverfolgt wird. Zwar wurden bereits Bäume gepflanzt, diese entsprechen jedoch nicht der geforderten Qualität. Zudem fehlen noch Teile des Strauchwerks, die Baumbeete sind nicht in der erforderlichen Größe und die vorgeschriebenen Anfahrschutzvorrichtungen sind nicht installiert. Die Bauherrschaft hat sich kooperativ gezeigt und zugesichert, notwendige Ersatzpflanzungen in der Pflanzperiode 2023/2024 vorzunehmen. Sollte die Umsetzung weiterhin ausbleiben, behält sich die Verwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vor.
Hinsichtlich der Kritik an der Kommunikation weist die Verwaltung den Vorwurf zurück, Informationen vorenthalten zu haben, räumt jedoch ein, dass unterschiedliche Kenntnisstände in den beteiligten Ämtern bestehen können. Die Verwaltung plant, über den Abschluss der Maßnahmen zu informieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Beschwerde nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024Zur Vorlage · 20241140 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241140 das neue Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 vorgelegt. Dieses Konzept dient als Fortschreibung der wohnungspolitischen Strategie aus dem Jahr 2017 und basiert auf einer Evaluation der Maßnahmen aus den Jahren 2018 bis 2022. Ziel des Entwurfs ist es, bewährte Ansätze fortzuführen sowie neue Maßnahmen zur Wohnraumschaffung zu etablieren.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Umsetzung von 18 konkreten Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Senkung der Neubaukosten sowie die Identifizierung von Flächen für seniorengerechtes und inklusives Wohnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Innenentwicklung, wofür eine separate Potenzialanalyse beauftragt wurde. Zudem sollen Beratungsangebote zur Nutzung von Dachgeschossen sowie zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen bereitgestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neufassung einer Quotierungsregelung für den geförderten Wohnungsbau. Demnach sollen auf städtischen Flächen mindestens 40 Prozent und auf nicht-städtischen Flächen, für die die Stadt Baurecht schafft, mindestens 30 Prozent der Geschossfläche im geförderten Bereich realisiert werden. Das Konzept wurde in einem Beteiligungsprozess erarbeitet, an dem über 500 Beiträge aus der Öffentlichkeit einflossen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die Partei)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen:1 (UWG) Dagegen:1 (BD) Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN) - 3.1.1Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die GRÜNEN im Rat"Zur Vorlage · 20242110 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ der Stadt Bochum haben einen Ergänzungsantrag zum Handlungskonzept Wohnen 2024 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Ergebnisse des Zensus 2022 sowie der Raumordnungsprognose 2045 in die weitere Umsetzung einzubeziehen und bittet die Verwaltung um einen entsprechenden Bericht in einem kommenden Ausschuss für Planung und Grundstücke.
Im Bereich der Innenentwicklung sollen größere bauliche Maßnahmen im Beirat für Baukultur und Gestaltung vorgestellt werden. Dabei sollen Aspekte wie soziale und grüne Infrastruktur sowie die Wärmewende berücksichtigt werden. Zudem wird die verstärkte Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für ältere Menschen angestrebt, um durch Quartiersarbeit mögliche Umzugseffekte zur Entlastung größerer Wohnungen zu prüfen.
Hinsichtlich der Verwaltungshandlungen wird gefordert, die Quote des geförderten Wohnungsbaus auch bei Bebauungen nach § 34 Baugesetzbuch sicherzustellen, insbesondere bei Gebäuden mit einer Geschossfläche von über 1.000 Quadratmetern. Die entsprechenden Baugenehmigungen sollen den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen vierteljährlich gemeldet werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, Optimierungsvorschläge zur Entschlackung der Landesbauordnung NRW an den Gesetzgeber zu übermitteln.
Abschließend unterstützen die Fraktionen die geplante Wohnraumschutzsatzung. Sie fordern eine Prüfung, wie die Nutzung von temporärem Wohnraum durch Vermittlungsportale von tatsächlichkeitem Leerstand abzugrenzen ist, und weisen auf die Notwendigkeit hin, personelle Ressourcen für die Umsetzung der Satzung im Haushalt einzuplanen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:1 (UWG) Dagegen:1 (BD) Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN) - 3.1.2Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 - Änderungsantrag des beratenden Mitglieds "Dr. Volker Steude" -Zur Vorlage · 20242143 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ratsmitglied Dr. Volker Steude hat einen Änderungsantrag zum Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 vorgelegt, der verschiedene Ergänzungen für den Ausschuss für Planung und Grundstücke vorsieht. Im Bereich des kostengünstigen Wohnens soll die VBW ein Modell für sozialen Mietkauf sowie ein Projekt zur „Muskelhypothek für Mieter“ entwickeln, bei dem Mieter durch Eigenleistung bei der Sanierung von Wohnungen günstigere Mieten erhalten sollen.
Für die Innen- und Quartiersentwicklung sieht der Antrag die Identifizierung studentisch orientierter Quartiere vor, um eine entsprechende Mikroökonomie zu fördern. Zudem soll geprüft werden, ob Teile der Bochumer und Wattenscheider Innenstadt als „Urbane Gebiete“ ausgewiesen werden können. Im Bereich gemeinschaftlicher Wohnformen sollen Flächen für Co-Living-Angebote sowie eine Modellsiedlung für TinyHouses bis zum Jahr 2028 identifiziert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bebauungstiefe und -dichte. Durch ein Hochhausentwicklungsprogramm sollen Standorte für kleinere Wohntürme in zentralen Lagen gefunden und die Baureifmachung von Flächen beschleunigt werden. Dabei sollen auch Quartiersparkhäuser planungsrechtlich gesichert werden, um eine autoarme Stadtentwicklung zu unterstützen. Abschließend schlägt der Antrag die Aufnahme des Handlungsfeldes „Baukultur“ vor, wobei konkrete Maßnahmen bis Ende 2024 vorgelegt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig gegen Beschlussvorschlag - 3.2Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B – Stadtgebiet Bochum – hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20241036 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241036 den Beschluss einer stadtweiten Dachbegrünungssatzung (Nr. 1047 B) beantragt. Ziel der Satzung ist es, bei Neubauten von Flachdächern und flach geneigten Dächern standardmäßig eine Begrünung vorzusehen, um das Stadtbild nachhaltig zu verbessern.
Nach einer Prüfung verschiedener Instrumente hat sich die Verwaltung gegen eine Anpassung einzelner Bebauungspläne entschieden, da dies mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre. Stattdessen wird eine örtliche Bauvorschrift auf Grundlage der Landesbauordnung NRW vorgeschlagen. Diese Regelung konzentriert sich auf die Gestaltung der Bauwerke und legt eine durchwurzelbare Aufbaustärke von mindestens sechs Zentimetern fest.
Hinsichtlich der Förderlandschaft bleibt der Zugang zu verschiedenen Programmen, wie dem Kommunalen Modernisierungsprogramm oder der Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen, auch bei einer rechtlichen Verpflichtung bestehen. Bei Programmen, die auf freiwilligen Maßnahmen basieren – etwa „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ oder das Programm „10.000 Grüne Dächer“ –, entfällt der Förderanspruch jedoch, sofern die Dachbegrünung durch die neue Satzung verpflichtend wird. Eine Entscheidung des Rates über die Vorlage ist für den 10. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG)Dagegen: 4 (CDU,BD)Dafür 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter)
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei)
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, FDP/UWG)Dafür: 7 (SPD, Grüne)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 4.Anträge
- 4.1Umbesetzung im „Beirat für Gestaltung und Baukultur“Zur Vorlage · 20241717 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlagennummer 20241717 hat die CDU-Ratsfraktion einen Antrag zur personellen Umbesetzung im Beirat für Gestaltung und Baukultur vorgelegt. Der von Maurice Schirmer, dem Planungspolitischen Sprecher der CDU, eingereichte Antrag richtet sich an den Ausschuss für Planung und Grundstücke.
Der Antrag sieht vor, die Zusammensetzung des genannten Beirats zu verändern. Konkret soll Roland Mitschke als Vertreter der CDU-Ratsfraktion aus dem Beirat für Gestaltung und Baukultur ausscheiden. Als Nachfolge wird die Wahl von Elke Janura durch den Ausschuss beantragt. Die Entscheidung über diese personelle Änderung ist für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke vorgesehen, die am 3. September 2024 stattfinden soll.
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- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Teilgebiet des Bebauungsplanes 640 Ia „Gewerbegebiet Von-der-Recke“Zur Vorlage · 20241766 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion von Maurice Schirmer zum Bebauungsplan 640 Ia „Gewerbegebiet Von-der-Recke“ reagiert. Gegenstand der Anfrage waren unbebaute, im Eigentum der Stadt stehende Flurstücke im nördlichen Bereich westlich der Gahlenschen Straße. Die Fraktion erkundigte sich dabei konkret nach dem Status der Pachtverhältnisse auf den Grabelandparzellen des Flurstücks 2770 sowie nach möglichen Verkaufsabsichten oder Entwicklungsmöglichkeiten für die betreffenden Grundstücke.
Nach Angaben des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wurden keine flächendeckenden Kündigungen der Pachtverträge für die Grabeland-Anlage ausgesprochen. Seitens der Stadt bestehen derzeit keine Absichten, die Grundstücke zu vermarkten. Für die weitere Entwicklung des Gebiets erarbeitet die Verwaltung aktuell Perspektiven zum Thema Wohnen. Bisher haben sich keine Interessenten mit dem Liegenschaftsmanagement bezüglich dieser Flächen in Verbindung gesetzt.
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Beratungsfolge
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Potentieller Ankauf von Flächen der Stadt Bochum an der Essener StraßeZur Vorlage · 20241476 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion bezüglich eines möglichen Verkaufs von städtischen Flächen an der Essener Straße reagiert. Ein Bürger hatte zuvor Interesse bekundet, die Flurstücke 1991, 1923 und 19erne in der Gemarkung Hamme zu erwerben. Ein Verkauf wurde bislang mit städtebaulichen, verkehrstechnischen sowie umwelttechnischen Erwägungen abgelehnt, wobei insbesondere eine Altlastenproblematik aufgrund der ehemaligen Nutzung als Tankstelle angeführt wurde.
Die Verwaltung wird nun die Bebaubarkeit der Flurstücke 1923 und 1991 erneut prüfen. Falls die Prüfung ein positives Ergebnis ergibt, soll im Anschluss ein Vermarktungsbeschluss gemäß den Grundstücksrichtlinien der Stadt Bochum eingeholt werden. Das Flurstück 1924 ist jedoch als Straßenbegleitfläche gewidmet und kann nicht bebaut werden, weshalb es weiterhin in kommunalem Eigentum verbleiben muss.
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Beratungsfolge
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Änderung des Beschlusses zum Verkauf durch Grundstücksliste vom 31.08.2021 (Vorlage Nr.: 20211613) eines Grundstücks im Stadtbezirk Bochum-SüdZur Vorlage · 20241634 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung der Stadt Bochum plant eine Änderung des Beschlusses zum Verkauf eines unbebauten Grundstücks im Stadtbezirk Bochum-Süd. Konkret geht es um die Liegenschaft Kosterstraße 45 in der Gemarkung Stiepel. Laut der Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20241634) verliefen bisherige Vermarktungsversuche ohne belastbare Gebote.
Um die Vermarktungschancen zu erhöhen und einen größeren Interessentenkreis anzusprechen, soll der ursprüngliche Beschluss vom 31. August 2021 angepasst werden. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass die öffentliche Förderung für das Grundstück wegfällt und das Mindestgebot reduziert wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugang zu Bewerbungen für das Baugrundstück zu erweitern.
Die Vorlage wurde vom Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster erstellt. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie die Bezirksvertretung Bochum-Süd werden im September 2024 über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Quartiersgarage am OstparkZur Vorlage · 20241650 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Projekt „Quartiersgarage am Ostpark“ reagiert und Details zur geplanten Umsetzung veröffentlicht. Die Garage wird in Splitlevel-Bauweise mit elf halbgeschossig versetzten Etagen errichtet. Insgesamt sind 185 Stellplätze vorgesehen, darunter 137 bauordnungsrechtlich notwendige Plätze für die angrenzende Wohnbebauung, 41 öffentliche Stellplätze sowie sieben Carsharing-Plätze. Die Gebäudehöhe wird etwa 16,50 Meter betragen.
Eigentümerin und Betreiberin der Anlage bleibt die Stadt Bochum, während die operative Bewirtschaftung durch die Wirtschafts-Entwicklungsgesellschaft mbH (WEG) erfolgt. Für die Stellplätze der Investoren fallen Bewirtschaftungskosten von circa 30 Euro pro Monat und Platz an, welche die Investoren auf ihre Mieter umlegen können. Die Gebühren für öffentliche Stellplätze entsprechen der Parkgebührenordnung der Stadt Bochum in Zone II mit 0,35 Euro pro 15 Minuten. Kostenfreie Parkmöglichkeiten für Friedhofsbesucher sind nicht vorgesehen.
Die jährlichen Unterhaltungskosten werden auf etwa 130.000 Euro geschätzt und durch die Nutzer sowie die Stadt getragen. Im Bereich der Elektromobilität sind sieben öffentliche Ladepunkte geplant; zudem werden alle Stellplätze der Wohnbebauung für eine spätere Nutzung mit Ladepunkten vorgerüstet. Ein Brandschutzkonzept wurde im Rahmen des Bauantrages bereits genehmigt.
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- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Erwerb eines Grundstücks als Aufforstungsfläche "In der Schornau/Bömmerdelle"Zur Vorlage · 20241878 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb einer Fläche zur Aufforstung im Bereich „In der Schornau/Bömmerdelle“. Das betreffende Grundstück in der Gemarkung Langendreer (Flur 14, Flurstück 30) umfasst eine Größe von 6.464 m² und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Erwerb soll dazu dienen, die Fläche als Waldausgleichsfläche zu nutzen. Da das Areal unmittelbar an einen bestehenden städtischen Wald grenzt, ist es für eine Aufforstung geeignet. Ziel des Vorhabens ist es, den Bedarf der waldarmen Kommune Bochum an neuen Aufforstungsflächen zu decken.
Die Verwaltung legt die entsprechende Mitteilung dem Ausschuss für Planung und Grundstücke in dessen Sitzung am 3. September 2024 zur Kenntnis vor. Zudem wird das Vorhaben der Bezirksvertretung Bochum-Ost in deren Sitzung am 25. September 2024 zur Kenntnis gebracht.
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- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Henkenbergstr. - BauordnungZur Vorlage · 20241464 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zur baurechtlichen Situation in der Henkenbergstraße vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die nachträgliche Legalisierung des Bestandes einer Gaststätte, die über zwei Wohnungen verfügt, wovon eine als Betriebswohnung genutzt wird.
Im Jahr 1982 wurde für das Objekt eine Baugenehmigung für Umbaumaßnahmen und eine bauliche Erweiterung erteilt. Die tatsächliche Ausführung wich jedoch von den genehmigten Plänen ab, da das Bauvolumen im Erdgeschoss und Obergeschoss geringer ausfällt und sich die Grundrisse im Obergeschoss geändert haben. So entfiel unter anderem die geplante Kegelbahn, und die Gasträume sind kleiner als ursprünglich vorgesehen.
Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im regionalen Flächennutzungsplan als Landschaftsschutzgebiet sowie als Fläche für Land- oder Forstwirtschaft ausgewiesen ist. Da die aktuelle bauliche Nutzung jedoch hinter den Festsetzungen der ursprünglichen Genehmigung zurückbleibt und somit eine geringere Versiegelung der Fläche vorliegt, bestehen laut Verwaltung keine planungsrechtlichen Bedenken. Öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt und die Erschließung bleibt unverändert. Die Verwaltung beabsichtigt, die nachträgliche Legalisierung des Bestandes zu genehmigen.
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- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Heinrich-König-Str. 125 - BauordnungZur Vorlage · 20241550 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zum Bauvorhaben in der Heinrich-König-Straße 125 vorgelegt. Auf dem Betriebshof des dortigen Friedhofes sollen drei Fertiggaragen zu Lagerzwecken errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 389 auf einer als Grünfläche – Friedhof festgesetzten Fläche. Da der Bebauungsplan keine spezifischen überbaubaren Grundstücksflächen vorsieht, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach den Regelungen für das Außenbereichsgebiet gemäß Baugesetzbuch.
Die geplanten Garagen werden als dienende Nebenanlagen zur Friedhofsnutzung und -unterhaltung eingestuft. Die Erweiterung dient der Unterbringung von Maschinen und Materialien, die für die Pflege des Geländes erforderlich sind. Planungsrechtlich wird das Vorhaben als zulässig bewertet, da die Nutzung der Funktion der öffentlichen Grünfläche nicht entgegensteht. Die Bauaufsicht beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, sofern eine positive Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde vorliegt.
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- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Hektorstr. 2 - BauordnungZur Vorlage · 20241671 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums beabsichtigt, eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben in der Hektorstraße 2 zu erteilen. Im Zentrum des Projekts steht die bauliche Veränderung eines bestehenden Dreifamilienhauses. Geplant sind Grundrissänderungen in den drei Wohneinheiten, Anpassungen an der Fassade sowie eine Anhebung des Satteldaches zur Nutzung bisher ungenutzter Dachflächen. Durch diese Maßnahmen soll sich die Wohnfläche von etwa 240 Quadratmetern auf circa 284 Quadratmeter vergrößern.
Da das Grundstück im Außenbereich liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach § 35 BauGB. Die Verwaltung stuft die Erweiterung als angemessen ein, da keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen wird und die bestehende Baugenehmigung für das Gebäude vorliegt. Zudem führt das Vorhaben zu keiner weiteren Versiegelung von Bodenflächen; die Fläche der Terrassen wird stattdessen leicht verringert.
Die untere Landschaftsbehörde hat bereits eine positive Stellungnahme abgegeben. Voraussetzung für die Genehmigung ist die Sicherstellung der Erschließung über eine Baulast. Das Vorhaben wurde den Gremien Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid sowie dem Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Kleinherbeder Str. - BauordnungZur Vorlage · 20241697 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung beabsichtigt, eine Baugenehmigung für die nachträgliche Legalisierung von zehn neuen Stellplätzen in der Kleinherbeder Straße zu erteilen. Der Antragsteller hat auf dem Grundstück des Tierheims Flächen für insgesamt zehn zusätzliche Parkplätze sowie Zufahrten und Fahrwege mit einer Gesamtgröße von 329,98 Quadratmetern geschaffen. Da ein Nachweis über einen Bedarf von insgesamt 18 Stellplätzen vorliegt, die bisher vorhandenen acht Plätze jedoch nicht ausreichen, dienen die neuen Flächen der Deckung des notwendigen Bedarfs.
Das betreffende Areal ist im regionalen Flächennutzungsplan sowie im Bebauungsplan Nr. 296 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt zudem innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Da eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche durch die bestehende Bebauung des Tierheims nicht mehr möglich ist, beabsichtigt das Bauordnungsamt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Die Ausführung der Stellplatzflächen soll mit Rasengittersteinen und Schotterrasen erfolgen. Eine Baugenehmigung wird angestrebt, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
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- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Asbeck - BauordnungZur Vorlage · 20241811 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung im Bochumer Stadtteil Asbeck vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, eine bereits bestehende Terrasse mit einer Überdachung von 6,00 m x 7,00 m zu versehen. Da das Grundstück laut regionalem Flächennutzungsplan als Grünfläche sowie als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung ausgewiesen ist, unterliegt das Vorhaben den Vorschriften für das Bauen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Da kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert und keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt, erfolgt die Beurteilung nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB. Die Verwaltung führt aus, dass durch die Überdachung der bestehenden Fläche keine zusätzlichen Bodenversiegelungen entstehen. Da zudem keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange oder naturschutzrechtliche Bedenken bestehen und die Erschließung gesichert ist, beabsichtigt die Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Bochum-Ost in den Sitzungen im September zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11MARK 51°7 – Vertragliche Regelung zum Bau der Energiezentrale Ost (EZO) auf dem öffentlichen Platz MARK 51°7Zur Vorlage · 20241567 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine vertragliche Regelung zum Bau der Energiezentrale Ost (EZO) auf dem Areal MARK 51°7 in Bochum-Laer. Da die Fertigstellung der EZO nicht innerhalb des aktuellen Förderzeitraums für das Projekt MARK 51°7 bis zum 30. Juni 2025 erfolgen wird, verzögert sich auch die Fertigstellung der umgebenden öffentlichen Platzfläche.
In einer Vereinbarung zwischen der Bochum Perspektive GmbH, den Stadtwerken Bochum (FUW) und der Stadt Bochum wurde festgelegt, dass die bis zum Ende der RWP-Förderung nicht fertiggestellten Flächen des Nord-Süd-Grünzuges an die FUW übergeben werden. Die FUW übernimmt dabei die Verpflichtung zur Fertigstellung dieser Flächen gemäß der Ausführungsplanung sowie die Übernahme sämtlicher Bau- und Baunebenkosten. Nach der endgültigen, mangelfreien Fertigstellung werden die Flächen von der FUW an die Stadt Bochum als künftige Eigentümerin übergeben.
Die Zugänglichkeit zu bereits fertiggestellten Grünflächen im Umfeld muss weiterhin gewährleistet sein, wobei Rettungswege und Feuerwehrzufahrten dauerhaft freizuhalten sind. Für den Baukörper der EZO sowie die notwendige Erschließung und Versorgungsinfrastruktur sollen zudem Baulasten und Dienstbarkeiten im Grundbuch bzw. Baulastenverzeichnis eingetragen werden.
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- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Sanierungsplan für den Bereich "An der Halde Ost"Zur Vorlage · 20241670 · Antwort der Verwaltung
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Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke nach dem Status eines Sanierungsplans für den Bereich „An der Halde Ost“ gefragt. Die Verwaltung teilte mit, dass ein Sanierungsplan für die Restfläche der ehemaligen Zeche und Kokerei Lothringen III bereits seit Dezember 2022 vorliegt und den beteiligten Ämtern im Februar 2023 vorgestellt wurde. Die Bochum Wirtschaftsentwicklung (WEG) ist als Grundstückseigentümerin für die Sanierung verantwortlich.
Die Umsetzung der geplanten Altlastensanierung wurde von der WEG zurückgestellt, um andere grundlegende Planungen zu bearbeiten. Der Standort weist Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) sowie erhöhte Methangehalte in der Bodenluft auf. Für die Reaktivierung der Fläche sind unterschiedliche Nutzungen vorgesehen: Im nördlichen Bereich an der Fischerstraße soll eine Wohnbebauung entstehen, der mittlere Teil um den Schachtschutzbereich als Grünfläche gestaltet werden und der südliche Teil an der Straße an der Halde für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Die Sanierungsstrategie sieht vor, die Schichten durch eine Andeckung mit sauberen Materialien zu sichern, um den direkten Kontakt zwischen Boden und Mensch zu unterbinden. Zur Verbesserung des Grundwassers ist ein Verfahren zur natürlichen Schadstoffabbauüberwachung (Monitord Natural Attenuation) geplant. Die Untere Bodenschutzbehörde hat der Sanierung im Oktober 2023 zugestimmt. Da das Grundstück eingezäunt ist und die Überwachung des Grundwassers durch die WEG erfolgt, besteht laut Verwaltung aktuell kein akuter Handlungsbedarf.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Mietverhältnis Hans-Böckler-Str. 6 – Abschluss eines Nachtrags zum GewerbemietvertragZur Vorlage · 20241759 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über einen Nachtrag zum Gewerbemietvertrag für die Räumlichkeiten in der Hans-Böckler-Straße 6. Nachdem das Gesundheitsamt aus den zuvor angemieteten Etagen ausgezogen ist, wurden die zweite und dritte Etage zum 31. Dezember 202läufig gekündigt. Die erste Etage wird derzeit noch vom Kommunalen Ordnungsdienst belegt, bis die Citywache fertiggestellt ist.
Das Sachgebiet Statistik des Referates für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation, das aktuell in der Westhoffstraße 17 untergebracht ist, soll nach dem Auszug des Kommunalen Ordnungsdienstes – spätestens im Herbst 2024 – in die erste Etage der Hans-Böckler-Straße 6 einziehen. Da das Mietverhältnis an der Westhoffstraße beendet wird und eine Rückkehr in das Historische Rathaus nicht möglich ist, soll durch den geplanten Vertragsnachtrag eine langfristige Verortung in räumlicher Nähe zum Historischen Rathaus erreicht werden.
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- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.08.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Regionale Befahrung des Geonetzwerk.metropoleRuhr hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- 6.Anfragen
- 6.1Schaffung von Wohnraum in BochumZur Vorlage · 20242144 · Anfrage
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Die Fraktion UWG: Freie Bürger hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Schaffung von Wohnraum in Bochum angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die 35. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 3. September 2024. Ziel der Anfrage ist eine Evaluierung des vorhandenen Bestandes im Hinblick auf das bestehende Handlungskonzept Wohnen, welches eine Erweiterung des bedarfsgerechten Wohnraums vorsieht.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung spezifischer Fragen zu den letzten drei Jahren. Hierbei geht es um die Anzahl der gestellten Bauanträge für Neubauten, Modernisierungen und Instandhaltungen sowie um die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen im Bereich Wohnungsbau. Zudem wird nach der Menge der in diesem Zeitraum umgesetzten Bauvorhaben gefragt. Darüber hinaus sollen Angaben zur aktuellen Zahl der Wohnungen im Bauüberhang sowie zur Anzahl der im Zeitraum 2021 bis 2023 erloschenen Baugenehmigungen für den Wohnungsbau vorliegen.
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- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 hier: Fragen zur Beschlussvorlage 20241140Zur Vorlage · 20242145 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der UWG hat im Rahmen einer Anfrage verschiedene Fragen zum Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 gestellt. Im Fokus steht die Berücksichtigung des demografischen Wandels, insbesondere im Hinblick auf den Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum und die Integration von Daten aus dem Pflegeplan. Zudem wird nach der Abstimmung zwischen der Wohnentwicklung und der Schulentwicklung sowie der Übereinstimmung mit Landesprogrammen gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Innenentwicklung durch Aufstockung und Nachverdichtung. Hierbei werden Fragen zur möglichen Aufhebung von Veränderungssperren in bestimmten Gebieten, zu Beratungsangeboten für Eigentümer sowie zur personellen und finanziellen Ausstattung dieser Angebote gestellt. Auch die Sanierung von Schrottimmobilien und die Umwandlung leerstehender Büroräume in Wohnraum sind Gegenstand der Fragen.
Hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus bittet die Fraktion um Informationen zur Erreichung der erhöhten Quoten für privates und städtisches Eigentum sowie zur Sicherstellung des Mittelabrufs. Die Anfrage umfasst zudem Aspekte zur Einführung einer Zweckentfremdungssatzung, zur Förderung einfacher Bauweisen und zur finanziellen Bewertung von Modernisierungsmaßnahmen und Wohnraumfördermitteln im Rahmen der aktuellen Haushaltslage.
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- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Lärmemission durch WärmepumpenErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
- 6.4Platz und Wiese vor dem BergbaumuseumErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Mietverhältnis Hans-Böckler-Str. 6 – Abschluss eines Nachtrages zum GewerbemietvertragErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Änderung des Beschlusses zum Verkauf durch Grundstücksliste vom 31.08.2021 (Vorlage Nr.: 20211613) eines Grundstücks im Bochumer SüdenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.2Erwerb eines Grundstücks als Aufforstungsfläche "In der Schornau/Bömmerdelle"Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Mitteilung über die Sitzung des Umlegungsausschusses vom 16.05.2024Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.3Mitteilung über die 37. Sitzung des Beirates für Gestaltung und BaukulturErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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