Asbeck - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung im Bochumer Stadtteil Asbeck vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, eine bereits bestehende Terrasse mit einer Überdachung von 6,00 m x 7,00 m zu versehen. Da das Grundstück laut regionalem Flächennutzungsplan als Grünfläche sowie als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung ausgewiesen ist, unterliegt das Vorhaben den Vorschriften für das Bauen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Da kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert und keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vorliegt, erfolgt die Beurteilung nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB. Die Verwaltung führt aus, dass durch die Überdachung der bestehenden Fläche keine zusätzlichen Bodenversiegelungen entstehen. Da zudem keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange oder naturschutzrechtliche Bedenken bestehen und die Erschließung gesichert ist, beabsichtigt die Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Bochum-Ost in den Sitzungen im September zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Dokumente
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Ort
📍 Asbeck · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Asbeck.
Beratungsfolge
- 25.09.2024Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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