Kleinherbeder Str. - Bauordnung
20241697 · Mitteilung der Verwaltung · 25.09.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, eine Baugenehmigung für die nachträgliche Legalisierung von zehn neuen Stellplätzen in der Kleinherbeder Straße zu erteilen. Der Antragsteller hat auf dem Grundstück des Tierheims Flächen für insgesamt zehn zusätzliche Parkplätze sowie Zufahrten und Fahrwege mit einer Gesamtgröße von 329,98 Quadratmetern geschaffen. Da ein Nachweis über einen Bedarf von insgesamt 18 Stellplätzen vorliegt, die bisher vorhandenen acht Plätze jedoch nicht ausreichen, dienen die neuen Flächen der Deckung des notwendigen Bedarfs.
Das betreffende Areal ist im regionalen Flächennutzungsplan sowie im Bebauungsplan Nr. 296 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt zudem innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Da eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche durch die bestehende Bebauung des Tierheims nicht mehr möglich ist, beabsichtigt das Bauordnungsamt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Die Ausführung der Stellplatzflächen soll mit Rasengittersteinen und Schotterrasen erfolgen. Eine Baugenehmigung wird angestrebt, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
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