Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker – hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Veröffentlichungsbeschluss, Beschluss der erneuten Veröffentlichung
20241701 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.09.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (UWG)Dafür:12 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung der Kleingartenanlage Thiemannshof zu schaffen. Da der derzeitige Standort der Anlage punktuelle Bodenbelastungen aufweist, soll die Umsiedlung in das Gebiet Westseifen erfolgen, was bereits mit dem Stadtverband der Kleingärtner abgestimmt wurde.
Neben der Sicherung der Erschließung über die Straße Herrenacker sieht der Bebauungsplan vor, angrenzende Flächen als Kompensationsfläche für eine Waldaufforstung einzubeziehen. Dabei soll der Bestand des Laub- und Mischwaldes im Süden des Gebiets erhalten bleiben. Das etwa fünf Hektar große Areal in Wattenscheid-Westenfeld wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Änderung des Aufstellungsbeschlusses, wodurch ein Flurstück innerhalb der Straßenverkehrsfläche Herrenacker aus dem Geltungsbereich herausgenommen wird. Der Entwurf soll einschließlich der Begründung und des Umweltberichts öffentlich ausgelegt werden. Geplant sind im neuen Bebauungsplan die Festsetzung von privaten Grünflächen für Dauerkleingärten, ein Vereinsheim sowie ein Spielplatz. Zudem soll die Straße Herrenacker als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden, um Entsiegelung und Begrünung von Teilflächen innerhalb des Straßenraums zu ermöglichen.
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(Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter).