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Hektorstr. 2 - Bauordnung

20241671 · Mitteilung der Verwaltung · 03.09.2024 · Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums beabsichtigt, eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben in der Hektorstraße 2 zu erteilen. Im Zentrum des Projekts steht die bauliche Veränderung eines bestehenden Dreifamilienhauses. Geplant sind Grundrissänderungen in den drei Wohneinheiten, Anpassungen an der Fassade sowie eine Anhebung des Satteldaches zur Nutzung bisher ungenutzter Dachflächen. Durch diese Maßnahmen soll sich die Wohnfläche von etwa 240 Quadratmetern auf circa 284 Quadratmeter vergrößern.

Da das Grundstück im Außenbereich liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach § 35 BauGB. Die Verwaltung stuft die Erweiterung als angemessen ein, da keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen wird und die bestehende Baugenehmigung für das Gebäude vorliegt. Zudem führt das Vorhaben zu keiner weiteren Versiegelung von Bodenflächen; die Fläche der Terrassen wird stattdessen leicht verringert.

Die untere Landschaftsbehörde hat bereits eine positive Stellungnahme abgegeben. Voraussetzung für die Genehmigung ist die Sicherstellung der Erschließung über eine Baulast. Das Vorhaben wurde den Gremien Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid sowie dem Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung)
03.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung)
27.08.2024
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