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Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Abweichung von Bebauungsplan 926 - Werner Hellweg/Heroldstraße -

20241892 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.09.2024 · Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

In einer Beschlussvorlage des Bauordnungsamtes wird über eine Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW informiert. Ein Bürger beanstandet die Umsetzung der Pflanzfestsetzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 926 am Werner Hellweg/Heroldstraße sowie den Informationsfluss innerhalb der Verwaltung. Konkret geht es um die Einhaltung von Vorgaben zur Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern auf dem Grundstück eines neu errichteten Discounters, die der optischen Gestaltung, dem Klimaschutz und der Abgrenzung zum angrenzenden Wohngebiet dienen sollen.

Die Verwaltung führt aus, dass die Umsetzung der Grünmaßnahmen derzeit weiterverfolgt wird. Zwar wurden bereits Bäume gepflanzt, diese entsprechen jedoch nicht der geforderten Qualität. Zudem fehlen noch Teile des Strauchwerks, die Baumbeete sind nicht in der erforderlichen Größe und die vorgeschriebenen Anfahrschutzvorrichtungen sind nicht installiert. Die Bauherrschaft hat sich kooperativ gezeigt und zugesichert, notwendige Ersatzpflanzungen in der Pflanzperiode 2023/2024 vorzunehmen. Sollte die Umsetzung weiterhin ausbleiben, behält sich die Verwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vor.

Hinsichtlich der Kritik an der Kommunikation weist die Verwaltung den Vorwurf zurück, Informationen vorenthalten zu haben, räumt jedoch ein, dass unterschiedliche Kenntnisstände in den beteiligten Ämtern bestehen können. Die Verwaltung plant, über den Abschluss der Maßnahmen zu informieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Beschwerde nicht zu folgen.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung)
03.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag