Bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB - Im Haarmannsbusch -
20240868 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.09.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat im Rahmen der Beschlussvorlage 20240868 ein bebauungsplanersetzendes Verfahren für die Erschließungsanlage „Im Haarmannsbusch“ beantragt. Das Verfahren konzentriert sich auf den etwa 730 Meter langen Abschnitt zwischen der Straße „Unterm Kolm“ und der Surkenstraße im Stadtbezirk Süd. Ziel des Verfahrens ist es, zu prüfen, ob die bestehende Erschließungsanlage den Grundsätzen der Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 bis 6 BauGB entspricht. Damit sollen die Voraussetzungen für eine rechtssichere Erhebung von Erschließungsbeiträgen geschaffen werden.
Hintergrund des Verfahrens ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwägung aller betroffenen Belange. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat verdeutlicht, dass Entscheidungen zur Feststellung der Übereinstimmung mit Bauleitplanungsprinzipen eine sachgerechte Abwägung erfordern, um rechtssicher zu sein. Im Zuge dieses Verfahrens sollen die öffentlichen und privaten Belange ermittelt und gegeneinander abgewogen werden. Dies umfasst auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Beschluss sieht vor, die Ausbauplanung einschließlich des Erläuterungsberichts zu veröffentlichen. Die abschließende Entscheidung über das Verfahren wird durch den Oberbürgermeister getroffen.
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