Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Autonomer Wertstoffhof Bergener StraßeZur Vorlage · 20240253 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die USB Bochum GmbH plant die Einführung einer digitalen Zutrittskontrolle an der Grünschnittsammelstelle „Bergener Straße“. Ziel des Vorhabens ist es, im Rahmen eines Digitalisierungsprojektes neue Lösungen für Wertstoffhöfe zu erproben und eine Gebührengerechtigkeit sicherzustellen. Da die Sammelstelle derzeit ohne Personal betrieben wird, können aktuell auch Personen aus dem angrenzenden Herne die Einrichtung nutzen. Durch das neue System soll der Zugang künftig auf Bochumer Bürgerinnen und Bürger beschränkt werden.
Die technische Umsetzung sieht vor, dass der Zugang über einen QR-Code erfolgt, der nach einer Authentifizierung im Kundenportal der USB Bochum GmbH generiert werden kann. Ein Scanner am Tor wird den Code lesen und die Schließtechnik freigeben. Zur Absicherung von Notfällen werden eine Sprechstelle sowie eine Videoüberwachung installiert. Im Zuge dieser Maßnahmen sind zudem Instandsetzungsarbeiten wie die Reparatur eines Zauns und die Installation einer kleinen Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung geplant.
Die Kosten für die technischen Investitionen und die Instandsetzung belaufen sich auf etwa 70.000 Euro und werden aus dem Budget für Digitalisierungsprojekte der USB Bochum GmbH finanziert. Die jährlichen Folgekosten für Wartung und Kommunikation werden auf maximal 2.000 Euro geschätzt. Die Umsetzung soll im Winter 2023/2024 erfolgen, sodass die reguläre Nutzung nach dem neuen Konzept ab dem Frühjahr 2024 möglich ist.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (Grüne)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Soziale Stadt Wattenscheid-Mitte hier: Stadtteilentwicklungskonzept "Gesundes Wattenscheid"Zur Vorlage · 20233145 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Stadtteilentwicklungskonzept „Gesundes Wattenscheid“ für den Bereich Wattenscheid-Mitte vorgelegt. Nachdem der seit 2015 laufende Stadterneuerungsprozess evaluiert wurde, dient das neue Konzept als programmatische Grundlage für die weitere Entwicklung des Stadtteils. Im Fokus stehen dabei Themen wie die Gesundheit sowie die Weiterentwicklung der Innenstadt, insbesondere die Qualifizierung von Grün- und öffentlichen Räumen, die Förderung der Mobilität und die Stärkung der sozialen Infrastruktur sowie von Freizeitangeboten.
Mit dem Beschluss des vorliegenden Konzepts wird die Verwaltung beauftragt, auf dieser Basis ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erstellen. Dieses ISEK soll als Grundlage für die Beantragung weiterer Städtebaufördermittel unter dem Titel „Wattenscheid II“ dienen und alle förderrelevante Maßnahmen zusammenfassen. Die Verwaltung wird zudem die erforderlichen Planungsaufträge vergeben.
Die Erarbeitung des Konzepts basierte auf verschiedenen Beteiligungsformaten, darunter Workshops und digitale Formate, sowie auf der Integrierten Rahmenplanung Wattenscheid-City. Das Konzept berücksichtigt zudem klimarelevante Aspekte, um der Überhitzungsgefahr in dicht bebauten Quartieren entgegenzuwirken, unter anderem durch die Anwendung des Schwammstadt-Prinzips.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (PAR/StG)
- 17.04.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.04.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.04.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.04.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (PSG)Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:Freie Bürger, LINKE.)
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.03.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.03.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (31. Sitzung) — Die Beratung und Beschlussfassung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 28.02.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (30. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 23.02.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Beteiligungsbeschluss für das Änderungsverfahren 51 BO - Wohnen am Hillerberg in BochumZur Vorlage · 20240110 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, dass der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Änderungsverfahren 51 BO „Wohnen am Hillerberg“ zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs beantragt.
Das Verfahren betrifft eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Im Rahmen des Projekts „Wohnen am Hillerberg“, das in Kooperation mit NRW.URBAN entwickelt werden soll, ist die Errichtung eines Wohngebietes mit etwa 340 Wohneinheiten geplant. Dabei sollen Flächen, die bislang als Verkehrsflächen oder Grünflächen ausgewiesen waren, überwiegend zu Wohnbauflächen umgewidmet werden. Konkret sieht der Entwurf eine Ausweisung von circa 9,7 Hektar als Wohnbaufläche vor, während ein Streifen entlang der Grenze zu Herne als Grünfläche verbleibt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist für den Zeitraum Mai oder Juni 2024 vorgesehen. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Planänderung den zuständigen Gremien zur abschließenden Feststellung vorgelegt und anschließend beim Land zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Die LINKE; P&STG) Dagegen: 0 Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP)
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Die LINKE; P&STG) Dagegen: 0 Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP) - 2.2.1Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Beteiligungsbeschluss für das Änderungsverfahren 51 BO - Wohnen am Hillerberg in Bochum - hier: Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE. im RatZur Vorlage · 20240681 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf das Bauvorhaben „Wohnen am Hillerberg“, welches im Rahmen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr behandelt wird.
Der von Bernhard Koolen eingereichte Vorschlag sieht eine Ergänzung des Beschlussvorschlags der Verwaltung vor. Demnach soll das Projekt „Wohnen am Hillerberg“ nur dann weiterverfolgt werden, sofern weitere Gutachten die klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens in ihrer Gesamtheit als „nicht relevant“ einstufen.
Als Grundlage für diesen Antrag dient der aktuelle Umweltbericht innerhalb der vorliegenden Unterlagen, welcher auf mögliche erhebliche klimarelevante Auswirkungen hinweist. Die Gruppe begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Bereitstellung von Wohnraum mit den Erfordernissen der Klimapolitik in Einklang zu bringen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 1 (P & STG) Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP Dafür: 1(Die LINKE)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag. Enthaltungen: 1 (P & STG) Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP Dafür: 1(Die LINKE) - 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk WattenscheidZur Vorlage · 20240445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Die Vorlage geht auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück und regelt die Möglichkeit, Verkaufsstellen im Rahmen von lokalen Veranstaltungen wie Festen, Märkten oder Messen zu öffnen.
Für das Jahr 2024 sind für den Stadtbezirk Wattenscheid unter anderem das Sommerfest WAT 607 am 9. Juni sowie ein Weinfest am 15. September vorgesehen. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen an bis zu acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr für eine Dauer von jeweils fünf Stunden ab 13:00 Uhr erlaubt, sofern ein öffentliches Interesse besteht. Als Kriterien für dieses öffentliche Interesse werden unter anderem die Belebung von Stadtteilzentren sowie die Stärkung des stationären Einzelhandels angeführt.
Der Rat von Bochum soll über die Verordnung in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 entscheiden. Vor der abschließenden Entscheidung durch den Rat sind Anhörungen in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in den relevanten Ausschüssen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 4 (SPD, Grüne)Dafür: 14 (SPD, FDP, CDU, UWG:FB, BD)
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.2Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk LangendreerZur Vorlage · 20240447 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird über eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Ost beraten. Die Vorlage geht auf einen Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. für das Jahr 2024 zurück. Ziel ist es, die Ladenöffnung im Rahmen von örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen zu ermöglichen, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu acht Sonntage pro Jahr erlaubt, wenn diese im Zusammenhang mit Veranstaltungen stehen. Die Vorlage listet verschiedene Termine für unterschiedliche Stadtteile auf, darunter die Veranstaltung „Bänke raus“ in Langendreer am 9. Juni 2024 sowie weitere geplante Öffnungen in Wattenscheid, Linden und der Innenstadt. Ein ursprünglich vorgesehener Termin für den 22. Dezember 2024 im Bereich des Ruhr-Parks wurde bereits zurückgezogen.
Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen für die rechtssichere Durchführung dieser Sonntagsöffnungen im Stadtbezirk Bochum-Ost festgelegt werden. Die Vorlage berücksichtigt dabei die Vorgaben zur Wahrung der Sonntagsruhe und die Notwendigkeit eines hinreichenden Sachgrundes gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 9 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.3Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-SüdwestZur Vorlage · 20240448 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung für den Stadtbezirk Bochum-Südwest vorsieht. Ziel der Verordnung ist es, das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Rahmen von Veranstaltungen wie Festen, Märkten oder Messen zu regeln.
Basierend auf Vorschlägen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. sind für das Jahr 2024 verschiedene Termine vorgesehen. Dazu gehören unter anderem das Sommerfest in Wattenscheid und die Veranstaltung „Bänke raus“ in Langendreer am 9. Juni sowie „Hüftgold“ in Linden am 16. Juni. Weitere geplante Öffnungen betreffen die Lindener Meile am 8. September, den Musiksommer in der Innenstadt am selben Tag, das Weinfest in Wattenscheid am 15. September und das 60-jährige Bestehen des Ruhr-Parks am 29. September. Für die Innenstadt ist zudem eine Öffnung anlässlich des Weihnachtsmarktes am 15. Dezember vorgesehen. Ein ursprünglich geplanter Termin für den 22. Dezember im Ruhr-Park wurde zurückgezogen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr für eine Dauer von bis zu fünf Stunden ermöglicht. Die Verordnung sieht vor, dass die Öffnung an diesen Tagen in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Veranstaltungen stattfindet.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 9 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (SPD, Grüne)Dafür: 14 (SPD, FDP, CDU, UWG:FB, BD)
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 202240448Enthaltungen: 2 (Bündnis 90/Die Grünen)Dagegen: 1 (Bündnis 90/Die Grünen)Dafür: 14 (SPD, CDU, FDP, BD)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.4Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Essen und Bochum - Letter of IntentZur Vorlage · 20240515 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Prüfung eines interkommunalen Projekts zwischen den Städten Bochum und Essen vorgelegt. Mit einem Letter of Intent sollen die Voraussetzungen für die Gründung einer gemeinsamen Akademie für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz untersucht werden. Im Rahmen einer geplanten Machbarkeitsstudie soll die Einrichtung als gemeinsame Institution beider Städte geprüft werden.
Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Prüfung des Grundstücks an der Grünstraße in Bochum-Wattenscheid. Hierbei sollen die Nutzungsmöglichkeiten sowie der Bedarf für ein mögliches Katastrophenschutzzentrum der Stadt Bochum verifiziert werden. Zur Durchführung des Vorhabens soll eine Projektstruktur unter der Leitung der Brandschutzdezernenten beider Städte geschaffen werden. Diese soll rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Fragen sowie die Lehrinhalte klären. Die Finanzierung und Beauftragung der Machbarkeitsstudie wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Vorlage den zuständigen Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt, sobald die konkreten Bedarfe feststehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag. - 4.Anträge
- 4.1Müllbehälter SchmechtingwieseZur Vorlage · 20240418 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung liegt ein Vorschlag zur Anpassung der Abfallentsorgung auf der Schmechtingwiese vor. Dr. Benedikt Gräfingholt regt an, die Stadtverwaltung anzuweisen, in den Sommermonaten zusätzliche Müllbehälter im Bereich der Grünanlage aufzustellen.
Konkret sieht der Beschlussvorschlag vor, über die bereits vorhandene Ausstattung mit zwei saisonal aufgestellten Behältern von jeweils einem Kubikmeter Fassungsvermögen hinaus vier weitere Abfallbehälter zu verteilen.
Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass die Grünanlage insbesondere in den Sommermonaten und nach Wochenenden vermehrt Anzeichen von Vermüllung aufweist. Verbleibende Essensreste ziehen Vögel und Ratten an. Zwar führen der technische Betrieb sowie die Diakonie Bochum Reinigungsmaßnahmen durch, jedoch stößt auch der Ordnungsdienst bei der Kontrolle von Verstößen an seine Grenzen. Eine flächendeckende Überprüfung mit dauerhafter Präsenz sei faktisch nicht möglich. Die Bereitstellung zusätzlicher Behälter soll dazu dienen, die Situation in den Sommermonaten zu entlasten.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 4.2Visitenkarten an parkenden AutosZur Vorlage · 20240121 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat einen Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gestellt, der sich gegen das Anbringen von Visitenkarten an parkenden Fahrzeugen richtet. Die Verwaltung soll prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um gegen diese Praxis vorzugehen. In diesem Zusammenhang soll auch eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Zoll untersucht werden, um die Identifizierung von nicht angemeldetem Gewerbe oder Steuerhinterziehung zu ermöglichen. Falls eine rechtliche Grundlage für Sanktionen identifiziert wird, soll ein entsprechender Meldeweg über den Mängelmelder der Stadt Bochum eingerichtet werden. Sollte keine Möglichkeit zur Sanktionierung gefunden werden, ist eine Begründung unter Nennung der Rechtsgrundlage im Ausschuss vorzulegen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass Gebrauchtwagenhändler Visitenkarten unter die Fensterdichtungen von Autos klemmen, um für den Ankauf von Fahrzeugen zu werben. Diese laminierten Karten seien umweltschädlich, da sie oft als Abfall am Straßenrand enden. Zudem wird auf das Risiko von Schwarzarbeit und Sozialbetrug hingewiesen. Als Referenz für rechtliche Maßnahmen gegen solche Praktiken führt der Antrag Bußgeldverfahren in Berlin an.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0 Dagegen: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, P&StG, Die LINKE Dafür: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, P&StG, Die LINKE Dafür: 1 (BD) - 4.3BlühwiesengräberZur Vorlage · 20240527 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Nachhalternigkeit und Ordnung wurde ein Antrag zur Einführung von Blühwiesengräbern auf Bochumer Friedhöfen vorgelegt. Der von Paul Tobias Dahlmann und Stefan Hiltawsky eingereichte Vorschlag sieht vor, diese als zusätzliche Bestattungsoption neben den bestehenden Rasengräbern anzubieten. Die Pflege der Blühwiesengräber soll dabei einer extensiven Pflege entsprechen, die mit der von Rasengräbern vergleichbar ist.
Nach dem Antrag sollen bestehende Rasengräber auf Wunsch der Hinterbliebenen – vorbehaltlich der betrieblichen Abläufe – in Blühwiesengräber umgewidmet werden können. Eine Rückumwidmung in Rasengräber soll ebenfalls möglich sein. Die entsprechenden Flächen sollen zu Blühwiesen umgenutzt werden, wie sie bereits an anderen Orten in Bochum angelegt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Als Begründung für den Antrag werden die Förderung der städtischen Biodiversität sowie das Wohlbefinden der Friedhofsbesucher angeführt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass durch die Umwidmung kein wesentlicher Anstieg des Pflegeaufwands oder der Kosten zu erwarten sei.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0 Dagegen: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die LINKE, BD) Dafür: 1 (P&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die LINKE, BD) Dafür: 1 (P&StG) - 5.Mitteilungen
- Natur, Landschaft und Öffentliches Grün
- 5.1Baumentfernung auf dem Grundstück Kirchstr. 68Zur Vorlage · 20240041 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Ausnahmegenehmigung zur Entfernung von drei Platanen auf dem Grundstück Kirchstraße 68 erteilt. Die Bäume unterliegen aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum.
Ein Sachverständigengutachten der DEKRA ergab, dass das Wurzelwachstum der Platanen Schäden an der Bausubstanz des Gebäudes verursacht hat. An den Kellerwänden sowie der Bodenplatte sind Risse erkennbar. Zudem beeinträchtigt die Verwurzelung die Grundleitung, wodurch Wasser nicht vollständig in den öffentlichen Kanal abfließen kann. Zur Abwehr einer Gefahr für Sachen von erheblichem Wert wurde die Genehmigung gemäß § 6 (1) c der Baumschutzsatzung erteilt. Ersatzpflanzungen sind für diesen Fall nicht vorgesehen. Die Information über diesen Vorgang wird dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (29. Sitzung)
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Baumentfernung auf dem Grundstück Fahrendeller Str. o.Nr.Zur Vorlage · 20240075 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück an der Fahrendeller Straße bzw. am Nordring wurde ein Antrag auf Entfernung von 19 Bäumen gestellt. Da diese Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Bochum fallen, fanden Abstimmungen zwischen den Planern und der Verwaltung statt, um die Anzahl der zu entfernenden Bäume so gering wie möglich zu halten.
Drei der Bäume (Nummern 1, 3 und 9) sollen aufgrund mangelnder Vitalität entfernt werden; für diese sind keine Ersatzpflanzungen vorgesehen. Die restlichen 16 Bäume befinden sich im Bereich des geplanten Bau- und Feuerwehrzufahrts und können bauplanungsrechtlich nicht erhalten bleiben. Die Verwaltung wird hierfür eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Baumschutzsatzung erteilen, da die Nutzung des Grundstücks ansonsten wesentlich eingeschränkt wäre. Als Ersatz für die Entnahmen sind auf dem Grundstück 54 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen. Die Umsetzung der Ersatzpflanzungen erfolgt entsprechend eines vorliegenden Pflanzplanes auf dem betreffenden Gelände.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Baumentfernung auf dem Grundstück Wohlfahrtstr. 166 – 166 aZur Vorlage · 20240395 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Carport auf dem Grundstück in der Wohlfahrtstraße 166 – 166 a beabsichtigt die Verwaltung die Entfernung von drei Bäumen, die unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Bochum fallen. Die betroffenen Bäume umfassen einen Ahorn sowie zwei Buchen.
Die Entfernung der Bäume ist aufgrund der baulichen Planung erforderlich. Die geplante Tiefgarage wird über eine außenliegende Rampe erschlossen, die zugleich als Feuerwehrzufahrt dient, wodurch die Erhaltung der Bäume Nummer zwei und drei verhindert wird. Zudem ist die Entfernung des ersten Baumes notwendig, um die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im hinteren Bereich des Grundstücks zu realisieren. Eine Umplanung des Vorhabens ist nach Rücksprache mit dem Bauherrn nicht möglich. Die Verwaltung wird daher eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Baumschutzsatzung erteilen, da die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks ansonsten nur unter wesentlichen Beschränkungen umsetzbar wäre.
Als Kompensation sind elf Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen. Die Ersatzpflanzungen sollen nach der Fertigstellung des Gebäudes auf dem Grundstück erfolgen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Siehe hierzu auch TOP 4.1 Antrag 20240539
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.45. Sachstandsbericht Stadtpark BochumZur Vorlage · 20240316 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat über den aktuellen Stand der Sanierung des Stadtparks Bochum berichtet. Mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 liegt nun ein Entwurf inklusive Kostenberechnung vor, die unter Berücksichtigung eines Risikoaufschlags von zehn Prozent innerhalb des beschlossenen Rahmens liegen. Die Planung umfasst die Instandsetzung von Wegen, die Umgestaltung des Wasserfalls sowie die Erneuerung der Parkbeleuchtung und Ausstattung. Geplant sind zudem neue Sitzbereiche am Gondelteich, ein Spiel- und Wasserspielbereich sowie eine barrierefreie WC-Anlage. Zur Sicherung des historischen Parkcharakters sollen zudem Bäume nachgepflanzt werden.
Die baulichen Maßnahmen sind in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt soll von August 2024 bis Mai 2025 realisiert werden, der zweite Abschnitt folgt von Januar 2025 bis März 2026. Aufgrund der zeitlichen Überschneidung der Arbeiten ist eine Schließung des Stadtparks für etwa fünf Monate im Zeitraum von Januar bis Mai 2025 vorgesehen. Ziel ist die Fertigstellung zum 150-jährigen Jubiläum im Frühjahr 2026.
Zusätzlich wurden bereits Gehölzpflege- und Rückschnittmaßnahmen durchgeführt, um historische Sichtachsen wiederherzustellen. Eine Kontrolle der Vitalität von etwa 40 Bäumen mit Anzeichen von Schäden ist für den Sommer 2024 geplant. Im Bereich der Brunnenanlagen wird ein Künstler beauftragt, um neue Interpretationen für die ersetzten Figuren zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Öffentliche und private Containerstandorte mit UnterflurbehälternZur Vorlage · 20240451 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die PARTEI/DIE STADTGESTALTER“ zu den Einsatzmöglichkeiten von Unterflurbehältern für Abfälle reagiert. Laut der Stellungnahme bieten diese Systeme Vorteile bei der optischen Gestaltung, der Platzersparnis sowie der Reduzierung von Geruch, Lärm und Ungeziefer. Die Erfahrungen an bestehenden Standorten werden als positiv bewertet.
Ein flächendeckender Ausbau in Innenstadtbereichen gestaltet sich jedoch schwierig. Hindernisse wie unterirdische Versorgungsleitungen, Platzmangel sowie Einschränkungen bei der Entleerung durch Baumkronen oder Oberleitungen erschweren die Umsetzung von Unterfluranlagen im dicht bebauten Raum. Im Bereich der Brandsicherheit weist die Verwaltung darauf hin, dass bei Unterflurbehältern in den letzten fünf Jahren lediglich drei Brände mit geringem Schaden auftraten, während bei oberirdischen Sammelbehältern 25 Brände verzeichnet wurden.
Die Kosten für die Anschaffung sind volumenbezogen vergleichbar, wobei die Tiefbauarbeiten und Plattformen zusätzliche Kosten von etwa 6.500 Euro pro Behälter verursachen, welche von den Grundstückseigentümern getragen werden. Eine Amortisation dieser Mehrkosten wird durch optimierte Entleerungswege bei einem engmaschigen Netz als möglich erachtet. Für den Innenstadtbereich besteht laut Verwaltung derzeit kein Bedarf an zusätzlichen Standplätzen für Altglas oder Altpapier, da die vorhandenen Kapazitäten ausreichen und die Mengen an Altpapier rückläufig sind.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Fehlende Beleuchtung KönigsalleeZur Vorlage · 20240328 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion UWG: Freie Bürger hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung die Beleuchtungssituation auf der Königsallee zwischen dem Kreisverkehr in Bochum-Stiepel und der Kreuzung Berneckerstraße thematisiert. Die Fraktion wies darauf hin, dass auf dem angrenzenden Geh- und Radweg lediglich an den Kreuzungen sowie an Bushaltestellen Straßenlaternen vorhanden sind. Damit verbunden war die Frage nach einer möglichen Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, während der Wintermonate und der Dunkelheit. Zudem wurde angefragt, ob eine Ausstattung des Weges mit moderner LED-Beleuchtung aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit möglich sei.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage unter Verweis auf eine bereits erfolgte Stellungnahme vom 17. Februar 2023 (Vorlage 20230414). Der damalige Sachverhalt bezog sich auf einen Teilbereich des angefragten Straßenabschnitts. Die Verwaltung gab an, dass die Situation für den gesamten Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Bochum-Stiepel und der Berneckerstraße unverändert sei und die aktuellen Gegebenheiten weiterhin Bestand haben.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Smarte Verkehrstechnik in BochumZur Vorlage · 20240389 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die bisherigen Erfahrungen mit smarten Verkehrstechnologien im Rahmen der SmartCity-Entwicklung in Bochum. Ziel ist es, verschiedene Technologien hinsichtlich ihrer Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit zu prüfen, bevor ein großflächiger Einsatz erfolgt.
Ein Schwerpunkt liegt auf der adaptiven Beleuchtung. Bei der Technologie „Light on Demand“ werden Leuchten mittels Sensorik bedarfsgerecht gedimmt. Auf vier aktuellen Teststrecken in Bochum konnten zwar Stromeinsparungen von durchschnittlich 15 Prozent erzielt werden, die Amortisation der Installations- und Wartungskosten wird jedoch erst nach sehr langer Zeit erwartet. Die Technologie „Color Switch“, welche die Farbtemperatur zur Reduzierung der Lichtemissionen anpasst, wird auf einer Demostrecke zwischen der Herner Straße und der Schillerstraße erprobt. Auch die wetterabhängige Anpassung der Lichtverteilung („Light Switch“) zur Vermeidung von Blendung bei Niederschlag wird geprüft.
Im Bereich der Radverkehrsförderung plant die Verwaltung den Einsatz von KI-gestützter Infrarotsensorik an einem Knotenpunkt, um Radfahrende frühzeitig zu erkennen und Grünphasen zu optimieren. Ergänzend sollen Ampelphasenassistenten über eine App zur Geschwindigkeitsanpassung beitragen. Solarbetriebene Leuchten werden aufgrund der unzureichenden Energieversorgung in den Wintermonaten derzeit nicht als wirtschaftlich eingestuft. Im ÖPNV kommen bereits Systeme zum Einsatz, die Busse und Straßenbahnen vor Erreichen einer Lichtsignalanlage anmelden, um die Durchfahrt zu beschleunigen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.02.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Sachstand Bebauungsplan 933 und Verlagerung der Kleingartenanlage „Thiemannshof“ zum Herrenacker in HöntropZur Vorlage · 20240256 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum aktuellen Sachstand des Bebauungsplans Nr. 933 (Essener Straße / Thiemannshof) sowie zur geplanten Umsiedlung der Kleingartenanlage „Thiemannshof“ Auskunft gegeben. Im Rahmen der städtebaulichen Konzeption werden derzeit Verkehrsgutachten und Schallgutachten erarbeitet. Die Abstimmung mit den Fachämtern sowie die Fertigstellung des Verkehrsgutachtens sollen Anfang März erfolgen, worauf eine Informationsveranstaltung folgen soll.
Für das neue Gelände der Kleingartenanlage „Am Herrenacker“ in Höntrop (Bebauungsplan 1021) wird die Vorlage eines Satzungsbeschlusses an den Rat der Stadt Bochum für September 2024 angestrebt. Nach dem Beschluss ist eine Ausschreibungsphase der Planung von etwa sechs bis acht Wochen vorgesehen. Die anschließende Bauzeit, welche Rodung, Baufeldfreimachung und Erschließung umfasst, wird auf rund neun Monate angesetzt. Ein Umzug der Kleingärtner ist nach aktuellem Stand für August 2025 geplant.
Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Flächen am Herrenacker teilte die Verwaltung mit, dass eine Bewirtschaftung durch den Pächter bis Ende Oktober 2024 möglich ist. Der entsprechende Pachtvertrag wurde zum 30. September 2022 gekündigt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (29. Sitzung)
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.03.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (31. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Städtisches Grundstück an der Overdyker StraßeZur Vorlage · 20240414 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den Stand der Sanierungsplanung für ein städtisches Grundstück an der Overdyker Straße in Bochum. Das etwa 17.810 m² große Areal im Gemarkung Hamme ist im Bebauungsplan Nr. 924 als Wohnbauland vorgesehen. Aufgrund einer Altlast in Form eines ehemaligen Klärteichs wurden im Rahmen eines Landesförderprogramms Sanierungsuntersuchungen durchgeführt.
Der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) hat auf Basis dieser Untersuchungen einen Sanierungsplan erstellt. Die geplante Maßnahme sieht den offenen Aushub vor, bei dem kontaminiertes Material ausgehoben und durch unbelasteten Boden ersetzt wird. Wegen eines im Grundstück verlaufenden Schmutzwasserkanals der Stadt Bochum wird die Sanierungsfläche verkleinert. Das Umwelt- und Grünflächenamt hat für diese Vorgehensweise keine Bedenken, da von den verbleibenden Altlasten im östlichen Bereich bei ausbleibendem Bodeneingriff keine Gefahr ausgeht.
Mit der Erstellung des Sanierungsplans sind die Maßnahmen des ersten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Bochum und dem AAV abgeschlossen. Für die Durchführung der eigentlichen Sanierung sowie die Regelung der Kosten ist nun der Abschluss eines weiteren öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem AAV erforderlich, auf dessen Grundlage die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung)
- 16.04.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Umwelt und Klima
- 5.10Teilnahme am Förderprogramm "Circular Economy - CircularCities.NRW"Zur Vorlage · 20240474 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Partei & Die Stadtgestalter zum Förderprogramm „Circular Economy – CircularCities.NRW“ reagiert. Das Programm des EFRE/JTF-Programms zielt darauf ab, Kommunen bei der Entwicklung einer klimaschonenden Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, indem Innovationen, Investitionen sowie Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert werden.
Die Bochum Wirtschaftsentwicklung (BoWE) begrüßt den Förderaufruf und strebt die Einreichung eines Antrags unter der Federführung der Stadt an. Dabei soll ein Konsortium gebildet werden, in dem lokale kleine und mittlere Unternehmen eingebunden sind, statt Einzelanträge zu stellen. Ziel ist es, bestehende Projekte wie „Thales“ oder „#digital.zirkulär.ruhr“ in ein Gesamtkonzept zu integrieren und die zirkuläre Wertschöpfung am Standort Bochum zu stärken.
Der geplante Antrag soll alle vier Themenbereiche des Programms abdecken, darunter Innovations- und Investitionsvorhaben sowie die Einstellung von Kreislaufwirtschaftsbeauftragten und Maßnahmen zur Sensibilisierung. Um die Bedeutung Bochums als Wissensstandort zu unterstreichen, ist die Beteiligung der Technischen Hochschule Agricola, der Hochschule Bochum und der Ruhr-Universität Bochum vorgesehen. Während konkrete Gespräche mit kommunalen Unternehmen wie dem USB oder den Stadtwerken Bochum noch ausstehen, sollen zudem aktive Unternehmen wie Stahlwerke Bochum, Zolitron, keepitgrün oder Grubengold in das Vorhaben einbezogen werden.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Projekt "sevengardens Bochum" – Auszeichnung des Projektes „sevengardens Bochum"Zur Vorlage · 20240310 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Projekt „sevengardens Bochum“ wurde am 26. Januar 2024 mit der „Nationalen Auszeichnung – Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ (BNE) geehrt. Die Verleihung erfolgte durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Deutsche UNESCO-Kommission. Durch diese Auszeichnung findet das Projekt nun Eingang in die BNE-Akteurskarte.
Das Vorhaben, das vom Kommunalen Integrationszentrum Bochum durchgeführt wird, ist Teil einer global agierenden Netzwerkinitiative. Seit Ende 2021 ist „sevengardens Bochum“ aktiv und verfolgt das Ziel, die Bereiche Integration, Sprachbildung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung miteinander zu verknüpfen. Die Zielgruppe des Projekts umfasst alle Menschen ab drei Jahren, ungeachtet ihrer Deutschkenntnisse oder etwaiger Behinderungen. Eine dauerhafte Weiterführung und Einbindung des Projekts in die Bochumer Stadtgesellschaft wird angestrebt.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.03.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.02.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (15. Sitzung)
- 22.02.2024 · Integrationsausschuss (16. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.02.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (21. Sitzung) — Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.12Außendienst beim OrdnungsamtZur Vorlage · 20240514 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Bündnis Deutschland Ratsfraktion hat die Verwaltung des Bochumer Ordnungs- und Veterinäramtes Informationen zur personellen Ausstattung und den Einsatzbereichen des Außendienstes vorgelegt. Das Ordnungsamt beschäftigt derzeit 107 Mitarbeiter auf 119 Stellen. Davon entfallen 64 Stellen auf den Außendienst, wobei die Bereiche Kommunaler Ordnungsdienst, Ermittlungs- und Vollzugsdienst, Tierschutz sowie Lebensmittelkontrolle vertreten sind. Streifenfahrten in Zivil finden anlassbezogen statt, und der Einsatz erfolgt im gesamten Stadtgebiet.
In Bezug auf die Verwarngelder wurden in den vergangenen zwei Jahren insgesamt etwa 1.300 Sanktionen verhängt. Während für nicht beseitigten Hundekot in den Jahren 2022 und 2023 keine Verwarngelder festzustellen waren, wurden im Jahr 2022 insgesamt 152 und im Jahr 2023 insgesamt 65 Verwarngelder wegen nicht angeleinter Hunde verhängt. Zu den am häufigsten sanktionierten Delikten zählen das Parken in Grünanlagen, das Parken in Landschaftsschutzgebieten außerhalb befestigter Wege sowie das Verrichten der Notdurft außerhalb vorgesehener Toilettenanlagen.
Hinsichtlich der Personalsituation bewertet die Verwaltung die Aufstellung des Kommunalen Ordnungsdienstes und des Ermittlungsdienstes als solide für die anfallenden Aufgaben.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Demonstrationen in BochumZur Vorlage · 20240532 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zur Entwicklung von Demonstrationen in Bochum gestellt. Die Antworten der Verwaltung, basierend auf Informationen des Polizeipräsidiums Bochum, dokumentieren die Anzahl der Kundgebungen für den Zeitraum von 2018 bis 2024. Nach 167 Versammlungen im Jahr 2018 stieg die Zahl über 281 (2019), 337 (20läufig 2020), 379 (2021) und einen Höchstwert von 419 (2022) an. Für das Jahr 2023 wurden 330 Demonstrationen erfasst, während für das laufende Jahr 2024 bislang 36 Meldungen vorliegen.
Eine statistische Unterscheidung zwischen angemeldeten und spontan durchgeführten Kundgebungen wird nicht vorgenommen. Als rechtliche Grundlage für Versammlungen in Bochum gilt ausschließlich das Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Zu spezifischen Zwischenfällen mit Polizeikräften sowie zu Personen- oder Sachschäden im abgefragten Zeitraum konnten keine detaillierten Auskünfte erteilt werden, da eine vollständige Aufarbeitung eine manuelle Durchsicht aller entsprechenden Dokumentationen voraussetzen würde. Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Kundgebungen folgt dem Verursacherprinzip nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Im betrachteten Zeitraum wurden keine Demonstrationen untersagt.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Aufnahme von Taxi-Fahrgästen an E-LadesäulenZur Vorlage · 20240439 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD im Bochumer Rat hat die Möglichkeit angefragt, die Aufnahme von Fahrgästen an E-Ladesäulen durch Taxis zu ermöglichen. Ziel ist es, die Nutzung der Ladeinfrastruktur während des Ladevorgangs für den Personenverkehr zu öffnen, da Taxiunternehmen zunehmend auf Elektromobilität umstellen.
Die Verwaltung teilte in ihrer Antwort mit, dass nach der geltenden Bochumer Taxiordnung das Bereitstellen von Taxis außerhalb gekennzeichneter Taxiplätze im Zeitraum von 7:00 bis 21:00 Uhr einer Genehmigung bedarf. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist jedoch bereits möglich, um die Aufnahme von Fahrgästen an E-Ladesäulen – etwa beschränkt auf die Dauer des Ladevorgangs – zuzulassen. Eine zeitliche Befristung solcher Regelungen wird von der Verwaltung als rechtlich zulässig und im Hinblick auf die Kontrolle sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur an offiziellen Taxiplätzen als sinnvoll erachtet.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Feuerwehr und Rettungsdienst
- 5.15Personal bei der FeuerwehrZur Vorlage · 20240374 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der BD-Fraktion zum Personalstand der Feuerwehr Bochum geantwortet. Mit Stand vom 1. Januar 2024 umfasst der Stellenplan der Feuerwehr 496 Planstellen, von denen 50 unbesetzt sind. Aktuell laufen Einstellungsverfahren für über 20 externe Stellen, und weitere Besetzungen sind geplant.
Für das Jahr 2024 ist die Ausbildung von 22 Brandmeisteranwärtern sowie sechs Auszubildenden der Kombiausbildung 2in1/112 vorgesehen. Nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung werden alle Auszubildenden übernommen. Die Abbrecherquote in der Ausbildung liegt laut Verwaltung bei unter einem Prozent. Der Krankenstand der Feuerwehr betrug im Jahr 2023 einen Anteil von 11,86 Prozent.
Beim Thema Überstunden verzeichnete die Feuerwehr zum 1. Januar 2024 einen Bestand von 77.830 Stunden. Dies entspricht einem Rückgang von 7.210 Stunden im Vergleich zum Vorjahreswert vom 1. Januar 2023. Ein kontinuierlicher Abbau der Überstunden ist für die kommenden Jahre vorgesehen. Der Ausgleich von Überstunden erfolgt grundsätzlich durch Freizeit. Eine Auszahlung findet ab einer Grenze von 160 Stunden statt, beispielsweise bei Einsatzlagen oder zur Abdeckung von Krankheitsvertretungen im Einsatzdienst.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hier: Instandsetzung Wegeverbindung Friedhof HammeZur Vorlage · 20240579 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat in ihrer Sitzung am 29. Februar 2024 die Instandsetzung der Wegeverbindungen auf dem Friedhof Hamme angeregt. Für die Durchführung dieser Arbeiten stellt die Bezirksvertretung ein Budget von bis zu 165.000 Euro zur Verfügung.
Hintergrund der Anregung ist die Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Hamme, nachdem Fördermittel aus diesem Programm zurückgesetzt wurden. Durch diese Umverteilung soll bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Teil der Hauptwegeverbindung saniert werden können. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen auch bei einer späteren Umsetzung im Rahmen der weiteren ISEK-Planung keine wesentlichen Veränderungen an der Wegeführung erfordern würden. Der zuständige Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wird die Mitteilung in seiner Sitzung am 13. März 2024 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hier: Mülleimer am Kurt-Schumacher-PlatzZur Vorlage · 20240585 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat in ihrer Sitzung vom 29. Februar 2024 den Vorschlag beschlossen, am Kurt-Schumacher-Platz neue Abfallbehälter aufzustellen. Konkret sollen drei Mülleimer mit Pfandringen im Bereich vor dem Europahaus, etwa zwischen den Hausnummern 4 und 7, installiert werden. Die Platzierung der Behälter ist jeweils neben den dort befindlichen Sitzbänken vorgesehen.
Zur Finanzierung dieser Maßnahme stellt die Bezirksvertretung Bochum-Mitte einen Betrag von bis zu 2.000 Euro zur Verfügung. Hintergrund der Anregung ist die Feststellung, dass auf der Fläche zwischen dem Europahaus und der Kreuzung zum Hauptbahnhof zwar Sitzgelegenheiten vorhanden sind, jedoch keine Mülleimer zur Entsorgung von Abfällen bereitstehen.
Die Vorlage wird dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung in dessen Sitzung am 13. März 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Bochumer MängelmelderZur Vorlage · 20240471 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zum Einsatz des Bochumer Mängelmelders gestellt. Bezugnehmend auf Berichte über rund 87.000 eingegangene Mängelmeldungen sowie 14.000 Anregungen seit der Einführung des Instruments bittet die Fraktion die Verwaltung um eine Bestätigung dieser Zahlen.
Die Anfrage fordert zudem detaillierte Informationen zur Entwicklung der Meldungen über die Jahre hinweg sowie zur Anzahl unbegründeter Meldungen. Die BD-Fraktion erkundigt sich nach den am häufigsten gemeldeten Mängeln und Anregungen, differenziert nach Jahr, Art und Anzahl. Des Weiteren werden Fragen zur durchschnittlichen Dauer einer Mängelbeseitigung sowie zur Häufigkeit von Rückmeldungen der Verwaltung an die Bürger gestellt.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Brandschutz an E-Scooter LadesäulenZur Vorlage · 20240526 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum Brandschutz von E-Scooter-Ladestationen an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gerichtet. Die Anfrage bezieht sich auf die Sitzung des Ausschusses am 13. März 2024.
Im Zentrum der Fragen steht die Ermittlung der Standorte von Ladeeinrichtungen sowie deren Nähe zu Wohnraum und etwaige damit verbundene Brandschutzbestimmungen. Die Fraktion bittet um Auskunft über die Rechtsgrundlage des Betriebs gewerblicher Ladeinfrastruktur, die Durchführung regelmäßiger Prüfungen sowie die Existenz von Meldesystemen und Feuerwehrplänen gemäß DIN 14 095. Zudem wird nach der Bewertung der Standorte durch die Feuerwehr sowie nach etwaigen bisherigen Brandvorfällen oder Verstößen gegen Brandschutzauflagen gefragt. Abschließend möchte die Fraktion erfahren, ob für Betreiber zusätzliche Anforderungen über den herkömmlichen Brandschutz hinaus bestehen und inwieweit Betreiber eigenständig Maßnahmen umsetzen.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Kieselrot - VerdachtsflächenZur Vorlage · 20240580 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion Bochum hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung eine Anfrage zu den Verdachtsflächen durch das Produkt „Kieselrot“ gestellt. Das Material, welches bis etwa 1968 als Belag für Spielplätze sowie im Wegebau eingesetzt wurde, weist neben hohen Kupfergehalten auch Dioxin- und Furanverbindungen auf.
Anlass der Anfrage ist die Feststellung einer Belastung auf dem Sportplatz Gahlensche Straße, der zuvor als weitgehend unbedenklich eingestuft worden war. Die Ratsfraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Verdachtsstandorte seit der letzten Mitteilung im Jahr 2020 bereits saniert wurden und ob seither neue Standorte identifiziert werden konnten.
Zudem fordert die Fraktion eine detaillierte Liste sowie eine Karte der aktuell bestehenden Verdachtsstandorte an und bittet um Informationen zu den spezifischen Dioxin-Belastungen an den jeweiligen Orten. Des Weiteren wird nach der aktuellen Einschätzung der Verwaltung zur gesundheitlichen Gefährdung durch das Material gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Annahme, dass keine direkte Gefahr für Menschen besteht.
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- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Stadtwerke-Tarif "Gut & Grün"Zur Vorlage · 20240629 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zum Ökostromtarif „Gut & Grün“ der Stadtwerke Bochum gestellt. Der Sachkundige Einwohner Dr. Benedikt Gräfingholt bittet um Erläuterungen zur Preisgestaltung und Verfügbarkeit dieses Angebots.
Der Text weist darauf hin, dass der Tarif „Gut & Grün“ Neukunden aus ganz Deutschland zu einem Preis von 26,3 Cent pro Kilowattstunde anbietet. Für die Einwohner der Stadt Bochum wird hingegen ein Tarif mit einem monatlichen Grundpreis von 14,99 Euro und einem Arbeitspreis von 35,82 Cent pro Kilowattstunde angeboten.
Im Rahmen der Anfrage werden vier Kernfragen aufgeworfen. Es wird nach den Gründen für die Nichtverfügbarkeit des Tarifs „Gut & Grün“ für Bochumer Bürgerinnen und Bürger sowie nach den Ursachen für die Preisdifferenz zwischen den beiden Tarifen gefragt. Des Weiteren wird angefragt, ob es sich bei dem Tarif um einen subventionierten Preis handelt. Abschließend wird nach geplanten Maßnahmen der Stadtverwaltung gefragt, um den Zugang zu diesem Ökostromtarif für die lokale Bevölkerung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Anwendung des Handlungsleitfaden zur Dach-, Fassaden- und VorgartenbegrünungZur Vorlage · 20240672 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20240672 stellt ein Mitglied der SPD-Fraktion Fragen zur Anwendung des Handlungsleitfadens zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung in Bochum. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hatte diesen Leitfaden in seiner Sitzung im Februar beschlossen. Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat empfohlen, den Leitfaden nach Möglichkeit verbindlich einzusetzen, etwa durch Gestaltungssatzungen oder die Bauleitplanung.
Während in Bebauungsplänen bereits teilweise Festsetzungen zu Begrünungen vorgenommen werden und auch Förderprogramme für Stadtentwicklungsgebiete als Anwendungsfeld in Betracht kommen, sieht die Verwaltung den primären Einsatz des Leitfadens bei eigenen Planungen sowie als Information und Empfehlung für Dritte vor.
Die Anfrage adressiert zudem das Potenzial für einen erweiterten verbindlichen Einsatz des Leitfadens durch die Verwaltung. Des Weiteren wird nach Bedarf für Ergänzungen bestehender kommunaler Programme gefragt, um Anreize für Begrünungsmaßnahmen zu schaffen, wie es der Naturschutzbeirat unter Berücksichtigung von Folgekosten vorgeschlagen hat.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Castroper Straße, 2. Bauabschnitt: Nachpflanzung von BäumenZur Vorlage · 20240673 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 13. März 2024 liegt eine Anfrage der SPD-Fraktion zum zweiten Bauabschnitt der Castroper Straße vor. Hintergrund ist ein Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Vollausbau dieses Straßenabschnitts zwischen der Klinikstraße und dem Ruhrstadion.
Die Anfrage befasst sich mit der Nachpflanzung von Bäumen im Zuge der geplanten Maßnahmen. Bezugnehmend auf Anregungen aus dem Umfeld von Umweltschutzorganisationen, die eine zeitliche Streckung der Nachpflanzungen vorschlagen, stellt die Fraktion Fragen an den Oberbürgermeister. Es wird angefragt, ob die Verwaltung bereits untersucht hat, ob einzelne Bäume im Rahmen des Projekts erhalten bleiben können, und welche Ergebnisse diese Untersuchung liefert.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob es aus ökologischer Sicht empfehlenswert ist, die Nachpflanzung der Straßenbäume über einen längeren Zeitraum zu verteilen und verschiedene Baumarten zu verwenden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen im zuständigen Ausschuss vorgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.7Keine E-Roller mehr in Bussen und BahnenZur Vorlage · 20240676 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20240676 erkundigt sich die SPD-Fraktion beim Oberbürgermeister nach der künftigen Mitnahme von E-Rollern in Bussen und Stadtbahnen der Bogestra. Hintergrund sind Berichte über eine Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die Mitnahme von E-Rollern aufgrund von Brandrisiken bei Akkus in anderen europäischen Städten nicht mehr zu empfehlen.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf Informationen des ADAC, wonach bereits verschiedene Verkehrsbetriebe ein Verbot umgesetzt haben, was laut dem Automobilclub die Nutzung der E-Scooter als Zubringer für den öffentlichen Nahverkehr erschweren könnte. Im Rahmen der Anfrage werden drei Punkte adressiert: die Bestätigung eines möglichen Mitnahmeverbots durch die Bogestra, Informationen über die Entwicklung neuer Sicherheitsstandards auf Bundes- oder EU-Ebene sowie die Frage nach vorhandenen Erkenntnissen zur Häufigkeit der Nutzung von E-Rollern als Zubringer zu Haltestellen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Städtisches Grundstück an der Overdyker StraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen
- 12.Anfragen
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