Demonstrationen in Bochum
20240532 · Antwort der Verwaltung · 13.03.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zur Entwicklung von Demonstrationen in Bochum gestellt. Die Antworten der Verwaltung, basierend auf Informationen des Polizeipräsidiums Bochum, dokumentieren die Anzahl der Kundgebungen für den Zeitraum von 2018 bis 2024. Nach 167 Versammlungen im Jahr 2018 stieg die Zahl über 281 (2019), 337 (20läufig 2020), 379 (2021) und einen Höchstwert von 419 (2022) an. Für das Jahr 2023 wurden 330 Demonstrationen erfasst, während für das laufende Jahr 2024 bislang 36 Meldungen vorliegen.
Eine statistische Unterscheidung zwischen angemeldeten und spontan durchgeführten Kundgebungen wird nicht vorgenommen. Als rechtliche Grundlage für Versammlungen in Bochum gilt ausschließlich das Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Zu spezifischen Zwischenfällen mit Polizeikräften sowie zu Personen- oder Sachschäden im abgefragten Zeitraum konnten keine detaillierten Auskünfte erteilt werden, da eine vollständige Aufarbeitung eine manuelle Durchsicht aller entsprechenden Dokumentationen voraussetzen würde. Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Kundgebungen folgt dem Verursacherprinzip nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Im betrachteten Zeitraum wurden keine Demonstrationen untersagt.
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