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Anwendung des Handlungsleitfaden zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung

20240672 · Anfrage · 13.03.2024

↳ Antwort der Verwaltung Anwendung des Handlungsleitfaden zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung · 08.05.2024
🟢 Beschlossen 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 13. März 2024 wird eine Anfrage zur Anwendung des Handlungsleitfadens zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung behandelt. Der entsprechende Leitfaden wurde vom Ausschuss in seiner Sitzung im Februar beschlossen. Die Verwaltung plant, diesen Leitfaden primär als Orientierungshilfe für eigene Planungen sowie als Information und Empfehlung für Dritte einzusetzen. In Bebauungsplänen werden bereits teilweise Festsetzungen zu Dach- und Fassadenbegrünungen sowie zu begrünten Vorgärten vorgenommen.

Mit der Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch erkundigt sich die SPD-Fraktion unter Jörg Czwikla nach weiteren Einsatzmöglichkeiten des Leitfadens. Es wird gefragt, ob die Verwaltung zusätzliche Potenziale für einen verbindlichen Einsatz über die bestehende Bauleitplanung und Förderprogramme hinaus sieht. Zudem bezieht sich die Anfrage auf die Empfehlung des Naturschutzbeirats, Anreize für Begrünungsmaßnahmen zu schaffen, wobei auch Folgekosten zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang wird nach der Notwendigkeit von Ergänzungen bei bestehenden kommunalen Programmen gefragt.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung)
13.03.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.