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Baumentfernung auf dem Grundstück Kirchstr. 68

20240041 · Mitteilung der Verwaltung · 19.03.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Ausnahmegenehmigung zur Entfernung von drei Platanen auf dem Grundstück Kirchstraße 68 erteilt. Die Bäume unterliegen aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum.

Ein Sachverständigengutachten der DEKRA ergab, dass das Wurzelwachstum der Platanen Schäden an der Bausubstanz des Gebäudes verursacht hat. An den Kellerwänden sowie der Bodenplatte sind Risse erkennbar. Zudem beeinträchtigt die Verwurzelung die Grundleitung, wodurch Wasser nicht vollständig in den öffentlichen Kanal abfließen kann. Zur Abwehr einer Gefahr für Sachen von erheblichem Wert wurde die Genehmigung gemäß § 6 (1) c der Baumschutzsatzung erteilt. Ersatzpflanzungen sind für diesen Fall nicht vorgesehen. Die Information über diesen Vorgang wird dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (29. Sitzung)
19.03.2024
kein Ergebnis hinterlegt
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung)
13.03.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.