Baumentfernung auf dem Grundstück Wohlfahrtstr. 166 – 166 a
20240395 · Mitteilung der Verwaltung · 13.03.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Carport auf dem Grundstück in der Wohlfahrtstraße 166 – 166 a beabsichtigt die Verwaltung die Entfernung von drei Bäumen, die unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Bochum fallen. Die betroffenen Bäume umfassen einen Ahorn sowie zwei Buchen.
Die Entfernung der Bäume ist aufgrund der baulichen Planung erforderlich. Die geplante Tiefgarage wird über eine außenliegende Rampe erschlossen, die zugleich als Feuerwehrzufahrt dient, wodurch die Erhaltung der Bäume Nummer zwei und drei verhindert wird. Zudem ist die Entfernung des ersten Baumes notwendig, um die erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im hinteren Bereich des Grundstücks zu realisieren. Eine Umplanung des Vorhabens ist nach Rücksprache mit dem Bauherrn nicht möglich. Die Verwaltung wird daher eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Baumschutzsatzung erteilen, da die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks ansonsten nur unter wesentlichen Beschränkungen umsetzbar wäre.
Als Kompensation sind elf Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen. Die Ersatzpflanzungen sollen nach der Fertigstellung des Gebäudes auf dem Grundstück erfolgen.
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