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Städtisches Grundstück an der Overdyker Straße

20240414 · Mitteilung der Verwaltung · 24.04.2024 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

🟢 Beschlossen 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung informiert über den Stand der Sanierungsplanung für ein städtisches Grundstück an der Overdyker Straße in Bochum. Das etwa 17.810 m² große Areal im Gemarkung Hamme ist im Bebauungsplan Nr. 924 als Wohnbauland vorgesehen. Aufgrund einer Altlast in Form eines ehemaligen Klärteichs wurden im Rahmen eines Landesförderprogramms Sanierungsuntersuchungen durchgeführt.

Der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) hat auf Basis dieser Untersuchungen einen Sanierungsplan erstellt. Die geplante Maßnahme sieht den offenen Aushub vor, bei dem kontaminiertes Material ausgehoben und durch unbelasteten Boden ersetzt wird. Wegen eines im Grundstück verlaufenden Schmutzwasserkanals der Stadt Bochum wird die Sanierungsfläche verkleinert. Das Umwelt- und Grünflächenamt hat für diese Vorgehensweise keine Bedenken, da von den verbleibenden Altlasten im östlichen Bereich bei ausbleibendem Bodeneingriff keine Gefahr ausgeht.

Mit der Erstellung des Sanierungsplans sind die Maßnahmen des ersten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Bochum und dem AAV abgeschlossen. Für die Durchführung der eigentlichen Sanierung sowie die Regelung der Kosten ist nun der Abschluss eines weiteren öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem AAV erforderlich, auf dessen Grundlage die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
24.04.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung)
18.04.2024
kein Ergebnis hinterlegt
Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung)
16.04.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung)
13.03.2024
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.