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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Zuschussantrag der Spvvg Gerthe vom 22.04.2024 für den Kinderfußballwerbetag 2024Zur Vorlage · 20241312 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Spielvereinigung Gerthe 1911 e.V. hat einen Zuschussantrag in Höhe von 1.500 Euro für den 30. Kinderfußballwerbetag eingereicht. Die Veranstaltung fand am 14. Mai 20<0xC2>4 statt und richtete sich an Kinder aus verschiedenen Kindergärten, Kindertagesstätten sowie Grundschulen im Bochumer Norden.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III sieht die Gewährung des beantragten Betrages vor. Die Mittel sollen zur Finanzierung des Kinderfußballwerbetags verwendet werden. Laut Verwaltung sind hierfür Haushaltsmittel in der Produktgruppe 11 23 vorhanden, wobei keine jährlichen Folgelasten entstehen. Eine Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 11. Juni 2024 getroffen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Widmung der Straße „Auf dem Sporkel“Zur Vorlage · 20232266 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20232266 den Beschluss beantragt, die Straße „Auf dem Sporkel“ als Gemeindestraße zu widmen. Die Maßnahme betrifft die Flächen in der Gemarkung Harpen, Flur 3, und umfasst die Flurstücke 1078, 1079 sowie 1117.
Ziel der Widmung ist die öffentliche Erschließung für die Anwohner des Gebiets. Die entsprechenden Flächen sind bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nummer 351 der Stadt Bochum als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Als Eigentümerin der betroffenen Grundstücke ist die Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Widmung gemäß den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 11. Juni 2024 getroffen werden. Federführend für diese Beschlussvorlage ist das Tiefbauamt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Anregung gemäß § 24 GO NRW – Verkehrssituation Grünschnittsammelstelle BergenZur Vorlage · 20240912 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20240912 des Tiefbauamtes geht es um die Verkehrssituation an der Grünschnittsammelstelle Bergen auf der Bergener Straße. Ein Bürger hat gemäß § 24 GO NRW die Anordnung von Haltverboten, das Aufstellen von Pollern sowie eine vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts für die Ausfahrt beantragt.
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Bochum-Nord, diesen Anregungen nicht zu folgen, da die rechtlichen Voraussetzungen für solche verkehrsregelnden Maßnahmen nicht vorliegen. Nach gemeinsamen Überprüfungen durch das Tiefbauamt und die Polizei sind keine besonderen Gefahrenlagen oder Unfälle bekannt, die eine Änderung der Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung rechtfertigen würden. Die bestehende Verkehrsregelung wird als ausreichend bewertet. Zudem wird erwartet, dass das Verkehrsaufkommen an der Sammelstelle künftig sinken könnte, da durch eine neue QR-Code-Technik der Zugang auf Bochumer Bürgerinnen und Bürger beschränkt werden soll.
Zudem ist im Rahmen einer geplanten Kanalbaumaßnahme an der Bergener Straße eine Sanierung des Bereichs der Zufahrt zur Sammelstelle vorgesehen. In diesem Zuge sollen die Verkehrssituation bei der Ein- und Ausfahrt sowie ein Ausbau der Bushaltestellen planerisch überprüft werden.
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- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Themenspielplatz Dreihügelstraße/ Volkspark HiltropZur Vorlage · 20241293 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den bestehenden Spielplatz an der Dreihügelstraße im Volkspark Hiltrop im Rahmen der Spielleitplanung zu einem Themenspielplatz mit dem Schwerpunkt „Natur und Wald“ umzugestalten. Für die Umsetzung des Vorhabens sind Gesamtkosten in Höhe von 364.000 Euro brutto vorgesehen. Ziel ist es, gemäß einer Beschlussfassung des Rates aus dem Jahr 2021, in jedem der sechs Bochumer Stadtbezirke ein besonderes Spielangebot zu schaffen, das über den direkten Einzugsbereich hinaus attraktiv wirkt.
Die Entwurfsplanung, die durch das Architekturbüro Landschaft planen + bauen NRW GmbH erstellt wurde, integriert Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens von Kindern und Jugendlichen. Der Plan sieht vor, bestehende Spielgeräte wie Schaukeln und Tischtennisplatten zu erhalten und durch neue, inklusive Angebote zu ergänzen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Anlage eines Spielhügels mit barrierefreiem Pfad, ein dreistöckiger Rutschenturm sowie ein Bodentrampolin. Zudem sollen natürliche Strukturen wie Totholz und Findlinge sowie ein neues Muldensystem zur Schaffung eines Feuchtraums am Übergang zum Ostbach Teil der Gestaltung sein. Auch die Erweiterung von Baumpflanzungen ist vorgesehen, um das Thema Wald erlebbar zu machen. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll der Planung zustimmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlags
- 05.06.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlags - 2.Anhörungen
- 2.1Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 2. Tranche (2024), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20240733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die zweite Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie für das Jahr 2024 vor. Diese umfasst 20 Aktivitäten, die auf dem im Dezember 2023 beschlossenen Orientierungsrahmen aufbauen. Ziel der Strategie ist die Entwicklung Bochums zu einer klimaneutralen Schwammstadt sowie die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Inhaltlich liegt der Fokus dieser Tranche unter anderem auf den Bereichen Mobilität, nachhaltige Bildung und Klimaanpassung. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören etwa die Erstellung eines Hitzeaktionsplans, Initiativen für flächensparendes Wohnen sowie die Förderung der fußläufigen Erreichbarkeit in Stadtkonzepten. Während die finanziellen Ressourcen für die meisten Aktivitäten im Haushalt 2024 enthalten sind, ist die Umsetzung bestimmter Vorhaben, wie etwa die Neufokussierung des Photovoltaik-Förderprogramms oder Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, von zusätzlichen Mitteln aus Bund oder Land abhängig.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Vorschläge für ein neues Controlling-System sowie eine Organisations- und Beteiligungsstruktur. Das Controlling soll die Wirksamkeit der Maßnahmen über SDG-Indikatoren und Projektwerkzeuge messbar machen. Zur Einbindung der Zivilgesellschaft ist zudem die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsforums geplant, in dem Fachleute und Bürger gemeinsam an der Umsetzung der Strategie mitwirken sollen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 5 (CDU, FDP)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Aksevi)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 3 (CDU)Gegenstimmen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINIKE.)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Partei, BSW)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, FDP/UWG)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — wird die Vorlage nach Feststellung durch Herrn Jentsch ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
- 19.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP/UWG) Dagegen: 5 (CDU, BD) Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, FDP/UWG) - 2.2An der Halde / Dieselstraße – Umbau zu einem fahrradfreundlicheren KnotenpunktZur Vorlage · 20241078 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant den Umbau der Kreuzung An der Halde, Dieselstraße und Gewerkenstraße, um die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Ausbaus der Lothringentrasse II im Bereich des Gewerbegebiets Gerthe-Nord. Ziel des Vorhabens ist es, eine sicherere Querung zwischen dem bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg und der ausgebauten Trasse zu ermöglichen.
Im Rahmen der Planung soll die Mittelinsel im südwestlichen Arm der Straße An der Halde auf drei Meter verbreitert werden. Zudem ist die Errichtung einer neuen, 2,50 Meter breiten Mittelinsel in der Dieselstraße vorgesehen. Um mehr Aufstellfläche zu schaffen, wird der Seitenraum an der Ecke An der Halde/Dieselstraße erweitert, was eine Reduzierung der Fahrstreifen auf einen kombinierten Fahrstreifen für alle Fahrtrichtungen zur Folge hat. Für die Barrierefreiheit sollen zudem taktile Elemente nach Bochumer Standard installiert werden.
Die geschätzten Gesamtkosten für den Straßenbau sowie Markierungen und Verkehrszeichen belaufen sich auf etwa 128.200 Euro. Die Finanzierung ist im Haushalt 2025 über das Projekt „Neubau von Radwegen“ vorgesehen. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2025 geplant, wobei die Arbeiten voraussichtlich sechs Wochen dauern und eine teilweisen Sperrung der Fahrbahn erfordern werden.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (Grüne/SPD/CDU/UWG:FB/PAR&StG)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 3 (UWG/FDP, BD)Dafür:13 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (UWG/FDP, BD) Dafür:13 (SPD, Grüne, CDU, Linke) - 2.3Wasserversorgungskonzept der Stadt Bochum 2024-2029 gemäß § 38 (3) Landeswassergesetz NRWZur Vorlage · 20241116 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung des Wasserversorgungskonzepts für den Zeitraum 2024 bis 2029 vorgelegt. Das Konzept aktualisiert die Vorlage aus dem Jahr 2018 und erfüllt die Anforderungen des Landeswassergesetzes NRW, wonach der Stand der öffentlichen Wasserversorgung sowie Maßnahmen zur zukünftigen Sicherstellung dokumentiert werden müssen. Unterstützt wurde die Erstellung durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Netz GmbH.
Das Dokument beschreibt die Herkunft, Aufbereitung, den Transport und die Verteilung des Trinkwassers in Bochum. Die Versorgung erfolgt über die Wasserwerke Essen und Witten und entspricht der deutschen Trinkwasserverordnung. Laut Vorlage besteht kein Investitionsstau im Rohrnetz, welches aus etwa 1.176 Kilometern Transport- und Verteilleitungen sowie 675 Kilometern Anschlussleitungen besteht. Die Versorgungssicherheit gilt auch unter Berücksichtigung von Bevölkerungsentwicklungen und klimabedingten Veränderungen als gewährleistet. Im Jahr 2023 belief sich die benötigte Wassermenge auf circa 21,2 Millionen Kubikmeter.
Hinsichtlich der technischen Organisation umfasst das Konzept Maßnahmen zur Qualitätssicherung, den Einsatz qualifizierten Personals sowie Bereitschaftsdienste und Notfallpläne für Krisensituationen wie Stromausfälle. Die Erstellung des Konzepts erfolgt für den Zeitraum 2024 bis 2029 ohne Kostenbelastung für die Stadt durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20231116
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241116
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024Zur Vorlage · 20241140 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241140 das neue Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 vorgelegt. Dieses Konzept dient als Fortschreibung der wohnungspolitischen Strategie aus dem Jahr 2017 und basiert auf einer Evaluation der Maßnahmen aus den Jahren 2018 bis 2022. Ziel des Entwurfs ist es, bewährte Ansätze fortzuführen sowie neue Maßnahmen zur Wohnraumschaffung zu etablieren.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Umsetzung von 18 konkreten Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Senkung der Neubaukosten sowie die Identifizierung von Flächen für seniorengerechtes und inklusives Wohnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Innenentwicklung, wofür eine separate Potenzialanalyse beauftragt wurde. Zudem sollen Beratungsangebote zur Nutzung von Dachgeschossen sowie zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen bereitgestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neufassung einer Quotierungsregelung für den geförderten Wohnungsbau. Demnach sollen auf städtischen Flächen mindestens 40 Prozent und auf nicht-städtischen Flächen, für die die Stadt Baurecht schafft, mindestens 30 Prozent der Geschossfläche im geförderten Bereich realisiert werden. Das Konzept wurde in einem Beteiligungsprozess erarbeitet, an dem über 500 Beiträge aus der Öffentlichkeit einflossen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die Partei)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.5Bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB - Auf der Prinz (Ost) -Zur Vorlage · 20241152 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage für ein bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage „Auf der Prinz (Ost)“ vorgelegt. Das Verfahren betrifft den etwa 440 Meter langen Abschnitt zwischen der Einmündung Elbestraße und der Kornharpener Straße im Stadtbezirk Nord. Ziel des Verfahrens ist es, festzustellen, ob die Herstellung dieser Erschließungsanlage den Grundsätzen der Bauleitplanung entspricht.
Da für diesen Bereich kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, ist eine Prüfung der Planungsrechtmäßigkeit erforderlich. Hintergrund ist die Notwendigkeit, eine rechtssichere Grundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu schaffen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat verdeutlicht, dass für eine rechtssichere Abrechnung eine sachgerechte Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Belange notwendig ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausbauplanung sowie den Erläuterungsbericht zu veröffentlichen, um eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen. Nach einer Entscheidung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 25. Juni 2024 wird der abschließende Beschluss durch den Oberbürgermeister erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Bebauungsplan Nr. 1028 – An der Halde / Kirchharpener Straße – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 20241209 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1028 „An der Halde / Kirchharpener Straße“ im Bochumer Stadtteil Gerthe. Das Plangebiet liegt nördlich der Straße An der Halde, östlich der Kirchharpener Straße sowie südlich der Lothringer und Klüsenerstraße. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine kleinteilige, nachfrageorientierte gewerbliche Nutzung durch produzierende Betriebe und Dienstleister unter Berücksichtigung des Schutzes angrenzender Wohngebiete.
Die Fläche umfasst etwa 7,4 Hektar ehemaliger Standorte der Zeche Lothringen und befindet sich im Eigentum der Bochum Wirtschaftsentwicklung (WEG). Durch die geplante Nachnutzung einer Brachfläche soll die städtische Innenentwicklung gefördert werden. Im Rahmen des Verfahrens ist die Festsetzung einer neuen Erschließungsstraße als öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen. Da das Gebiet aufgrund seiner industriellen Vergangenheit Altlasten aufweist, existiert bereits ein Sanierungsplan für Boden und Grundwasser. Das weitere Verfahren umfasst zudem eine Umweltprüfung sowie Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen auf den Verkehr und die Lärmimmissionen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 2.7Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B – Stadtgebiet Bochum – hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20241036 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241036 den Beschluss einer stadtweiten Dachbegrünungssatzung (Nr. 1047 B) beantragt. Ziel der Satzung ist es, bei Neubauten von Flachdächern und flach geneigten Dächern standardmäßig eine Begrünung vorzusehen, um das Stadtbild nachhaltig zu verbessern.
Nach einer Prüfung verschiedener Instrumente hat sich die Verwaltung gegen eine Anpassung einzelner Bebauungspläne entschieden, da dies mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre. Stattdessen wird eine örtliche Bauvorschrift auf Grundlage der Landesbauordnung NRW vorgeschlagen. Diese Regelung konzentriert sich auf die Gestaltung der Bauwerke und legt eine durchwurzelbare Aufbaustärke von mindestens sechs Zentimetern fest.
Hinsichtlich der Förderlandschaft bleibt der Zugang zu verschiedenen Programmen, wie dem Kommunalen Modernisierungsprogramm oder der Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen, auch bei einer rechtlichen Verpflichtung bestehen. Bei Programmen, die auf freiwilligen Maßnahmen basieren – etwa „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ oder das Programm „10.000 Grüne Dächer“ –, entfällt der Förderanspruch jedoch, sofern die Dachbegrünung durch die neue Satzung verpflichtend wird. Eine Entscheidung des Rates über die Vorlage ist für den 10. Oktober 2024 vorgesehen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG)Dagegen: 4 (CDU,BD)Dafür 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter)
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei)
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, FDP/UWG)Dafür: 7 (SPD, Grüne)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.8Verkaufsöffnung Ruhr-Park am 29.09.2024Zur Vorlage · 20241173 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2024117lag einen Vorschlag zur Regelung von Verkaufsöffnungen an Sonntagen für das Jahr 2024 vorgelegt. Konkret wird darin empfohlen, einer Ladenöffnung im Einkaufszentrum Ruhr-Park am 29. September 2024 nicht zuzustimmen. An diesem Datum ist das 60-jährige Bestehen des Ruhr-Parks als Anlass für die beantragte Öffnung vorgesehen.
Der Antrag geht auf Initiative des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück, der verschiedene Termine für verkaufsoffene Sonntage im Zusammenhang mit lokalen Veranstaltungen eingereicht hat. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnunggesetz (LÖG) in Nordrhein-Westfalen. Dieses erlaubt Verkaufsöffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt, das über rein wirtschaftliche Umsatzinteressen der Einzelhändler hinausgeht.
Die Vorlage führt aus, dass für die Entscheidung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Wahrung der Sonntagsruhe maßgeblich sind. Neben dem beantragten Termin im Ruhr-Park umfasst die Übersicht des Handelsverbandes weitere geplante Veranstaltungen in Stadtteilen wie Wattenscheid, Langendreer, Linden und der Innenstadt. Ein Antrag für den 22. Dezember 2024 wurde laut Mitteilung des Center Managers des Ruhr-Parks bereits zurückgezogen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU, UWG:FB, FDP)dafür: 50 (SPD, Grüne, BD, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Linke)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig gegen Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Linke) - 2.9Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die Regelungen für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2024 vorsieht. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., um im Rahmen von lokalen Veranstaltungen wie dem Bochumer Musiksommer verkaufsoffene Sonntage zu ermöglichen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Termine in unterschiedlichen Stadtteilen. Geplant sind Öffnungen am 9. Juni in Wattenscheid und Langendreer, am 16. Juni in Linden sowie am 8. September für die Lindener Meile und den Musiksommer in der Innenstadt. Weitere Termine umfassen das Weinfest in Wattenscheid am 15. September und das Jubiläum im Ruhr-Park am 29. September. Für die Innenstadt ist zudem ein verkaufsoffener Sonntag zum Weihnachtsmarkt am 15. Dezember vorgesehen. Ein ursprünglich für den 22. Dezember in Bochum-Harpen geplanter Termin wurde bereits zurückgezogen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen ab 13:00 Uhr für maximal fünf Stunden bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses erlaubt. Die Entscheidung über die ordnungsbehördliche Verordnung durch den Rat wird für den 27. Juni 2024 erwartet, nachdem zuvor verschiedene Bezirksvertretungen und Ausschüsse angehört wurden.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)dagegen: 12 ( SPD, Grüne, CDU, FASG, Linke, PAR)dafür: 64 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 5 (SPD, CDU)Dagegen: 1 (Frau Aksevi)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, BD)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 7 (Grüne, BSW, Die Partei, CDU)Dafür: 9 (SPD, CDU, BD)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (SPD, Grüne, Linke)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 3 (SPD, Grüne)Dafür: 12 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (SPD, Grüne, Linke) - 2.10Sportstättenentwicklungsplanung – Sportstättenbedarfsplanung für Sportplätze / Festlegung einer Prioritätenliste ab dem Jahr 2025 ffZur Vorlage · 20241280 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine neue Sportstättenentwicklungsplanung für die Jahre 2025 bis 2030 vor, die auf einer Bestands- und Bedarfsanalyse der Bochumer Sportplatzanlagen basiert. Für den vereinsorganisierten Fußballsport wurde eine Prioritätenliste erstellt. Die Planung sieht vor, jährlich sechs priorisierte Sportplatzanlagen baulich und funktional aufzuwerten sowie zwei Kunstrasendecken zu sanieren. Zudem sollen auf drei Anlagen FUNino-Spielfelder geschaffen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die geplante Aufgabe der sportlichen Nutzung der Sportplatzanlage An der Landwehr. Eine baurechtliche Prüfung ergab, dass eine Umgestaltung in Kunstrasen aufgrund der notwendigen Abstände zur Autobahn nicht genehmigungsfähig ist. Die Anlage ist bereits seit Dezember 2021 aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Die Aktualisierung der Planung erfolgte durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, um den Anforderungen der Bochumer Sportstätten gerecht zu werden. Dabei wurden die Bedarfe von zahlreichen Fußballvereinen sowie anderer Sportarten berücksichtigt. Die Strategie zielt unter anderem auf die Erweiterung von Jugendspielfeldern und eine effizientere Nutzung der Kapazitäten ab. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel und erfordert jeweils gesonderte Beschlüsse der zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 0dafür: 77 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG, Linke, OB)BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 26.06.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesHinweis: BD hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (SPD, Grüne, Linke)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, UWG/FDP, BD)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 0 Dagegen: 4 (SPD, Grüne, Linke) Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, UWG/FDP, BD) - 3.Vorschläge und Anregungen
- 4.Anträge
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Stellungnahme zu TOP 2.4 der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 27.02.2024 "Autonomer Wertstoffhof"Zur Vorlage · 20240790 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der USB Bochum GmbH hat auf Anfragen der Bezirksvertretung Nord zum geplanten „autonomen Wertstoffhof“ an der Bergener Straße reagiert. Im Rahmen eines Pilotprojekts soll ein digitales Zutrittssystem mittels QR-Codes eingeführt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Anteil von Grünschnitt-Abgaben durch Bürger aus Herne zu reduzieren, die Schätzungen zufolge etwa ein Viertel der dort anfallenden Mengen ausmachen.
Auf Bedenken hinsichtlich der digitalen Barrierefreiheit, insbesondere für Senioren oder Personen ohne Internetzugang, entgegnete die Verwaltung, dass kein Ausschluss von Bochumer Bürgerinnen und Bürgern stattfinde. Eine Registrierung sei zeitnah auch telefonisch möglich, und die QR-Codes könnten per Post zugestellt oder ausgedruckt verwendet werden. Um technische Hürden zu minimieren, wird in der Einführungsphase personelle Unterstützung vor Ort bereitgestellt. Sollten Störungen an den Lesegeräten auftreten, wird das Tor weiterhin zu den üblichen Zeiten manuell geöffnet.
Hinsichtlich der Kosten für die elektronischen Komponenten wie Lesegeräte und Kameras setzt das Projekt auf einfache Bauteile, um ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu gewährleisten. Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt nicht von erhöhten Vandalismusschäden aus. Das jährliche Aufkommen an Grünschnitt an diesem Standort beläuft sich auf etwa 1.000 Tonnen pro Vegetationsperiode.
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- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Mobilitätskonzept der Stadt Bochum 2.0Zur Vorlage · 20240837 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat das Mobilitätskonzept der Stadt Bochum aktualisiert und auf eine ausschließlich digitale Form umgestellt, die unter www.bochum.de/mobilitätskonzept abrufbar ist. Das Konzept folgt einem Prinzip der „Loseblattsammlung“, um eine flexible und sukzessive Fortschreibung einzelner Bausteine zu ermöglichen.
Im Zuge der Überarbeitung wurden verschiedene Umbenennungen vorgenommen, darunter die Transformation des Klimaschutzkonzepts in eine Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan. Zudem wurden zahlreiche neue thematische Bausteine integriert, wie etwa das Leitbild Mobilität 2030, der Green City Plan Bochum oder spezifische Verkehrskonzepte für Stadtteile wie Laer, Hamme und Wattenscheid. Bestehende Elemente, wie die Schulwegpläne, wurden in übergeordnete Bereiche wie das Mobilitätsmanagement in Schulen integriert.
Das Mobilitätskonzept wird nicht als Gesamtdokument durch die politischen Gremien beschlossen. Stattdessen erfolgt die Aufnahme oder Aktualisierung einzelner Module, beispielsweise zum Carsharing-Konzept oder zum Vorbehaltsstraßennetz, über separate Beschlüsse. Die vorliegende Aktualisierung ist Teil der Nachhaltigkeitsstrategie.
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- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Betrieb der OGS an der Frauenlobschule; Anfrage der CDU-FraktionZur Vorlage · 20241158 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat Fragen zum Betrieb der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Frauenlobschule gestellt, nachdem der Träger gewechselt hat. Die Verwaltung stellt in ihrer Antwort klar, dass das Vergabeverfahren rechtskonform durchgeführt wurde, was durch Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und des Oberverwaltungsgerichts bestätigt wurde. Dennoch weist die Verwaltung auf eine Diskrepanz zwischen den schulrechtlichen Beteiligungsvorgaben der Schulkonferenz und den vergaberechtlichen Vorschriften hin, für die bei künftigen Vergaben eine Lösung erarbeitet werden soll.
Als neuer Träger übernimmt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) den Betrieb. Die Verwaltung geht aufgrund der bisherigen Erfahrungen des Trägers von einer guten Ergebnisqualität aus. Eine Überprüfung der Vergabeentscheidung ist nicht vorgesehen, da eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule, dem Träger und der Stadt Bochum bis zum 31. Juli 2027 abgeschlossen wurde, die auch von der Schulkonferenz genehmigt wurde.
Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Schulgemeinde umfassen die Erarbeitung des pädagogischen Anforderungskonzepts sowie die Zustimmung zum Kooperationsvertrag. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass sie sich nicht über ein Votum der Schulkonferenz hinweggesetzt habe. Nach Gesprächen unter Einbeziehung der Bezirksregierung Arnsberg konnte eine Einigung erzielt werden, sodass die Schulkonferenz der Vereinbarung letztlich zustimmte.
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- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Anbau Schürbankstraße - BauordnungZur Vorlage · 20241164 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord Fragen zu einem Bauvorhaben an der Kreuzung Castroper Hellweg und Schürbankstraße eingereicht. Im Zentrum der Anfrage standen die Einhaltung der Bauordnung sowie die ökologische Kompensation für die Versiegelung von Flächen durch den geplanten Anbau. Das Bauordnungsamt teilte mit, dass eine Baugenehmigung erteilt wurde, da das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorgaben entspricht. Da sich das Projekt im Innenbereich nach § 34 BauGB befindet, ergeben sich keine Anforderungen an ökologische Kompensationsmaßnahmen für die versiegelten Flächen.
Des Weiteren wurde gefragt, ob die technische Sicherheit des Bestandsgebäudes aufgrund früherer Brände im Zuge des Anbaus überprüft wird. Die Verwaltung erklärte, dass der Anbau als eigenständiges Wohngebäude gilt und im Genehmigungsverfahren keine Notwendigkeit bestand, angrenzende Gebäude zu beurteilen. Eine brandschutztechnische Prüfung würde sich lediglich auf gemeinsame Schnittstellen zwischen dem Anbau und dem Bestand beschränken. Bezüglich der Parkplatzsituation wurde bestätigt, dass für das neue Gebäude insgesamt fünf erforderliche Stellplätze auf dem Grundstück Castroper Hellweg 520 nachgewiesen wurden.
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- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5VBW SchürbankstraßeZur Vorlage · 20241188 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat Informationen zum Sanierungsstand und zu geplanten Vorhaben für verschiedene Gebäude in der Schürbankstraße sowie in der Fischerstraße angefragt. Die Anfrage bezog sich auf die Liegenschaften Schürbankstraße 27, 29 und 28 bis 32 sowie die Häuser Fischerstraße 2a, 2b, 2c, 22 und 24.
Die Verwaltung teilte mit, dass für die Gebäude in der Fischerstraße ab Juni 2024 eine energetische Modernisierung beginnt. Diese umfasst einen Dachgeschossausbau, den Anbau von Balkonen sowie den Wechsel auf Wärmepumpen. Zudem sollen die Außenanlagen überarbeitet werden; die Fertigstellung und Wiedervermietung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Für die Objekte in der Schürbankstraße (Nummern 28 bis 32 sowie 27 und 29) ist eine Modernisierung im Wirtschaftsjahr 2025 geplant. Bei den Gebäuden Schürbankstraße 28 bis 32, zusammen mit Gerther Landwehr 1-3, sind ein Balkonanbau und der Umstieg auf Wärmepumpen vorgesehen. Die Maßnahmen sollen durch öffentliche Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert werden, wodurch die Wohnungen anschließend öffentlich gefördert sein werden. Für die Schürbankstraße 27 und 29 ist ebenfalls eine energetische Modernisierung inklusive Wärmepumpen geplant, wobei aufgrund vorhandener Balkone kein Anbau vorgesehen ist. Auch diese Wohnungen werden mit Landesmitteln saniert und sind künftig öffentlich gefördert. Weitere Vorhaben für diese Grundstücke wurden nicht beschlossen.
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- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Anfrage für die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Nord (27.02.2024) Sachstandanfrage Golfplatz "Amalia" - Gelände in Harpen - BauordnungZur Vorlage · 20241192 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat zum aktuellen Baufortschritt des Golfplatzes „Amalia“ in Harpen Auskunft gegeben. Der erste Bauabschnitt wird derzeit begrünt, während für den zweiten Bauabschnitt auf gepachteten Flächen noch Bodenmaterial zur Geländemodellierung angeliefert werden soll. Die Anlieferung von Erdreich soll bei normaler Witterung bis September 2024 abgeschlossen sein. Die Fertigstellung des Golfplatzes ist für August 2025 geplant, wobei die Einreichung eines Bauantrags für die Gastronomie für Mai 2024 erwartet wird.
Die bestehende Baugenehmigung enthält Auflagen zur Qualitätssicherung des Erdreichs. Anzulieferndes Material muss über einen Fachgutachter angemeldet und von der Verwaltung geprüft werden. Die Bauleitung kontrolliert bei jeder Lieferung die Herkunft und Tonnage anhand der Begleitpapiere. Zur Überprüfung der Materialqualität werden Bodenproben (eine Probe pro 1000 Tonnen) in zertifizierten Laboren analysiert sowie unangekündigte Sichtkontrollen durchgeführt. Die Anlieferungen erfolgen werktags zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Auf Hinweise zu Verschmutzungen an Fahrwegen im Bereich des Harpener Hellwegs und des Radweges ParkWay Emscher Ruhr reagierte die Verwaltung mit dem Einsatz von Kehrmaschinen sowie einer seit 2022 betriebenen Reifenwaschanlage. Um das Abschwemmen von Boden auf den Radweg bei Starkregen zu verhindern, wurde zudem eine Abflussmulde ausgehoben.
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- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Gefahrenlage: Im Lothringer Feld / Hiltroper HöheZur Vorlage · 20241197 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat für den Bereich zwischen der Hiltroper Höhe und dem „Im Lothringer Feld“ die Installation eines Umlaufgitters beantragt. Hintergrund ist ein gepflasterter Weg, dessen Gefälle und Kurvenführung laut Antrag eine Gefahrensituation für Fußgänger, Radfahrer und Anwohner darstellen können. Die Fraktion forderte durch das Gitter eine Geschwindigkeitsreduzierung von Radfahrenden vor der Einmündung in die Straße „Im Lothringer Feld“.
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat auf diesen Antrag reagiert und die Installation einer Wegesperre abgelehnt. Eine zu enge Sperrung würde den Durchgang für Nutzer von Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen behindern, da der Weg an dieser Stelle sehr schmal ist. Als alternative Maßnahme hat die Verwaltung eine neue Beschilderung der Grünanlage vorgenommen. Diese kennzeichnet den Bereich als Fußweg und weist auf das Gefälle sowie die Engstelle hin. Zudem hielt das Amt fest, dass das Radfahren in Grünanlagen gemäß der Bochumer Satzung (BOSVO) nicht erlaubt ist.
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- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Sachstandsbericht zur Grundwassersanierung im Grundwasserabstrom der ehemaligen Zeche Lothringen V unter besonderer Berücksichtigung der Quellen am OstbachZur Vorlage · 20241203 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zur Grundwassersanierung im Bereich der ehemaligen Zeche Lothringen V vor. Im Castroper Höhenschotter besteht eine Chromatbelastung, die von den ehemaligen Imprägnieranlagen ausgeht und bis in das Quellgebiet des Ostbaches reicht. Um eine weitere Mobilisierung der Schadstoffe durch Sickerwasser zu verhindern, wurde am Altstandort zwischen 2011 und 2012 eine Tondichtungsbahn aus Bentonit installiert.
Zur Reduzierung der Chromatkonzentrationen im Grundwasser werden seit 2015 an der Frauenlobstraße sowie seit 2019 am Schmalen Hellweg natürliche Stoffe wie Melasse und emulgierte Pflanzenöle in den Grundwasserleiter injiziert. Diese Maßnahmen dienen der chemischen Umwandlung von toxischem sechswertigem Chrom in die weniger toxische, schwer lösliche dreiwertige Variante. Aktuelle Untersuchungsergebnisse belegen ein Schrumpfen der Schadstofffahne sowie rückläufige Konzentrationen.
An zwei Quellaustritten im Bereich der Dreihügelstraße und des Hiltroper Busches wird das belastete Wasser gefasst, gereinigt und dem Ostbach wieder zugeführt. Die Reinigungsleistung der Anlagen zeigt sich in aktuellen Analysen an sechs Probestellen am Bach, an denen kein Chromat mehr nachgewiesen wurde. Auch die Chromgehalte im Rohwasser der Sanierungsanlagen sind im Vergleich zum Beginn der Maßnahmen deutlich gesunken.
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- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf DenkmälernZur Vorlage · 20241222 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „FDP/UWG: Freie Bürger“ hat im Bezirksvertretungsbereich Bochum-Nord angefragt, inwieweit die Entscheidungsleitlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für Solaranlagen auf Denkmälern umgesetzt werden. Die Anfrage bezog sich insbesondere auf das Potenzial zur Ausstattung von denkmalgeschützten Gebäuden wie Kirchen oder Schulen im nördlichen Stadtgebiet mit Photovoltaikanlagen.
Die Verwaltung bestätigte, dass der entsprechende Erlass als Grundlage für denkmalrechtliche Erlaubnisse genutzt wird. Die Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde beschränkt sich dabei auf die Prüfung und Beratung von Anträgen im Einzelfall; eine aktive Planung energetischer Maßnahmen an privaten oder kirchlich getragenen Gebäuden gehört nicht zum Aufgabenbereich. Für städtische Gebäude gelten zudem bestehende Richtlinien zu energetischen Standards, wobei die Ausstattung von Nicht-Denkmälern Vorrang hat.
Bei der Prüfung städtischer Dächer werden Kriterien wie die Dachausrichtung, die statische Eignung sowie die Kapazität der Transformatoren herangezogen. Ein konkreter Zeitplan für eine Umsetzung ist aufgrund anstehender Sanierungsmaßnahmen, etwa im Brandschutz, schwer festlegbar. Im Bezirk Nord sind bislang keine städtischen Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet. Für den Zeitraum 2025/2026 sind jedoch Installationen am Neubau SZ Heinrichstr. 2 sowie an der Kita Hiltroper Landwehr 32 geplant. Zudem werden die Grundschule Frauenlob und die Schule in der Haydenstraße 1-3 als potenzielle Standorte betrachtet.
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- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Verkehr im und zum Ruhrpark-EinkaufszentrumZur Vorlage · 20241291 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verkehrssituation am Westfield Ruhr Park reagiert. Basierend auf Verkehrszählungen im Zeitraum von November 2023 bis April 2024 hält die Stadtverwaltung fest, dass die Belastungen auf den untersuchten Straßen den Richtwerten der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) entsprechen. Für den Knotenpunkt Kornharpener Straße/Harpener Hellweg hält die Verwaltung an der Planung einer Umgestaltung zu einem Kreisverkehr im Rahmen der Flächenentwicklung fest.
Bezüglich des öffentlichen Nahverkehrs wurde eine Steigerung der Busauslastung um bis zu 50 Prozent seit dem Jahr 2019 festgestellt, wobei die Fahrgastzahlen an Samstagen mit etwa 5.700 Personen höher liegen als an Werktagen. Als Optimierungsmöglichkeit wird eine Erweiterung der Bedienzeiten der Linien 339 und 358 auf Samstage in Betracht gezogen. Im Bereich der Fußverkehrsinfrastruktur finden Gespräche mit dem Centermanagement über einen Neubau einer Fußgängerbrücke über die A40 statt; Wege innerhalb des Einkaufszentrums unterliegen jedoch privater Zuständigkeit.
Hinsichtlich des Radschnellwegs RS1 beginnt derzeit die Vorplanungsphase für den Abschnitt B. Da die ursprüngliche Trassenvariante in Richtung Dortmund als nicht umsetzbar eingestuft wurde, ist eine Neubewertung zur Suche nach Alternativen erforderlich. In diesem Prozess wird auch die Möglichkeit einer Anbindung des Einkaufszentrums an den RS1 detailliert geprüft.
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- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Anfrage zur Situation der Jugendlichen in KornharpenZur Vorlage · 20241319 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat Fragen zur Situation von Jugendlichen im Stadtteil Kornharpen gestellt. Hintergrund der Anfrage sind die weggefallenen Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche über 15 Jahre nach dem Abriss eines Jugendraums sowie Teilen einer ehemaligen Kirche.
In einer Antwort der Verwaltung unter der Federführung des Jugendamtes wird mitgeteilt, dass die Suche nach geeigneten Bestandsgebäuden in Kornharpen bereits seit einigen Jahren andauert, bisher jedoch ohne Erfolg blieb. Die Suche werde jedoch fortgesetzt. Am Kinderspielplatz an der Elbestraße befinden sich bereits zwei Unterstände, die auf Initiative von Jugendlichen entstanden sind.
Hinsichtlich der Finanzierung neuer Unterstände mit Windschutz gab die Verwaltung an, dass derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Als eine Möglichkeit wurde die Umfunktionierung eines Seecontainers zu einem selbstverwalteten Jugendtreff angeführt, wobei die Einbindung der Jugendlichen in den Planungsprozess empfohlen wird.
Auf die Anfrage zu spezifischen Standorten wie der Havelstraße oder der Spreestraße entgegnete die Verwaltung, dass an der Havelstraße kein öffentlicher Bolzplatz existiere und sich an der Spreestraße ein Spielplatz für jüngere Kinder befinde. Ein regelmäßiger Austausch zwischen den Fachkräften der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit sowie bereits durchgeführte Ortstermine wurden bestätigt.
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- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Verlagerung des bisherigen Sportplatzes „Am Hillerberg“ auf eine Fläche an der Sodinger StraßeZur Vorlage · 20241006 · Anfrage
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Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister Heinrich Donner gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist die geplante Verlagerung des Sportplatzes „Am Hillerberg“ auf eine Fläche an der Sodinger Straße, die im Rahmen des Planungsvorhabens „Wohnen am Hillerberg“ vorgesehen ist.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf einen bereits beschlossenen Flächentausch, über den die Bezirksvertretung zuletzt im Oktober 2023 informiert wurde, um die für den Neubau notwendigen Flächen zu erwerben. Im Rahmen der Anfrage werden von der Verwaltung konkrete Informationen zu drei Punkten angefordert. Zunächst wird gefragt, ob die Stadt Bochum nun über die benötigten Grundstücksflächen an der Sodinger Straße verfügt. Des Weiteren bittet die Fraktion um Auskunft darüber, ob es seit den Planungen aus dem Jahr 2022 Änderungen am Vorhaben gibt. Abschließend werden Informationen zur Realisierungsplanung des Sportplatzneubaus erbeten, wobei insbesondere der zeitliche Rahmen sowie die zu erwartenden Kosten im Fokus stehen.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Anfrage: Dauerhafte Absperrung vor dem städtischen Friedhof HiltropZur Vorlage · 20241430 · Anfrage
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Die Fraktion FDP/UWG: Freie Bürger in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat eine Anfrage zur Situation vor dem städtischen Friedhof Hiltrop eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Absperrung eines großen Baumes an der Straße Hiltroper Busch durch mehrere Schrankenzäune.
Nach Angaben der Fraktion führt diese Absperrung zu einer Sichtbehinderung und erschwert den Zugang zum Friedhofgelände. Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Fragen an die Verwaltung gestellt. Dabei geht es unter anderem darum, ob die Absperrung absichtlich errichtet wurde oder ob deren Entfernung versäumt wurde sowie ob die Maßnahme dauerhaft bestehen bleibt. Zudem wird nach einer kurzfristigen Beseitigung von Unebenheiten an den Randsteinen im Bereich der Baustelle gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die bauliche Sicherheit des Baumes und die Frage, ob dieser eventuell krankheitsbedingt nicht mehr den Sicherheitsvorgaben für öffentliche Plätze entspricht.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Sachstand (Planung) Vermietung Nordbad nach 2027Zur Vorlage · 20241472 · Anfrage
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Der Bezirksbürgermeister von Bochum-Nord, Heinrich Donner, hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Planungsstand zur künftigen Nutzung des Bereichs „Am Nordbad“ angefragt. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 20241472 ist die geplante Vermietung des Geländes nach dem Jahr 2027.
Das betreffende Areal wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Mit der Anfrage bittet Donner die Verwaltung um eine Mitteilung über den Sachstand der Planungen für die Zeit ab 2027. Ziel ist es, Informationen über die beabsichtigte Nutzung des Grundstücks nach dem Ende der aktuellen Nutzung als Unterkunft zu erhalten. Die entsprechende Beratung zur Vorlage fand in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 11. Juni 2024 statt.
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Beratungsfolge
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Anhörungen
- 9.Vorschläge und Anregungen
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Erfolgte Auftragsvergaben (Bezirksvertretung Bochum-Nord)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
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