Betrieb der OGS an der Frauenlobschule; Anfrage der CDU-Fraktion
20241158 · Antwort der Verwaltung · 11.06.2024 · Schulverwaltungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat Fragen zum Betrieb der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Frauenlobschule gestellt, nachdem der Träger gewechselt hat. Die Verwaltung stellt in ihrer Antwort klar, dass das Vergabeverfahren rechtskonform durchgeführt wurde, was durch Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und des Oberverwaltungsgerichts bestätigt wurde. Dennoch weist die Verwaltung auf eine Diskrepanz zwischen den schulrechtlichen Beteiligungsvorgaben der Schulkonferenz und den vergaberechtlichen Vorschriften hin, für die bei künftigen Vergaben eine Lösung erarbeitet werden soll.
Als neuer Träger übernimmt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) den Betrieb. Die Verwaltung geht aufgrund der bisherigen Erfahrungen des Trägers von einer guten Ergebnisqualität aus. Eine Überprüfung der Vergabeentscheidung ist nicht vorgesehen, da eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule, dem Träger und der Stadt Bochum bis zum 31. Juli 2027 abgeschlossen wurde, die auch von der Schulkonferenz genehmigt wurde.
Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Schulgemeinde umfassen die Erarbeitung des pädagogischen Anforderungskonzepts sowie die Zustimmung zum Kooperationsvertrag. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass sie sich nicht über ein Votum der Schulkonferenz hinweggesetzt habe. Nach Gesprächen unter Einbeziehung der Bezirksregierung Arnsberg konnte eine Einigung erzielt werden, sodass die Schulkonferenz der Vereinbarung letztlich zustimmte.
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