Bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB - Auf der Prinz (Ost) -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage für ein bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage „Auf der Prinz (Ost)“ vorgelegt. Das Verfahren betrifft den etwa 440 Meter langen Abschnitt zwischen der Einmündung Elbestraße und der Kornharpener Straße im Stadtbezirk Nord. Ziel des Verfahrens ist es, festzustellen, ob die Herstellung dieser Erschließungsanlage den Grundsätzen der Bauleitplanung entspricht.
Da für diesen Bereich kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, ist eine Prüfung der Planungsrechtmäßigkeit erforderlich. Hintergrund ist die Notwendigkeit, eine rechtssichere Grundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu schaffen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat verdeutlicht, dass für eine rechtssichere Abrechnung eine sachgerechte Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Belange notwendig ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Ausbauplanung sowie den Erläuterungsbericht zu veröffentlichen, um eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen. Nach einer Entscheidung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 25. Juni 2024 wird der abschließende Beschluss durch den Oberbürgermeister erfolgen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.06.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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