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Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern

20241222 · Antwort der Verwaltung · 11.06.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern · 16.04.2024
🟢 Beschlossen 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion „FDP/UWG: Freie Bürger“ hat im Bezirksvertretungsbereich Bochum-Nord angefragt, inwieweit die Entscheidungsleitlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für Solaranlagen auf Denkmälern umgesetzt werden. Die Anfrage bezog sich insbesondere auf das Potenzial zur Ausstattung von denkmalgeschützten Gebäuden wie Kirchen oder Schulen im nördlichen Stadtgebiet mit Photovoltaikanlagen.

Die Verwaltung bestätigte, dass der entsprechende Erlass als Grundlage für denkmalrechtliche Erlaubnisse genutzt wird. Die Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde beschränkt sich dabei auf die Prüfung und Beratung von Anträgen im Einzelfall; eine aktive Planung energetischer Maßnahmen an privaten oder kirchlich getragenen Gebäuden gehört nicht zum Aufgabenbereich. Für städtische Gebäude gelten zudem bestehende Richtlinien zu energetischen Standards, wobei die Ausstattung von Nicht-Denkmälern Vorrang hat.

Bei der Prüfung städtischer Dächer werden Kriterien wie die Dachausrichtung, die statische Eignung sowie die Kapazität der Transformatoren herangezogen. Ein konkreter Zeitplan für eine Umsetzung ist aufgrund anstehender Sanierungsmaßnahmen, etwa im Brandschutz, schwer festlegbar. Im Bezirk Nord sind bislang keine städtischen Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet. Für den Zeitraum 2025/2026 sind jedoch Installationen am Neubau SZ Heinrichstr. 2 sowie an der Kita Hiltroper Landwehr 32 geplant. Zudem werden die Grundschule Frauenlob und die Schule in der Haydenstraße 1-3 als potenzielle Standorte betrachtet.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung)
11.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.