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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 1028 – An der Halde / Kirchharpener Straße – hier: Aufstellungsbeschluss

20241209 25.06.2024 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung beantragt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1028 „An der Halde / Kirchharpener Straße“ im Bochumer Stadtteil Gerthe. Das Plangebiet liegt nördlich der Straße An der Halde, östlich der Kirchharpener Straße sowie südlich der Lothringer und Klüsenerstraße. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine kleinteilige, nachfrageorientierte gewerbliche Nutzung durch produzierende Betriebe und Dienstleister unter Berücksichtigung des Schutzes angrenzender Wohngebiete.

Die Fläche umfasst etwa 7,4 Hektar ehemaliger Standorte der Zeche Lothringen und befindet sich im Eigentum der Bochum Wirtschaftsentwicklung (WEG). Durch die geplante Nachnutzung einer Brachfläche soll die städtische Innenentwicklung gefördert werden. Im Rahmen des Verfahrens ist die Festsetzung einer neuen Erschließungsstraße als öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen. Da das Gebiet aufgrund seiner industriellen Vergangenheit Altlasten aufweist, existiert bereits ein Sanierungsplan für Boden und Grundwasser. Das weitere Verfahren umfasst zudem eine Umweltprüfung sowie Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen auf den Verkehr und die Lärmimmissionen.

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