Anbau Schürbankstraße - Bauordnung
20241164 · Antwort der Verwaltung · 11.06.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord Fragen zu einem Bauvorhaben an der Kreuzung Castroper Hellweg und Schürbankstraße eingereicht. Im Zentrum der Anfrage standen die Einhaltung der Bauordnung sowie die ökologische Kompensation für die Versiegelung von Flächen durch den geplanten Anbau. Das Bauordnungsamt teilte mit, dass eine Baugenehmigung erteilt wurde, da das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorgaben entspricht. Da sich das Projekt im Innenbereich nach § 34 BauGB befindet, ergeben sich keine Anforderungen an ökologische Kompensationsmaßnahmen für die versiegelten Flächen.
Des Weiteren wurde gefragt, ob die technische Sicherheit des Bestandsgebäudes aufgrund früherer Brände im Zuge des Anbaus überprüft wird. Die Verwaltung erklärte, dass der Anbau als eigenständiges Wohngebäude gilt und im Genehmigungsverfahren keine Notwendigkeit bestand, angrenzende Gebäude zu beurteilen. Eine brandschutztechnische Prüfung würde sich lediglich auf gemeinsame Schnittstellen zwischen dem Anbau und dem Bestand beschränken. Bezüglich der Parkplatzsituation wurde bestätigt, dass für das neue Gebäude insgesamt fünf erforderliche Stellplätze auf dem Grundstück Castroper Hellweg 520 nachgewiesen wurden.
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