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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 0.Eckwerte Haushaltsplanung 2025/2026
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung gem. § 24 GO NRW zur Umbenennung des Neuen Gymnasium Bochum in "Manfred-Eigen-Gymnasium" - alternativ die Umbenennung des Platzes/ Schulhofes in "Manfred-Eigen-Platz"Zur Vorlage · 20240664 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, das Neue Gymnasium Bochum in „Manfred-Eigen-Gymnasium“ umzubenennen oder alternativ den Schulhof als „Manfred-Eigen-Platz“ zu bezeichnen. Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, diesem Antrag nicht zu folgen.
Die Entscheidung begründet sich auf dem Beschluss der Schulkonferenz des Neuen Gymnasiums vom 6. März 2024, die beide Benennungsvorschläge einstimmig abgelehnt hat. Die Konferenz führt an, dass der aktuelle Name fest mit der Historie und der Identität der Schule verbunden sei. Seit der Fusion zweier Schulen im Jahr 2010 dient der Name als neutraler Ausdruck der Schulentwicklung und trägt zur Bekanntheit des Instituts bei.
Bezüglich der Benennung des Schulhofes teilte das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster mit, dass Schulhöfe bislang nicht separat benannt werden. Anstelle einer Umbenennung wird von der Verwaltung geprüft, in Erinnerung an den Nobelpreisträger einen „Manfred-Eigen-Preis“ für Naturwissenschaften, insbesondere Chemie, einzuführen. Ein entsprechendes Konzept soll voraussichtlich im zweiten Halbjahr in die städtischen Gremien eingebracht werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG) - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Erweiterung der Anstalt öffentlichen Rechts Schauspielhaus Bochum AöR zur Aufnahme der Bochumer Symphoniker und des Planetariums BochumZur Vorlage · 20240327 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Schauspielhaus Bochum vorgelegt. Geplant ist, die Bochumer Symphoniker und das Planetarium Bochum, die derzeit als Ämter der Stadtverwaltung geführt werden, in die bestehende AöR zu integrieren. Die Zusammenführung soll im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit Wirkung zum 1. August 2025 erfolgen.
Durch die Erweiterung sollen die Institute eine größere unternehmerische Selbstständigkeit erhalten und administrative Synergien nutzen. Die neue Struktur sieht vor, dass die drei Häuser unter einem gemeinsamen institutionellen Dach agieren, wobei die administrativen Funktionen in einer zentralen Verwaltung gebündelt werden. Der Vorstand der erweiterten AöR wird sich aus den jeweiligen Leitungen der drei Institute sowie einer kaufmännischen Direktion zusammensetzen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anpassung des Geschäftsjahres an die Spielzeiten, sodass dieser künftig von August bis Juli läuft. Dies soll die Wirtschaftsplanung und -führung erleichtern. Der bisherige Verwaltungsrat der AöR bleibt für die laufende Amtszeit in seiner personellen Besetzung zuständig. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung 0Dagegen 1 (BD)Dafür 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:Freie Bürger, Partei&Stadtgestalter, LINKE.)
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (19. Sitzung) — Die CDU und Die Linke nehmen nicht an der Abstimmung teil. Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten. 1. Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dagegen: 1 (BD) Enthaltungen: keine Dafür:10 (SPD, Die Grünen, Die Partei&Stadtgestalter, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, PAR&StG, OB) - 2.2Schauspielhaus Bochum AöR, Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2022-31.07.2023Zur Vorlage · 20240400 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird um die Genehmigung des Jahresabschlusses der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 gebeten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat für diesen Berichtszeitraum einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gesamtleistung der Spielzeit stieg von rund 25,6 Millionen Euro im Vorjahr auf etwa 25,9 Millionen Euro an. Darin enthalten ist ein Zuschuss der Stadt Bochum in Höhe von rund 19,9 Millionen Euro. Demgegenüber standen Gesamtaufwände von etwa 25,5 Millionen Euro, was zu einem Jahresüberschuss von 448.367,93 Euro führte. Die Besucherzahlen konnten im Vergleich zum Vorjahr von rund 54.000 auf über 125.000 Gäste gesteigert werden.
Die Beschlussvorlage sieht zudem vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Darüber hinaus wird die Entlastung des Vorstands, bestehend aus Intendant Johan Simons und dem Kaufmännischen Direktor Dr. Matthias Nowicki, sowie die Entlastung des Verwaltungsrats beantragt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Punkt 1-3 der BeschlussvorlageEinstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 0Dafür: 15 (SPD; Grüne, CDU, Die LINKE., Partei & Stadtgestalter,UWG.Freie Bürger, BD)Punkt 4 der BeschlussvorlageEinstimming nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen
- 06.03.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (19. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 2.3Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstandes der Sparkasse BochumZur Vorlage · 20240766 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstandes der Sparkasse Bochum vorgelegt. Der aktuelle Vertrag von Andreas Wilming endet zum 31. Dezember 2024. Auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum vom 13. März 2024 soll dem Vorstandsmitglied eine Wiederbestellung angeboten werden.
Die vorgeschlagene neue Amtszeit würde am 1. Januar 2025 beginnen und am 28. Februar 2029 enden. Gemäß den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen bedarf die Wiederbestellung der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers.
Der Vorgang durchläuft im April 2024 die entsprechenden Vorberatungen im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die endgültige Entscheidung über den Beschlussvorschlag wird im Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 2. Mai 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 0Dafür: 15 (SPD; Grüne, CDU, Die LINKE., Partei & Stadtgestalter,UWG:Freie Bürger, BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus den Bereichen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen) – Nachfolge Herr Ralf MeyerZur Vorlage · 20240791 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung von Vertretungen in städtischen Beteiligungsunternehmen vorgelegt. Mit dem Vorschlag soll Dr. Thomas Wollinger als Nachfolger für Ralf Meyer in die Gesellschafterversammlungen bestimmter Unternehmen des Konzerns Bochum WirtschaftsEntwicklung (WEG) berufen werden. Hintergrund der Neubenennung ist eine veränderte Geschäftsführerstruktur innerhalb der WEG, die zum 1. April 2024 in Kraft getreten ist.
Konkret umfasst der Vorschlag die Vertretung in der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis, der Zentren für Wissenstransfer Bochum GmbH sowie der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG). In diesen Gremien soll Dr. Wollinger die Rechte der Stadt Bochum beziehungsweise der WEG ausüben. Die bisherigen Benennungen weiterer Vertreter der Stadt in anderen Beteiligungsgesellschaften bleiben von dieser Vorlage unberührt. Der Rat der Stadt Bochum wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1(BD)Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD; Grüne, CDU, Die LINKE., Partei & Stadtgestalter,UWG.Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.5Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) für die Amtszeit vom 01.02.2025 bis 31.01.2030Zur Vorlage · 20240785 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen vor. Die neue Amtszeit ist für den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2030 vorgesehen. Das Rechtsamt hat hierzu eine Beschlussvorlage eingereicht, mit der die Benennung von sechs Personen beantragt wird.
Hintergrund des Verfahrens ist das Ende der aktuellen Amtszeit sowie die Aufforderung der Präsidentin des OVG NRW, bis Mitte Juni 2024 Vorschläge für die nächste Periode einzureichen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen kreisfreie Städte in einem fünfjährigen Rhythmus eine solche Liste erstellen. Für die Aufnahme der Kandidaten in die Vorschlagsliste ist im Rat eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich, sofern mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten ist. Die Liste muss neben den Namen auch Geburtsort, Geburtstag und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.
In der vorangegangenen Amtsperiode wurden Hanan Schatz, Karin Franz, Wolfgang Cordes und Hans Henneke zur Wahl vorgeschlagen, woraufhin das OVG NRW Karin Franz und Wolfgang Cordes als ehrenamtliche Richter wählte. Die Beratung der aktuellen Vorlage erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss im April 2024, bevor der Rat im Mai 2024 über die neue Liste entscheidet.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.6Ein sicheres und robustes Straßennetz für Bochum: Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, Tempozonenanpassungen, Umstufungen im klassifizierten StraßennetzZur Vorlage · 20232532/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen legt eine Beschlussvorlage zur Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, der Anpassung von Tempozonen sowie zur Umstufung im klassifizierten Straßennetz vor. Grundlage der Vorlage ist ein Prüfauftrag aus dem Jahr 2021. Im Zuge eines Online-Beteiligungsverfahrens bewerteten Bürger die Vorschläge der Stadtverwaltung, wobei über 90 Prozent der Verwaltungsvorschläge eine positive Zustimmung erhielten. Die meisten Anregungen der Bürgerinnen und Bürger bezogen sich auf Temporeduzierungen oder die Herausnahme von Straßen aus dem Vorbehaltsnetz; ein Großteil dieser Anliegen musste jedoch aufgrund rechtlicher Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie zur Wahrung des Netzzusammenhangs abgelehnt werden.
Hinsichtlich des Vorbehaltsstraßennetzes sieht die Vorlage im Vergleich zum Entwurf von 2022 keine grundlegenden Änderungen vor, mit Ausnahme der Aufnahme der Bergener Straße in das Netz. Das klassifizierte Straßennetz wird um Anpassungen auf Basis von Anregungen der Bezirksvertretung Nord sowie durch Verwaltungsergänzungen erweitert. Im Bereich der Tempozonen werden aufgrund von Bürgeranregungen punktuelle Änderungen vorgenommen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Änderungen des Vorbehaltsstraßennetzes zu verabschieden und die Anpassungen am klassifizierten Straßennetz der Bezirksregierung Arnsberg anzuzeigen. Rein beschilderungstechnische Änderungen an Tempo-30-Zonen sollen als laufendes Geschäft der Verwaltung umgesetzt werden; für bauliche Veränderungen sind separate Beschlussvorlagen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.04.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 8 (SPD, Grüne)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 17.04.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 2.7Gründung des Vereins „UniverCity Bochum e.V.“Zur Vorlage · 20240686 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt den Beitritt zum neu zu gründenden gemeinnützigen Verein „UniverCity Bochum e.V.“. Der Verbund, der bereits seit 2009 als Netzwerk besteht, soll zum Sommer 2024 die Rechtsform eines Vereins annehmen, um als eigenständiger Akteur im Innovationsökosystem der Stadt zu agieren. Ziel der Neugründung ist es, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Stadtgesellschaft zu fördern und Bochum als Wissensstadt zu stärken.
Der Verein setzt sich aus ordentlichen Mitgliedern, darunter die wissenschaftlichen Institutionen und die Stadt Bochum, sowie fördernden Mitgliedern wie der IHK, der Bochum Wirtschaftsentwicklung und Bochum Marketing zusammen. Der Oberbürgermeister soll für die Stadt Bochum die Funktion im Vorstand übernehmen. Zur Umsetzung der Satzungszwecke wird eine Geschäftsstelle unter der Leitung einer Geschäftsführung eingerichtet. Die finanzielle Beteiligung der Stadt richtet sich nach einer neuen Beitragsordnung.
Als Partner des Vereins sind neben sieben Hochschulen, darunter die Ruhr-Universität Bochum, die Hochschule Bochum und die Folkwang Universität der Künste, auch verschiedene außeruniversitäre Einrichtungen wie das Deutsche Bergbau-Museum oder das Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre beteiligt. Die inhaltliche Arbeit konzentriert sich auf die Bereiche Innovation, Bildung sowie den Dialog zwischen Wissenschaft und Stadtgesellschaft.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.8Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verlängerung des Betriebs von P&I Loga für die Landeshauptstadt Düsseldorf bis zum 31.12.2026Zur Vorlage · 20240819 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Verlängerung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Betrieb des IT-Verfahrens P&I Loga. Die bestehende Regelung für den Bereich Personalwirtschaft endet am 31. Dezember 2024 und soll nach dem vorliegenden Entwurf bis zum 31. Dezember 2026 fortgeführt werden.
Mit der Vorlage wird der Oberbürgermeister ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit Düsseldorf abzuschließen und zur Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Hintergrund ist die interkommunale Kooperation, bei der Bochum das IT-Verfahren unter anderem für Düsseldorf bereitstellt. Da der Lizenzvertrag der Stadt Bochum mit dem Anbieter P&I Personal und Informatik AG ebenfalls bis Ende 2026 läuft, wird eine entsprechende Anpassung der Kooperationspartner angestrebt. Die Fortsetzung der Zusammenarbeit erfolgt laut Verwaltung im Interesse der Stadt Bochum, da die Landeshauptstadt Düsseldorf durch hohe Fallzahlen maßgeblich zum Deckungsbeitrag des Competence Center Personalwirtschaft beiträgt.
Die damit verbundenen Mehraufwendungen für die Jahre 2024 bis 2026 belaufen sich auf rund 93.000 Euro, 534.000 Euro beziehungsweise 547.000 Euro. Diese Kosten werden durch entsprechende Erträge aus Fallpreispauschalen vollständig refinanziert.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/PAR&StG/ PAR/OB)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, PAR&StG, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, PAR&StG, OB) - 2.9Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Essen und Bochum - Letter of IntentZur Vorlage · 20240515 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Prüfung eines interkommunalen Projekts zwischen den Städten Bochum und Essen vorgelegt. Mit einem Letter of Intent sollen die Voraussetzungen für die Gründung einer gemeinsamen Akademie für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz untersucht werden. Im Rahmen einer geplanten Machbarkeitsstudie soll die Einrichtung als gemeinsame Institution beider Städte geprüft werden.
Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Prüfung des Grundstücks an der Grünstraße in Bochum-Wattenscheid. Hierbei sollen die Nutzungsmöglichkeiten sowie der Bedarf für ein mögliches Katastrophenschutzzentrum der Stadt Bochum verifiziert werden. Zur Durchführung des Vorhabens soll eine Projektstruktur unter der Leitung der Brandschutzdezernenten beider Städte geschaffen werden. Diese soll rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Fragen sowie die Lehrinhalte klären. Die Finanzierung und Beauftragung der Machbarkeitsstudie wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Vorlage den zuständigen Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt, sobald die konkreten Bedarfe feststehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 2. Tranche (2024), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20240733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die zweite Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie für das Jahr 2024 vor. Diese umfasst 20 Aktivitäten, die auf dem im Dezember 2023 beschlossenen Orientierungsrahmen aufbauen. Ziel der Strategie ist die Entwicklung Bochums zu einer klimaneutralen Schwammstadt sowie die Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Inhaltlich liegt der Fokus dieser Tranche unter anderem auf den Bereichen Mobilität, nachhaltige Bildung und Klimaanpassung. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören etwa die Erstellung eines Hitzeaktionsplans, Initiativen für flächensparendes Wohnen sowie die Förderung der fußläufigen Erreichbarkeit in Stadtkonzepten. Während die finanziellen Ressourcen für die meisten Aktivitäten im Haushalt 2024 enthalten sind, ist die Umsetzung bestimmter Vorhaben, wie etwa die Neufokussierung des Photovoltaik-Förderprogramms oder Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, von zusätzlichen Mitteln aus Bund oder Land abhängig.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Vorschläge für ein neues Controlling-System sowie eine Organisations- und Beteiligungsstruktur. Das Controlling soll die Wirksamkeit der Maßnahmen über SDG-Indikatoren und Projektwerkzeuge messbar machen. Zur Einbindung der Zivilgesellschaft ist zudem die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsforums geplant, in dem Fachleute und Bürger gemeinsam an der Umsetzung der Strategie mitwirken sollen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 5 (CDU, FDP)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Aksevi)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20240733Enthaltungen: 3 (CDU)Gegenstimmen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINIKE.)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Partei, BSW)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enhaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, FDP/UWG)
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — wird die Vorlage nach Feststellung durch Herrn Jentsch ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
- 19.04.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.10.1Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 2. Tranche (2024), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20241035 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20241035 zur Nachhaltigkeitsstrategie Bochum wird eine Anpassung des Beratungsweges für die zweite Tranche im Jahr 2024 angestrebt. Der von Roland Mitschke eingebrachte Vorschlag sieht vor, den Entscheidungsprozess vor der abschließenden Beratung im Rat der Stadt Bochum um weitere Instanzen zu ergänzen.
Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Beschlussvorlage zur Nachhaltigkeitsstrategie zunächst in den Bezirksvertretungen beraten werden. Ergänzend dazu soll nach der bereits erfolgten Behandlung im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung eine Beratung in den Ausschüssen für Mobilität und Infrastruktur sowie in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke stattfinden.
Der Antrag bezieht sich auf die bestehende Beschlussvorlage zur zweiten Tranche der Strategie. Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungswunsch liegt nicht vor; die Erläuterungen zum Antrag sind als mündlich deklariert.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 2.11Entwicklungsträgervertrag mit der NRW Urban Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der Baulandentwicklung "Bahnhofsquartier Wattenscheid" hier: Auflösung des EntwicklungsträgervertragesZur Vorlage · 20233131 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Aufhebung des Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der Baulandentwicklung „Bahnhofsquartier Wattenscheid“. Der Vertrag, der ursprünglich im Dezember 201mu9 beschlossen wurde, soll rückwirkend zum 31. Dezember 2023 aufgelöst werden. Grund für diesen Schritt sind Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen sowie die Verlagerung von Entwicklungsaufgaben auf private Investoren und die Wirtschafts-EntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG).
In verschiedenen Teilbereichen des Quartiers haben sich neue Zuständigkeiten ergeben. Während in der Fritz-Reuter-Straße Nord die WEG Grundstücke erwerben soll, wird im Bereich der Fritz-Reuter-Straße Süd das Gelände um den Bahnhof Wattenscheid nach einem Bestgebotsverfahren an einen Investor veräußert, der die Entwicklung eigenständig übernimmt. Im Bereich Wilhelm-Leithe-Weg Nord erfolgt die Entwicklung über die EPG, eine Tochter der Bochumer Wirtschaftsentwicklung. Für den südlichen Teil des Wilhelm-Leithe-Wegs ist ein privater Projektentwickler zuständig, nachdem dieser das Grundstück erworben hat. Die Flächenentwicklung in der Ridderstraße wurde auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.
Mit der Auflösung des Vertrages wird auch das bestehende Treuhandkonto geschlossen und das Guthaben an die Stadt Bochum überwiesen. Die weitere Finanzierung der kommunalen Baulandentwicklung soll künftig über den städtischen Haushalt erfolgen. Der Rat der Stadt Bochum soll über den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk WattenscheidZur Vorlage · 20240445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Die Vorlage geht auf Anregungen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück und regelt die Möglichkeit, Verkaufsstellen im Rahmen von lokalen Veranstaltungen wie Festen, Märkten oder Messen zu öffnen.
Für das Jahr 2024 sind für den Stadtbezirk Wattenscheid unter anderem das Sommerfest WAT 607 am 9. Juni sowie ein Weinfest am 15. September vorgesehen. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen an bis zu acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr für eine Dauer von jeweils fünf Stunden ab 13:00 Uhr erlaubt, sofern ein öffentliches Interesse besteht. Als Kriterien für dieses öffentliche Interesse werden unter anderem die Belebung von Stadtteilzentren sowie die Stärkung des stationären Einzelhandels angeführt.
Der Rat von Bochum soll über die Verordnung in seiner Sitzung am 2. Mai 2024 entscheiden. Vor der abschließenden Entscheidung durch den Rat sind Anhörungen in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in den relevanten Ausschüssen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 4 (SPD, Grüne)Dafür: 14 (SPD, FDP, CDU, UWG:FB, BD)
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.13Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk LangendreerZur Vorlage · 20240447 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird über eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Ost beraten. Die Vorlage geht auf einen Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. für das Jahr 2024 zurück. Ziel ist es, die Ladenöffnung im Rahmen von örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen zu ermöglichen, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine Öffnung von Verkaufsstellen für bis zu acht Sonntage pro Jahr erlaubt, wenn diese im Zusammenhang mit Veranstaltungen stehen. Die Vorlage listet verschiedene Termine für unterschiedliche Stadtteile auf, darunter die Veranstaltung „Bänke raus“ in Langendreer am 9. Juni 2024 sowie weitere geplante Öffnungen in Wattenscheid, Linden und der Innenstadt. Ein ursprünglich vorgesehener Termin für den 22. Dezember 2024 im Bereich des Ruhr-Parks wurde bereits zurückgezogen.
Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen für die rechtssichere Durchführung dieser Sonntagsöffnungen im Stadtbezirk Bochum-Ost festgelegt werden. Die Vorlage berücksichtigt dabei die Vorgaben zur Wahrung der Sonntagsruhe und die Notwendigkeit eines hinreichenden Sachgrundes gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 9 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.14Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-SüdwestZur Vorlage · 20240448 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung für den Stadtbezirk Bochum-Südwest vorsieht. Ziel der Verordnung ist es, das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Rahmen von Veranstaltungen wie Festen, Märkten oder Messen zu regeln.
Basierend auf Vorschlägen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. sind für das Jahr 2024 verschiedene Termine vorgesehen. Dazu gehören unter anderem das Sommerfest in Wattenscheid und die Veranstaltung „Bänke raus“ in Langendreer am 9. Juni sowie „Hüftgold“ in Linden am 16. Juni. Weitere geplante Öffnungen betreffen die Lindener Meile am 8. September, den Musiksommer in der Innenstadt am selben Tag, das Weinfest in Wattenscheid am 15. September und das 60-jährige Bestehen des Ruhr-Parks am 29. September. Für die Innenstadt ist zudem eine Öffnung anlässlich des Weihnachtsmarktes am 15. Dezember vorgesehen. Ein ursprünglich geplanter Termin für den 22. Dezember im Ruhr-Park wurde zurückgezogen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr für eine Dauer von bis zu fünf Stunden ermöglicht. Die Verordnung sieht vor, dass die Öffnung an diesen Tagen in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Veranstaltungen stattfindet.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 9 (SPD/Grüne/FASG/PAR)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG/OB)
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (SPD, Grüne)Dafür: 14 (SPD, FDP, CDU, UWG:FB, BD)
- 24.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 202240448Enthaltungen: 2 (Bündnis 90/Die Grünen)Dagegen: 1 (Bündnis 90/Die Grünen)Dafür: 14 (SPD, CDU, FDP, BD)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.15GELSENWASSER AG hier: Beteiligung an der Wassernetz Selm GmbHZur Vorlage · 20240967 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt, sich mit einem Geschäftsanteil von 50 Prozent an der neu zu gründenden Wassernetz Selm GmbH (WNS) zu beteiligen. Da die Stadt Bochum über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar an der GELSENWASSER AG beteiligt ist, bedarf diese Beteiligung der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bochum. Das Ziel ist die Schaffung einer paritätischen Kooperationsgesellschaft zwischen der GELSENWASSER AG und der SWS (Stadtwerke Selm).
Im Rahmen dieses Modells bleibt die GELSENWASSER AG Eigentümerin des bestehenden Wassernetzes in Selm, verpachtet dieses jedoch an die WNS. Die neue Gesellschaft übernimmt die Verantwortung für den Betrieb sowie die Errichtung von Neuanlagen. Während die technische Betriebsführung durch die GELSENWASSER AG erfolgt, obliegt die kaufmännische Leitung der SWS. Das Stammkapital der WNS beträgt 1,5 Millionen Euro, wobei sich beide Gesellschafter mit jeweils 750.000 Euro beteiligen.
Die Umsetzung der Kooperation ist für das Jahr 2024 vorgesehen, um die Wasserversorgung in Selm zum Übergang der Konzession am 1. Juli 2024 sicherzustellen. Da die Beteiligung eine Anzeige bei der Kommunalaufsicht erfordert, ist ein zeitnaher Beschluss notwendig, damit das gemeinsame Anzeigeverfahren der Städte Selm, Bochum und Dortmund bei der Bezirksregierung Arnsberg rechtzeitig abgeschlossen werden kann.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)dagegen: 3 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/PAR&StG/FASG/PAR/ OB)
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, PAR&StG, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, PAR&StG, OB) - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2023Zur Vorlage · 20240730 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sowie über Verpflichtungsermächtigungen, die einen Betrag von 5.000 Euro überschreiten. Die Mitteilung erfolgt gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für Fälle, in denen der Rat nicht selbst über die Bereitstellung entschieden hat.
Die Vorlage erläutert zudem die geltenden Zuständigkeiten für die Bewilligung solcher Mittel. Während die Kämmerin für konsumtive Mehraufwendungen bis zu 250.000 Euro und für investive Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro zuständig ist, erfordern höhere Beträge die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses. Haushaltsneutrale Umstellungen von Budgets infolge organisatorischer Entscheidungen des Oberbürgermeisters benötigen hingegen keine vorherige Zustimmung durch den Ausschuss oder den Rat.
Der vorliegende Nachweis bezieht sich ausschließlich auf das zweite Halbjahr 2023, da die entsprechenden Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2023 bereits in einer Sitzung im September 2023 dem Rat vorgelegt wurden. Eine detaillierte Liste der einzelnen Positionen ist der Mitteilung beigefügt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 4. Quartals 2023Zur Vorlage · 20240846 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf Basis der Haushaltszahlen des vierten Quartals 2023 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Nach den vorliegenden Zahlen des Amtes für Finanzsteuerung wird für das Ende des Jahres 2023 ein positives Ergebnis in Höhe von 26,55 Millionen Euro erwartet. Dieser Wert liegt um 42,02 Millionen Euro über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz für 2023.
Zu den wesentlichen finanziellen Verbesserungen zählen Erhöhungen bei der Gewerbesteuer um 70,9 Millionen Euro sowie Einsparungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von 13,3 Millionen Euro und geringere Zinsaufwendungen um 6,1 Millionen Euro. Demgegenüber stehen Verschlechterungen durch eine Zuführung zu sonstigen Rückstellungen in Höhe von 65,5 Millionen Euro aufgrund drohender Pensionsverpflichtungen sowie ein Rückgang des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer um 7,0 Millionen Euro.
Der Bericht berücksichtigt zudem die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Ukrainekriegs. Die coronabedingten Auswirkungen werden auf 7,86 Millionen Euro geschätzt, wobei unter anderem ein Sonderzuschuss für die Bogestra in Höhe von 9,0 Millionen Euro enthalten ist. Die Auswirkungen des Ukrainekriegs belaufen sich auf 12,89 Millionen Euro. Im Rahmen der Prognose werden diese Effekte über außerordentliche Erträge neutralisiert, um die Vergleichbarkeit mit der ursprünglichen Planung zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH – hier: Beteiligung an einem TiefbauunternehmenZur Vorlage · 20240725 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH plant den Erwerb eines Tiefbauunternehmens, um die erforderlichen Kapazitäten für die Energie-, Wärme- und Verkehrswende zu sichern. Hintergrund sind die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur der Stadt, insbesondere beim Ausbau der Strom- und Fernwärmenetze. Durch die zunehmende Elektrifizierung von Mobilität und Wärmeerzeugung sowie den Ausbau dezentraler erneuerbarer Energien steigt der Bedarf an Netzkapazitäten. Zudem ist eine Erweiterung bestehender Fernwärmegebiete vorgesehen.
Da im regionalen Markt ein hoher Bedarf an Tiefbau- und Montagekapazitäten besteht, mittelständische Unternehmen jedoch aufgrund des Fachkräftemangels nur begrenzt wachsen können, beabsichtigt die Holding diesen Zukauf. Die Details zur geplanten Beteiligung werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in nichtöffentlichen Sitzungen der Gremien behandelt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu wahren.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Finanzierung und Vergabe eines Auftrages zur Errichtung eines GesundheitskiosksZur Vorlage · 20240636 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bochum Strategie plant die Stadt Bochum die Errichtung eines Gesundheitskiosks im Stadtteil Wattenscheid. Das Vorhaben umfasst eine stationäre Einrichtung zur Beratung, ein mobiles Angebot durch Gesundheitslots*innen sowie den Aufbau eines entsprechenden Gesundheitsnetzwerks. Der Kiosk soll als niedrigschwellige Anlaufstelle für alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wattenscheid fungieren, um Unterstützung bei gesundheitlichen Fragestellungen zu bieten. Neben der Hilfe beim Verständnis der eigenen gesundheitlichen Lage sollen auch soziale Vermittlungsleistungen sowie Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention bereitgestellt werden.
Die Verwaltung befasst sich mit der Finanzierung sowie der Vergabe eines Auftrages zur Einrichtung und zum Betrieb dieser Einrichtung. Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist der Abschluss eines trilateralen Vertrages, an dem eine künftige Betreibergesellschaft sowie eine gesetzliche Krankenkasse beteiligt sind. Die entsprechenden Informationen werden dem Haupt- und Finanzausschuss am 24. April 2024 sowie dem Rat am 2. Mai 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.05.2024 · Rat (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Erwerb von Grundstücken in mehreren Stadtbezirken durch die Stadt BochumZur Vorlage · 20240210 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Übertragung verschiedener Grundstücke auf das Stadtgebiet. Diese Flächen wurden in den 1990er-Jahren durch eine Tochtergesellschaft der Stadt erworben, welche im Rahmen des sogenannten „Krupp-Pakets“ Grundbesitz von der LEG (heute NRW.URBAN) sowie Flächen der EBV übernommen hatte.
Während bereits entwickelte Industriebrachen primär für die gewerbliche Nutzung vorgesehen waren, umfasst die aktuelle Vorlage Ackerland, Grün- und Waldflächen, deren Weiterentwicklung zu Wohn- oder Gewerbebauflächen nicht geplant ist. Die betroffenen Areale verteilen sich über mehrere Stadtbezirke. Dazu gehören unter anderem Flächen in der Rensingstraße, der Bergener Straße sowie im Bereich der Günnigfelder und Röhlinghauser Straße. Ebenfalls umfasst die Vorlage Grundstücke im Gewerbepark Hiltrop, ehemalige Bahntrassen sowie Grünflächen im Technologie-Quartier Bochum/Querenburg.
Die Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster dient der Information der zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen Bochum-Nord, Südwest, Mitte und Süd sowie der Ausschuss für Planung und Grundstücke und der Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.04.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung)
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (32. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Städtisches Grundstück an der Overdyker StraßeZur Vorlage · 20240414 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den Stand der Sanierungsplanung für ein städtisches Grundstück an der Overdyker Straße in Bochum. Das etwa 17.810 m² große Areal im Gemarkung Hamme ist im Bebauungsplan Nr. 924 als Wohnbauland vorgesehen. Aufgrund einer Altlast in Form eines ehemaligen Klärteichs wurden im Rahmen eines Landesförderprogramms Sanierungsuntersuchungen durchgeführt.
Der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) hat auf Basis dieser Untersuchungen einen Sanierungsplan erstellt. Die geplante Maßnahme sieht den offenen Aushub vor, bei dem kontaminiertes Material ausgehoben und durch unbelasteten Boden ersetzt wird. Wegen eines im Grundstück verlaufenden Schmutzwasserkanals der Stadt Bochum wird die Sanierungsfläche verkleinert. Das Umwelt- und Grünflächenamt hat für diese Vorgehensweise keine Bedenken, da von den verbleibenden Altlasten im östlichen Bereich bei ausbleibendem Bodeneingriff keine Gefahr ausgeht.
Mit der Erstellung des Sanierungsplans sind die Maßnahmen des ersten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Bochum und dem AAV abgeschlossen. Für die Durchführung der eigentlichen Sanierung sowie die Regelung der Kosten ist nun der Abschluss eines weiteren öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem AAV erforderlich, auf dessen Grundlage die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (30. Sitzung)
- 16.04.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Einstellung der Leitung des Ordnungs- und VeterinäramtesZur Vorlage · 20240753 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über den anstehenden Wechsel in der Leitung des Ordnungs- und Veterinäramtes. Laut der Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20240753 scheidet die bisherige Leitung aus dem Dienst der Stadt aus. Die entsprechende Position wurde bereits ausgeschrieben, um eine Neubesetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen.
Die Vorlage wird federführend vom Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation bearbeitet. Im Haupt- und Finanzausschuss ist für den Termin am 24. April 2024 die Kenntnisnahme der Information vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird auf eine Beratung im nichtöffentlichen Teil unter der Vorlagennummer 20240752 verwiesen, in der über eine beabsichtigte Stellenübertragung beraten bzw. entschieden werden soll.
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- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Situation der Wochenmärkte nach der NeuvergabeZur Vorlage · 20240709 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Situation der Bochumer Wochenmärkte nach der Neuvergabe geantwortet. Hintergrund der Anfrage waren Bedenken hinsichtlich möglicher Preiserhöhungen und einer möglichen Verunsicherung der Markthändler durch den Wechsel des Betreibers von der Bochum Marketing GmbH zur Marktgilde.
Laut der Antwort der Verwaltung verzichtete die Bochum Marketing GmbH auf eine erneute Bewerbung, da die Kosten für die Flächenreinigung sowie die Verantwortung für Ersatzflächen bei Baumaßnahmen eine wirtschaftliche Fortführung der Märkte unter den neuen Bedingungen nicht mehr ermöglichten. Seit Jahresbeginn seien vereinzelt Beschwerden von Markthändlern zu Standgebühren, Strom- und Reinigungskosten sowie zur Toilettensituation eingegangen; zudem gab es Rückmeldungen von Marktbesuchern über fehlende Warenangebote.
Hinsichtlich der Anzahl der Marktbeschicker liegen Daten der Marktgilde vor, die für den Zeitraum Februar 2024 im Vergleich zum Januar 2024 an mehreren Standorten wie dem Buddenbergplatz oder Weitmar-Mitte einen Zuwachs an anwesenden Händlern ausweisen. Detaillierte Informationen über die genaue Höhe der Kostenveränderungen für die Händler liegen der Verwaltung nicht vor, da die Festsetzung der Entgelte im Ermessen der Marktgilde liegt und Vergleichsdaten zu den bisherigen Gebühren unvollständig sind. Die Reinigung der Marktflächen bleibt weiterhin Aufgabe der Umweltservice Bochum GmbH, wobei die Kosten durch den Veranstalter erstattet werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Radkreuz - Provisorium Große Beckstraße zwischen Boulevard und BrückstraßeZur Vorlage · 20240786 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20240786 werden die Kosten und der Verbleib von Baumaterial im Zusammenhang mit dem Provisorium am Radkreuz in der Großen Beckstraße zwischen Boulevard und Brückstraße erläutert. Die Anfrage der CDU-Fraktion, welche durch Herrn Herlitz im Haupt- und Finanzausschuss gestellt wurde, bezog sich auf die Gesamtkosten des Umbaus sowie auf mögliche Verwendungsmöglichkeiten für das ausgebaute Kopfsteinpflaster, etwa für Sanierungsarbeiten in der Uhlandstraße.
Die Verwaltung gab an, dass die Kosten für das Provisorium, einschließlich der Markierungen und der Beschilderung, rund 55.000 Euro brutto betragen. Bezüglich der Wiederverwendung des Kleinpflasters teilte das Tiefbauamt mit, dass das Material aufgrund von Beton- und Mörtelanhaftungen nicht wirtschaftlich gereinigt werden konnte. Infolgedessen wurde das ausgebaute Material entsorgt.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10Wirtschaftlichkeit von H2-Fahrzeugen beim USBZur Vorlage · 20240867 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ hat im Haupt- und Finanzausschuss die Wirtschaftlichkeit von Wasserstofffahrzeugen (H2) beim USB angefragt. Die Verwaltung teilte mit, dass das erste Fahrzeug als Modellprojekt diente und nach einer etwa einjährigen Testphase ein zweites Fahrzeug am 8. September 2023 in Betrieb genommen wurde. Das Zwischenfazit zur Nutzung der H2-Antriebe fällt positiv aus, insbesondere im Hinblick auf die Emissionsreduzierung und die Bewertung durch die Mitarbeitenden.
Obwohl die Anschaffungskosten höher sind, werden diese weitgehend durch Fördermittel ausgeglichen. Zu den Vorteilen der Technologie zählen zudem ein ergonomischer Arbeitsplatz sowie die Einhaltung der Clean Vehicles Directive. Betriebliche Nachteile konnten bislang nicht identifiziert werden. Der Weg zur Tankstelle nach Herten wird aufgrund der dortigen Entlademöglichkeiten nicht als erheblicher Mehraufwand gewertet, da die Fahrzeuge in räumlicher Nähe zur Tankstelle eingesetzt werden.
Hinsichtlich der Nachhaltigkeit wird darauf verwiesen, dass der verwendete Wasserstoff ab 2028 vollständig grün sein wird. Ein wesentlicher Grund für den Einsatz von H2-Fahrzeugen gegenüber batterieelektrischen Fahrzeugen ist die höhere Nutzlast, wodurch Logistikkosten eingespart werden können. Die Betriebskosten könnten durch steigende CO2-Preise für fossile Kraftstoffe im Vergleich zu herkömmlichen Antrieben sinken. Das Einsatzprofil der Wasserstofffahrzeuge entspricht dem von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.11Der Inklusionsprozess in Bochum - Bestandsaufnahme in den kommunalen Handlungsfeldern und Rückblick auf behandelte Themen in den Gremien - mündlicher Bericht -
- 5.Anfragen
- 5.1Sachstand Kernaktivität „Bochums stille Örtchen“Zur Vorlage · 20240776 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum aktuellen Sachstand der Kernaktivität „Bochums stille Örtchen“ eingereicht. Das Thema umfasst die Bereitstellung und Gestaltung öffentlicher Toiletten in Bochum.
Die Anfrage bezieht sich auf Anregungen zur barrierefreien Umrüstung bestehender Anlagen, wie sie bereits von der AG Inklusion im Dezember 2022 eingebracht wurden, sowie auf Rückmeldungen aus der Bürgerkonferenz 2023. Die Fraktion bittet um Informationen zum aktuellen Fortschritt des Projekts und fragt nach konkreten Plänen für Standorte sowie deren bauliche Gestaltung.
Zudem wird nach dem Status der Umrüstung bereits vorhandener WC-Anlagen gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Beteiligung von Gremien: Es soll geklärt werden, wie die Verwaltung Möglichkeiten sieht, andere Arbeitsgruppen oder Beiräte, beispielsweise den Beirat „Leben im Alter“ oder die AG Inklusion des Haupt- und Finanzausschusses, aktiv in die weitere Ausgestaltung einzubeziehen und deren Anregungen zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Entwicklung der Elektro-Mobilität in BochumZur Vorlage · 20240991 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Entwicklung der Elektromobilität in Bochum angefordert. Die Anfrage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. April 2024 vorgesehen.
Im Zentrum der Anfrage steht die Untersuchung der Anmeldungen von Elektro-Personenkraftwagen seit Januar 2022 im Stadtgebiet. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele E-PKW derzeit in Bochum angemeldet sind und welchen Anteil diese Gruppe an der Gesamtzahl aller angemeldeten Personenkraftwagen hat. Darüber hinaus werden Daten zur Nutzung von Elektrofahrzeugen durch öffentliche Dienststellen sowie staatliche und kommunale Beteiligungsgesellschaften erfragt. Zudem soll die Anzahl der Anmeldungen zwischen Privatpersonen und juristischen Personen aufgeschlüsselt werden.
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Beratungsfolge
- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.3Stand der Planungen für den Ersatz der Sportanlage am HillerbergZur Vorlage · 20240993 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Stand der Planungen für die Ersatzanlage der Sportanlage am Hillerberg angefordert. Hintergrund ist die geplante Wohnbebauung in dem Bereich, in dem sich die derzeit genutzte Sportanlage befindet. Da der Bebauungsplan für die ehemalige Westumgehung Gerthe im Jahr 2016 aufgehoben wurde, ist eine Neunutzung des Trassenbereichs als Wohngebiet vorgesehen, was die Notwendigkeit einer Ersatzanlage im Nordosten des alten Standorts bedingt.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Schritte zur Projektrealisierung seit den Grundsatzbeschlüssen aus dem Jahr 2018 erfolgt sind und wie der aktuelle Zeit- und Maßnahmenplan aussieht. Zudem wird nach den grundstücksmäßigen Voraussetzungen für das Vorhaben gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Nutzungssituation des Vereins: Da die derzeitige Sportanlage seit Herbst 2022 in ihrer Nutzung wesentlich eingeschränkt ist oder ein Spielbetrieb nicht möglich ist, möchte die Fraktion erfahren, welche Ausweichmöglichkeiten die Sportverwaltung für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung gestellt hat oder aktuell bereitstellt.
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- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.4Klingeldosen für BochumZur Vorlage · 20241031 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionsgruppe „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Klingeldosen im Bochumer Stadtgebiet eingereicht. Das Konzept sieht die Installation von abgeschlossenen Behältnissen für freiwillige Spenden in unmittelbarer Nähe öffentlicher Objekte vor. Die so gesammelten Mittel sollen der Pflege, Unterstützung oder Erweiterung dieser Objekte dienen. Als potenzielle Einsatzorte werden unter anderem der Bismarckturm, Freiluftbühnen, Blumenbeete in Grünanlagen sowie einzelne Skulpturen genannt.
Im Rahmen der Anfrage werden die Verwaltung um verschiedene Informationen gebeten. Zunächst wird nach einer Einschätzung der Kosten für die Anbringung und die Kontrolle solcher Behältnisse gefragt, wobei eine Kalkulation auf Basis von zehn fiktiven Dosen als Grundlage dienen könnte. Des Weiteren wird nach möglichen jährlichen Einnahmen pro Dose gefragt, sofern Vergleichszahlen aus anderen Kommunen verfügbar sind. Schließlich soll geklärt werden, ob es bereits kleinere Projekte im Stadtgebiet gibt, die sich für eine solche Form der Zusatzfinanzierung eignen würden.
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- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.5Kreuzung Essener Straße / KohlenstraßeZur Vorlage · 20241082 · Anfrage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Essener Straße und Kohlenstraße angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24. April 2024.
Die Fraktion thematisiert regelmäßige Rückstaus in Fahrtrichtung Innenstadt, die laut der Anfrage vom Bereich der Kreuzung Essener Straße/Kohlenstraße bis zur Ahbachstraße auftreten können, auch außerhalb der Berufsverkehrszeiten. In diesem Zusammenhang werden Fragen zur Ursache dieser Verkehrsbehinderungen gestellt. Zudem wird nach Informationen gefragt, ob und aus welchen Gründen die Ampelschaltung in letzter Zeit verändert wurde. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche Maßnahmen die Verwaltung beabsichtigt, um den Verkehrsfluss in Richtung Innenstadt zu optimieren.
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- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.6Zustand der UhlandstraßeZur Vorlage · 20241084 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Mitglied der CDU hat im Rahmen einer Anfrage den Zustand der Uhlandstraße im Bochumer Stadtparkviertel thematisiert. Der Vorlage zufolge ist die Befahrbarkeit der Straße aktuell eingeschränkt, was insbesondere für Radfahrer eine Erschwerung darstelle. Zudem wird auf ein potenzielles Unfallrisiko hingewiesen.
Die Anfrage verweist darüber hinaus auf den Zusammenhang zwischen der Straßenbeschaffenheit und dem Denkmalschutz im Stadtparkviertel. Es wird die Ansicht vertreten, dass die Stadt als Eigentümerin der Straße eine Verantwortung trägt, um den Anforderungen des Denkmalschutzes für angrenzende Gebäude gerecht zu werden. Die Anfrage schließt mit der Frage nach den geplanten Maßnahmen der Verwaltung, um den Zustand der Uhlandstraße in absehbarer Zeit zu verbessern.
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- 24.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Erwerb von Grundstücken in mehreren Stadtbezirken durch die Stadt BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Städtisches Grundstück an der Overdyker StraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.3Einstellung der Leitung des Ordnungs- und VeterinäramtesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH – hier: Beteiligung an einem TiefbauunternehmenErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 7.2Finanzierung und Vergabe eines Auftrages zur Errichtung eines GesundheitskiosksErgebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Neuausrichtung des IT-Verfahrens für die PersonalwirtschaftErgebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Situation der Wochenmärkte nach der NeuvergabeErgebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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