Anregung gem. § 24 GO NRW zur Umbenennung des Neuen Gymnasium Bochum in "Manfred-Eigen-Gymnasium" - alternativ die Umbenennung des Platzes/ Schulhofes in "Manfred-Eigen-Platz"
20240664 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.04.2024 · Schulverwaltungsamt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)
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Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, das Neue Gymnasium Bochum in „Manfred-Eigen-Gymnasium“ umzubenennen oder alternativ den Schulhof als „Manfred-Eigen-Platz“ zu bezeichnen. Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, diesem Antrag nicht zu folgen.
Die Entscheidung begründet sich auf dem Beschluss der Schulkonferenz des Neuen Gymnasiums vom 6. März 2024, die beide Benennungsvorschläge einstimmig abgelehnt hat. Die Konferenz führt an, dass der aktuelle Name fest mit der Historie und der Identität der Schule verbunden sei. Seit der Fusion zweier Schulen im Jahr 2010 dient der Name als neutraler Ausdruck der Schulentwicklung und trägt zur Bekanntheit des Instituts bei.
Bezüglich der Benennung des Schulhofes teilte das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster mit, dass Schulhöfe bislang nicht separat benannt werden. Anstelle einer Umbenennung wird von der Verwaltung geprüft, in Erinnerung an den Nobelpreisträger einen „Manfred-Eigen-Preis“ für Naturwissenschaften, insbesondere Chemie, einzuführen. Ein entsprechendes Konzept soll voraussichtlich im zweiten Halbjahr in die städtischen Gremien eingebracht werden.
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