Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Sparkasse Bochum AöR; hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2025Zur Vorlage · 20262280 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Entlastung der Organe der Sparkasse Bochum AöR für das Geschäftsjahr 2025 sowie die Verwendung des Jahresüberschusses zum Gegenstand hat. Der Jahresabschluss 2025 wurde vom Verwaltungsrat der Sparkasse bereits festgestellt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe versehen.
Der vorliegende Bilanzgewinn beläuft sich auf 19.650.061,56 Euro. Die Vorlage sieht vor, dass 16.500.000,00 Euro dieses Betrags zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Von dem verbleibenden Überschuss sollen 3.100.000,00 Euro der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Ein Restbetrag von 50.061,56 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2026 übernommen werden.
Zusätzlich wird der Rat der Stadt Bochum gebeten, dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen. Die im Haushaltsplan 2026 veranschlagte Ausschüttung in Höhe von 16,5 Millionen Euro brutto entspricht der Planung der Verwaltung, wobei von diesem Betrag die anfallende Kapitalertragssteuer sowie der Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abgeführt werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat am 1. Oktober 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag(Punkte 1., 3. und 4.)Einstimmig nach Beschlussvorschlag unter der Berücksichtigung der Befangenheiten von Herrn Haardt und Herrn Fuchs(Punkt 2.)
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 2.2Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Projekt Wohlfahrtstraße GmbH – Ergänzung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 20262300 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um den Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH zu ergänzen. Die Gesellschaft befindet sich zu 100 Prozent im Besitz des Sondervermögens Grundstücksentwicklung Bochum.
Gegenstand der Änderung ist die Aufnahme einer Regelung in § 2 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages. Demnach soll die Gesellschaft keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen. Eventuelle Überschüsse sollen für den Gesellschaftsgegenstand verwendet werden, was einer Gewinnthesaurierung entspricht.
Diese Anpassung ist notwendig, um die Voraussetzungen für den Zugang zu Fördermitteln zu schaffen. Konkret ist die Beantragung von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) vorgesehen. Die Abstimmungen mit der Bezirksregierung Arnsberg sowie den Fördermittelgebern haben ergeben, dass die Abwesenheit von Gewinnerzielungsabsichten gesellschaftsvertraglich festgeschrieben sein muss.
Die Fläche für die Entwicklung des Gesundheitscampus Prinz-Regent stellt den wesentlichen Vermögenswert der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH dar. Der Rat der Stadt Bochum soll der Änderung zustimmen und die Gesellschaftervertreter anweisen, den entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen. Die Vorlage durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, bevor sie im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Beendigung der Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Entgelt- und Besoldungsabrechnung der Stadt Bochum mit der Stadt Hattingen zum 31.12.2026Zur Vorlage · 20262212 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Beendigung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Hattingen im Bereich der Entgelt- und Besoldungsabrechnung zum 31. Dezember 2026 vorsieht. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19. Juni 2018, welche die bereits seit 2008 bestehende Kooperation bei der Bereitstellung und Betreuung des Personalabrechnungsverfahrens LOGA vertiefte.
Der Grund für die geplante Kündigung liegt im Auslaufen des Lizenzvertrags mit der P&I Personal und Informatik AG für das Verfahren LogaAll-in (LAI) zum Jahresende 2026. Mit dem Ende der Lizenz entfallen die technischen und lizenzrechtlichen Voraussetzungen, um die Abrechnungsleistungen für die Stadt Hattingen ab dem 1. Januar 2027 weiterhin zu erbringen. In Abstimmung mit der Stadt Hattingen soll die Vereinbarung daher aus diesem Grund zum Ende des Jahres 2026 beendet werden.
Durch die Beendigung der Zusammenarbeit wird die im Jahr 2018 zusätzlich geschaffene Stelle in der Entgeltbuchhaltung ab dem 1. Januar 2027 eingespart. Dies führt zu einer jährlichen Reduzierung der Personalkosten um etwa 76.000 Euro. Die Vorlage wird im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 23. September 2026 vorberaten und dem Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung am 1. Oktober 2026 vorgelegt.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Familienzentren an Grundschulen - Aufbau von zwei weiteren Familiengrundschulzentren im Rahmen des Startchancen-ProgrammsZur Vorlage · 20262046 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um den Ausbau der Familiengrundschulzentren (FGZ) in Bochum zu erweitern. Im Rahmen des Startchancen-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen sollen zwei weitere Standorte ab dem 1. Februar 2027 als Familiengrundschulzentren etabliert werden. Konkret empfiehlt die Verwaltung, die Arnoldschule und die Glückaufschule für diesen Aufbau auszuwählen.
Die Auswahl der Standorte erfolgte nach objektiven Kriterien, unter anderem unter Berücksichtigung des sozialen Indexes, der Schulentwicklungsplanung und der Betreuungsquoten. In Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht und den jeweiligen Schulgemeinden wurden die Standorte identifiziert, die keine baulichen Investitionen erfordern. Für die Arnoldschule und die Glückaufschule liegen bereits positive Rückmeldungen der Schulleitungen vor.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 1. Oktober 2026 einen fristgerechten Antrag auf Landesförderung zu stellen. Im Falle einer Bewilligung übernimmt die Stadt den erforderlichen kommunalen Eigenanteil. Die jährlichen Kosten für den Eigenanteil der beiden neuen Zentren belaufen sich auf voraussichtlich 18.400 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt für die Jahre 2027 bis 2029 bereitstehen. Die Landesförderung deckt dabei 80 Prozent der Kosten für die Leitung der Zentren sowie die Sachmittel ab.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG FB - BSW, StG/V)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB) - 2.5Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Umsetzung der Handlungsempfehlung 10, Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie Kultur)Zur Vorlage · 20262225 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung einer Handlungsempfehlung aus dem Kulturentwicklungsprozess vor. Ziel der Vorlage ist die Einführung einer neuen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Institutionen, Initiativen und Akteure der freien Kunst- und Kulturszene. Zudem sollen die Nebenbestimmungen für Betriebskostenzuschüsse sowie für Projektkostenzuschüsse neu geregelt werden.
Die Grundlage für diesen Schritt bildet ein partizipativer Prozess, der 2019 initiiert wurde, um die zukünftige Entwicklung der Bochumer Kulturlandschaft zu gestalten. Aus den Ergebnissen dieses Prozesses gingen verschiedene Handlungsempfehlungen hervor, deren Umsetzung die Verwaltung nach einer entsprechenden Beauftragung durch den Rat erarbeitet hat. Die Neugestaltung der Förderrichtlinie dient der Verbesserung der Transparenz in der Förderpraxis.
Der Entwurf der neuen Richtlinie sowie die angepassten Nebenbestimmungen wurden in Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem Rechnungsprüfungsamt, dem Fördermittelmanagement und der Kulturkommission entwickelt. Dabei wurden die Regelungen für Betriebskosten- und Projektkostenzuschüsse differenziert und an die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Die Umsetzung der neuen Richtlinien verursacht laut der Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder jährlichen Folgelasten. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 1. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB) - 2.6Änderung des Statuts für den Fritz-Wortelmann-Preis der Stadt BochumZur Vorlage · 20262259 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Änderung des Statuts für den Fritz-Wortelmann-Preis der Stadt Bochum vor. Ziel der Neuregelung ist es, der Professionalisierung im Bereich des Figurentheaters sowie dem Förderbedarf des professionellen Nachwuchses gerecht zu werden. Gleichzeitig soll auf die rückläufigen Bewerberzahlen in den Kategorien „Jugendclubs & Schultheater“ sowie „Erwachsene Amateure“ reagiert werden. Der Preis wird alle zwei Jahre nach einer öffentlichen Ausschreibung vergeben, wobei die Durchführung beim Deutschen Forum für Figurentheater und Puppenspielkunst e.V. liegt.
Für die Kategorien „Schultheater und Jugendclubs“ sowie „Erwachsene Amateure“ ist eine Zuwendung von 4.000 Euro vorgesehen, wobei bis zu drei Preisträger ausgewählt werden können. Der Preis für den professionellen Nachwuchs beinhaltet einen Auftritt beim Festival Fidena sowie die Übernahme der Unterbringungskosten. Zusätzlich können ein unddotierter Ehrenpreis sowie ein optionaler Publikumspreis vergeben werden. Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen oder Gruppen aus dem deutschsprachigen Raum. Im Bereich des professionellen Nachwuchses sind Studierende, Absolventen mit einem Abschluss von maximal drei Jahren sowie Personen ohne Hochschulabschluss mit Fokus auf Professionalisierung zugelassen.
Die Jury besteht aus einem politischen Vertreter des Rates der Stadt Bochum und zwei durch das dfp vorgeschlagenen Fachkundigen. Die Leitung des dfp prüft die Zulassung der Teilnehmenden. Die Preisverleihung erfolgt öffentlich durch den Oberbürgermeister. Laut Verwaltung entstehen durch die Änderung keine zusätzlichen Mittelbedarfe oder Folgelasten. Der Beratungsprozess sieht Vorberatungen in den Ausschüssen für Kultur und Tourismus sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vor, bevor der Rat am 1. Oktober 2026 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.7Kaufmännische Direktion Kulturinstitute Bochum AöR, hier: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates SchauspielhausZur Vorlage · 20262249 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der kaufmännischen Direktion der Kulturinstitute Bochum AöR vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Kaufmännischen Direktors zum 31. Juli 2026 aus dem Ruhestand.
Der Verwaltungsrat des Schauspielhaus Bochum AöR hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2026 einstimmig beschlossen, eine Nachfolge zu bestellen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Bochum diesen Beschluss genehmigt und eine Person für die Dauer von fünf Jahren, beginnend am 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2031, zur kaufmännischen Direktorin der Kulturinstitute Bochum AöR beruft.
Für das Auswahlverfahren wurde eine auf Kulturstellen spezialisierte Personalberatungsagentur aus Essen hinzugezogen. Die vorgeschlagene Kandidatin verfügt über einen Hintergrund als Diplom-Betriebswirtin und Historikerin sowie über langjährige Erfahrung in Leitungsfunktionen und Personalverantwortung in öffentlich finanzierten Kulturinstitutionen. Zu ihren bisherigen Stationen gehören unter anderem die Leitung des Kultur- und Weiterbildungsbetriebs der Stadt Schwerte sowie Positionen in Museen.
Die Vorlage durchläuft im September 2026 die Vorberatung in den Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling, für Kultur und Tourismus sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Bochum am 1. Oktober 2026 ansteht.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031Zur Vorlage · 20261645/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur fünften Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bochum für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 vorgelegt. Der Plan dient als strategisches Instrument zur Steuerung und Qualitätsentwicklung in den Bereichen Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit sowie im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Er wurde in Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und integriert Ergebnisse aus der Sozialberichterstattung sowie aus Jugendbeteiligungsformaten.
Die Vorlage benennt zentrale Handlungsfelder und thematische Schwerpunkte, darunter den Fachkräftemangel, soziale Ungleichheit, Digitalisierung sowie die Umsetzung von Inklusion und Kinderschutzstrukturen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Weiterentwicklung von Beteiligungsformen, um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen durch digitale und inklusive Ansätze zu fördern. Zur Sicherung der Qualität sind zudem kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Evaluationen vorgesehen.
Der Rat der Stadt Bochum soll die fünfte Fortschreibung inhaltlich beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die im Plan aufgeführten finanziellen Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanungen anzumelden. Die langfristige Finanzierung der Maßnahmen ist an die aktive Mitwirkung der Träger und Fachkräfte sowie an die Integration der Planimpulse in die laufenden Planungen geknüpft.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2(Linke)dagegen: 2(AfD)dafür:12(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:2 (Herr Währisch, Herr Hermann)Dagegen:1 (AfD)Dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, Herr Geers, Herr Kosel, Herr Mauer, FrauReuter, Herr Schlinkert.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (Die Linke, StG/V)Dagegen: 2 (AfD)Dafür:10 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG FB - BSW))
- 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 2 (Linke/ Migr. Linke) Dagegen - 2 (AfD/ Liste AfD) Dafür – 10 (SPD/ Liste SPD/ Grüne /Grüne Liste Vielfalt/ / CDU/CDU-Forum Integration)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 2(Linke)dagegen: 2(AfD)dafür:12(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB) - in der Vorberatung beschlossener Änderungsantrag
- 2.9Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem GkG NRW über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie.Zur Vorlage · 20262108 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, einer bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Kommunalgesetz Nordrhein-Westfalen beizutreten. Ziel dieser Vereinbarung ist die zentrale Entscheidung über die eingeschränkte Erlaubniserteilung sowie die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie. Durch den Beitritt sollen die entsprechenden Aufgaben künftig nicht mehr durch die Stadt Bochum, sondern zentral durch die Stadt Dortmund wahrgenommen werden.
Bisher wurden die Verfahren zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Podologie sowie die dazugehörigen Kenntnisüberprüfungen in eigener Zuständigkeit durch die Stadt Bochum abgewickelt. Die Verwaltung führt aus, dass die Vorhaltung der erforderlichen Prüfungsausschüsse aufgrund der geringen Anzahl an Antragstellenden mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Zudem empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit eine zentrale Durchführung, um eine landeseinheitliche Gestaltung der Überprüfungen zu gewährleisten.
Es existiert bereits eine Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und weiteren Kommunen des Regierungsbezirks Arnsberg, welche die Abwicklung dieser Verfahren übernimmt. Die rechtliche Grundlage für den Abschluss einer solchen Vereinbarung wurde bereits in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat der Stadt Bochum im Jahr 2024 eingeholt. Die durch den Beitritt entstehenden Verwaltungsgebühren werden von der Stadt Bochum erhoben und zur Deckung der entstandenen Verwaltungskosten einbehalten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Baubegleitgremium, hier: Bestätigung und Zusammensetzung des GremiumsZur Vorlage · 20260705 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Arbeit des Baubegleitgremiums für Bauprojekte des Tiefbauamtes fortzusetzen. Dieses Gremium ist für Baumaßnahmen vorgesehen, deren Kostenvolumen voraussichtlich 10 Millionen Euro übersteigt. Die Grundlage für die Bildung eines solchen politischen Begleitgremiums bildet eine Entscheidung des Rates aus dem Jahr 2015 zur Projektsteuerung und zum Controlling kommunaler Investitionsvorhaben.
In den vergangenen Legislaturperioden setzte sich das Gremium aus den Vorsitzenden und deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern der zuständigen Ausschüsse zusammen, insbesondere aus Vertretungen des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie des Ausschusses für Beteiligung und Controlling. Ziel der Einrichtung ist eine zeitnahe Information über Projektdaten sowie die Überwachung der Einhaltung von Zeit- und Kostenrahmen. Durch die Kommunikation von Abweichungen soll eine politische Begleitung der Baumaßnahmen ermöglicht werden.
Für die kommende Legislaturperiode schlägt die Verwaltung vor, die Besetzung des Gremiums nicht mehr fest an die Funktionen der Vorsitzenden und Stellvertreter der beteiligten Ausschüsse zu binden. Stattdessen soll dem Rat die Entscheidung über die Stärke und die konkrete Zusammensetzung des Gremiums übertragen werden. Die Fortführung der Arbeit wird mit bereits begonnenen sowie geplanten Bauprojekten begründet, die eine besondere Bedeutung für die städtische Infrastruktur haben. Für die Durchführung der Maßnahmen entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.10.1Baubegleitgremium, hier: Bestätigung und Zusammensetzung des Gremiums - Änderungsantrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 20262578 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen eines Änderungsantrags zur Vorlage 2026075 zur 7. Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 23. September 2026 eine personelle Ergänzung für das Baubegleitgremium vorgeschlagen. Der Antrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage der Verwaltung 20260705, welche die Bestätigung und Zusammensetzung des besagten Gremiums zum Gegenstand hat.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag beantragt die Fraktion, ein weiteres Mitglied für das Baubegleitgremium zu benennen. Der Ausschuss wird gebeten, dem Rat die Empfehlung auszusprechen, die vorgeschlagene Person als neues Mitglied in das Gremium aufzunehmen. Federführend für diesen Vorgang ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.11Bochumer Planungs- und Steuerungsgremium unter Berücksichtigung der Teilhabe von Menschen mit besonderen BedarfenZur Vorlage · 20261676 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines neuen Bochumer Planungs- und Steuerungsgremiums Teilhabe vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Weiterentwicklung der bestehenden Gremienstruktur im Bereich der Teilhabe von Menschen mit besonderen Bedarfen. Das neue Gremium soll die bisherige Arbeit des Psychosozialen Ausschusses fortführen und die fachliche Planung sowie Abstimmung der Leistungs- und Versorgungsangebote für Menschen mit Behinderungen koordinieren.
Mit der Neugestaltung sollen die Anforderungen einer modernen kooperativen Sozialplanung erfüllt werden. Das Gremium soll aus Vertretungen der kommunalen Verwaltung, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sowie von Selbsthilfegruppen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen bestehen. Die Struktur soll eine engere Verzahnung von Gesundheits-, Sozial- und Eingliederungshilfe ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung für das neue Gremium zu erarbeiten und dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Zudem soll die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Bochum und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe an die neue Struktur angepasst werden. Die Umsetzung der neuen Gremienstruktur soll in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren vorbereitet werden. Der Rat der Stadt Bochum soll über den Vorschlag im Oktober 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Beschluss über den Wärmeplan und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20262218 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20262218) behandelt die Verabschiedung des Wärmeplans der Stadt Bochum sowie die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen. Der Plan dient als Orientierungsrahmen für eine treibgasneutrale Wärmeversorgung und unterteilt das Stadtgebiet in Bereiche für Fernwärme und dezentrale Versorgung. Im Rahmen der Beteiligungsphase gingen 12 Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie 33 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Nach Prüfung der Eingaben wurden Ergänzungen zu den Themen Biomasse, Geothermie und Fernwärme vorgenommen, während wesentliche Änderungen am Plan nicht als notwendig erachtet wurden.
Der Plan umfasst zudem Identifizierungen von Potenzialen für Freiflächen-Photovoltaik auf etwa 50 Hektar sowie Informationen zur Geothermie, wobei Bohrungen bis 100 Meter in die Basisbetrachtung einfließen. Nahwärmenetze werden als dezentrale Einheiten betrachtet. Die Stadt initiiert keine eigenen Projekte, überlässt die Planung jedoch Projektentwicklern. Für den Rückbau des Gasnetzes wird aufgrund langer Vorlaufzeiten ein strategischer Rückzug angestrebt. Die Stadtwerke Bochum haben zudem Prüfkriterien für Fernwärme-Prüfgebiete, wie Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit, ergänzt und Zieljahre für den Prüfabschluss in verschiedenen Gebieten festgelegt.
Nach dem Beschluss durch den Rat soll der Plan an Landesbehörden übermittelt, im Amtsblatt bekannt gemacht und im Internet veröffentlicht werden. Zur Information der Gebäudeeigentümer ist eine Postkartenaktion sowie sechs Informationsveranstaltungen ab November vorgesehen. Eine Überprüfung und Fortschreibung des Plans ist spätestens alle fünf Jahre verpflichtend. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Belastungsausgleich.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Linke)Dagegen: 3 (AfD, FDP)Dafür: 14 (SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (CDU, AfD)Dafür 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD, Die Linke)Dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 5 (2 SPD, 3 AfD)Dafür: 7 (3 SPD, 2 CDU, 2 Grüne)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT, WatC)Anmerkung der Schriftführung:Herr Menningmann (GrünLinks) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - in den Anhörungen und Vorberatungen beschlossene Änderungsanträge
- 2.13Sportpark Feldmark - Errichtung eines integrierten Freiraums für Radsport, Bewegung und ErholungZur Vorlage · 20261646 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung des Sportparks Feldmark vorgelegt. Ziel des Projekts ist die Weiterentwicklung der bestehenden Rennradstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ zu einem integrierten Freiraum für Radsport mit Schwerpunkt Mountainbike sowie für Bewegung und Erholung. Die Maßnahme ist Teil der städtebaulichen Entwicklung des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“ in den Stadtteilen Altenbochum und Laer.
Der Beschluss umfasst die Umsetzung der sogenannten Basisvariante (Ausbaustufe a). Diese beinhaltet die Herstellung funktionaler Kernbestandteile, wie die flächenbezogene Errichtung eines Pumptracks, die Sanierung und Modifizierung der bestehenden Asphaltstrecke, die Schaffung einer Cross-Country-Anlage sowie die Aufstellung eines Fitnessgerätes und eines Containers für Sanitär- und Lagerzwecke. Die Umsetzung der erweiterten Ausbaustufe b, die zusätzliche Elemente wie einen Spielplatz, eine Calisthenics-Anlage und ein barrierearmes Sportheim vorsieht, ist nicht Bestandteil dieses Beschlusses und bleibt von zukünftigen Finanzierungsentscheidungen abhängig.
Für die Umsetzung der Basisvariante werden Kosten in Höhe von etwa 2,1 Millionen Euro geschätzt. Die Stadt verfügt über eine Förderung in Höhe von 500.000 Euro aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“. Der gesamte Mittelbedarf für die Maßnahmen im investiven Budget der Sportverwaltung ist mit insgesamt 4.415.000 Euro veranschlagt. Planungsrechtlich wurde durch den Bebauungsplan Nr. 1027 die Zweckbestimmung als öffentliche Grünfläche mit der Nutzung als Sportpark gesichert.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
- 11.09.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung - 0Dagegen - 2 (AfD)Dafür - 13
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB) - 2.14Anpassungen im ÖPNV Liniennetz ab Fahrplanwechsel zum 07.01.2027Zur Vorlage · 20262084 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die Anpassungen im Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs zum Fahrplanwechsel am 7. Januar 2027 vorsieht. Hintergrund der Vorlage sind die steigenden Defizite der BOGESTRA sowie die damit verbundene finanzielle Belastung des städtischen Haushalts. Laut der Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung ist ein Anstieg der Verluste zu verzeichnen, wobei der Finanzierungsbeitrag der Stadt Bochum von 34 Millionen Euro im Jahr 2019 auf voraussichtlich 54 Millionen Euro im Jahr 2025 gestiegen ist. Um das Defizit der BOGESTRA mittelfristig auf einen Zielwert von 95 Millionen Euro zu begrenzen, wurden Einsparszenarien entwickelt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der jährlichen Aufwendungen um etwa 912.000 Euro umfassen die Reduktion des Taktangebotes in Randzeiten sowie bei Linien mit geringer Nachfrage oder Überlagerungen. Zudem ist die Beendigung von Pilotprojekten sowie geringfügige Streckenabkürzungen vorgesehen. Die Verwaltung beantragt, diese Anpassungen im Leistungsangebot zum genannten Zeitpunkt zu beschließen. Ergänzend sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans weitere Maßnahmen zur Netzoptimierung und zur Reduzierung der Aufwendungen erarbeitet werden. Das Vorgehen wurde mit der Stadt Gelsenkirchen abgestimmt, die parallel Anpassungen im eigenen Stadtgebiet vorbereitet. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(Linke)dafür:14(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlagbei einer Enthaltung (Die Linke)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 11 (SPD, Grüne, AfD)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (Die Linke, StG/V)Dafür:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (Linke)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, AfD)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 7 (AfD, UWG:WAT, GrünLinks)Dafür: 11 (SPD, CDU, GrünLinks, WatC)
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 3 (Stadtgestalter/Volt, Linke)dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG FB-BSW)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2(Linke)dafür:14(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB) - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1Bericht aus dem Verein UniverCity Bochum e.V. - mündlicher Bericht -
- 4.2Mitgliedschaften in den Fördervereinen der HochschulenZur Vorlage · 20262424 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert im Rahmen einer Mitteilung über die bestehenden Fördermitgliedschaften der Stadt Bochum in den Fördervereinen der lokalen Hochschulen. Die Vorlage erfolgt auf Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses, um regelmäßig über diese Mitgliedschaften Bericht zu erstatten.
Bochum beherbergt sechs Hochschulen und Universitäten, die gemeinsam mit der Stadt im Netzwerk UniverCity Bochum e.V. organisiert sind. Die Stadt ist derzeit ordentliches Mitglied in vier der sechs Fördervereine. Durch diese Beiträge unterstützt die Stadt die Wissenschaft, Forschung und Lehre vor Ort. Die Mittel der Fördervereine werden gemäß deren Satzungen für Zwecke wie Deutschlandstipendien, Auszeichnungen für Studienabschlüsse, Laboreinrichtungen sowie für Forschungsaufenthalte und internationale Austauschprogramme verwendet. Zudem fördern die Vereine den Austausch zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Stadtgesellschaft.
Die Mitteilung führt beispielhaft Projekte der beteiligten Vereine auf. So unterstützt die Gesellschaft der Freunde der RUB e.V. unter anderem Rechercheaufenthalte und Konferenzteilnahmen. Die Gesellschaft der Förderer der Hochschule Bochum e.V. leistet Zuschüsse zu Absolvierendenfeiern und unterstützt Stipendien. Die Gesellschaft der Freunde und Förderer der Folkwang Universität der Künste e.V. vergibt Deutschlandstipendien sowie Preise für künstlerische oder wissenschaftliche Leistungen. Der Verein der Freunde und Förderer der Ev. Hochschule RWL e.V. fördert Preise für Abschlussarbeiten sowie fachliche und kulturelle Veranstaltungen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Wattenscheid Mitte (ISEK WAT 2025) hier: Änderungsantrag im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesZur Vorlage · 20261578 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung prüft im Rahmen des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für Wattenscheid-Mitte die Fortführung von Elementen des Projekts „Gesund durch Bewegung“ (Fit in WAT). Da die bisherige Förderung durch die Technions Krankenkasse ausgelaufen ist und keine städtischen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Weiterführung in der ursprünglichen Form nicht möglich. Es wird untersucht, ob Teilaspekte wie der Aktionstag „Wat in Action“, das Minisportabzeichen oder der Geräteverleih beibehalten werden können; abschließende Gespräche mit Beteiligten, etwa dem Stadtsportbund, stehen noch aus.
Gleichzeitig werden die Ziele der Bewegungsförderung durch andere stadtweite Maßnahmen adressiert. Dazu gehören das Projekt „Bochum bewegt gesund“ sowie die Kernaktivitäten der Bochum Strategie, wie Urban Sport, die Entwicklung grüner Oasen und die Gestaltung von Räumen für Spiel, Bewegung und Aufenthalt. Beispielsweise werden im Bereich Urban Sport bereits neue Sportboxen in Wattenscheid eingesetzt. Zudem arbeitet der öffentliche Gesundheitsdienst an einer neuen Angebotsstruktur zur Gesundheitsförderung in den Quartieren. Der Stadterneuerungsprozess in Wattenscheid behält das Thema Gesundheit als Schwerpunkt bei, insbesondere im Hinblick auf die Prävention für vulnerable Bevölkerungsgruppen und die klimagerechte Gestaltung öffentlicher Räume.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 11.09.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.07.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Umgang mit der Standarderhöhung in der 2. Basketball BundesligaZur Vorlage · 20261710 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat Bochum“ aus der Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses vom 11. Juni 2026 reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Erhöhung der Standards bezüglich der Kapazitätsgrenzen bei Heimspielen in der 2. Basketball Bundesliga (ProA) sowie die Auswirkungen auf die betroffenen Kommunen.
Nach Angaben des Referats für Sport und Bewegung sind von der Anhebung der Mindestkapazitäten insbesondere Standorte betroffen, deren aktuelle Spielstätten die geforderten Zuschauerkapazitäten nicht erfüllen. Neben den VfL SparkassenStars Bochum sind hiervon auch die RheinStars Köln, die SBB Baskets Wolmirstedt sowie die Kirchheim Knights betroffen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die betroffenen Standorte unterschiedliche Strategien verfolgen. Während für Köln durch den geplanten Sportpark Müngersdorf, für Wolmirstedt durch die Sanierung der GETEC-Arena und für Kirchheim durch die Nutzung einer Spielstätte in Göppingen oder durch einen möglichen Hallenneubau Perspektiven bestehen, sieht die Situation für Bochum anders aus. Für die VfL SparkassenStars Bochum, die derzeit in der Rundsporthalle mit etwa 1.500 Plätzen spielen, liegen nach aktuellem Kenntnisstand keine vergleichbaren Zukunftsaussichten oder Lösungen für die strukturellen Anforderungen vor.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Fortführung Modell DeutschlandTicket für das Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 20261721 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt informiert über die Fortführung des Modells DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2026/2027. Die Umsetzung erfolgt über eine neue Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden SchokoTicket-Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Diese Vereinbarung ist zunächst auf zwei Schuljahre angelegt, wobei eine Kündigung zum Ende des ersten Schuljahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich ist.
Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, deren Fahrtkosten durch die Schülerfahrkostenverordnung abgedeckt sind, bleiben die Eigenanteile in der bisherigen Höhe bestehen. Selbstzahlende Schülerinnen und Schüler können das DeutschlandTicket zu einem um 20,00 Euro reduzierten Preis erwerben. Aktuell umfasst die Gruppe der Anspruchsberechtigten rund 7.190 Personen, während rund 11.500 Schülerinnen und Schüler als Selbstzahler gelten.
Die finanzielle Kalkulation basiert auf einem monatlichen Preis von 63,00 Euro für das DeutschlandTicket. Die Schulträger leisten Zahlungen auf Basis des SchokoTicket-Vertrags, jedoch mindestens das Zwölffache des DeutschlandTicket-Preises pro Anspruchsberechtigten. Im Vergleich zum SchokoTicket-Modell entstehen durch die Fortführung des DeutschlandTickets haushaltsjahrübergreifende Mehrkosten von etwa 669.300 Euro. Für die BOGESTRA ergeben sich durch das Modell DeutschlandTicket Erträge in Höhe von 13,04 Millionen Euro, wobei ein selbstfinanzierter Ertrag von 7,61 Millionen Euro verbleibt. Eine mögliche Preisänderung des DeutschlandTickets oder ein Anstieg der Anzahl anspruchsberechtigter Personen könnte die Kosten weiter beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2024Zur Vorlage · 20261782 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat eine Mitteilung zur Vorlage 20261782 vorgelegt, die den Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement für das Jahr 2024 enthält. Gemäß der im Jahr 2017 beschlossenen Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement ist die Verwaltung verpflichtet, jährlich über die Inhalte und Ergebnisse dieses Managements zu berichten. Der vorliegende Bericht wurde vor der Vorlage mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Die Struktur des Berichts wurde erstmals angepasst und unterteilt sich nun in zwei separate Dokumente. Der Jahresbericht dokumentiert die jährliche Entwicklung der Finanzmärkte sowie der Kreditportfolios der Stadt Bochum. Der ergänzende Hintergrundbericht bündelt allgemeine und strukturelle Informationen zum städtischen Zins- und Schuldenmanagement, die nur in unregelmäßigen Abständen aktualisiert werden müssen.
Hinsichtlich der aktuellen Zahlen weist die Verwaltung für den Stand vom 22. Juni 2026 einen Schuldenstand im Liquiditätskredit-Portfolio von rund 647,1 Millionen Euro aus. Das Investitionskredit-Portfolio beläuft sich zum gleichen Zeitpunkt auf etwa 1.596,2 Millionen Euro. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Vorratsfläche für Krisen- und BevölkerungsschutzfälleZur Vorlage · 20261987 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Mitteilung Nummer 20261987 mitgeteilt, dass die geplante Herrichtung der Fläche „An der Landwehr 28“ als Vorratsfläche für den Krisen- und Bevölkerungsschutz eingestellt wird. Zuvor hatte der Rat der Stadt Bochum im April 2025 beschlossen, diese Fläche für Zwecke des Krisen- und Bevölkerungsschutzes vorzuhalten und die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planungen zu beauftragen.
Im Zuge der weiteren Planungen durch ein Architektenbüro sowie unter Einbeziehung der zuständigen Fachämter und weiterer beteiligter Stellen wurden die technischen, infrastrukturellen und planungsrechtlichen Anforderungen für die Schaffung einer kurzfristig aktivierbaren Fläche untersucht. Die Ergebnisse der Planungen und der damit verbundenen Kostenermittlungen zeigen, dass die Anforderungen umfangreicher sind als ursprünglich angenommen. Da eine wirtschaftlich vertretbare Umsetzung des Vorhabens nicht gewährleistet werden kann, wird das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz die Planungen für die Herrichtung der Fläche nicht weiterverfolgen. Für den Bezirk Bochum-Südwest wird nach einer neuen Vorratsfläche gesucht. Die Vorlage wird in den kommenden Sitzungen des Bezirksvertretung Bochum-Südwest, des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Aktueller Stand zur Finanzierung des RettungsdienstesZur Vorlage · 20262024 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die aktuelle finanzielle Situation des Rettungsdienstes, die durch eine geänderte Auffassung der Krankenkassen zur Gebührenkalkulation beeinflusst wird. Gegenstand des Konflikts ist die Refinanzierung von Einsätzen, bei denen zwar Rettungsmittel eingesetzt werden, jedoch kein Patiententransport stattfindet. Während bisher die Kosten für den Regelbetrieb inklusive Fehlfahrten weitgehend durch die Krankenkassen gedeckt waren, beschränken die Kostenträger die Erstattung künftig auf tatsächlich stattgefundene Transporte.
Für das Jahr 2026 werden zwei Szenarien für die Stadt Bochum betrachtet. Bei einer Umsetzung des vom Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Musterbeschlusses, der eine 50-prozentige Mitfinanzierung von Fehlfahrten bis zu einem Anteil von 15 % vorsieht, entstünde ein Kostenanteil der Stadt von etwa 6,8 Millionen Euro. In diesem Fall müssten geplante Ausbauvorhaben des Rettungsdienstbedarfsplans zurückgestellt werden. Sollten die Krankenkassen hingegen bei der Anwendung einseitiger Festbeträge bleiben, würde sich der Kostenanteil der Stadt auf rund 11,6 Millionen Euro belaufen.
Es bestehen weiterhin rechtliche Unsicherheiten in den Bereichen Gebühren-, Haushalts- und Rettungsdienstrecht. Insbesondere die Frage, ob Kommunen Vereinbarungen mit finanziellen Belastungen ohne kommunalaufsichtliches Risiko zustimmen dürfen und wie die rechtssichere Gestaltung der Gebührenkalkulation aussieht, ist ungeklärt. Konkretisierungen durch landesrechtliche Erlasse werden nach der Sommerpause erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 2. Quartals 2026Zur Vorlage · 20262089 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Basis der Haushaltszahlen des zweiten Quartals 2026 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2026 wird ein negatives Ergebnis in Höhe von 127,83 Mio. EUR prognostiziert. Dies entspricht einer Verschlechterung gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz um 44,21 Mio. EUR.
Zu den wesentlichen Verschlechterungen zählen insbesondere die Hilfen zur Erziehung im Jugendamt mit 33,6 Mio. EUR, die Grundsteuer B mit 20,6 Mio. EUR sowie die Schlüsselzuweisungen mit 16,9 Mio. EUR. Weitere Mehraufwendungen ergeben sich bei den Hilfen zur Pflege, der Krankenvorsorge sowie den Zuschüssen für die Kulturinstitute Bochum. Demgegenüber stehen Verbesserungen in Höhe von insgesamt 64,9 Mio. EUR, die primär durch höhere Gewerbesteuererträge (25,0 Mio. EUR), den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (6,0 Mio. EUR) sowie Abwassergebühren (11,4 Mio. EUR) zustande kommen.
Im Bereich des Personal- und Versorgungsaufwands wird ein Wert von 485,71 Mio. EUR prognostiziert. Während der Personalaufwand durch Umstellungen und Maßnahmen zur Haushaltssteuerung unter dem Ansatz liegt, führen aktualisierte Werte für Pensions- und Beihilferückstände zu höheren Aufwendungen. Die Verwaltung gibt an, dass rund zwei Drittel des angestrebten globalen Minderaufwands von 37,5 Mio. EUR bereits realisiert wurden. Die Auswirkungen der restriktiveren Haushaltsführung durch die zweite Bewirtschaftungsverfügung werden im weiteren Jahresverlauf bewertet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellung größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 31.07.2026Zur Vorlage · 20262134 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Mitteilung zur Nachweisung über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026 vor. Die Vorlage dient der Information über Mittelbereitstellungen, die über einem Betrag von 5.000 Euro liegen und für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat, gemäß den Vorgaben des § 83 GO NRW.
Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2026 obliegt der Kämmerin die Zuständigkeit für die Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 250.000 Euro bei Mehraufwendungen (konsumtiv) sowie bis zu 500.000 Euro bei Mehrauszahlungen (investiv). Für höhere Beträge, die im Bereich von 250.000 bis 750.000 Euro bei Mehraufwendungen bzw. 500.000 bis 1.000.000 Euro bei Mehrauszahlungen liegen, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Haushaltsneutrale Umstellungen von Budgets, die auf organisatorischen Entscheidungen des Oberbürgermeisters beruhen, bedürfen laut der Haushaltssatzung keiner vorherigen Zustimmung durch den Ausschuss oder den Rat.
Die vorliegende Mitteilung des Amts für Finanzsteuerung dient der Kenntnahme der durchgeführten Mittelbereitstellungen im genannten Zeitraum. Die entsprechenden Details sind in den beigefügten Nachweisungslisten für den konsumtiven und den investiven Bereich aufgeführt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.11Veröffentlichung eines Grundstücks an der Goerdtstraße 45 für gemeinschaftliches Wohnen im ErbbaurechtZur Vorlage · 20262138 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung informiert über die geplante Veröffentlichung eines Grundstücks in der Goerdtstraße 45 zur Förderung von gemeinschaftlichem Wohnen im Erbbaurecht. Da für das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude seit der Aufgabe des Betriebshofes kein städtischer Nutzungsbedarf mehr besteht, soll eine Entwicklung durch gemeinschaftliche Wohnprojekte ermöglicht werden.
Im Rahmen einer Interessenbekundung, die zwischen Mai und Juli 2026 durchgeführt wurde, konnte ein entsprechendes Interesse an dem Objekt festgestellt werden. Darauf aufbauend wird nun ein Konzeptverfahren ausgeschrieben. Ziel des Verfahrens ist es, Projekte zu finden, die das Grundstück als Selbstnutzer entwickeln und durch ihre Konzepte Impulse für das Wohnumfeld setzen.
Das Verfahren orientiert sich am Handlungskonzept Wohnen der Stadt Bochum. Um die Entwicklung alternativer Wohnideen zu unterstützen, wird bei diesem Verfahren bewusst auf die Vorgabe verzichtet, dass 40 Prozent des Wohnraums als gefördertes Wohnen realisiert werden müssen. Dies soll den Projekten, die nicht renditeorientiert arbeiten, größere gestalterische Freiheiten lassen. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nichtöffentlichen Sitzung der zuständigen Gremien. Die Vorlage wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.12Stadtwerke Bochum Holding GmbH, Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Gelsenwasser AG und Trianel GmbH hier: Veräußerung der Beteiligung an der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE)Zur Vorlage · 20262145 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Veräußerung der Beteiligungen an der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE). An diesem Unternehmen sind die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit rund 7,52 %, die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH mit 16,20 %, die Gelsenwasser AG mit etwa 8,68 % sowie die Trianel GmbH mit 7,6 % beteiligt.
Die TGE wurde im Jahr 2006 gegründet und betreibt einen Erdgasspeicher in Salzkavernen am Standort Epe. Die beteiligten Unternehmen beabsichtigen, ihre Anteile zu verkaufen. Hintergrund der Entscheidung ist, dass die bestehenden Speichernutzungsverträge, die bis April 2028 laufen, aus Sicht der Gesellschafter keine ausreichenden Deckungsbeiträge erwirtschaften, um die Kosten der Speichernutzung sowie den Leistungspreis zu decken.
Nach einer Marktansprache wurde das Angebot eines Höchstbietenden angenommen. Der Verkauf der Beteiligungen ist für das erste Quartal 2027 geplant, wobei die Unterzeichnung der Verträge zu diesem Zeitraum vorgesehen ist. Da die Transaktion Details zum Kaufpreis sowie schützenswerte Daten der Vertragspartner umfasst, ist die Behandlung der Angelegenheit in den Gremien aufgrund von Geschäftsgeheimnissen in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehen. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.13Verkauf eines Grundstücks im Bereich des Harpener FeldesZur Vorlage · 20262181 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Verkauf von Grundstücken im Bereich des Harpener Feldes. Die Verwaltung informiert darüber, dass die Stadt Eigentümerin eines Grundstücks in der Gemarkung Harpen, Flur 1, Flurstück 3305 mit einer Fläche von 16.532 m² ist, welches aktuell teilweise als Gewerbe- und Lagerfläche genutzt wird. Zusätzlich umfasst das Angebot die vorgelagerten Grundstücke in der Gemarkung Harpen, Flur 1, den Flurstücken 3296, 2540 und 2541 mit einer Gesamtgröße von etwa 6.848 m². Diese Flächen sind mit einer Kombination aus Büro- und Hallennutzung bebaut.
Ziel der Veräußerung ist es, eine gemeinsame Neuentwicklung der Flächen zu ermöglichen. Durch diesen Schritt soll ein bereits in Bochum ansässiges Unternehmen dabei unterstützt werden, seinen Standort innerhalb der Stadt zu verlagern und weiterzuentwickeln. Die entsprechenden Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen werden eingehalten, sodass die abschließende Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen erfolgt, um den Datenschutz und die Geheimhaltung zu gewährleisten. Die Vorlage wird in der Beratungsfolge der Bezirksvertretung Bochum-Nord, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.14Bewertung der Anpassungen im ÖPNV Netz zum Fahrplanwechsel Januar 2027Zur Vorlage · 20262157 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über geplante Anpassungen im Bochumer ÖPNV-Netz zum Fahrplanwechsel im Januar 2027. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurden durch eine Arbeitsgruppe aus dem Tiefbauamt und der BOGESTRA Maßnahmen zur Einsparung entwickelt, die ab 2027 einen jährlichen Minderaufwand von etwa 912.000 Euro bewirken sollen.
Das Paket umfasst unter anderem die Einstellung der Linie SB 33 zwischen Wattenscheid und Querenburg sowie eine Linienwegänderung der Linie 365, die künftig direkt zwischen dem Südring und dem Bochum Hauptbahnhof verkehren soll. Zudem sind Fahrplanänderungen vorgesehen, bei denen einzelne Frühfahrten auf den Linien 345/355 und 364/366 sowie Nachmittagsverstärker der Linie 368 entfallen. Auch auf der Linie 390 soll der Verstärkertakt zwischen der Lohackerstraße und der Scharpenseelstraße reduziert werden. Die Verwaltung bewertet die Auswirkungen auf das Angebot als gering, da alternative Fahrtmöglichkeiten bestehen bleiben.
Für die weitere Entwicklung des Nahverkehrsplans, der zum Jahr 2028 fortgeschrieben werden soll, ist die Beauftragung eines externen Gutachters vorgesehen. Ziel ist es, umfassende Minderungsszenarien ab 2028 zu entwickeln, die Einsparpotenziale im Liniennetz identifizieren und die Wirtschaftlichkeit sowie die Fahrgastverträglichkeit prüfen. Die Kosten für das Gutachten werden aus der ÖPNV-Pauschale 2026/27 finanziert. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in die Planung des nächsten Nahverkehrsplans einfließen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.15Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem KreditinstitutZur Vorlage · 20262230 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Mitteilung 20262230 die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Bochum vor. Gegenstand der Vorlage ist die Absicherung einer Rahmenkreditlinie bei einem Kreditinstitut zugunsten einer Beteiligungsgesellschaft, an der die Stadt unmittelbar beteiligt ist.
Die betreffende Gesellschaft plant, auf Basis bestehender Verträge und eines Betreuungsaktes verschiedene in Bochum gelegene Entwicklungsflächen zu reaktivieren und zu vermarkten. Für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen sowie die Beseitigung von Altlasten ist die Gesellschaft dazu angehalten, in Vorleistung zu gehen, bis die Vermarktung der Grundstücke abgeschlossen ist. Zur Deckung dieses Finanzierungsbedarfs soll eine Zwischenfinanzierung über eine Rahmenkreditlinie bei einem Kreditinstitut realisiert werden. Als Sicherheit für diese Kreditlinie fordert das Kreditinstitut die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Bochum in Höhe der Rahmenkreditlinie. Die Verwaltung führt an, dass die Stadt im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung ein unmittelbares eigenes Interesse an diesen Investitionen habe.
Die Beratung der Vorlage erfolgt in einer nichtöffentlichen Sitzung. Dies ist erforderlich, da die Verwaltungsvorlage finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen der Beteiligungsgesellschaft und des Kreditinstituts enthält. Eine Veröffentlichung dieser Informationen könnte nach Einschätzung der Verwaltung zu wirtschaftlichen Nachteilen für die beteiligten Akteure führen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten, bevor im Rat eine Entscheidung getroffen wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.16GELSENWASSER AG hier: Erwerb der restlichen Kommanditanteile an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG durch die Enni Energie und Umwelt Niederrhein GmbHZur Vorlage · 20262261 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Enni Energie und Umwelt Niederrhein GmbH beabsichtigt, die verbleibenden Kommanditanteile an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG zu erwerben. Der geplante Kauf umfasst einen Anteil von 25,42 %, was einem Betrag von 137.500 Euro entspricht.
Da die GELSENWASSER AG eine 15-prozentige Beteiligung an der Enni Energie und Umwelt Niederrhein GmbH hält und die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den Ratssitzungen der Städte Bochum und Dortmund vorgesehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Behandlung dieser Angelegenheit aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Enni Energie und Umwelt Niederrhein GmbH sowie der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG zu schützen, im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen erfolgen soll. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt Bochum vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.17Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten eines Bochumer Vereins gegenüber einem KreditinstitutZur Vorlage · 20262243 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die Mitteilung mit der Nummer 20262243 zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft vor. Gegenstand der Vorlage ist die Gewährung einer Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent zugunsten eines Bochumer Vereins gegenüber einem Kreditinstitut.
Der Verein beabsichtigt, eine Einrichtung im Bereich des Kleingartenwesens mit entsprechenden Aufbauten auszustatten. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll über ein Darlehen erfolgen, das bei einem Kreditinstitut aufgenommen wird. Das Institut fordert für die Kreditvergabe die Übernahme der Ausfallbürgschaft durch die Stadt Bochum. Laut der Vorlage besteht die Stadt im Rahmen der Erfüllung ihrer gemeindlichen Aufgaben an dieser Maßnahme unmittelbar interessiert.
Die Beratung der Vorlage erfolgt in einer nichtöffentlichen Sitzung. Dies ist erforderlich, da die Mitteilung finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen des Vereins und des Kreditinstituts enthält. Eine Veröffentlichung dieser Informationen könnte nach Angaben der Verwaltung zu wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen für den Verein sowie für das beteiligte Kreditinstitut führen. Die Vorlage bezieht sich auf einen bereits vorliegenden Beschluss des Rates vom 1. Oktober 2026. Federführend für das Dokument ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.18Nachhaltige Neugestaltung von PlätzenZur Vorlage · 20262253 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur nachhaltigen Neugestaltung und Erhaltung von Plätzen Stellung genommen. Hintergrund der Anfrage war der Zustand des Buddenbergplatzes nach einer Sanierung in den Jahren 2010 und 2011.
Bezüglich der Sicherstellung der Langlebigkeit aktueller und zukünftiger Projekte erläutert die Verwaltung, dass bei Umgestaltungen ein ausgleichender Ansatz zwischen Klimaresilienz, Aufenthaltsqualität und Instandhaltbarkeit verfolgt wird. Für die Ausstattung im Innenstadtbereich wird ein einheitlicher Gestaltungsduktus mit robusten und standardisierten Möblierungselementen genutzt. Bei der Materialauswahl stehen Langlebigkeit und Wartungsfreundlichkeit im Vordergrund, um bei Beschädigungen einen gleichwertigen Austausch zu ermöglichen.
Zur Situation am Buddenbergplatz führt die Verwaltung aus, dass die Maßnahmen in den Jahren 2010 und 2011 aufgrund der damaligen Haushaltslage deutlich reduziert ausfielen. Ursprünglich geplante Aufwertungen, wie eine Stadtloggia oder eine hochwertige Oberflächengestaltung, konnten nicht umgesetzt werden, da Förderanträge nicht bewilligt wurden. Die damaligen Maßnahmen beschränkten sich auf die Sanierung von Oberflächen und Hochbeeten sowie die Umnutzung von Gleisflächen in Parkplätzen.
Für zukünftige Planungen setzt die Verwaltung auf eine enge Verzahnung von Planungs- und Unterhaltungsabteilung. Ein wesentliches Entscheidungskriterium bei der Bepflanzung ist der langfristige Pflegeaufwand. Die Verwaltung betont zudem die Notwendigkeit ausreichender Finanzmittel für die dauerhafte Unterhaltung öffentlicher Flächen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.19Auf dem DahlackerZur Vorlage · 20262257 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Ratsfraktion zum Gelände „Auf dem Dahlacker“ Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage stehen mögliche Bauvorhaben eines Bahnunternehmens, das eine Lok- und Reisezugwagenwartungswerkstatt auf Teilen des Geländes plant.
Nach Angaben der Verwaltung liegt derzeit kein konkreter Bauantrag vor. Da die Prüfung und Genehmigung von Anlagen auf planfestgestellten Bahnflächen dem Planfeststellungsverfahren oder der Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegt, ist die Stadtverwaltung nicht die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Wirtschaftsförderung Bochum GmbH steht dazu im Austausch mit einem Bahnunternehmen. Das Unternehmen hat zugesichert, die konkretisierte Planung nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen der Öffentlichkeit und der Politik zur Verfügung zu stellen.
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 871 „Ehemaliger Güterbahnhof Riemke“ hat keinen Einfluss auf Vorhaben, die über ein Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Das entsprechende Bebauungsplanverfahren wird aktuell nicht aktiv fortgeführt. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 784 „Gewerbegebiet Riemke-Süd“ steht einem Vorhaben auf den nachrichtlich dargestellten Bahnflächen nicht entgegen.
Bezüglich der zu erwartenden Emissionen liegen der Verwaltung keine Informationen vor, da kein Antrag bekannt ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die rechtlichen Vorgaben zum Immissionsschutz eingehalten werden. Geplant sind laut Austausch lediglich Service-Tätigkeiten ohne Komponentenbearbeitung. Für vergleichbare Anlagen werden zwischen 60 und 100 hochqualifizierte gewerbliche Arbeitsplätze sowie bis zu 20 Verwaltungsstellen veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.20Aktueller Stand zum Welcome Office BochumZur Vorlage · 20262360 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand des Welcome Office Bochum, das am 31. März 2025 als zentrale Anlaufstelle für internationale Fachkräfte, Auszubildende, Studierende und Forschende sowie deren Arbeitgeber eingerichtet wurde. Ziel der Einrichtung ist die Bündelung von Verwaltungs- und Beratungsleistungen nach dem One-Stop-Shop-Prinzip, um die Fachkräftesicherung am Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Bochum zu unterstützen. Seit der Eröffnung wurden mehr als 4.600 Beratungsgespräche durchgeführt.
Das Angebot umfasst Dienstleistungen verschiedener Institutionen. Dazu gehören das Fachkräfteteam der Ausländerbehörde und das Bürgerbüro des Amtes für Bürgerservice für aufenthaltsrechtliche und melderechtliche Belange, das Kommunale Integrationszentrum Bochum für die Arbeitsmarktintegration sowie der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Zudem beteiligen sich die IHK Mittleres Ruhrgebiet, die Handwerkskammer Dortmund und die Kreishandwerkerschaft Ruhr an den Beratungsleistungen, unter anderem zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Eine Koordinierungsstelle mit UniverCity Bochum e. V. dient als Schnittstelle zwischen Hochschulen und der Stadtverwaltung.
Die Struktur des Welcome Office wurde kontinuierlich erweitert. Mit der Ansiedlung des Fachkräfteteams der Ausländerbehörde im November 2025 und der Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Ruhr im Mai 2026 wurden die Prozesse vertieft. Seit Juli 2026 unterstützt zudem die Koordinierungsstelle mit UniverCity Bochum e. V. internationale Studierende und Forschende. Das Welcome Office ist zudem in regionalen und überregionalen Netzwerken wie der Fachkräfte Agentur International (FAI NRW) und dem Bundesnetzwerk der Welcome Center aktiv.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.21Leitung des Amtes für FinanzsteuerungZur Vorlage · 20262364 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation informiert über eine personelle Veränderung in der Leitung des Amtes für Finanzsteuerung. Aufgrund eines Wechsels im Aufgabenbereich der bisherigen Leitung wurde die entsprechende Position intern ausgeschrieben. Die Neubesetzung der Stelle erfolgt zum 01.10.2026. Die Mitteilung der Verwaltung dient der Kenntnisnahme im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss während der Sitzung am 23.09.2026. Eine Entscheidung über die beabsichtigte Übertragung der Stelle wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter der Vorlagennummer 20262359 behandelt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.22Geschäft aus dem Sondervermögen „Grundstücksentwicklung Bochum“Zur Vorlage · 20262397 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, ein Geschäft aus dem Sondervermögen „Grundstücksentwicklung Bochum“ zu tätigen. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20262397 wurde vom Beteiligungsmanagement des Amtes für Finanzsteuerung erstellt.
Über die konkreten Details und die genaue Art der geplanten Transaktion wird in der Beschlussvorlage Nummer 20262299 informiert, welche im nichtöffentlichen Teil der Sitzung dargelegt ist. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Mitteilung in seiner Sitzung am 23. September 2026 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.23Kosten für die Sicherung von Großveranstaltungen in BochumZur Vorlage · 20262395 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage der Nummer 20262395 eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zu den Kosten für Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen bei Großveranstaltungen in Bochum. Der Fokus liegt dabei auf der Kostenübernahme für den Zufahrtsschutz und die Verkehrssicherung bei Traditionsveranstaltungen, wie etwa dem Maiabendfest oder Karnevalsumzügen, basierend auf bestehenden Ratsbeschlüssen.
Für das Jahr 2025 beliefen sich die Gesamtkosten für den Zufahrtsschutz und die Verkehrssicherung auf 417.067,88 Euro. Im Jahr 2026 wurden bislang 191.362,71 Euro verausgabt, wobei weitere Übernahmen für dieses Jahr nicht vorgesehen sind. Die kumulierten Kosten für die Jahre 2025 und 2026 belaufen sich somit auf 608.430,59 Euro. Als Ursache für die Kostensteigerung seit 2023 führt die Verwaltung steigende Personal- und Dienstleistungskosten an.
Im Rahmen der Förderung „Zufahrtsschutz Großveranstaltungen“ für das Jahr 2025 werden bis zu 50 Prozent der tatsächlichen Kosten bezuschusst, begrenzt auf die zu Jahresbeginn mitgeteilten voraussichtlichen Kosten. Für Veranstaltungen wie Bochum Total, Bochum Kulendarisch, den Bochumer Musiksommer, den Stadtwerke Halbmarathon und den Bochumer Weihnachtsmarkt beliefen sich die mitgeteilten Gesamtkosten auf 480.000 Euro, was eine maximale Förderung von 240.000 Euro ermöglichte. Während eine Ausschüttung in Höhe von 235.083,85 Euro beantragt wurde, wurden tatsächlich 117.486,45 Euro ausgezahlt. Differenzen entstanden durch nicht förderfähige Beträge sowie die Berücksichtigung von Nettobeträgen. Grundsätzlich tragen die Veranstalter die Sicherheitskosten selbst, während die Stadt die Kosten für den Auf- und Abbau des Zufahrtsschutzes sowie der Verkehrssicherung bei den genannten Traditionsveranstaltungen übernimmt.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.24Zwischenbericht zur Verwendung der Fördermittel aus dem „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ (NRW Infrastrukturgesetz)Zur Vorlage · 20262334 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Verwendung des pauschalen Förderbudgets aus dem NRW-Infrastrukturgesetz. Die Stadt Bochum verfügt über ein bereitgestelltes Budget in Höhe von rund 200,42 Millionen Euro, das durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sowie dem NRW-Plan für gute Infrastruktur bereitgestellt wurde. Die Mittel sind in die Bereiche Bildung und Betreuung (50 Prozent), Sanierung kommunaler Liegenschaften, Klimaschutz und Nachhaltigkeit (20 Prozent) sowie Verkehr, Digitalisierung, Sport, Sicherheit und Krisenresilienz (30 Prozent) unterteilt.
Im Rahmen der Maßnahmenplanung wurden die Vorhaben hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit, Kosten und zeitlichen Umsetzbarkeit konkretisiert. Dabei wurde von einer Teilfinanzierung abgesehen, um eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten. Zum Stichtag 30. Juni 2026 wurden bereits 15 Maßnahmen mit einem Volumen von 82,11 Millionen Euro im Förderportal gemeldet. Das derzeit als förderfähig geplante Gesamtvolumen beläuft sich auf 162,96 Millionen Euro, womit noch rund 37,46 Millionen Euro des Budgets nicht spezifisch zugeordnet sind.
Durch Anpassungen im Bundes- und Landesrecht können Mittel aus dem Sondervermögen nun als Ersatz für städtische Eigenmittel genutzt werden, was die Finanzierung flexibler gestaltet. Nach Abstimmungen mit der Bezirksregierung Arnsberg können nun auch Maßnahmen aus dem Bereich der Liegenschaftssanierung angemeldet werden. Die Verwaltung plant, die Mittelabrufe quartalsweise vorzubereiten, um Zwischenfinanzierungen zu reduzieren. Über die Umsetzung wird gemäß Ratsbeschluss jährlich berichtet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Westenfelder Höhen – Würdigung bedeutender Bochumer Frauen bei der Vergabe neuer StraßennamenZur Vorlage · 20262207 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 23. September 2026 Informationen zur Straßenbenennung im neuen Wohngebiet „Westenfelder Höhen“ angefordert. Ziel der Anfrage ist es, die Sichtbarkeit bedeutender Frauenpersönlichkeiten im öffentlichen Raum zu erhöhen und ein thematisch abgestimmtes Benennungskonzept zu fördern, wie es bereits in Gebieten wie dem Ostpark oder Mark 51°7 umgesetzt wurde.
Die Fraktion erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Planungen für die Straßenbenennungen in den Westenfelder Höhen sowie nach dem Zeitpunkt der politischen Beratung über die entsprechenden Namensvorschläge. Zudem wird nach der Gesamtzahl der im Gebiet zu benennenden Straßen gefragt.
Im Hinblick auf die Auswahl der Namensgeberinnen regt die Fraktion an, Persönlichkeiten wie Erna Philipp, Lore Agnes und Klara Gößling zu berücksichtigen, die die Stadtgeschichte geprägt haben. In diesem Zusammenhang wird auf einen bereits seit 2022 bestehenden Wunsch verwiesen, Lore Agnes durch eine Benennung zu gedenken. Die Anfrage fragt die Verwaltung abschließend, ob die genannten Personen grundsätzlich als geeignete Namensgeberinnen betrachtet werden und welche weiteren Frauenpersönlichkeiten die Verwaltung für eine mögliche Berücksichtigung in diesem Wohngebiet als geeignet erachtet.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Kosten für die Sicherung von Großveranstaltungen in BochumZur Vorlage · 20262316 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die im Rahmen der Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 23. September 2026 behandelt werden soll. Gegenstand der Anfrage sind die Kosten für Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen bei Großveranstaltungen in Bochum sowie die Umsetzung städtischer Unterstützungsleistungen.
Die Fraktion bittet um einen Sachstand zur Entwicklung der Kosten und zur Anwendung des Ratsbeschlusses vom 5. September 2024, der finanzielle Unterstützung für Veranstalter bei gestiegenen Sicherheitsanforderungen vorsieht. Konkret werden Informationen darüber angefordert, welche Veranstaltungen in den Jahren 2025 und 2026 durch die Stadt finanziell unterstützt wurden oder bei denen die Stadt Kosten unmittelbar übernommen hat. Zudem wird nach der Verwendung von Fördergeldern städtischer Tochtergesellschaften gefragt.
Die Anfrage umfasst zudem die Erhebung der Gesamtkosten für Sicherheitsmaßnahmen in den Jahren 2025 und 2026, einschließlich einer Darstellung der für 2026 erwarteten Kosten. Die Fraktion bittet um eine Aufschlüsselung der Aufwendungen nach Veranstaltergruppen, unterteilt in städtische Veranstaltungen, Veranstaltungen der Bochum Marketing GmbH, Brauchtums- und Traditionsveranstaltungen sowie private oder sonstige Veranstalter.
Des Weiteren werden die Verwaltung um eine Bewertung der Kostenentwicklung seit 2023 und die Benennung der verantwortlichen Faktoren gebeten. Die Anfrage bezieht sich auch auf die Nutzung der Förderung „Zufahrtsschutz Großveranstaltungen in Bochum“ aus dem Jahr 2025 und fragt nach den Kriterien für die Unterscheidung zwischen Kostenübernahme, Förderung und vollständiger Kostentragung durch die Veranstalter.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Leitung des Amtes für FinanzsteuerungErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Veröffentlichung eines Grundstücks an der Goerdtstraße 45 für gemeinschaftliches Wohnen im ErbbaurechtErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 6.3Verkauf eines Grundstücks im Bereich des Harpener FeldesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.4Geschäft aus dem SondervermögenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Stadtwerke Bochum Holding GmbH, Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Gelsenwasser AG und Trianel GmbH hier: Veräußerung der Beteiligung an der Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG (TGE)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.2GELSENWASSER AG hier: Erwerb der restlichen Kommanditanteile an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG durch die Enni Energie und Umwelt Niederrhein GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 7.3Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer städtischen Gesellschaft gegenüber einem noch nicht feststehenden KreditinstitutErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 7.4Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten eines Vereins gegenüber einem zurzeit noch nicht feststehenden KreditinstitutErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- 9.1Nachrichtlich: Nachtrag zur Verlängerung des Mietvertrages für die Bestandsflächen der Zweigbücherei Linden; Mietverhältnis Hattinger Str. 804-806, Vermieter: Baaker Grundbesitz KG, Blumenfeldstr. 16, 44795 BochumErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Zuordnung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Namen und AdressenErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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