Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Realisierungsbeschluss zum Neubau der Radwege- und Rohrleitungsbrücke Zechenbahn „Lothringen“ über die Autobahn A43Zur Vorlage · 20241796 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag zum Neubau der Radwege- und Rohrleitungsbrücke Zechenbahn „Lothringen“ über die Autobahn A43 vorgelegt. Nachdem die Entwurfsplanung sowie die Planung der Rohrleitungsumlegungen abgeschlossen wurden, wird nun der Baubeschluss zur baulichen Umsetzung beantragt.
Das geplante Bauwerk soll die bestehende ehemalige Eisenbahnbrücke ersetzen, welche derzeit als Fernwärmeleitungstrasse sowie als Geh- und Radweg genutzt wird. Die neue Stahltrogbrücke wird im Zuge der A43-Ausbauarbeiten nach Westen verschoben und rechtwinklig über die Autobahn geführt. Das Bauwerk umfasst eine Stützweite von etwa 70 Metern ohne Mittelstütze. Der Querschnitt sieht zwei äußere Bereiche für Fernwärmeleitungen sowie einen zentralen, vier Meter breiten Rad- und Fußweg vor. Die gesamte Bauzeit wird auf etwa 32 Monate geschätzt.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf circa 6,4 Millionen Euro. Die Kosten werden zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH aufgeteilt, wobei der Anteil der Stadt Bochum bei rund 3,7 Millionen Euro liegt. Für die Finanzierung wurde ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt, um eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 85 Prozent der förderfähigen Kosten zu erhalten. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Bochum wird auf etwa 0,6 Millionen Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Priorisierung des barrierefreien Haltestellenausbaus – TOP 100Zur Vorlage · 20241840 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Priorisierung des barrierefreien Haltestellenausbaus im Bochumer Nahverkehr vorgelegt. Basierend auf der Evaluation des Netzes von 2020 und neuen Fahrgastzahlen wurde die Reihenfolge für den Ausbau angepasst, um veränderte Nachfragen zu berücksichtigen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der neuen Prioritätenliste zuzustimmen, wobei der Fokus zunächst auf den ersten 100 Positionen liegt.
Das Ziel bleibt die jährliche Erweiterung von etwa 30 Bussteigen. Bei der Auswahl der Haltestellen werden Kriterien wie das Fahrgastaufkommen – mit einer Untergrenze von 30 Fahrgästen pro Tag –, die Bedeutung für Umstiege sowie die Nähe zu Schulen, Krankenhäusern, Seniorenwohnanlagen und Einkaufsmöglichkeiten herangezogen. Der Ausbau von Straßenbahnhaltestellen erfolgt weiterhin, ist jedoch aufgrund komplexerer Planungsverfahren stärker an größere Baumaßnahmen gebunden.
Nach aktuellem Stand waren zum 31. Dezember 2023 über 56 Prozent der Haltestellen barrierefrei. Herausforderungen für die weitere Umsetzung sind bauliche Gegebenheiten im Straßenraum, wie etwa schmale Gehwege oder Bäume, sowie die Verfügbarkeit von finanziellen und personellen Ressourcen. Sollte ein vollständiger Ausbau an bestimmten Stellen technisch nicht möglich sein, sollen alternative Lösungen zur Sicherstellung des Zugangs gesucht werden. Die Fortschritte der Ausbauquote werden jährlich in den Bezirksvertretungen und im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur berichtet.
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Beratungsfolge
- 22.11.2024 · Beirat "Leben im Alter" (16. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241840
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241840
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Betrachtungsraum Laer im Rahmen der Förderinitiative „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft – KRiS“Zur Vorlage · 20241941 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um den Stadtteil Laer als sogenannten Betrachtungsraum im Rahmen der Förderinitiative „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft – KRiS“ zu beantragen. Ziel dieser Initiative ist es, die Klimaresilienz im Ruhrgebiet bis zum Jahr 2030 zu stärken. Konkret sollen mindestens 25 Prozent der befestigten Flächen von der Mischwasserkanalisation abgekoppelt und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte erhöht werden.
Im Rahmen eines integrierten Planungsprozesses, an dem verschiedene Ämter wie das Tiefbauamt, das Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie das Umwelt- und Grünflächenamt beteiligt waren, wurde Laer als geeigneter Bereich identifiziert. Die Umsetzung der Maßnahmen folgt dem Prinzip der „Schwammstadt“, bei dem Regenwasser lokal aufgenommen und gespeichert werden soll, um Überflutungen bei Starkregen zu reduzieren und das Stadtklima zu verbessern. Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem die Entsiegelung von Flächen, die Schaffung von Mulden-Rigolen-Systemen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung den Betrachtungsraum Laer offiziell beantragt und die daraus resultierenden Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzt. Sofern erforderlich, sollen hierfür entsprechende Beschlüsse vorbereitet werden. Als Schwerpunktbereich für bauliche Maßnahmen wurde unter anderem die Alte-Wittener Straße benannt.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Ratsfraktion
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 BDDagegen – 0 Dafür - 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, UWG)
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Ratsfraktion - 1.4Widmung eines Teilbereichs der „Kohlenstraße“Zur Vorlage · 20241919 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241919 die Widmung eines Teilbereichs der Kohlenstraße als Kreisstraße beantragt. Betroffen ist ein Abschnitt in der Gemarkung Weitmar, der verschiedene Flurstücke umfasst. Laut dem Tiefbauamt weist dieser Straßenabschnitt eine überörtliche Verkehrsbedeutung auf und ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Bochum.
Ziel der Widmung ist es, die Erschließung für Anwohner zu gewährleisten und den betreffenden Bereich als öffentlichen Straßenraum festzulegen. Der restliche Teil der Kohlenstraße ist bereits öffentlich gewidmet. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Das Verfahren umfasst eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 26. September 2024 sowie eine anschließende Entscheidung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 6. November 2024.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie BD-Ratsfraktion hat an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie BD-Ratsfraktion hat an dieser Abstimmung nicht teilgenommen. - 1.5Kurt-Schumacher-Platz – Ergänzung Blindenleitsystem auf dem Vorplatz des HauptbahnhofesZur Vorlage · 20242156 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Erweiterung des Blindenleitsystems auf dem Vorplatz des Bochumer Hauptbahnhofs am Kurt-Schumacher-Platz. Da auf diesem Bereich aktuell kein taktiles Leitsystem vorhanden ist, sollen die bestehenden Bodenelemente aus dem Inneren des Empfangsgebäudes an den Außenbereich angeschlossen werden. Die Planung sieht vor, sehbehinderte Menschen von den Ausgängen des Bahnhofs entweder zur Ampelanlage in Richtung Innenstadt oder zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zu leiten.
Die geschätzten Baukosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 57.000 Euro. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2025 unter dem Posten „Barrierefreiheit Gehwege“ vorgesehen. Die Umsetzung der Arbeiten ist für das erste Halbjahr 2025 geplant, wobei eine Bauzeit von etwa drei Wochen veranschlagt wird. Der Vorschlag wird am 26. September 2024 in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte angehört und steht zur Entscheidung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 6. November 2024 bereit.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Bündnis Deutschland-Ratsfraktion hat an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Bündnis Deutschland-Ratsfraktion hat an dieser Abstimmung nicht teilgenommen. - 1.6Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Junggesellenstraße“Zur Vorlage · 20242425 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant den niederflurgerechten Ausbau der Haltestelle „Junggesellenstraße“ im Bochumer Stadtteil Mitte. Die Haltestelle am Westring, die von den Buslinien 365 und NE 10 bedient wird, entspricht aktuell noch nicht dem städtischen Standard für Barrierefreiheit, da sie weder über eine Niederflurgerechtheit noch über taktile Leiteinrichtungen verfügt.
Im Rahmen der geplanten Maßnahmen soll ein vorhandener Parkstreifen auf der westlichen Seite in einen Buskurb umgewandelt werden, um den niederflurgerechten Zugang zu ermöglichen. Zusätzlich ist die Installation eines taktilen Leitsystems sowie von Fahrgastunterständen vorgesehen. Auf der östlichen Seite des Steigs soll der Ausbau gemäß den Vorgaben der BOGESTRA erfolgen. Zur Gewährleistung der barrierefreien Erreichbarkeit werden zudem taktile Elemente im Bereich der Einmündung errichtet.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf etwa 160.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt teilweise über den Haushalt des Tiefbauamts, während die restlichen Kosten über Fördermittel nach § 12 ÖPNVG NRW gedeckt werden sollen. Die Durchführung der Baumaßnahme ist für das Jahr 202
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „St. Elisabeth Hospital"Zur Vorlage · 20242426 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für den niederflurgerechten Ausbau der Haltestelle „St. Elisabeth Hospital“ vorgelegt. Die im Stadtteil Bochum Mitte am Ostring gelegene Haltestelle wird derzeit von den Buslinien 354, NE 1 und NE 2 angefahren. Da die aktuelle Gestaltung nicht dem städtischen Standard entspricht und keine taktilen Leiteinrichtungen vorhanden sind, soll der Ausbau zur Barrierefreiheit durchgeführt werden.
Die Planung sieht vor, die Haltestelle gemäß den Regelblättern der BOGESTRA umzugestalten. Um die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erfüllen, ist im Zuge der Maßnahmen das Fällen eines Baumes sowie die Neupflanzung eines Baumes in einer bestehenden Baumscheibe vorgesehen. Die Kosten für den Ausbau und die damit verbundenen Nebenarbeiten werden auf etwa 110.000 Euro geschätzt.
Die Finanzierung soll über Haushaltsmittel des Jahres 2025 im Projekt „Bushaltestellen ÖPNV Barrierefreie Halt.“ erfolgen. Die Durchführung der Arbeiten ist für das Jahr 2025 geplant. Der Vorschlag wird am 31. Oktober 2024 in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte angehört und steht anschließend zur Entscheidung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 6. November 2024 an.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Vollsignalisierung Kreuzung Nordring / Widumestraße, Fahrradstraße Widumestraße, Zweirichtungsradweg Schillerstraße; Teilabschnitt Veloroute 1Zur Vorlage · 20242498 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant bauliche Veränderungen im Bereich des Nordrings, der Widumestraße und der Schillerstraße als Teil der Veloroute 1. In der Widumestraße soll der Abschnitt zwischen der Herner Straße und dem Nordring durch Beschilderung und Markierungen zur Fahrradstraße ausgebaut werden. Dabei wird das Parken auf der Südseite angepasst. An der Kreuzung zum Nordring ist die Installation einer Lichtsignalanlage sowie die Einrichtung von zwei barrierefreien Fußgängerfurten vorgesehen. Um den Durchgangsverkehr zu reduzieren, wird das Abbiegen vom Nordring in die Widumestraße künftig nicht mehr möglich sein.
Auf der östlichen Seite des Nordrings soll ein neuer, rot gepflasterter Zweirichtungsradweg mit einer Breite von drei Metern entstehen. Für diesen Ausbau werden vier Straßenbäume entfernt und an nahegelegenen Standorten neu gepflanzt. Die Planung sieht zudem eine Fortführung des Radwegs in die Schillerstraße vor, wobei dort Gehwege verbreitert und Sichtverhältnisse im Kurvenbereich zum Europaplatz verbessert werden sollen. Durch diese Maßnahmen entfallen insgesamt mehrere Parkplätze in den betroffenen Straßenabschnitten.
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen, einschließlich der Instandsetzung von Fahrbahndecken, werden auf etwa 1.013.000 Euro geschätzt. Die Durchführung der Arbeiten ist für das erste Halbjahr 2025 geplant, wobei der Baubeginn für Ende 2024 vorgesehen ist. Die Finanzierung erfolgt über bestehende Haushaltsmittel für den Neubau von Radwegen sowie die Instandsetzung von Fahrbahndecken.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 9 (SPD, Grüne)
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU,FDP)Dafür: 10 (SPD,Grüne, BSW,Die Partei)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 9 (SPD, Grüne) - 1.9Information zur Beteiligung Träger öffentlicher Belange des VRR Hier: Entwurf des VRR Nahverkehrsplans 2025Zur Vorlage · 20242548 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur Informationen zur Beteiligung an der Erstellung des Nahverkehrsplans (NVP) 2025 des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) vorgelegt. Der Entwurf des neuen Plans basiert inhaltlich weitgehend auf dem NVP 2017, legt jedoch einen verstärkten Fokus auf den Klimaschutz und die Verkehrswende. Da die zeitlichen Vorgaben der Bochumer Gremiensitzungen eine sofortige abschließende Stellungnahme erschwerten, erfolgte die Rückmeldung gegenüber dem VRR zunächst unter Vorbehalt.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll der Fachausschuss nun Kenntnis von den Hinweisen und Anregungen erhalten, die termingerecht an den VRR und den Regionalverband Ruhr (RVR) übermittelt wurden. Der Entwurf des Nahverkehrsplans umfasst 422 Seiten und thematisiert unter anderem infrastrukturelle Engpässe im öffentlichen Personennahverkehr, interkommunale Angebotslücken sowie Konzepte für Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Anlagen. Im Zeitraum von Dezember 2024 bis Januar 2025 werden durch den VRR gemeinsame Erörterungen der Stellungnahmen stattfinden, wobei auch die Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung aus dem September 2024 berücksichtigt werden sollen. Der Ausschuss soll die Hinweise und Anregungen zum Entwurf des NVP VRR 2025 wie vorgeschlagen beschließen.
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- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlags.
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 1.9.1Information zur Beteiligung Träger öffentlicher Belange des VRR Hier: Entwurf des VRR Nahverkehrsplans 2025 - Änderungsantrag von DIE LINKE. -Zur Vorlage · 20242775 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat einen Ergänzungsantrag zur Vorlage 20242775 eingereicht, der die Stellungnahme der Stadt Bochum zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2025 des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ergänzen soll. Der Antrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 6. November 2024 vorgesehen.
Im Zentrum der Ergänzung steht die Mindestausstattung von Fahrzeugen im Bereich der sanitären Anlagen. Die Fraktion regt an, in der Stellungnahme der Stadt darauf hinzuweisen, dass Toiletten in Zügen nicht durchgehend verfügbar seien, insbesondere nach längeren Fahrtstrecken. Ein besonderer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der S-Bahn-Linie S1. Hier wird das Fehlen von Toilettenanlagen in den Fahrzeugen thematisiert. Laut dem Entrag von Ratsmitglied Horst Hohmeier stellt die Nichtverfügbarkeit dieser sanitären Einrichtungen eine Barriere für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs dar.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 1.10Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW – Antrag Tempo 30 und Sanierung der Bergstraße etc.Zur Vorlage · 20242764 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vor, einer Anregung eines Bürgers zur Bergstraße nicht zu folgen. Der Antrag sah eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, eine Sanierung der Straße sowie deren Ausweisung als Cityradiale vor. Zudem wurde die Wiedereinführung eines Schallschutzfensterprogramms gefordert.
Die Ablehnung wird damit begründet, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gegeben seien. Die Bergstraße ist Teil des städtischen Vorbehaltsnetzes, und bisherige Prüfungen ergaben, dass die aktuelle Regelung angemessen ist. Ein direkter Zugang eines nahegelegenen Spielplatzes zur Straße sei nicht vorhanden. Eine kurzfristige Sanierung der Straße sei laut Straßendatenbank nicht erforderlich, da die Verkehrssicherheit durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet werde.
Hinsichtlich des Lärmschutzes sollen mögliche Maßnahmen im Rahmen der aktuellen Lärmaktionsplanung weiter geprüft werden. Die Luftqualität in Bochum liege derzeit unter den gesetzlichen Grenzwerten. Das Schallschutzfensterprogramm ist eine freiwillige Leistung, deren Fortführung von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel abhängt. Die Ausweisung als Cityradiale habe keinen Einfluss auf die Geschwindigkeitsregelung oder die Straßenunterhaltung; zudem können Immobilienbesitzer im Rahmen des Kommunalen Modernisierungsprogramms auch ohne diese Ausweisung Unterstützung erhalten.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Erlass einer Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise der Stadt BochumZur Vorlage · 20242381 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Erlassung einer neuen Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise vorgelegt. Hintergrund ist die Ermächtigung durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Gebührenhöhe für das Bewohnerparken eigenständig festzulegen. Die neue Gebühr soll von derzeit 22 Euro pro Jahr auf 90 Euro pro Jahr steigen.
Die Herleitung dieser Gebührenhöhe basiert auf einem Vergleich mit wirtschaftlichen Alternativen wie der Anmietung von Stellplätzen in Parkhäusern oder dem Parken im öffentlichen Raum. Ziel der Neuregelung ist ein Ausgleich des wirtschaftlichen Vorteils, den das Bewohnerparken gegenüber anderen Parkmöglichkeiten bietet, sowie die Deckung der Verwaltungskosten.
Die vorliegende Regelung sieht keine Ermäßigungen aus sozialen Gründen, für Elektro- oder Carsharing-Fahrzeuge sowie keine Staffelung nach Fahrzeuggewicht vor, da dies rechtlich nicht zulässig ist. Eine Überprüfung der Gebührenhöhe soll spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten erfolgen. Sollte sich der gesetzliche Rahmen ändern, wird eine erneute Diskussion über mögliche Ermäßigungen für Inhaber des Bochum Pass, Auszubildende und Schüler angestrebt.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG)dafür: 49 (SPD, Grüne, Backs, Müller, Steude, OB)
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: -Dagegen: 7 (CDU, UWG:FB)Dafür: 10 (SPD, Grüne, FDP, FL)
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242381Enthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dafür: 9 (SPD, Grüne)dagegen: 6 (CDU, BD, UWG:FB, FASG)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 5 (CDU, FDP/UWG, BD)Dafür: 8 (SPD; Grüne)
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 12 (SPD,Grüne, BSW,FDP, Die Partei)
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242381Enthaltungen: 1 (Frau Aksevi)Dagegen: 5 (SPD, CDU)Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dafür: 9 (SPD, Grüne)dagegen: 6 (CDU, BD, UWG:FB, FASG) - 3.233. Änderungssatzung zur AbwassergebührensatzungZur Vorlage · 20242454 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur 33. Änderungssatzung der Abwassergebührensatzung vorgelegt, um die Gebühren für die Jahre 2025 und 2026 festzusetzen. Die von Dennis Arens (Amt für Finanzsteuerung) erstellte Vorlage wird im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 6. November 2024 vorberaten sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 13. November 2024, bevor der Rat am 21. November 2024 über den Beschluss entscheidet.
Der prognostizierte Bedarf für die Abwasserbeseitigung beläuft sich für das Jahr 2025 auf etwa 106,45 Millionen Euro und für 2026 auf rund 110,51 Millionen Euro. Als Ursachen für die Kostenentwicklung werden höhere Beiträge der Abwasserverbände, insbesondere der Emschergenossenschaft, sowie gestiegene Personalkosten, Unterhaltsmaßnahmen und inflationsbedingte Preissteigerungen angeführt. Zudem müssen Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2022 und 2023 berücksichtigt werden. Eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes wirkt zwar kostenmindernd, kann die anderen Steigerungen jedoch nicht vollständig ausgleichen.
Die vorgeschlagenen Tarife sehen für Mitglieder von Entwässerungsverband eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 1,56 Euro auf 2,01 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2025 vor, was einer Steigerung von 28,85 % entspricht. Die Niederschlagswassergebühr für diese Gruppe soll sich von 0,59 Euro auf 0,68 Euro pro Quadratmeter ändern. In der Kalkulation wird zudem ein Rückgang der zu veranlagenden Schmutzwassermenge um 6,8 % gegenüber dem Jahr 2024 berücksichtigt.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 20 (CDU, BD, FDP, FASG, Dahlmann, Steude)dafür: 54 (SPD, Grüne, UWG:FB, Backs, Müller, OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür: 10 (SPD, Grüne, UWG:FB)Die CDU-Ratsfraktion und die BD-Ratsfraktion haben an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür: 10 (SPD, Grüne, UWG:FB)Die CDU-Ratsfraktion und die BD-Ratsfraktion haben an dieser Abstimmung nicht teilgenommen. - 3.32. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung 2024Zur Vorlage · 20242327 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Bochumer Ballungsraum vorgelegt. Grundlage ist die vierte Stufe der Lärmkartierung, die im Juni 2023 unter Anwendung des neuen europäischen Berechnungsverfahrens CNOSSOS-EU abgeschlossen wurde. Durch die Umstellung auf dieses einheitliche Verfahren ergaben sich Veränderungen bei der Anzahl der von Straßen- und Schienenverkehrslärm betroffenen Einwohner sowie bei der Identifizierung von Lärmschwerpunkten.
Der Entwurf sieht vor, die Fortschreibung als Handlungskonzept zur Reduzierung von Umgebungslärm festzulegen. Ein Bestandteil des Plans ist die Fortführung der jährlichen Bereitstellung von 100.000 Euro bis zum Jahr 2027 für den Einsatz von lärmminderndem Asphalt bei Straßendeckenerneuerungen. Die Lärmkartierung umfasst zudem die Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen wie Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen für verschiedene Lärmquellen, darunter Straßenverkehr, Schienenverkehr und Industrieanlagen.
In die Erarbeitung des Plans flossen Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ein, die unter anderem über eine Online-Plattform sowie durch Vor-Ort-Termine in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Gesundheit erfolgte. Die Maßnahmenplanung orientiert sich an bestehenden Strategien wie dem Leitbild Mobilität 2030, um durch den Ausbau des Rad- und ÖPNV-Verkehrs die Lärmbelastung zu senken. Der Entwurf wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Ausschüssen beraten, bevor der Rat am 21. November 2024 eine Entscheidung trifft.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 21 (CDU, BD, FDP, Steude)dafür: 51 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, Backs, Müller, OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 11 (SPD/Grüne/UWG:FB/FASG/OB)
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 10 (SPD, Grüne, FASG)
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 1 (CDU)Dagegen - 3 (CDU, BD)Dafür - 11 (SPD, Grüne, UWG, FDP)
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 10 (SPD, Grüne, FASG) - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest Hier: Anregung Haltestellenausbau Hattinger StraßeZur Vorlage · 20242362 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat in ihrer Sitzung am 18. September 2024 einen Beschluss zum Ausbau der Haltestellen an der Hattinger Straße gefasst. Die Anregung umfasst verschiedene Maßnahmen zur Infrastrukturanpassung und zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen soll die Verwaltung prüfen, inwieweit Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Zudem sollen an den betreffenden Haltestellen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder realisiert werden. Zur Optimierung des Übergangs vom Individualverkehr zum ÖPNV ist die Planung von Carsharing-Angeboten vorgesehen, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Hierzu soll die Verwaltung Gespräche mit entsprechenden Akteuren aufnehmen.
Ein weiterer Aspekt der Anregung betrifft die Optimierung von Verkehrsknoten, insbesondere im Bereich der Einmündung zur Wasserstraße, um Beeinträchtigungen des cityradialen Verkehrs zu vermeiden. Ergänzend dazu soll die BOGESTRA den Einsatz elektronischer Echtzeitanzeigene in den Ausbau einplanen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2„Upgrade Grün und Spiel" - Konzept für die Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241838 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat das Konzept „Upgrade Grün und Spiel“ für die Innenstadt vorgestellt. Das von dem Landschaftsarchitekturbüro Kienleplan erstellte Vorhaben zielt darauf ab, den Stadtkern klimaresilienter zu gestalten und die Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Grün- und Spielflächen zu erhöhen. Im Fokus stehen dabei die Reduzierung von Hitzeinseln sowie die Schaffung von Treffpunkten für Kinder und Jugendliche, insbesondere im Bereich des „Grünen Boulevards“ und des „Gerberviertels“.
Das Konzept sieht vor, durch bodengebundene Begrünung und natürliche Beschattung die klimatischen Bedingungen zu verbessern. Erste konkrete Maßnahmen werden bereits umgesetzt oder sind Teil bestehender Projekte. Dazu gehören die Ergänzung von Grün- und Spielangeboten am Platz am Kuhhirten, die Umgestaltung der Massenbergstraße sowie Flächenprojekte wie „Grün statt Parken“ in der Großen Beckstraße und Kortumstraße. Auch die Schaffung von „grünen Aufenthalts-Inseln“ im Bereich des Grünen Boulevards ist vorgesehen.
Die Finanzierung der ersten Umsetzungsschritte erfolgt über Fördermittel aus dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt sowie durch bestehende kommunale Projekte. Die Verwaltung plant, die einzelnen Einzelmaßnahmen zu geordneten Zeitpunkten den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Eine Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Freisitze / Parklets für die Gastronomie: Gibt es Potenzial für einfacheres Verfahren?Zur Vorlage · 20241812 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD-Fraktion erläutert die Verwaltung das aktuelle Verfahren zur Einrichtung von Parklets und Freisitzflächen für die Gastronomie in Bochum. Ein Parklet, welches einen Höhenunterschied zwischen Parkstreifen und Bürgersteig ausgleicht, erfordert einen formlosen Antrag beim Tiefbauamt, ergänzt durch einen bemaßten Lageplan und eine Flurkarte. Im Zuge des Verfahrens werden weitere zuständige Fachbereiche zur Stellungnahme beteiligt. Für Gaststätten mit Erlaubnispflicht ist zusätzlich ein Antrag auf Freisitzfläche beim Ordnungs- und Veterinäramt einzureichen.
Falls kein Höhenausgleich zwischen Parkstreifen und Bürgersteig notwendig ist, erfolgt der Antrag für die Freisitzfläche direkt beim Ordnungs- und Veterinäramt. Eine etwaige Abgrenzung zur Fahrbahn mit einer maximalen Höhe von 1,20 Metern muss jedoch beim Tiefbauamt beantragt werden. Die Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Parkstreifen sowie die Sondernutzungserlaubnisse sind jeweils bis zum Ende des laufenden Jahres befristet und müssen rechtzeitig erneuert werden.
Die Einreichung der Anträge sowohl beim Ordnungs- und Veterinäramt als auch für die Nutzung der Verkehrsfläche ist digital, beispielsweise per E-Mail, möglich. Die Überprüfung der Einhaltung von Auflagen erfolgt durch die Verwaltung stichprobenartig im Rahmen der verfügbaren Personalkapazitäten.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Unklare Verkehrssituation entlang des Gehwegs an der Universitätsstraße im Bereich zwischen Wasserstr und der Abfahrt/Auffahrt zur A448Zur Vorlage · 20242254 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion UWG:Freie Bürger hat Fragen zur Verkehrssituation auf dem Gehweg der Universitätsstraße im Bereich zwischen der Wasserstraße und der Abfahrt zur A448 gestellt. Hintergrund ist die Beschilderung, die in bestimmten Abschnitten die Nutzung des Gehwegs durch Radfahrer erlaubt, was laut Anfrage zu Unklarheiten zwischen Fußgängern und Radfahrern führen kann.
Die Verwaltung erklärte, dass diese Regelungen gezielt zur Schulwegsicherung eingerichtet wurden. Der Abschnitt zwischen der Querenburger Straße und dem Alten Kamp dient als Verbindungsweg für Schüler aus der Wohnsiedlung „Am Langen Seil“ zum Schulzentrum Querenburger Straße. Um eine zusätzliche Überquerung der stark befahrenen Universätsstraße zu vermeiden, wurde die Befahrung des Gehwegs in Richtung Schule im Jahr 2016 freigegeben. In der Gegenrichtung ist die Nutzung des Radstreifens auf der Universitätsstraße vorgeschrieben. Auch der Weg zwischen der Vonovia-Zentrale und der Wasserstraße ist als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen, um Schüler sicher zur Lichtzeichenanlage an der Wasserstraße zu leiten und das Risiko beim Abbiegen von der Hauptverkehrsstraße zu verringern.
Die Überprüfung der Verkehrszeichen erfolgt im Rahmen einer zweijährlichen Verkehrsschau durch die Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers sowie durch anlassbezogene Kontrollen. Derzeit sind keine Änderungen der bestehenden Beschilderung geplant, und es liegen keine entsprechenden Beschwerden von Bürgern vor.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Nachtleuchtende Fahrbahnmarkierung auf Bochumer Straßen und RadwegeZur Vorlage · 20242400 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion Bochum hat die Einführung nachleuchtender Fahrbahnmarkierungen auf Straßen und Radwegen angefragt, um die Sichtbarkeit bei Dunkelheit zu verbessern. Die Verwaltung teilte mit, dass solche Markierungen in Bochum aktuell nicht verwendet werden. Zur Klärung der rechtlichen Zulässigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung wurde die Bezirksregierung Arnsberg kontaktiert, welche das zuständige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen informiert hat. Eine Entscheidung über ein einheitliches Vorgehen in Nordrhein-Westfalen wird nach einer Besprechung am 14. November 2024 erwartet.
Hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Aspekte verwies die Verwaltung auf Erfahrungen aus anderen Kommunen, wie etwa von einer Teststrecke in Duisburg. Nachleuchtende Markierungen benötigen zur Aktivierung UV-Strahlung und erfordern eine häufige Reinigung, um die Leuchtkraft zu erhalten, was den Instandhaltungsaufwand erhöht und das Material stärker belastet. Zudem kann der Effekt durch vorhandene Straßenbeleuchtung überstrahlt werden. Die reinen Baukosten wurden auf Basis von Daten aus dem Jahr 2018 auf etwa 10.000 Euro pro Kilometer geschätzt, wobei aktuelle Kosten aufgrund der Inflation voraussichtlich höher liegen. Da der Aufwand die Vorteile derzeit überwiegt, verfolgt die Verwaltung keine Teststrecken oder eine Implementierung nachleuchtender Markierungen und hat hierfür keine Haushaltsmittel vorgesehen.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Unterirdische Verlängerung der Stadtbahn zwischen Stadion und Castroper Hellweg / Wendemöglichkeit unter dem StadionZur Vorlage · 20242423 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität die Bewertung einer unterirdischen Verlängerung der Stadtbahn zwischen dem Stadion und dem Castroper Hellweg sowie einer möglichen unterirdischen Wendemöglichkeit unter dem Stadionbereich angefragt.
Die Bauverwaltung teilte mit, dass an den Stadtbahnrampen in Bochum bereits bauliche Vorkehrungen für eine mögliche unterirdische Verlängerung getroffen wurden. Eine solche Erweiterung könnte bis hinter die Kreuzung Sheffield-Ring / Castroper Hellweg zu einem eigenen Gleiskörper vor der Haltestelle Weser Straße führen, was eine Fahrtzeitverkürzung ermöglichen würde. Bei Bedarf könnte zudem ein neuer Bahnhof am Polizeipräsidium geprüft werden. Aufgrund der hohen Baukosten ist die Umsetzung von einer Förderung durch das Bundes-GVFG in Höhe von 90 Prozent abhängig, deren Verfügbarkeit jedoch noch ungeklärt ist.
Hinsichtlich einer unterirdischen Wendemöglichkeit direkt unter dem Stadionbereich bewertet die Verwaltung diese Option als bautechnisch und finanziell nicht empfehlenswert. Sollte keine Verlängerung der Strecke erfolgen, könne alternativ eine unterirdische Wendeanlage unter der Castroper Straße geprüft werden, sofern dies verkehrlich notwendig ist und eine entsprechende Förderung möglich ist. Die Stadt Bochum prüft derzeit gemeinsam mit der BOGESTRA neue Kehrgleisanlagen zur Verbesserung des Sonderbetriebs sowie die Vorplanung für den dritten Bauabschnitt der Castroper Straße.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7OpA auf Bochumer StraßenZur Vorlage · 20242453 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zum Einsatz von offenporigem Asphalt (OpA) in Bochum reagiert. Von den insgesamt 1.115 Kilometern des Bochumer Straßennetzes liegen 977 Kilometer in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes, wovon etwa 245 Kilometer als sanierungsbedürftig eingestuft sind.
Bezüglich der Verwendung von offenporigem Asphalt teilte die Verwaltung mit, dass dieser auf städtischen Straßen bisher nicht verbaut wurde, da er für innerstädtische Bereiche technisch nicht geeignet sei. Stattdessen wurden auf rund 13 Kilometern lärmoptimierter Asphalt des Typs „LOA 5 D“ eingesetzt, der für Geschwindigkeiten von 50 km/h optimiert ist. Für zukünftige Maßnahmen an Lärmhotspots sieht der Lärmaktionsplan der Stadt den Einsatz von konventionellem Splittmastix-Asphalt (SMA 8 S) vor.
Der Belag „LOA 5 D“ ermöglicht eine Geräuscheruordnung von etwa 5,4 dB(A) bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h. Die Verwaltung merkte an, dass die Wirksamkeit der Lärmreduzierung nach circa fünf Jahren durch das Zusetzen der Poren abnimmt, was eine Erneuerung der Deckschicht notwendig macht. Dies kann im Vergleich zu konventionellen Belägen zu höheren langfristigen Kosten bei den Erhaltungsintervallen führen.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Elektromobilität: LademöglichkeitenZur Vorlage · 20242463 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD-Fraktion durch Martina Schnell hat die Verwaltung Informationen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Bochum vorgelegt. Bezüglich der Nutzung von im Bordstein integrierten Ladestationen sieht die Stadt derzeit von einem Einsatz ab. Als Gründe wurden die mangelnde Barrierefreiheit für Menschen im Rollstuhl oder Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit sowie eine potenzielle Stolpergefahr durch Kabel ohne sichtbare Säulen angeführt. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass die Technik in anderen Kommunen noch Probleme mit Vandalismus, Feuchtigkeit und Anprallschäden aufweist. Bisher liegen keine Sondernutzungsanfragen für solche Bordstein-Ladeplätze vor.
Zum Stand des Pilotprojekts für Lademöglichkeiten an Straßenlaternen teilte das Tiefbauamt mit, dass die Anlagen an der Ümminger Straße 49, am Sonnenberg 71, im Ostholz 28 und an der Gelsenkirchener Straße 22a in Betrieb sind. Die Systeme laufen weitgehend störungsfrei und es gibt nur wenige Rückmeldungen zu Störungen oder Rückfragen von Nutzenden. Eine Auswertung des Nutzungsgrades wird erst Anfang 2025 möglich sein, sobald ein entsprechender Belegungsbericht der Stadtwerke Bochum vorliegt.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Hattinger Straße (Königsallee bis Yorkstraße) – weiteres Vorgehen bezüglich des TrennsteinsZur Vorlage · 20242562 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf der Hattinger Straße im Abschnitt zwischen Königsallee und Yorkstraße soll das bisherige System der Trennsteine zur Abgrenzung des Radverkehrs verändert werden. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden auf einer etwa 300 Meter langen Strecke zwischen Bessemerstraße und Königsallee spezielle Trennsteine zwischen dem Radfahrstreifen und der Kfz-Fahrbahn verbaut. Ziel war es, eine haptische Trennung zu schaffen und die Sicherheit für den Radverkehr zu erhöhen.
Seit der Verkehrsfreigabe im Sommer 2023 kam es jedoch zu mehreren Unfällen mit Fahrrädern, E-Tretrollern und Motorrädern. Als Ursache wurden widerrechtlich haltende oder parkende Fahrzeuge auf dem Radfahrstreifen genannt. Diese zwingen Radfahrende dazu, auf die Kfz-Fahrbahn auszuweichen, wobei beim anschließenden Zurückkehren auf den Radfahrstreifen die Kante der Trennsteine zu Unfällen führte.
Um diese Gefahrenquelle zu beseitigen, plant die Verwaltung, die Trennsteine abzufräsen oder auszubauen. Der Radfahrstreifen soll künftig mit einer Riffelmarkierung versehen werden, ähnlich wie am Steinring. Diese Markierung bietet eine fühlbare Rückmeldung beim Überfahren, stellt jedoch kein Hindernis dar, sodass die Erreichbarkeit der Parkplätze weiterhin gewährleistet bleibt. Aufgrund der Ergebnisse dieses Pilotversuchs wird das System der Trennstein-Elemente künftig nicht mehr in Bochum eingesetzt.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Klimaanlagen im ÖPNVZur Vorlage · 20242474 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat Fragen zur Ausstattung und Steuerung der Klimaanlagen im Bochumer Personennahverkehr gestellt. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass im Bereich der Straßen-Stadtbahnen 95 Variobahnen über eine Klimatechnik verfügen. Die 25 B-Wagen sowie die 12 Tango-Bahnen, die auf der Linie U35 eingesetzt werden, sind hingegen nicht mit Klimaanlagen ausgestattet, wobei das Öffnen der Klappfenster jederzeit möglich ist. Im Bereich der Busse sind alle Fahrzeuge mit einer Klimatechnik ausgerüstet.
Die Steuerung der Anlagen erfolgt zentral, wodurch das Fahrpersonal keinen Einfluss auf die Nutzung oder die Temperatureinstellung hat. Es gilt eine einheitliche Vorgabe für Busse und Bahnen, dass das Personal die Klappfenster mit einem Schließriegel verschlossen zu halten hat, um die ordnungsgemäße Funktion der Klimaanlage sicherzustellen. Für den Fall eines Ausfalls der Technik ist das Fahrpersonal angewiesen, die Schließriegel der Klappfenster zu öffnen, um den notwendigen Luftwechsel im Fahrzeug zu gewährleisten.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Ampelphase Westfälische StraßeZur Vorlage · 20242574 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur Fragen zur Ampelphase an der Westfälischen Straße gestellt. Anlass der Anfrage durch Dr. Stefan Jox war die Beobachtung einer verkürzten Grünphase an der Kreuzung Hellweg/Lohackerstraße/Westfälische Straße sowie die Verkehrsführung im Bereich der Radfahrstreifen am Wattenscheider Hellweg.
Die Verwaltung erklärte, dass eine in die Fahrbahndecke eingelassene Detektorschleife in der Westfälischen Straße gestört war. Aufgrund dieses Defekts konnte die Lichtsignalanlage keinen Rückstau erkennen, weshalb die Grünphase auf die Mindestzeit von fünf Sekunden reduziert wurde. Die zuständige Signalbaufirma hat den Fehler inzwischen behoben, wodurch sich der Rückstau bereits verringert hat.
Zudem sind weitere Optimierungen der Anlage geplant. Insbesondere soll das Linksabbiegen vom Wattenscheider Hellweg in die Lohackerstraße durch Anpassungen im Steuergerät verbessert werden. Die weiteren Auswirkungen auf die Verkehrsentwicklung sollen laufend beobachtet werden.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen zu Antrag “Rahmenbedingungen für Radwege in Parks und Grünanlagen“Zur Vorlage · 20242524 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Umsetzung von Radwegen in Parks und Grünanlagen vorgelegt. Von 65 vorliegenden Streckenvorschlägen, die unter anderem aus Anregungen der Bürgerschaft sowie des ADFC/VCD resultieren, wurden 48 als umsetzbar eingestuft. Diese umfassen eine Gesamtlänge von etwa 19 Kilometern. Elf Vorschläge wurden als nicht umsetzbar bewertet, während sechs weitere Strecken in den Bezirksvertretungen abschließend geprüft werden sollen.
Die bauliche Umsetzung der Wege ist in vier Kategorien unterteilt, die sich nach dem jeweiligen Aufwand richten. Die Beschilderung soll konform zur Straßenverkehrsordnung erfolgen, um eine eindeutige Unterscheidung zwischen Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen zu ermöglichen.
Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen werden auf insgesamt etwa 700.000 Euro geschätzt. Für die Jahre 2025 und 2026 ist jedoch ein jährliches Budget von maximal 450.000 Euro im Bereich „Ausbau Radwege“ vorgesehen. Die Umsetzung der jeweiligen Streckenvorschläge soll durch die Bezirksvertretungen beschlossen werden.
Im Rahmen der baulichen Maßnahmen, wie etwa bei Wegeneubauten, sind Entsiegelungsprozesse und die Entkopplung der Flächenentwässerung vom Kanalnetz geplant, um klimarelevante Auswirkungen zu minimieren. Ziel des Vorhabens ist eine Verbesserung der Radinfrastruktur zur Förderung des Radverkehrs.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Ladezonen im neuen Straßenverkehrsrecht / WirtschaftsparkzonenZur Vorlage · 20242634 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat in der Verwaltung Informationen zur Umsetzung des neuen Straßenverkehrsrechts und zur Einführung von Wirtschaftsparkzonen angefragt. Die Verwaltung teilte mit, dass die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar am 10. Oktober 2024 veröffentlicht wurde, eine rechtssichere Anwendung des neuen Zeichens 230 für „Ladebereiche“ in Bochum jedoch erst nach Veröffentlichung der neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) möglich sein wird. Ein Entwurf hierzu wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr für März 2025 erwartet.
Bezüglich der Pilotprojekte in Bonn und Köln gab die Verwaltung an, die Entwicklungen über kommunale Netzwerke zu verfolgen und die Ergebnisse der Evaluierungen zu beobachten. Die relevanten Akteure wurden bereits über die zweite Stufe des Gesamtkonzepts zum ruhenden Verkehr informiert.
Hinsichtlich der Einführung spezieller Wirtschaftsparkzonen sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine vorgezogene Fortentwicklung des Gesamtkonzepts. Die Verwaltung führt an, dass solche Zonen zu einer Verknappung des allgemeinen Parkplatzangebots und zu einer potenziell ineffizienten Flächennutzung führen könnten. Stattdessen wird auf das bestehende System der Handwerkerparkausweise sowie Sonderberechtigungen für Pflegedienste verwiesen, da diese eine flexiblere und bedarfsgerechte Nutzung ermöglichen.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Parksituation auf der Hasenkampstraße bzw. Trampelpfad am Bf. GesundheitscampusZur Vorlage · 20242644 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Verkehrssituation an der Haltestelle Gesundheitscampus reagiert. Im Fokus stand die Entstehung eines Trampelpfades am südlichen Ausgang der U35-Haltestelle, über den Fußgänger Radfahrstreifen und Kfz-Verkehr kreuzen.
Das Tiefbauamt bestätigte die Bekanntheit des Pfades. Bisher wurden an dieser Stelle keine Querungsmöglichkeiten realisiert, da ein erheblicher Höhenunterschied eine barrierefreie Wegeführung verhindere und die Sichtverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer ungünstig seien. Falls keine anderweitigen Planungen umgesetzt werden, sieht die Verwaltung Maßnahmen wie Sperrungen oder Bepflanzungen vor, um die Nutzung des Pfades zu unterbinden.
Hinsichtlich einer Entschärfung der Situation werden derzeit planerische Überlegungen zur Einrichtung von Bushaltestellen für den Schienenersatzverkehr der Linie U35 unter der Brücke Universitätsstraße über die Max-Imdahl-Straße geprüft. Diese sollen über Gehwege an den westlichen Ausgang des Bahnhofs sowie an den Kreisverkehr angebunden werden, um eine sichere Querung der Straße am Kreisverkehr zu ermöglichen.
Die Instandsetzung des beschädigten Haltestellenschildes am südlich gelegenen Eingang wurde laut Verwaltung bereits im September abgeschlossen.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Mit THG-Quotenerlösen für städtische Fahrzeuge den Haushalt entlastenZur Vorlage · 20242667 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Stadtgestalter“ zu den Erlösen aus dem Treibhausgas-Quotenhandel geantwortet. Seit der Einrichtung eines gesamtstädtischen strategischen Fuhrparkmanagements im Jahr 2022 konnte die Stadt Einnahmen von rund 25.238 Euro im Jahr 2022 und rund 24.834 Euro im Jahr 2023 erzielen. Diese Erlöse fließen in den allgemeinen städtischen Haushalt. Für das Jahr 2024 werden geringere Einnahmen erwartet, die erst im dritten Quartal 2025 beziffert werden können.
Auch städtische Tochterunternehmen generierten Einnahmen aus dem Quotenhandel. Die Stadtwerke Bochum (USB) verzeichneten für die Jahre 2021 bis 2023 Erlöse in Höhe von rund 1.493 Euro, 7.630 Euro beziehungsweise 20.703 Euro, welche zur Deckung betrieblicher Kosten eingesetzt werden. Die BOGESTRA AG erzielte im Jahr 2022 etwa 300.000 Euro und im Jahr 2023 etwa 234.000 Euro, wodurch das Defizit des Unternehmens verringert wurde.
Zudem lässt die Stadtwerke Bochum GmbH den an öffentlichen Ladepunkten abgegebenen Strom seit 2021 vom Umweltbundesamt zertifizieren. Die daraus resultierenden Erlöse beliefen sich im Jahr 2021 auf rund 34.449 Euro, im Jahr 2022 auf etwa 160.795 Euro und im Jahr 2023 auf rund 66.331 Euro. Diese Mittel werden in den weiteren Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Bochum investiert.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Modellprojekt „Handwerker- und Pflegedienst-Parken“ einführenZur Vorlage · 20242555 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Partei/ Die Stadtgestalter“ hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur angefragt, ob ein Modellprojekt zur Einführung spezieller Stellplätze für das Handwerk und Pflegedienste, wie in anderen Städten etwa Oberhausen oder München, umgesetzt werden kann. Ziel der Anfrage war es, die Parkplatzsituation für diese Dienste in dicht besiedelten Gebieten zu verbessern.
Die Verwaltung bewertet die Einführung fester Wirtschaftsstellplätze kritisch. Sie führt an, dass ein solches Modell Nachteile wie eine Verknappung des allgemeinen Parkplatzangebots und eine potenziell ineffiziente Flächennutzung mit sich bringen könnte, da Einsatzorte von Handwerkern und Pflegediensten wechselhaft sind. Stattdessen verweist die Verwaltung auf das bestehende System der Handwerkerparkausweise sowie Sonderberechtigungen für soziale Dienste. Diese Regelungen ermöglichen bereits eine flexible Nutzung von Parkflächen, etwa in eingeschränkten Haltverboten oder auf Bewohnerparkplätzen, ohne zeitliche Einschränkungen oder Gebühren.
Ein neues Konzept für ein Modellprojekt wurde aufgrund der genannten Bedenken bislang nicht erarbeitet. Die Verwaltung sieht zudem keinen Anlass, proaktiv Kontakt zu den entsprechenden Handwerks- oder Pflegeverbänden aufzunehmen, da von diesen bisher keine Anfragen vorlagen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Rückstau Essener Straße durch Baumaßnahme zwischen Erz- und KohlenstraßeZur Vorlage · 20242663 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion „Die Partei & Die Stadtgestalter“ erläuterte die Verwaltung die Hintergründe für Verkehrsbehinderungen auf der Essener Straße im Bereich zwischen der Erzstraße und der Kohlenstraße. Bei den Baumaßnahmen handelte es sich um Asphaltarbeiten, die zur Vorbereitung der Markierungsarbeiten für den neuen Radfahrstreifens notwendig waren, um eine dauerhafte Haltbarkeit der Markierung sowie Fahrkomfort zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr teilte die BOGESTRA mit, dass über die baustellentypischen Behinderungen keine außergewöhnlichen Einflüsse auf den Fahrplan vorlagen. Für die Straßenbahn wurde eine Schleuse eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu regulieren.
Zur Nutzung des neuen Radfahrstreifens zwischen der Engelsburger Straße und der Haltestelle Erzstraße gab die Verwaltung an, dass die Freigabe in Fahrtrichtung Innenstadt bereits erfolgt ist. Diese Maßnahme soll insbesondere während der geplanten Sperrung der A40 eine Entlastung für den Busverkehr ermöglichen. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Regelung werden als positiv bewertet, weshalb die Beibehaltung der Freigabe auch nach der A40-Sperrung beabsichtigt ist. Die BOGESTRA stützt diesen Vorschlag, und es liegen keine negativen Rückmeldungen von Radfahrenden vor.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Nachfragen zum Anstieg der Gebühren für die AbwasserbeseitigungZur Vorlage · 20242751 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der Vorlage 20242751 die Anfrage der CDU-Fraktion zum Anstieg der Schmutzwassergebühren für das Jahr 2025. Die Gebühr soll von 2,74 Euro auf 3,41 Euro pro Kubikmeter steigen.
Laut dem Amt für Finanzsteuerung basieren die Gebührenkalkulationen auf prognostizierten Kosten und Mengen. Da gebührenrechtlich keine pauschalen Sicherheitsaufschläge zulässig sind, können unvorhersehbare Entwicklungen erst nachträglich über die Betriebsabrechnung berücksichtigt werden. Als Faktoren für Abweichungen nennt die Verwaltung unter anderem die Steigerung der Baukosten im Bereich der Ortskanäle, die Inflationsrate sowie notwendige Reparaturmaßnahmen.
Die Zahlen der Vorjahre zeigen Differenzen zwischen Plan- und Istwerten auf. Für das Jahr 2022 wurde eine Kostenunterdeckung im Abwasserbereich von rund 1,85 Millionen Euro ermittelt. Im Jahr 2023 belief sich die Unterdeckung im Bereich der Abwasserbeseitigung auf etwa 6,69 Millionen Euro. Die Verwaltung führt hierbei insbesondere Steigerungen bei den Personalkosten sowie den Unterhalts- und Betriebskosten an.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Anstieg der Gebühren für die AbwasserbeseitigungZur Vorlage · 20242722 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur, Raphael Dittert, gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die geplante 33. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung für das Jahr 2025.
Laut dem Schreiben von Dr. Stefan Jox sieht die Vorlage eine Erhöhung der Gebühr für Schmutzwasser von 2,74 Euro pro Kubikmeter auf 3,41 Euro pro Kubikmeter vor. Dies entspricht einer Steigerung von 24,45 Prozent. Für eine Musterfamilie würde dies zu einer jährlichen Erhöhung der Entwässerungsgebühren um etwa 147 Euro führen. Als Ursache für die Kostenentwicklung werden in der Vorlage unter anderem die Unterdeckungen der Jahre 2022 und 2023 in Höhe von insgesamt 2,85 Millionen Euro angeführt.
Die CDU-Fraktion bittet um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kostensteigerungen, insbesondere im Hinblick auf allgemeine Kosten sowie Baukosten und deren prozentuale Abweichung von früheren Kalkulationen. Zudem wird die Verwaltung gefragt, welche Möglichkeiten zur Vermeidung künftiger sprunghafter Gebührenerhöhungen bestehen. Die Beantwortung der Fragen wird bis zur Ausschusssitzung am 6. November 2024 erbeten.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden. - 6.2Unfertige Radwegmarkierungen auf der Höntroper StraßeZur Vorlage · 20242736 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ratsmitglied Volker Steude hat im Rahmen einer Anfrage zur 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur Fragen zu den unvollständigen Radwegmarkierungen auf der Höntroper Straße gestellt. Nach der Fertigstellung der neuen Fahrbahndecke fehlen an den Kreuzungen nach Angaben der Anfrage die Piktogramme für Radfahrer.
In der Vorlage wird um Auskunft darüber gebeten, wann diese Markierungen aufgebracht werden und warum sie nicht unmittelbar mit den anderen Fahrbahnmarkierungen umgesetzt wurden. Zudem wird angefragt, ob an Gefahrenpunkten oder an bestimmten Kreuzungen – etwa zur Horneburg, Mattenburg, dem Höntroper Gänsereiterweg, der Hönnebecke sowie der Westfälischen Straße – rote Markierungen auf den Radwegen vorgenommen werden sollen. Dies könne auch eine durchgängige Rotmarkierung für schmale Radwege umfassen. Als konkrete Gefahrenstelle im Kurvenbereich der Höntroper Straße wurde zudem ein Bereich nahe der Hausnummer 45-47 angeführt, in den die Überlegungen zur Markierung einbezogen werden sollen.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden. - 6.3Rückbau Trennsteine Hattinger Straße zwischen Königsallee und Yorckstraße / Bessemer StraßeZur Vorlage · 20242763 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur gerichtet, die sich mit dem Rückbau von Trennsteinen auf der Hattinger Straße befasst. Betroffen ist der Bereich zwischen der Königsallee und der Yorckstraße bzw. Bessemer Straße. Hintergrund ist eine Mitteilung der Verwaltung, wonach die im Rahmen eines Pilotversuchs installierten Trennsteine nach mehreren Unfällen entfernt werden sollen.
In der Anfrage, die von dem verkehrspolitischen Sprecher Dr. Stefan Jox unterzeichnet wurde, bittet die Fraktion um Auskunft zu den Kosten des Projekts. Es wird nach den endgültigen Kosten für den Einbau der Trennsteine im Zuge des Umbaus der Hattinger Straße sowie nach den voraussichtlichen Kosten für deren Rückbau gefragt.
Zudem möchte die Fraktion über das geplante Verfahren zum Rückbau informiert werden, welcher nach Abschluss des Versuchszeitraums Ende Oktober oder Anfang November erfolgen soll. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Dauer der Bauarbeiten sowie zu möglichen Straßensperrungen und den damit verbundenen Beeinträchtigungen für Anlieger und Einzelhandel.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden. - 6.4Baustelle Alte BahnhofstraßeZur Vorlage · 20242789 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur, Raphael Dittert, gestellt. Gegenstand der Anfrage ist der Zustand der Alten Bahnhofstraße südlich der Kreuzung Unterstraße. Laut dem Schreiben von Dr. Stefan Jox wurden nach einer Baumaßnahme vor über zwei Jahren die Straßenmarkierungen sowie Abbiegepfeile vor der Lichtsignalanlage nicht wiederhergestellt. Zudem befindet sich an einer temporären Gehwegüberfahrt am Bordstein noch Asphalt, der im Rahmen der Bauarbeiten aufgebracht wurde.
Die Fraktion bittet um Klärung der Gründe, warum der ursprüngliche Zustand nach diesem Zeitraum nicht wiederhergestellt wurde. In der Anfrage wird zudem gefragt, ob die bauausführende Firma über die Mängel informiert wurde und ob bereits eine Abnahme der Arbeiten stattgefunden hat. Des Weiteren möchte die CDU-Fraktion erfahren, wann die Markierungen und Abbiegepfeile wieder aufgebracht sowie der temporäre Asphalt entfernt werden. Abschließend wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, wie dieser Zustand im Hinblick auf die Vorgaben zum Baustellenmanagement zu bewerten ist.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Fußgänger-Grünphase Lichtsignalanlage Wittener StraßeZur Vorlage · 20242790 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur unter der Leitung von Raphael Dittert gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wittener Straße, Bruchspitze und Wasserstraße.
Nach Angaben der Fraktion ist die Grünphase für Fußgänger auf der westlichen Seite der Querung, in Richtung Wasserstraße kommend, sehr kurz bemessen. Die Ampel schalte bereits kurze Zeit nach dem Betreten der Fahrbahn auf Rot, was laut der Anfrage bei älteren Menschen und Eltern mit jungen Kindern Unbehagen beim Überqueren der Straße auslöse.
Die Fraktion erkundigt sich hiermit, ob der Verwaltung diese Situation bekannt ist. Zudem wird die Möglichkeit angefragt, eine längere Grünphase einzurichten, um ein sichereres Überqueren der Straße zu ermöglichen.
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- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW – Antrag Tempo 30 und Sanierung der Bergstraße etc.Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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