Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW – Antrag Tempo 30 und Sanierung der Bergstraße etc.
20242764 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 06.11.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vor, einer Anregung eines Bürgers zur Bergstraße nicht zu folgen. Der Antrag sah eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, eine Sanierung der Straße sowie deren Ausweisung als Cityradiale vor. Zudem wurde die Wiedereinführung eines Schallschutzfensterprogramms gefordert.
Die Ablehnung wird damit begründet, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gegeben seien. Die Bergstraße ist Teil des städtischen Vorbehaltsnetzes, und bisherige Prüfungen ergaben, dass die aktuelle Regelung angemessen ist. Ein direkter Zugang eines nahegelegenen Spielplatzes zur Straße sei nicht vorhanden. Eine kurzfristige Sanierung der Straße sei laut Straßendatenbank nicht erforderlich, da die Verkehrssicherheit durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet werde.
Hinsichtlich des Lärmschutzes sollen mögliche Maßnahmen im Rahmen der aktuellen Lärmaktionsplanung weiter geprüft werden. Die Luftqualität in Bochum liege derzeit unter den gesetzlichen Grenzwerten. Das Schallschutzfensterprogramm ist eine freiwillige Leistung, deren Fortführung von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel abhängt. Die Ausweisung als Cityradiale habe keinen Einfluss auf die Geschwindigkeitsregelung oder die Straßenunterhaltung; zudem können Immobilienbesitzer im Rahmen des Kommunalen Modernisierungsprogramms auch ohne diese Ausweisung Unterstützung erhalten.
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