Freisitze / Parklets für die Gastronomie: Gibt es Potenzial für einfacheres Verfahren?
20241812 · Antwort der Verwaltung · 06.11.2024 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der SPD-Fraktion erläutert die Verwaltung das aktuelle Verfahren zur Einrichtung von Parklets und Freisitzflächen für die Gastronomie in Bochum. Ein Parklet, welches einen Höhenunterschied zwischen Parkstreifen und Bürgersteig ausgleicht, erfordert einen formlosen Antrag beim Tiefbauamt, ergänzt durch einen bemaßten Lageplan und eine Flurkarte. Im Zuge des Verfahrens werden weitere zuständige Fachbereiche zur Stellungnahme beteiligt. Für Gaststätten mit Erlaubnispflicht ist zusätzlich ein Antrag auf Freisitzfläche beim Ordnungs- und Veterinäramt einzureichen.
Falls kein Höhenausgleich zwischen Parkstreifen und Bürgersteig notwendig ist, erfolgt der Antrag für die Freisitzfläche direkt beim Ordnungs- und Veterinäramt. Eine etwaige Abgrenzung zur Fahrbahn mit einer maximalen Höhe von 1,20 Metern muss jedoch beim Tiefbauamt beantragt werden. Die Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Parkstreifen sowie die Sondernutzungserlaubnisse sind jeweils bis zum Ende des laufenden Jahres befristet und müssen rechtzeitig erneuert werden.
Die Einreichung der Anträge sowohl beim Ordnungs- und Veterinäramt als auch für die Nutzung der Verkehrsfläche ist digital, beispielsweise per E-Mail, möglich. Die Überprüfung der Einhaltung von Auflagen erfolgt durch die Verwaltung stichprobenartig im Rahmen der verfügbaren Personalkapazitäten.
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