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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung eines Teilbereichs der „Kohlenstraße“

20241919 06.11.2024 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) · Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie BD-Ratsfraktion hat an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241919 die Widmung eines Teilbereichs der Kohlenstraße als Kreisstraße beantragt. Betroffen ist ein Abschnitt in der Gemarkung Weitmar, der verschiedene Flurstücke umfasst. Laut dem Tiefbauamt weist dieser Straßenabschnitt eine überörtliche Verkehrsbedeutung auf und ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Bochum.

Ziel der Widmung ist es, die Erschließung für Anwohner zu gewährleisten und den betreffenden Bereich als öffentlichen Straßenraum festzulegen. Der restliche Teil der Kohlenstraße ist bereits öffentlich gewidmet. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Das Verfahren umfasst eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 26. September 2024 sowie eine anschließende Entscheidung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 6. November 2024.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 114 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Ort

📍 Kohlenstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Kohlenstraße.

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