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Widmung eines Teilbereichs der „Kohlenstraße“

20241919 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 06.11.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung)
Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie BD-Ratsfraktion hat an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241919 die Widmung eines Teilbereichs der Kohlenstraße als Kreisstraße beantragt. Betroffen ist ein Abschnitt in der Gemarkung Weitmar, der verschiedene Flurstücke umfasst. Laut dem Tiefbauamt weist dieser Straßenabschnitt eine überörtliche Verkehrsbedeutung auf und ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Bochum.

Ziel der Widmung ist es, die Erschließung für Anwohner zu gewährleisten und den betreffenden Bereich als öffentlichen Straßenraum festzulegen. Der restliche Teil der Kohlenstraße ist bereits öffentlich gewidmet. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Das Verfahren umfasst eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 26. September 2024 sowie eine anschließende Entscheidung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 6. November 2024.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung)
06.11.2024
Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie BD-Ratsfraktion hat an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-)
26.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag