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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20240396 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss 2022 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH feststellen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 6,54 Millionen Euro als Verlustvortrag auf das neue Geschäftsjahr zu übertragen. Die Bilanzsumme zum Ende des Geschäftsjahres belief sich auf etwa 41,26 Millionen Euro. Der Abschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 ergibt sich ein Ergebnis von rund 6,54 Millionen Euro Verlust gegenüber der geplanten Erwartung eines Jahresüberschusses von 84 Tausend Euro. Die Abweichung zum Planansatz beläuft sich auf etwa 6,62 Millionen Euro. Diese Differenz resultiert insbesondere aus dem Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit sowie einem außerordentlichen Ergebnis. Als Ursachen werden eine unter den Planwerten liegende Auslastung in den Einrichtungen, nicht umgesetzte Erhöhungen der Sätze für Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie gestiegene Aufwendungen für Material und Fremdleistungen im Bereich der Pflege angeführt. Zudem wurde eine Rückstellung in Höhe von 2 Millionen Euro für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (SPD)dagegen: 4 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/PAR/fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB;PAR&StG; Linke; OB)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Die LINKE., Partei&Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB;PAR&StG; Linke; OB) - 2.2SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Wirtschaftsplan 2024Zur Vorlage · 20240361 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Wirtschaftsplan 2024 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung folgt auf die Beratung durch den Aufsichtsrat sowie die Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom Dezember 2023.
Für das Geschäftsjahr 2024 werden Erträge von rund 39,4 Millionen Euro den Aufwendungen von etwa 42,1 Millionen Euro gegenübergestellt, was zu einem geplanten operativen Fehlbetrag von circa 2,7 Millionen Euro führt. Zu den wesentlichen Faktoren für dieses Ergebnis zählen Anlaufverluste beim Haus an der Sommerdellenstraße in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro sowie zusätzliche Abrisskosten beim AKH. Demgegenüber stehen ein Nettoeffekt von 2,3 Millionen Euro aus dem Grundstücksverkauf Glockengarten/Am Dornbusch sowie ein erwarteter Mehrertrag von etwa 3,6 Millionen Euro durch die Erhöhung der Pflegesätze ab März 2024.
Die langfristige Planung sieht nach einem weiteren Fehlbetrag im Jahr 2025 einen Übergang in die Gewinnzone ab dem Jahr 2026 vor. Die Vorlage erläutert zudem Abweichungen zum Vorjahr, wie etwa gestiegene Kosten für Personalleasing und Lebensmittel sowie eine geringere Auslastung aufgrund höherer Sterberaten. Zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage setzt die SBO auf Maßnahmen wie ein neues Belegungscontrolling und eine angepasste Dienstplansoftware.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 9 (SPD/CDU/BD/FDP)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU; BD)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 2 (BD, CDU)Dagegen: 0Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Die LINKE., Partei&Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (CDU; BD) - 2.3Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahnen AG hier: Wirtschaftsplan 2024Zur Vorlage · 20240364 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan 2024 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht einen geplanten Verlust von rund 70,6 Millionen Euro sowie ein Investitionsvolumen von etwa 30 Millionen Euro vor. Im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags ist die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) dazu verpflichtet, den ausgewiesenen Fehlbetrag auszugleichen. Die Gesellschaftervertreterin der Stadt Bochum in der BOGEBA soll angewiesen werden, dem Plan zuzustimmen.
Die Planung berücksichtigt finanzielle Hilfsmittel von Bund und Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 33 Millionen Euro, die unter anderem den Ausgleich für Einnahmeverluste durch das Deutschlandticket betreffen. Bei den Aufwendungen ist ein Anstieg der Personalkosten um etwa 14 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, was primär auf neue Tarifentgelte zurückzuführen ist. Während die Kosten für Dieselkraftstoff leicht sinken, werden bei den Fahrstromkosten aufgrund von Spot-Markt-Preisen Mehrbelastungen erwartet. Zudem sind höhere Ausgaben für Instandhaltungsmaßnahmen sowie Planungsleistungen für einen neuen Innovationsstandort vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 7 (BD/UWG:FB)dafür: 66 (SPD/Grüne/CDU/FASG/LINKE/PAR&StG/PAR/ fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB; PAR&StG)dagegen: 1 (BD)dafür: 13 (SPD; Grüne; CDU; Linke; OB)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 2 (BD, UWG:Freie Bürger)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Die LINKE., Partei&Stadtgestalter)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (UWG:FB; PAR&StG)dagegen: 1 (BD)dafür: 13 (SPD; Grüne; CDU; Linke; OB) - 2.4Konzern Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH: Wirtschaftspläne 2024Zur Vorlage · 20240367 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20240367 die Genehmigung der Wirtschaftspläne für das Jahr 2024 für verschiedene Unternehmen des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) beantragt. Der Rat soll dabei die Beschlüsse der Stadtvertreter in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften bestätigen oder die Vertreter entsprechend anweisen, diese Beschlüsse zu fassen.
Der vorliegende Plan umfasst mehrere Tochtergesellschaften, darunter die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV), die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum GmbH. Für die ewmr ist ein Bilanzgewinn von rund 49,88 Millionen Euro vorgesehen. Die HVV sieht sich einem Verlust von 32 Millionen Euro gegenüber, der durch die ewmr ausgeglichen werden soll. Die Stadtwerke Bochum Holding plant ein Investitionsprogramm in Höhe von 86,9 Millionen Euro und eine Gewinnabführung von 55 Millionen Euro an die HVV.
Weitere Wirtschaftspläne betreffen die Stadtwerke Bochum Netz GmbH mit einem Investitionsvolumen von 28,1 Millionen Euro sowie die WasserWelten Bochum GmbH, deren Verlust durch die HVV ausgeglichen werden soll. Auch für die Unternehmen USB Bochum GmbH und USB Service GmbH sind Investitionen sowie Gewinnabführungen vorgesehen. Die evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH erwartet ein positives Jahresergebnis von 96.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, , Die LINKE., Partei&Stadtgestalter, UWG.Freie Bürger
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.5VBW Bauen und Wohnen GmbH: Wirtschaftsplan 2024Zur Vorlage · 20240368 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Wirtschaftsplan 2024 der VBW Bauen und Wohnen GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung dem Plan zustimmt. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Investitionsvolumen von rund 60,4 Millionen Euro veranschlagt, wobei ein Jahresüberschuss von 8,9 Millionen Euro erwartet wird.
Die Umsatzerlöse sollen laut Planung um 4,5 Prozent auf 97,3 Millionen Euro steigen. Dieser Anstieg resultiert aus höheren Sollmieten sowie Erträgen aus Neubauten, während die Erlöse aus dem Bauträgergeschäft aufgrund der Einstellung dieses Bereichs im Jahr 2023 entfallen. Die Zinsaufwendungen werden infolge des Finanzierungsbedarfs für Modernisierungen und den Ankauf von Wohnungen um 17,5 Prozent auf 9,4 Millionen Euro prognostiziert. Bei den Personalkosten wird ein Anstieg von 10,5 Prozent auf 12,3 Millionen Euro kalkuliert, was primär auf tarifliche Anpassungen und die Abwicklung von Fluktuation zurückzuführen ist.
Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt im Jahr 2024 auf dem Neubau für den eigenen Bestand sowie auf Modernisierungsmaßnahmen. Es sollen 72 Wohnungen aus bereits laufenden Projekten fertiggestellt werden, während der Baubeginn für insgesamt 124 Wohneinheiten in den Gebieten Kornharpen und Feldmark geplant ist. Zudem sind Modernisierungen an 345 Wohnungen vorgesehen, um den Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FASG/LINKE)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (Die LINKE.)Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, Partei&Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke) - 2.6Bochum WirtschaftsEntwicklung hier: Wiederbestellung von Herrn Rouven Beeck und Herrn Ralf Meyer zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20240063 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag zur Neustrukturierung der Geschäftsführung der Bochum WirtschaftsEntwicklung vorgelegt. Im Zentrum steht die Wiederbestellung von Rouven Beeck zum Geschäftsführer der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) bis zum 31. Dezember 2029. Gleichzeitig soll Ralf Meyer als Geschäftsführer der Bochum Perspektive GmbH (BoPG) bis zum 31. Dezember 2025 bestätigt werden.
Mit dem geplanten Wechsel zum 1. April 2024 wird die Geschäftsführung der WEG neu aufgestellt. Während Ralf Meyer seine Funktion in der WEG niederlegt, tritt Dr. Thomas Wollinger als zweiter Geschäftsführer neben Roulen Beeck hinzu. Dr. Wollinger wird zudem die Wirtschaftsentwicklung im Verwaltungsvorstand vertreten. Für die BoPG ist vorgesehen, dass Rouven Beeck ab dem 1. Juli 2025 ebenfalls in die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft berufen wird, um dort neue Flächenentwicklungen wie das Projekt MARK 57°7 zu verantworten.
Die Aufsichtsräte der beteiligten Gesellschaften haben den personellen Veränderungen bereits einstimmig zugestimmt. Da die Stadt Bochum als Gesellschafterin auftritt, ist gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) die endgültige Entscheidung des Rates erforderlich. Die Vorlage wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse sowie in den Rat eingebracht.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1(BD)Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD; Grüne, CDU, Die LINKE., Partei & Stadtgestalter, UWG.Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.7evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH hier: Wiederbestellung von Herrn Gereon Drosihn zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20240336 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung von Gereon Drosihn zum Geschäftsführer der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH vorgelegt. Die aktuelle Bestellung sowie der entsprechende Anstellungsvertrag enden am 30. November 2024.
Der Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) hat sich bereits in seiner Sitzung vom 2. Februar 2024 mit dem Sachverhalt befasst und eine Empfehlung zur Vertragsverlängerung ausgesprochen. Diese Empfehlung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Räte der Städte Bochum, Herne und Witten.
Mit der vorliegenden Vorlage wird der Rat der Stadt Bochum ersucht, der Wiederbestellung von Herrn Drosihn für den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2029 zuzustimmen. Im Falle einer Annahme sollen die Gesellschaftervertreter der Stadt Bochum in den zuständigen Gremien angewiesen werden, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sehen für solche Wiederbestellungen ein entsprechendes Verfahren vor.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEinstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1(BD)Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD; Grüne, CDU, Die LINKE., Partei & Stadtgestalter, UWG.Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.8Gründung einer Besitzgesellschaft für Bochumer SportstättenZur Vorlage · 20240317/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Gründung einer neuen Besitzgesellschaft für Bochumer Sportstätten. Die geplante Gesellschaft soll sich aus der WirtschaftsEntwicklungsgesellschaft Bochum mbH mit einem Anteil von 99,9 % und der Stadt Bochum mit 0,1 % zusammensetzen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Übertragung städtischer Immobilien, die aktuell vom VfL Bochum genutzt werden, darunter das Vonovia Ruhrstadion, das Nachwuchsleistungszentrum an der Hiltroper Straße sowie verschiedene Trainings- und Tennisplätze. Zudem sollen das Grundstück des Stadioncenters sowie die Rundsporthalle in die neue Gesellschaft überführt werden.
Die Aufgaben der neuen Gesellschaft umfassen die Sanierung und Modernisierung der Anlagen sowie die Vermietung und Verpachtung an Sportvereine, Schulen und andere Nutzer. Durch die Zusammenführung der Immobilien sollen operative Schnittstellen reduziert und die Verantwortlichkeiten für die Immobilienverwaltung eindeutig geregelt werden. Zur Anschubfinanzierung sieht die Vorlage eine Kapitaleinlage der Stadt Bochum in Höhe von 500.000 Euro vor, die aus nicht benötigten Haushaltsmitteln des Bereichs Beteiligung ÖPNV bereitgestellt werden soll. Die Umsetzung der Gründung ist für den Zeitraum bis zum 31. August 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 3 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR/fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHinweis: Vertreter*in von BD und PAR&StG haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagHinweis: Vertreter*in von BD und PAR&StG haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. - aktualisierter Lageplan Stadionareal
- 2.9Namensgebung Hildegardis-SchuleZur Vorlage · 20232904 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Antrag zur Änderung des Namens der Hildegardis-Schule vorgelegt. Die Schulkonferenz der Einrichtung hat bereits in ihrer Sitzung am 21. September 2023 einstimmig beschlossen, den Namen ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 in „Hildegardis-Gymnasium Bochum“ zu ändern.
Die Begründung für diesen Schritt liegt darin, dass die Schulform bereits im Namen deutlich erkennbar sein soll. Dies entspricht dem Wunsch der Schüler- und Elternschaft sowie der Praxis anderer Gymnasien in der Stadt Bochum. Zudem wird auf die rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen verwiesen, wonach die Bezeichnung einer Schule den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angeben muss.
Der Vorschlag durchläuft im weiteren Verfahren die Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, dem Ausschuss für Schule und Bildung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss. Eine endgültige Entscheidung des Stadtrates wird für die Sitzung im März 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 76 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Namensgebung der Anne-Frank-RealschuleZur Vorlage · 20233064 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Namens der Anne-Frank-Schule vorgelegt. Die Schulkonferenz der bisherigen „Anne-Frank-Schule -Städtische Realschule für Jungen und Mädchen-“ hat am 24. Mai 2023 einstimmig beschlossen, die Bezeichnung anzupassen. Der neue Name soll ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 „Anne-Frank-Realschule Bochum -Ganztagsschule im Schulzentrum Nord-“ lauten.
Als Gründe für die Namensänderung führt die Vorlage an, dass der bisherige Zusatz „für Jungen und Mädchen“ als überholt betrachtet wird. Zudem soll durch die neue Bezeichnung die Identifikation mit der Schule erleichtert werden, insbesondere da eine Verlagerung in das neu errichtete Schulzentrum Nord bevorsteht. Die Änderung zielt darauf ab, die Schulform, den pädagogischen Schwerpunkt als Ganztagsschule sowie den städtischen Bezug klarer erkennbar zu machen.
Die Vorlage orientiert sich an den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, welches Anforderungen an die Bezeichnung von Schulen stellt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Nord, im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Rat am 14. März 2024 über den Vorschlag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 77 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.11Namensgebung Graf-Engelbert-SchuleZur Vorlage · 20233221 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Antrag zur Umbenennung der Graf-Engelbert-Schule in Bochum vorgelegt. Auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Schulkonferenz vom 22. November 2023 soll die Schule mit der Anschrift Königsallee 77/79 ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 den Namen Graf-Engelbert-Gymnasium tragen.
Die Begründung für diesen Antrag liegt darin, dass die Schulform bereits im Namen deutlich werden soll. Dies diene der Orientierung beim Übergang in das Studien- und Berufsleben sowie der Vermeidung von Verwechslungen mit anderen Schulformen bei Schulwechseln oder dem Übertritt in die Jahrgangsstufe 5. Mit diesem Schritt folgt die Schule der Praxis anderer Gymnasien in der Stadt Bochum. Rechtliche Grundlage für die Namensführung ist gemäß dem Schulgesetz NRW, dass die Bezeichnung den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angeben muss.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Anhörung durch die Bezirksvertretung Bochum-Süd sowie Vorberatungen im Ausschuss für Schule und Bildung und im Haupt- und Finanzausschuss vor. Eine abschließende Entscheidung des Rates ist für den 14. März 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU)dagegen: 1 (PAR)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20233221
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.12Bebauungsplan Nr. 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss Entscheidung über Stellungnahmen Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr. 239 b zum 23.01.2023Zur Vorlage · 20240159 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20240159 den Bebauungsplan Nr. 239 b für das Gebiet an der Hattinger Straße und Schloßstraße im Stadtteil Weitmar vorgelegt. Ziel des Plans ist die planungsrechtliche Sicherung bestehender Gewerbeflächen sowie der Schutz zentraler Versorgungsbereiche wie Weitmar-Mark und Weitmar-Mitte. Dies soll durch den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem Hauptsortiment erreicht werden.
Hintergrund sind Bauvoranfragen für die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters auf den Grundstücken Hattinger Straße 386 a und 386 b, die nicht den Zielen des Bochumer Masterplans Einzelhandel von 2017 entsprechen. Das etwa 7.500 Quadratmeter große Plangebiet soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die Vorlage enthält zudem Regelungen zu Schallschutzfestsetzungen sowie zur Sicherung von Leitungsrechten.
Die Verwaltung sieht ein ergänzendes Verfahren vor, um verfahrensrechtliche Fehler aus früheren Auslegungsphasen zu beheben. Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung sollen Teile des bestehenden Bebauungsplans Nr. 239 a außer Kraft gesetzt werden. Die Vorlage beantragt zudem die rückwirkende Inkraftsetzung des neuen Plans zum 23. Januar 2023.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.03.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (UWG: FB)Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, FASG, PAR/StG)
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb - Innenstadt Bochum – hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20233330 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20233330 die neue Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb für den Innenstadtbereich vorgelegt. Ziel der Satzung ist die Steigerung der Attraktivität des Stadtzentrums durch verbindliche Regelungen, die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben. Dies betrifft unter anderem Gebäudefassaden, Dächer, Werbeanlagen sowie Warenauslagen und Außengastronomie. Die neue Fassung ersetzt die bisherige Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zur präziseren räumlichen Abgrenzung und inhaltlichen Differenzierung geraten hatte.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst Teile verschiedener Straßen im Innenstadtgebiet, darunter den Kurt-Schumacher-Platz, den Südring, den Westring, die ABC-Straße sowie den Husemannplatz und die Viktoriastraße. Die Festsetzungen regeln Details zur Fassadengestaltung, Materialität, Farbigkeit sowie zu Dachaufbauten und Werbeanlagen. Um die Durchlässigkeit der Gehwege zu gewährleisten, schreibt die Satzung vor, dass bei der Anordnung von Außengastronomie eine Mindestdurchgangsbreite von 1,50 Metern einzuhalten ist. Zudem sind animierte oder blinkende Werbeanlagen sowie mobile Werbeträger im Geltungsbereich unzulässig.
Die Erarbeitung erfolgte durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen unter Einbeziehung fachlicher Experten. Im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im November 2023 wurden Anregungen zur Vermeidung von Hindernissen im öffentlichen Raum in den Entwurf eingearbeitet. Eine Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum für den 14. März 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 6 (BD/PAR&StG)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/LINKE/PAR/ fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (BD, PAR&StG)dafür: 14 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB; Linke; OB)
- 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür:13 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, UWG: FB, Die LINKE.)Herr Lange hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 17 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Partei, BSW, FASG)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (BD, PAR&StG)dafür: 14 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB; Linke; OB) - 2.14Anpassung und Austausch der Anlage 1 der Hauptsatzung – Grenzen der Stadtbezirke im StadtgebietZur Vorlage · 20233440 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur Neunten Änderungssatzung der Hauptsatzung vorgelegt, um die Grenzen der Stadtbezirke in Anlage 1 anzupassen. Hintergrund der Maßnahme ist die Umstellung auf das digitale Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® sowie die Umsetzung der EU-weiten INSPIRE-Richtlinie. Durch die neue digitale Erfassung müssen die Bezirksgrenzen nun präzise entlang der Flurstücksgrenzen verlaufen, was eine Schärfung der Grenzverläufe ermöglicht.
Die Anpassungen basieren auf einer Auswertung aller analogen und digitalen Informationen über den Verlauf der Stadtbezirksgrenzen, deren Einarbeitung im Jahr 2023 abgeschlossen wurde. Die Änderungen sind geringfügig und dienen der Korrektur von Abweichungen aus früheren analogen oder unpräzisen digitalen Darstellungen. Davon betroffen sind vereinzelt Wohngebäude, wodurch etwa 91 Bürgerinnen und Bürger einer neuen Bezirkszugehörigkeit zugeordnet werden. Öffentliche Einrichtungen sowie Postleitzahlen oder Telefonvorwahlen bleiben unverändert. Gemäß der Gemeindeordnung soll die Änderung mit Ablauf des letzten Tages der laufenden Wahlperiode wirksam werden.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20233440
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.15Ergänzung zum bestehenden Zukunftsvertrag mit Kita-Trägern der freien Jugendhilfe; Gewährung von zusätzlichen ZuschüssenZur Vorlage · 20240280/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Verwaltung schlägt eine Ergänzung des bestehenden Zukunftsvertrags mit den Trägern der freien Jugendhilfe vor. Ziel der Vorlage ist es, auf die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den Fachkräftemangel zu reagieren. Ab dem 1. August 2024 soll die Stadt Bochum im Rahmen der Stufe I des Vertrags den Anteil am Trägeranteil um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Diese Maßnahme ist an die Bedingung geknüpft, dass die Träger zusätzliche Betreuungsplätze durch eine Überbelegung von maximal zwei Kindern pro Gruppe bereitstellen. Die Anpassung gilt bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 31. Juli 2026.
Zusätzlich sieht die Vorlage vor, dass die Stadt die vollständigen Trägeranteile für neu geschaffene Plätze in der Betreuung von Kindern über drei Jahren übernimmt. Dies betrifft Einrichtungen, die seit dem 1. Januar 2021 geschaffen wurden. Ein weiterer Punkt betrifft die Beschäftigung von Kita-Helferinnen und Kita-Helfern: Die Stadt beabsichtigt, den zehnprozentigen Eigenanteil der Träger für das Kita-Jahr 2023/2024 zu übernehmen sowie einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss von 180 Euro pro Einrichtung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2024 zu gewähren. Die Vorlage wird im März 2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.16Überplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3103 Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete zur Deckung der Mehrauszahlungen für die Anschaffung von multifunktionalen ModulbautenZur Vorlage · 20240157 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Bereitstellung überplanmäßiger investiver Haushaltsmittel in Höhe von 24,16 Millionen Euro informiert. Die Vorlage Nummer 20240157 sieht vor, Mittel in der Produktgruppe „Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete“ bereitzustellen, um die Anschaffung von multifunktionalen Modulbauten an den Standorten Auf der Heide 32, Bövinghauser Hellweg 94 und Kemnader Straße 437 zu finanzieren. Die Maßnahme dient der Sicherstellung von Unterbringungskapazitäten aufgrund von Zuweisungsprognosen des Landes sowie dem Wegfall anderer bestehender Unterkünfte.
Die Deckung des Finanzbedarfs erfolgt durch Minderauszahlungen im Budget des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Diese Mittel sind im Bereich des Liegenschaftsmanagements verfügbar, da ein geplanter Grundstückserwerb bereits im Vorjahr realisiert wurde. Die Modulbauten sollen aufgrund ihrer Flexibilität bei einem späteren Bedarf auch anderweitig nutzbar sein, beispielsweise als Büroräume oder Unterrichtsflächen. Neben der Anschaffung werden jährliche Folgekosten für Abschreibung, Zinsen sowie Dienstleistungen wie Reinigung und Sicherheit veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.17Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in NeussZur Vorlage · 20240464 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Die Versammlung findet am 7. und 8. Mai 20lar in Neuss statt. Aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Bochum besteht gemäß der Satzung des Städtetages NRW das Recht, sieben Delegierte mit Stimmrecht zu entsenden.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte. Zudem ist bei der Besetzung von Delegierten und Gastdelegierten eine Berücksichtigung des Frauenanteils in den Stadtvertretungen vorgesehen. Während bestimmte Personen aufgrund ihrer Funktion bereits stimmberechtigt sind – darunter der Oberbürgermeister und eine Stadträtin –, sollen die weiteren Positionen für die Delegation sowie die Gäste benannt werden. Das Vorschlagsrecht für die Delegierten liegt beim Oberbürgermeister.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (LINKE)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer städtischen Gesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut sowie Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem InteresseZur Vorlage · 20240378 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert mit der Mitteilung Nr. 20240378 über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft sowie die Anpassung eines Betrauungsaktes zugunsten einer Beteiligungsgesellschaft. Eine an der Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligte Gesellschaft plant, eine bestehende Einrichtung in Bochum umzubauen, grundzummodernisieren und zu erweitern.
Zur Finanzierung dieses Investitionsvorhabens ist die Aufnahme eines Darlehens bei einem Kreditinstitut vorgesehen. Als Sicherheit für dieses Darlehen fordert das Kreditinstitut die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Bochum in Höhe der Darlehenssumme. In diesem Zusammenhang ist zudem eine vorzeitige Neufassung des Betrauungsaktes für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erforderlich, um die Dauer der Betrauung an die Zinsbindungsdauer der geplanten Darlehensvereinbarung anzupassen. Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Rat, behandelt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Fristverlängerung der Bauverpflichtung für ein Grundstück im Quartier Feldmark (Vermarktungsabschnitt 1)Zur Vorlage · 20240031 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“ im Quartier Feldmark hat ein Investor um eine Verlängerung der im Kaufvertrag festgelegten Bauverpflichtungen gebeten. Der am 3. Dezember 2021 geschlossene Vertrag sah vor, dass die Bebauung des Grundstücks im Vermarktungsabschnitt 1 bis Ende 2023 beginnen und bis Ende 2025 bezugsfertig abgeschlossen sein sollte.
Die Begründung für den Antrag auf Fristverlängerung umfasst veränderte Rahmenbedingungen, wie etwa gestiegene Bau- und Materialpreise sowie höhere Zinsen bei der Baufinanzierung. Zudem waren aufgrund von Vorgaben zur Fernwärmeversorgung und zum Anteil erneuerbarer Energien Anpassungen in der Planung erforderlich.
Der Investor strebt eine neue Terminplanung an: Der Baubeginn für den zweiten Bauabschnitt soll bis Ende 2024, für den ersten Bauabschnitt bis Ende 2025 verschoben werden. Die Gesamtbezugsfertigkeit wird für das Ende des Jahres 2027 angestrebt. Die Verwaltung bewertet die Begründung als nachvollziehbar und empfiehlt, der beantragten Verlängerung zuzustimmen. Damit verbunden ist der Verzicht auf die Ausübung des im Vertrag verankerten Wiederkaufrechts durch die Stadt Bochum zum jetzigen Zeitpunkt.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.03.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Einstellung der Leitung Stabsstelle Klima und NachhaltigkeitZur Vorlage · 20240341 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilung der Verwaltung Nummer 20240341 informiert das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation über die personelle Situation in der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit der Stadt Bochum. Die bisherige Leitung dieser Stabsstelle ist aus dem Dienst der Stadt ausgeschieden.
Um die entstandene Vakanz zu schließen, wurde die entsprechende Stelle bereits ausgeschrieben. Ziel der Maßnahme ist es, die Position zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder neu zu besetzen. Der Vorgang wird dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 7. März 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Zudem wird auf eine Beratung im nichtöffentlichen Teil unter der Vorlagennummer 20232695 verwiesen, bei der über eine beabsichtigte Stellenübertragung beraten bzw. entschieden wurde. Die Mitteilung wurde von Alexandra Sander verfasst.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Ergebnisse einer Begleitstudie der RUB (ZEFIR) zur Bürgerkonferenz 2023 - mündlicher Bericht durch Herrn Dr. Gehne, RUB, Fakultät für Sozialwissenschaft, Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung -
- 4.5Beteiligungsbericht 2022 der Stadt BochumZur Vorlage · 20240468 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat den Beteiligungsbericht 2022 vorgelegt, der eine Übersicht über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt bietet. Der 23. Bericht umfasst mehr als 90 Beteiligungen aus fünf verschiedenen Bereichen, darunter Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie, Entsorgung, Verkehr und Versorgung sowie Immobilienwirtschaft, soziale Einrichtungen, Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus sowie Banken und Einkaufsgemeinschaften.
Das Dokument enthält wirtschaftliche und rechtliche Informationen für das Geschäftsjahr 2022, einschließlich Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. Neben der Darstellung der Unternehmensgegenstände werden Details zur Besetzung von Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien, zu den Anteilsstrukturen sowie zur Anzahl der Beschäftigten zum Stichtag 31. Dezember 2022 aufgeführt. Der Bericht thematisiert zudem Neugründungen, Anteilsveränderungen und Zuschussleistungen im Kontext der Corona-Pandemie.
Eine Erweiterung des Berichts ist die neue grafische Darstellung der bereinigten Jahresergebnisse wesentlicher Beteiligungen. Diese Übersicht ermöglicht eine Betrachtung der isoliert erwirtschafteten Ergebnisse durch Bereinigung von städtischen Zuschüssen sowie konzerninternen Finanzverflechtungen wie Ergebnisabführungsverträgen oder Verlustübernahmen. Die Vorlage wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Stadtrates zur Kenntnisnahme vorgelegt. Nach der Ratssitzung am 14. März 2024 sind die vollständigen Unterlagen auf der Website der Stadt Bochum einsehbar.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Lange Bearbeitungszeiten in der BeihilfestelleZur Vorlage · 20240489 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Haupt- und Finanzausschuss nach den Gründen für die verlängerten Bearbeitungszeiten in der Beihilfestelle des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation gefragt. Die Verwaltung nennt hierfür mehrere Faktoren: Durch die Einführung der Beihilfe NRW App ist eine Zunahme von Anträgen über Kleinstbeträge zu verzeichnen. Zudem führten Pensionierungen sowie personelle Veränderungen in den Jahren 2022 und 2023 zu einem erhöhten Einarbeitungsaufwand bei neu besetzten Stellen. Ein regelmäßig höheres Antragsvolumen zu Jahresbeginnis trägt ebenfalls zur Ausdehnung der Bearbeitungszeiten bei.
Zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten wurden bereits Bearbeitungsstandards angepasst und neue Prozessveränderungen eingeleitet, die aktuell mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt werden. Personell werden zwei ehemalige Mitarbeiter in Teilzeit weiterbeschäftigt sowie eine überplanmäßige Stelle besetzt. Ein interner Mitarbeiter unterstützt die Beihilfestelle zudem anteilig. Darüber hinaus wird in Abstimmung mit dem Personalrat geprüft, ob die Beihilfesachbearbeitung für Lehrkräfte externalisiert werden kann. Die Information der Arbeitsgruppe „Verwaltungsoptimierung, Personalentwicklung und Sitzungsdienst“ des Haupt- und Finanzausschusses ist geplant, sobald die notwendigen Abstimmungen mit der Landesregierung abgeschlossen sind.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Wirtschaftlichkeit von H2-Fahrzeugen beim USBZur Vorlage · 20240618 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Bochumer Rat eine Anfrage zur Wirtschaftlichkeit von Wasserstofffahrzeugen beim USB eingereicht. Hintergrund ist der Einsatz von zwei Wasserstoff-Sammelfahrzeugen für die Abfallsammlung sowie die geplante Anschaffung von zwei weiteren Fahrzeugen, wobei die Bundesförderung bislang rund 90 Prozent der Anschaffungskosten abdeckt.
In der Vorlage werden die Effizienz und Nachhaltigkeit des Wasserstoffantriebs im Vergleich zu batterieelektrischen Alternativen thematisiert. Dr. Volker Steude fragt an, ob es sich bei den Anschaffungen um ein Modellprojekt handelt und welche Zwischenergebnisse zu den erprobten Antrieben vorliegen. Zudem werden die betrieblichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Antriebsformen sowie der logistische Aufwand für das Tanken der Fahrzeuge untersucht.
Die Anfrage umfasst ferner Fragen zur CO2-Bilanz des verwendeten Wasserstoffs und dessen ökologische Nachhaltigkeit. Es wird nach der Deckung der Betriebskosten durch Drittmittel sowie nach den Gründen für die Entscheidung gegen batterieelektrische Fahrzeuge gefragt. Abschließend werden Informationen zum typischen Einsatzprofil und der täglichen Kilometerleistung der Wasserstofffahrzeuge angefordert.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2KAG-Beiträge im StraßenbauZur Vorlage · 20240626 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema der KAG-Beiträge im Straßenbau eingereicht. Hintergrund ist das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Erhebung von Beiträgen zur Deckung der Kosten des Straßenbaus regelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Zeiträumen: Für Beschlüsse vor dem Jahr 2018 werden weiterhin volle KAG-Beiträge erhoben. Für den Zeitraum zwischen 2018 und 2023 ist eine Förderung durch das Land NRW möglich, sofern Mittel im entsprechenden Landesfördertopf vorhanden sind. Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen.
Die Anfrage thematisiert die Zuordnung von Grundstückseigentum zu den verschiedenen Zeitkategorien und fragt nach dem erforderlichen Stand von Beschlüssen oder Bescheiden für diese Einordnung. Zudem wird um Auskunft gebeten, für welche Straßen aufgrund von Planungen vor 2018 weiterhin die volle Beitragspflicht der Anlieger besteht und für welche Projekte im Zeitraum zwischen 2018 und 2023 Landesförderungen beantragt werden können. Abschließend wird nach der Sicherheit bezüglich einer möglichen 100-prozentigen Förderung durch das Land NRW für Projekte aus dem Zeitraum von 2018 bis 2023 gefragt.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.3Radkreuz - Provisorium Große Beckstraße zwischen Boulevard und BrückstraßeZur Vorlage · 20240632 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Provisorium am Radkreuz in der Großen Beckstraße zwischen Boulevard und Brückstraße gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf die Veränderungen nach Abschluss der Umbauarbeiten in diesem Bereich und thematisiert die Reaktionen von Anliegern sowie die Kritik an der neuen optischen Gestaltung.
Im Rahmen der Anfrage werden zwei wesentliche Punkte zur Beantwortung vorgelegt. Zum einen wird nach den Gesamtkosten für den durchgeführten Umbau gefragt. Zum anderen erkundigt sich die Fraktion nach möglichen Verwendungsmöglichkeiten für das im Zuge der Arbeiten ausgebaute Kopfsteinpflaster, etwa im Hinblick auf eine mögliche Sanierung der Uhlandstraße. Die Anfrage ergänzt damit eine bereits vorliegende Anfrage aus dem Februar 2024 zum Thema Mobilität und Infrastruktur.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.4Bekämpfung von SchwarzarbeitZur Vorlage · 20240633 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in Bochum gestellt. Seit einem Beschluss des Rates vom Juni 2019 ist die Bekämpfung illegaler Beschäftigung als Kernaktivität in der sogenannten Bochum Strategie verankert. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde die Verwaltung angewiesen, einen Projektsteckbrief sowie eine Beschlussvorlage inklusive der finanziellen Auswirkungen zu erstellen.
Die Fraktion bittet nun um Auskunft zur aktuellen personellen Ausstattung der zuständigen Abteilung im Ordnungsamt und deren Entwicklung seit der Aufnahme in die Strategie. Zudem werden Fragen zu den Aktivitäten und Ergebnissen des Jahres 2023 sowie zum Zeitraum seit der Beschlussfassung gestellt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie dem Zoll, der Polizei oder den Kammern für Gewerbe, Industrie und Handel.
Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion nach Erkenntnissen des Ordnungsamtes zu Hinweisen aus der Bürgerschaft, etwa bezüglich Friseurbetrieben in der Innenstadt oder Tätigkeiten in Gewerbegebieten wie Gerthe-Nord und westlich der Robertstraße. Abschließend wird nach der künftigen Strategie zur Bekämpfung von Schwarzarbeit gefragt sowie nach den Gründen, warum die im Jahr 2019 vereinbarte Beschlussvorlage bisher nicht dem Rat vorgelegt wurde.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Fristverlängerung der Bauverpflichtung für ein Grundstück im Quartier Feldmark (Vermarktungsabschnitt 1)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Einstellung der Leitung Stabsstelle Klima und NachhaltigkeitErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB; PAR&StG; Linke; OB)
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer städtischen Gesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut sowie Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem InteresseErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Bebauungsplan 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Stadtgarten Wattenscheid – Storchenpark - Mitteilung KostensteigerungenErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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