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Mitteilung der Verwaltung

Fristverlängerung der Bauverpflichtung für ein Grundstück im Quartier Feldmark (Vermarktungsabschnitt 1)

20240031 07.03.2024 Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

🟢 Beschlossen 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) · Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“ im Quartier Feldmark hat ein Investor um eine Verlängerung der im Kaufvertrag festgelegten Bauverpflichtungen gebeten. Der am 3. Dezember 2021 geschlossene Vertrag sah vor, dass die Bebauung des Grundstücks im Vermarktungsabschnitt 1 bis Ende 2023 beginnen und bis Ende 2025 bezugsfertig abgeschlossen sein sollte.

Die Begründung für den Antrag auf Fristverlängerung umfasst veränderte Rahmenbedingungen, wie etwa gestiegene Bau- und Materialpreise sowie höhere Zinsen bei der Baufinanzierung. Zudem waren aufgrund von Vorgaben zur Fernwärmeversorgung und zum Anteil erneuerbarer Energien Anpassungen in der Planung erforderlich.

Der Investor strebt eine neue Terminplanung an: Der Baubeginn für den zweiten Bauabschnitt soll bis Ende 2024, für den ersten Bauabschnitt bis Ende 2025 verschoben werden. Die Gesamtbezugsfertigkeit wird für das Ende des Jahres 2027 angestrebt. Die Verwaltung bewertet die Begründung als nachvollziehbar und empfiehlt, der beantragten Verlängerung zuzustimmen. Damit verbunden ist der Verzicht auf die Ausübung des im Vertrag verankerten Wiederkaufrechts durch die Stadt Bochum zum jetzigen Zeitpunkt.

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