KAG-Beiträge im Straßenbau
20240626 · Anfrage · 07.03.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die SPD im Bochumer Rat hat eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch zum Thema der KAG-Beiträge im Straßenbau eingereicht. Hintergrund ist das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen, das rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die Neuregelung unterscheidet bei der Erhebung von Beiträgen zwischen verschiedenen Zeiträumen: Planungen vor dem Jahr 2018, Projekte im Zeitraum von 2018 bis 2023 mit potenzieller Landesförderung sowie Vorhaben ab dem Jahr 2024.
Mit der Anfrage thematisiert die Fraktion die fortbestehende Beitragspflicht für bestimmte Personengruppen sowie den administrativen Aufwand durch die Differenzierung der Zeiträume. Die SPD bittet um Auskunft darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Beitragspflichtige einer bestimmten Zeitkategorie zuzuordnen. Zudem wird nach dem Umfang und der Art der Straßen gefragt, für die weiterhin volle KAG-Beiträge erhoben werden müssen, da die Beschlüsse vor 2018 erfolgten. Des Weiteren sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, welche Straßen im Zeitraum zwischen 2018 und 2024 staatliche Förderungen beantragen können und welche Sicherheit hinsichtlich einer hundertprozentigen Landesförderung für diesen Zeitraum besteht.
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