KAG-Beiträge im Straßenbau
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema der KAG-Beiträge im Straßenbau eingereicht. Hintergrund ist das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Erhebung von Beiträgen zur Deckung der Kosten des Straßenbaus regelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Zeiträumen: Für Beschlüsse vor dem Jahr 2018 werden weiterhin volle KAG-Beiträge erhoben. Für den Zeitraum zwischen 2018 und 2023 ist eine Förderung durch das Land NRW möglich, sofern Mittel im entsprechenden Landesfördertopf vorhanden sind. Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen.
Die Anfrage thematisiert die Zuordnung von Grundstückseigentum zu den verschiedenen Zeitkategorien und fragt nach dem erforderlichen Stand von Beschlüssen oder Bescheiden für diese Einordnung. Zudem wird um Auskunft gebeten, für welche Straßen aufgrund von Planungen vor 2018 weiterhin die volle Beitragspflicht der Anlieger besteht und für welche Projekte im Zeitraum zwischen 2018 und 2023 Landesförderungen beantragt werden können. Abschließend wird nach der Sicherheit bezüglich einer möglichen 100-prozentigen Förderung durch das Land NRW für Projekte aus dem Zeitraum von 2018 bis 2023 gefragt.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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