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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bestellung von weiteren Schriftführungen für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die BeiräteZur Vorlage · 20232471 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum beabsichtigt, zwei weitere Schriftführerinnen für die Ausschüsse des Rates sowie für die Beiräte der Stadt zu bestellen. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage werden Birte Mittag und Ulrike Strieder mit sofortiger Wirkung für diese Funktionen vorgesehen.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund, dass beide Mitarbeiterinnen mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation eingesetzt werden. Die zusätzliche Bestellung der Schriftführungen soll dazu dienen, kurzfristige personelle Ausfälle in der Protokollführung der Fachgremien kompensieren zu können. Die Benennung erstreckt sich dabei auf alle Ausschüsse des Rates sowie die städtischen Beiräte.
Die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Die Vorlage wird im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2023 in den verschiedenen Gremien der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt, beginnend mit dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales bis hin zum Rechnungsprüfungsausschuss.
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Beratungsfolge
- 01.12.2023 · Rechnungsprüfungsausschuss (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.11.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.11.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.11.2023 · Beirat "Leben im Alter" (11. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.10.2023 · Integrationsausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.10.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.10.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Beschluss der städtebaulichen Vertiefung - Wohnen am Hillerberg -Zur Vorlage · 20232503/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den städtebaulichen Entwurf der Planungsgemeinschaft aus pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH und Landschaft planen + bauen NRW GmbH als Grundlage für die weitere Planung sowie die Einarbeitung in den Bebauungsplan festzulegen. Damit wird die städtebauliche Vertiefung des Projekts „Wohnen am Hillerberg“ abgeschlossen.
Der Entwurf basiert auf einer Rahmenplanung und wurde unter Einbeziehung eines Begleitgremiums sowie der Öffentlichkeit entwickelt. Im Zuge des Prozesses wurden Anregungen aus Bürgerversammlungen und der Bezirksvertretung Bochum-Nord berücksichtigt. So erfolgte eine Korrektur der Angaben zu Geschossigkeiten und Wohneinheiten im Teilbereich Süd am Castroper Hellweg. Zudem wurden Anpassungen vorgenommen, um den Erhalt von Grünzügen und Baumbeständen, etwa um den Sportplatz Am Hillerberg, sicherzustellen sowie die autofreie Erschließung des „Schwarzen Weg“ zu gewährleisten.
Im nördlichen Teilbereich sind zwei Quartiere mit insgesamt rund 160 Wohneinheiten vorgesehen. Die Straße Am Hillerberg soll zur Erschließung verlängert werden. Für die Anbindung an die Sodinger Straße ist unter Umständen die Fällung einzelner Bäume erforderlich, wofür ein entsprechender Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden soll. Im mittleren Bereich umfasst die Planung zudem die Entwicklung im Umfeld des St. Maria-Hilf-Krankenhauses.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, FASG)Dafür:11 (SPD, Die GRÜNEN, BD, PAR&StG, UWG: FB)
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 CDUDagegen: 2 (SPD, LINKE)Dafür: 10 (SPD, Grüne, FDP/UWG, BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0 Dagegen: 4 (CDU, FASG) Dafür:11 (SPD, Die GRÜNEN, BD, PAR&StG, UWG: FB) - 1.3Bebauungsplan Nr. 1044 – Brockhauser Straße – hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 20232735 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Beschlussvorlage 20232735 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1044 – Brockhauser Straße – vorgelegt. Das etwa 6.800 Quadratmeter große Plangebiet befindet sich im Bochumer Ortsteil Stiepel, südlich der Brockhauser Straße und östlich des evangelischen Friedhofs.
Ziel des Vorhabens ist es, die aufgelockerte Bebauungsstruktur sowie eine moderate Höhenentwicklung der Baukörper am südlichen Ortsrand von Stiepel zur freien Landschaft hin zu sichern. Hintergrund ist das Vorhaben eines Grundstückseigentümers, zwei historische Gebäude abzureißen und durch ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten zu ersetzen. Da die aktuelle Rechtslage nach § 34 BauGB größere Baukörper ermöglichen würde, strebt die Verwaltung durch den Bebauungsplan eine Begrenzung der Nachverdichtung an, um den dörflichen Charakter des Gebiets und die bestehenden Freiraumstrukturen zu erhalten.
Der Bebauungsplan soll als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, wobei Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Überbaubarkeit getroffen werden sollen. Das Verfahren umfasst eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke wird die Vorlage am 7. November 2023 beraten, während die Bezirksvertretung Bochum-Süd am 14. November 2023 angehört werden soll.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232735 bei einer Enthaltung (AfD)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (FASG)Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, PAR&StG, UWG: FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (FASG) Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, PAR&StG, UWG: FB) - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Bebauungsplan Nr. 417 b – Hauptstraße / In der Schornau – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20232708 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 417 b – Hauptstraße / In der Schornau als Satzung vor. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Langendreer zwischen der Hauptstraße und der Straße In der Schornau, südwestlich des evangelischen Friedhofs. Ziel der Neuregelung ist die Erweiterung der Rudolf-Steiner-Schule sowie die Schaffung von Baurecht für mehrere Mehrfamilienhäuser gemäß aktuellen Anforderungen an den Wohnungsbau.
Der neue Bebauungsplan ersetzt den bisherigen Plan Nr. 417 a, da dessen Erschließungskonzept aufgrund einer neu errichteten Straßenbahnhaltestelle auf der Hauptstraße nicht mehr umsetzbar ist. Die städtebauliche Planung sieht entlang der Hauptstraße Schulgebäude, eine Sporthalle sowie Räumlichkeiten für eine Kindertagesstätte vor. Im Bereich der Straße In der Schornau sollen Wohngebäude entstehen, die unter anderem ein gemeinschaftliches Mehrgenerationenwohnprojekt einer Baugenossenschaft und eines Investors umfassen.
Mit dem Beschlussvorschlag werden auch die Begründung inklusive Umweltbericht sowie die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen vorgeschlagen. Die Planung umfasst Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Gebäudeform sowie zur ökologischen Qualität des Quartiers. Der Entwurf berücksichtigt zudem Lärmschutzaspekte im Hinblick auf die nahegelegene Bahntrasse und folgt dem Handlungskonzept Wohnen der Stadt Bochum.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Aktualisierung der GrundstücksrichtlinienZur Vorlage · 20232639 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur Aktualisierung der Grundstücksrichtlinien vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Umsetzung eines vorangegangenen Beschlusses zur Neuausrichtung der Bodenpolitik, insbesondere durch die Verankerung des Erbbaurechts in den Verfahrensgrundsätzen für den Grundstücksverkehr. Hierzu wurden allgemeine Vertragsbedingungen für die Einräumung von Erbbaurechten in die Richtlinien aufgenommen.
Zudem werden ökologische Grundsätze in der Stadtentwicklung stärker berücksichtigt, etwa durch Bestimmungen zur Stärkung ökologischer Vorgärten. Die Aktualisierung der seit 2013 unveränderten Richtlinien umfasst darüber hinaus redaktionelle und inhaltliche Anpassungen an veränderte Gegebenheiten auf dem Grundstücksmarkt sowie an Entwicklungen wie die fortschreitende Digitalisierung und neue Familienmodelle.
Der Entscheidungsprozess sieht Anhörungen in den Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen vor. Eine abschließende Entscheidung des Stadtrates ist für den 14. Dezember 2023 geplant. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232639 bei einer Enthaltung (AfD)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BBM)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP/UWG, LINKE, BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.3Nachhaltigkeitsstrategie BochumZur Vorlage · 20232094/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur neuen Nachhaltigkeitsstrategie vor. Diese führt die bisherigen Prozesse „Klimaplan Bochum 2035“ und „Global Nachhaltige Kommune“ in einem Gesamtkonzept zusammen. Die Vorlage umfasst ein umfassendes Gutachten sowie ein darauf basierendes Aktivitätenprogramm und ein Starterpaket mit 22 Maßnahmen.
Der Rat wird gebeten, das Gesamtgutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Nachhaltigkeitsstrategie in Form des Starterpakets sowie des Aktivitätenprogramms als Orientierungsrahmen für die Verwaltung zu beschließen. Die Vorlage sieht zudem vor, ab dem Jahr 2024 weitere Aktivitäten in jährlichen Tranchen von 15 bis 30 Maßnahmen mit ausgearbeiteten Steckbriefen zu entwickeln. Eine Evaluierung der Maßnahmen ist fünf Jahre nach dem Ratsbeschluss vorgesehen.
Der voraussichtliche Sach- und Personalaufwand für die geplanten Aktivitäten soll ermittelt und in die Budgetdialoge sowie die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2025 einbezogen werden, wobei alle Maßnahmen unter dem Vorbehalt der notwendigen Etatbeschlüsse stehen. Die Strategie orientiert sich an den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) und dient als Grundlage für die Entwicklung Bochums hin zu einer klimaneutralen Schwammstadt bis zum Jahr 2035.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 21 (CDU; BD; PAR&StG; FDP)dafür: 53 (SPD; Grüne; FASG; Linke; PAR; OB)
- 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) — Mehrheitlich abgelehnt.Enthaltungen: 0 dagegen: 11 (SPD; GRÜNE, BD, P/StG, LINKE) dafür: 4 (CDU, FDP)
- 08.12.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (29. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung)
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, BD, FDP, Die Partei)Dagegen: 2 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, FASG)
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Auf Bitte von Frau Pieper wird die Vorlage ohne Votum weitergeleitet.
- 24.11.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten. Siehe Ausführungen zum TOP 2.1
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.11.2023 · Beirat "Leben im Alter" (11. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 16.11.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.11.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232094/1Enhaltung: 0Dagegen: 6 (CDU, AfD)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Frau Aksevi)
- 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 31.10.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (13. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 26.10.2023 · Integrationsausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 17.10.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.3.1Änderungsantrag der Fraktion "Die PARTEI/STADTGESTALTER" zum TOP 3.3 "Nachhaltigkeitsstrategie Bochum"Zur Vorlage · 20232997 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Nikolas Lange hat einen Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie Bochum für die 29. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke eingereicht. Der Antrag sieht vor, den Klimaplan 2035 zu beschließen, um die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2035 auf Null zu reduzieren. Dabei soll ein im Anhang dargestellter Entwicklungspfad zur Reduzierung der Emissionen als Grundlage dienen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erarbeitung von Maßnahmen zur Treibhausgasreduzierung und Nachhaltigkeitsaktivitäten in jährlichen Tranchen ab dem Jahr 2024. Die erste Tranche für das Jahr 2024 soll dem Rat im Januar 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Für alle weiteren Jahre ist die Vorlage bis Dezember des jeweiligen Vorjahres vorgesehen, wobei eine jährliche Prüfung der Zielerreichung stattfinden soll.
Bezüglich der Finanzierung wird beantragt, den voraussichtlichen Sach- und Personalaufwand zu ermitteln und in die Budgetdialoge sowie die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2025 einzubeziehen. Für das Jahr 2024 soll durch Umfinanzierungen im laufenden Haushalt ein Sonderbudget bereitgestellt werden, dessen Beschluss ebenfalls für Januar 2024 geplant ist. Alle Maßnahmen bleiben unter dem Vorbehalt der erforderlichen Etatbeschlüsse.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Vorlage wird auf Vorschlag von Frau Janura auch ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird auf Vorschlag von Frau Janura auch ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- 4.1Frühzeitige Ausschilderung von Bau- und Planungsvorhaben direkt vor OrtZur Vorlage · 20232846 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Nikolas Lange hat für die 29. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 7. November 2023 einen Antrag zur frühzeitigen Ausschilderung von Bau- und Planungsvorhaben vorgelegt (Vorlagennummer 20232846). Die Vorlage sieht vor, bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen ergänzend zu anderen Informations- und Beteiligungsformaten eine Beschilderung direkt an den betroffenen Flächen einzurichten.
Die geplanten Schilder sollen die jeweils aktuellen Grundzüge der Bauvorhaben darstellen. Zur Bereitstellung weiterführender Informationen soll auf den Beschilderungen ein QR-Code platziert werden, der über mobile Endgeräte abrufbar ist. In diesem Zusammenhang wird zudem die Prüfung des Einsatzes von Augmented Reality vorgeschlagen.
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- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 5.Mitteilungen
- 5.1Geförderter WohnungsbauZur Vorlage · 20232431 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Thema geförderter Wohnungsbau in Bochum reagiert. Der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen am gesamten Bochumer Wohnungsmarkt beläuft sich aktuell auf 6,0 Prozent. Dies entspricht 11.968 Wohneinheiten bei einem Gesamtwohnungsbestand von 199.400 Einheiten laut dem Wohnungsmarktbericht 2022.
Hinsichtlich der NRW.Bank-Fördermittel für die Schaffung von neuem Wohneigentum wurden im Jahr 2020 insgesamt 553.800 Euro aus drei Anträgen und im Jahr 2021 rund 313.200 Euro aus zwei Anträgen bewilligt. Im Jahr 2022 wurden keine Mittel für diesen Bereich abgerufen. Die Verwaltung führt die geringe Inanspruchnahme des durchschnittlichen jährlichen Budgets von 2,2 Millionen Euro auf hohe Immobilienpreise, Kostenobergrenzen sowie einkommensrechtliche Prüfungen zurück. Durch die Erweiterung der Förderung auf die Einkommensgruppe B im Jahr 2023 liegen der Bewilligungsbehörde bis August 2023 insgesamt acht Anträge vor, weshalb mit einer Steigerung des Abrufs gerechnet wird.
Im Bereich der privaten Eigentumsmodernisierung über die NRW.Bank wurde zwischen 2020 und 2022 lediglich ein Fall registriert, wobei das Fördervolumen im Jahr 2022 rund 150.000 Euro betrug.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Mietpreis- und Belegungskontrollen bei SozialwohnungenZur Vorlage · 20232433 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion „Die LINKE. im Rat“ hat die Bochumer Verwaltung Zahlen zu den Mietpreis- und Belegungskontrollen bei Sozialwohnungen für den Zeitraum von 2018 bis 2022 vorgelegt. Die Auskunft basiert auf den Datenerhebungen des Amtes für Stadtplanung und Wohnen.
Die Anzahl der durchgeführten örtlichen Kontrollen stieg im betrachteten Zeitraum von 1.290 im Jahr 2018 auf 1.399 im Jahr 2022 an. Dabei wurden verschiedene Arten von Beanstandungen erfasst. Während die Verstöße gegen das Mietpreisrecht im Jahr 2018 mit 115 Fällen ihren Höchstwert erreichten, verzeichnete die Verwaltung im Jahr 2022 eine Zahl von 126 Fällen bei der Zweckentfremdung und dem Abbruch von Wohnraum. Auch die Fälle mangelnder Instandhaltung stiegen von 4 im Jahr 2018 auf 35 im Jahr 2022 an. Die Anzahl der Fälle, in denen kein Wohnberechtigungsschein vorlag, sank im selben Zeitraum von 22 auf 7. Zudem wurde im Jahr 2022 ein Leerstand von 36 Wohnungen registriert.
Hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen wurden zwischen 2018 und 2022 in acht Fällen Geldleistungen gemäß dem Landesgesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) festgesetzt. Die Gesamtsumme dieser Zahlungen belief sich auf rund 10.000 Euro, wobei die Einzelbeträge zwischen 180 und 2.700 Euro lagen. Zudem wurden in vier Fällen die Freiziehung von geförderten Wohneinheiten im Rahmen von Kündigungs- und Räumungsaufforderungen angeordnet.
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- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Supermarktparkplätze für AnwohnerZur Vorlage · 20232714 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke angefragt, ob Parkplätze von Supermärkten zu bestimmten Zeiten kostengünstig für Anwohner zur Verfügung gestellt werden können. Hintergrund ist ein Pilotprojekt in Düsseldorf. Die Verwaltung teilte mit, dass es in Bochum derzeit keine Planungen für ein solches Modell gibt und sich bislang auch keine Supermarktketten mit einem entsprechenden Angebot an die Stadt herangewandt haben.
Gegenüber einer grundsätzlichen Ablehnung betonte das Amt für Stadtplanung und Wohnen, dass der Stadt solche Initiativen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüberstehe. Eine Umsetzung müsste im Einzelfall auf Basis von Baugenehmigungen hinsichtlich des Lärmschutzes sowie des Stellplatznachweises geprüft werden. Die Erkenntnisse aus dem Düsseldorfer Projekt, insbesondere zu Preisgestaltung und zeitlichen Regelungen, könnten für eine mögliche Übertragbarkeit auf Bochum hilfreich sein.
In der Vergangenheit fanden bereits Gespräche mit Eigentümern größerer Parkflächen statt, die jedoch an Fragen der Zugangskontrolle und der Parkdauerüberwachung scheiterten. Die Verwaltung merkte an, dass sich die Rahmenbedingungen durch die verstärkte Nutzung von Parkraumüberwachung seitens der Einzelhändler in den letzten Jahren verbessert haben.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Entwicklung am Bochumer Immobilienmarkt - Ein Zwischenbericht -Zur Vorlage · 20232821 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Mitteilung zur Entwicklung des Bochumer Immobilienmarktes vorgelegt. Hintergrund der unterjährigen Auswertung ist die Frage nach der Aktualität von Grundstückspreisen, die in Verhandlungen mit privaten Parteien sowie Investoren regelmäßig thematisiert wird. Als Datengrundlage dient die Kaufpreissammlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Bochum, welche sämtliche notariell beurkundeten Kaufverträge im Stadtgebiet erfasst.
Die Untersuchung setzt sich mit verschiedenen wirtschaftlichen Einflussfaktoren auseinander, darunter die Folgen des Ukraine-Krieges, gestiegene Energiepreise, die Inflation sowie die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank und die Entwicklung der Baukosten. Im Fokus der Auswertung stehen dabei die Veränderung der Anzahl eingegangener Kaufverträge, die Entwicklung des Geldumsatzes und der vermittelten Flächen sowie mögliche Trends bei den durchschnittlichen Kaufpreisen. Zudem sollen erste Hinweise auf die Ursachen dieser potenziellen Veränderungen aufgezeigt werden. Die Ergebnisse dienen als erste Einschätzung im Rahmen eines mündlichen Vortrags vor dem Ausschuss für Planung und Grundstücke.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Der mündliche Bericht und die Mitteilung der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Der mündliche Bericht und die Mitteilung der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. - 5.5Grundstücksrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen Nr. 964 I und 964 IIZur Vorlage · 20232216 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über notwendige grundstücksrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen Nr. 964 I und 964 II für ein neues Wohnquartier in Bochum-Weitmar. Das geplante Gebiet erstreckt sich östlich und westlich der Schloßstraße, in direkter Nachbarschaft zum Schlosspark und zum Friedhof.
Zur Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 964 I ist die Löschung einer Dienstbarkeit auf dem Grundstück östlich der Schloßstraße vorgesehen, da diese der Bebauung aktuell noch entgegensteht. Zudem verkauft die Stadt Bochum zwei Baugrundstücke westlich der Schloßstraße an eine Vorhabenträgerin. Die Gesamtfläche dieser Flächen beträgt etwa 5.162 Quadratmeter.
Im Rahmen des Projekts sollen die ehemalige Trauerhalle sowie die Gebäude eines stillgelegten Betriebshofes abgebrochen werden. An deren Stelle ist die Errichtung einer Mischung aus Mehrfamilienhäusern und einzelnen Townhouses geplant. Die vorliegende Mitteilung dient der Information über die für die Realisierung des Wohnquartiers erforderlichen rechtlichen Schritte zwischen der Stadt Bochum und der Vorhabenträgerin.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (28. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Verlängerung des Erbbaurechts mit dem Schwimmverein Blau-Weiß Bochum von 1896 e.V.Zur Vorlage · 20232467 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages mit dem Schwimmverein Blau-Weiß Bochum von 1896 e.V. Das Grundstück, welches sich im Eigentum der Stadt befindet, wird vom Verein für den Betrieb eines Freibades inklusive Schwimmbecken und Nebenanlagen genutzt. Ergänzend dazu soll auch ein Mietvertrag über eine Stellplatzanlage an der Wasserstraße, die dem Verein zugunsten des Erbbaurechtsgrundstücks zur Verfügung gestellt wurde, verlängert werden.
Grundlage für die vorliegende Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster sind geplante Umbaumaßnahmen durch den Verein. Konkret ist vorgesehen, ein 32 Quadratmeter großes Toilettenhäuschen umzubauen, um einen Kraftraum zur Förderung des Jugendsports zu erweitern. Die Nutzung weiterer sanitärer Anlagen auf dem Gelände für Besucher der Grünanlage „Wiesental“ bleibt wie bisher möglich. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerungen erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie der Bezirksvertretung Bochum-Südwest.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Bebauung von Grundstücken an der LewackerstraßeZur Vorlage · 20232484 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum hat ein Grundstück an der Lewackerstraße veräußert, welches für die Errichtung von zwei grenzständigen Mehrfamilienhäusern mit jeweils drei Mietwohnungen vorgesehen ist. Im Rahmen des Verkaufsprozesses wurde eine Realteilung des Grundstücks durchgeführt, die rechtlich zulässig war.
Die Käufer des Grundstücks beabsichtigen, die geplanten Gebäude gemeinsam zu realisieren. Wie aus einer Mitteilung der Verwaltung hervorgeht, kann die im Grundstückskaufvertrag festgelegte Bebauungsverpflichtung, das Areal innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss zu bebauen, nicht wie ursprünglich vorgesehen eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Verlängerung der Frist zur Fertigstellung des Bauvorhabens um weitere zwei Jahre angestrebt.
Die vorliegende Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Kenntnis gebracht. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß den geltenden Geschäftsordnungen in der nicht öffentlichen Sitzung.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Verkauf eines Grundstückes an der Harpener StraßeZur Vorlage · 20232533 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant den Verkauf eines Grundstücks an der Harpender Straße zur Ansiedlung eines wachsenden Gewerbebetriebes. Das etwa 1.699 Quadratmeter große Areal, auf dem sich eine Doppelhaushälfte befindet, wurde durch den Abbruch von drei zuvor dort befindlichen Mehrfamilienhäusern vorbereitet.
Der Verkauf soll einem in Bochum ansässigen Unternehmen ermöglichen, seine Kapazitäten zu erweitern. Da der bisherige Standort keine Möglichkeiten zur Vergrößerung bietet, ist die Nutzung des Grundstücks an der Harpener Straße vorgesehen. Der Betrieb beschäftigt aktuell 24 Mitarbeiter, darunter fünf Auszubildende.
Die Entscheidung über den Verkauf wird gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzung getroffen, um den Datenschutz und die Geheimhaltung zu wahren. Die Vorlage wird in der Bezirksvertretung Bochum-Nord sowie im Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnis gebracht.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Grundstückstausch „An der Steinhalde/Sodinger Straße“Zur Vorlage · 20232581 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant einen Grundstückstausch zur Umsetzung der Entwicklungsplanung für den Sportplatz des Bezirksvertretung Hiltrop an der Sodinger Straße in Gerthe. Da die vorhandenen städtischen Flächen für die erweiterten Anforderungen sowie zur Einhaltung eines größeren Abstands zur bestehenden Bebauung nicht ausreichen, werden zusätzliche Flächen benötigt, die derzeit nicht im Eigentum der Stadt liegen.
Der betroffene Grundstückseigentümer schlägt einen Tausch statt eines Verkaufs vor. Ziel ist es, das eigene Grundstück an der Straße „An der Steinhalde“ in Dahlhausen/Munscheid zu erweitern, um dort den Bau eines Mehrfamilienhauses zu ermöglichen. Der Eigentümer sieht den Tausch nur vor, wenn die Stadt Bochum neben den Flächen A1 und A2 auch die Teilflächen B und C übernimmt.
Die Tauschfläche an der Sodinger Straße umfasst drei Bereiche: Die Teilflächen A1 und A2 mit etwa 8.390 Quadratmetern sind für die Sportplatzerweiterung vorgesehen. Der Bereich B mit circa 6.825 Quadratmetern soll dauerhaft als Waldfläche gesichert werden. Die Baulücke im Teilbereich C mit rund 1.564 Quadratmetern soll nach dem Tausch durch die Stadt vermarktet werden. Die städtischen Flurstücke an der Steinhalde sollen dem Eigentümer zur Arrondierung seines Grundstücks dienen.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen.
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (26. Sitzung)
- 17.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen. - 5.10Verkauf von Grundstücken am Castroper HellwegZur Vorlage · 20232593 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster informiert über den geplanten Verkauf von Grundstücksflächen am Castroper Hellweg. Ein brachliegendes Areal mit einer Gesamtgröße von 6.307 Quadratmetern soll an zwei benachbarte Eigentümer veräußert werden.
Die Aufteilung der Fläche sieht vor, dass ein Teil von etwa 6.095 Quadratmetern für die Errichtung einer Gewerbehalle genutzt wird. Die verbleibenden rund 212 Quadratmeter dienen als Arrondierungsfläche im Rahmen des Ausbaus der Autobahn A 40.
Die Beschlussfassung zu diesem Verkauf erfolgt gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung in der nicht öffentlichen Sitzung der zuständigen Gremien, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung sicherzustellen. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord sowie der Ausschuss für Planung und Grundstücke werden im Rahmen ihrer jeweiligen Sitzungen am 17. Oktober beziehungsweise am 7. November 2023 über den Vorgang in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Verkauf eines städtischen Grundstücks an der StormstraßeErgebnis: Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen.
- 5.12Verkauf Wasserstraße 444Zur Vorlage · 20232688 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke nach den Gründen für die zeitliche Verzögerung beim Verkauf des Grundstücks Wasserstraße 444 gefragt. Hintergrund der Anfrage war die elfmonatige Zeitspanne zwischen der Aufhebung des ursprünglichen Verkaufsbeschlusses durch den Haupt- und Finanzausschuss im September 2022 und der erneuten Veröffentlichung des Grundstücks.
Die Verwaltung, vertreten durch Christoph Andrzejewski vom Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster, erklärte hierzu, dass nach der Entscheidung im September 2022 eine Neukonzeptionierung der Ausschreibungsmodalitäten sowie des Exposés durchgeführt wurde. Das Verfahren wurde auf ein zweistufiges Investorenauswahlverfahren unter der Maßgabe einer Vergabe im Erbbaurecht umgestellt.
Zudem gab die Verwaltung an, den Verfahrensstart bewusst in den Sommer 2023 verschoben zu haben. Grund hierfür seien die Entwicklungen bei den Kapitalmarktzinsen und den Baupreisen sowie die damit verbundene Unsicherheit unter Investierenden zum Jahreswechsel 2022/2023 gewesen. Die Verwaltung habe es vermeiden wollen, ein Grundstück mit spezifischen Nutzungsvorgaben für das Quartier in dieser wirtschaftlichen Lage auf den Markt zu bringen.
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- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Weiteres Vorgehen am GlockengartenZur Vorlage · 20232763 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum weiteren Vorgehen am Glockengarten Auskunft gegeben. Derzeit finden abschließende Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Eigentümern – der Stadt Bochum, der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH sowie der VBW Bauen und Wohnen GmbH – statt. Im Fokus stehen dabei mögliche Grundstückszuschnitte, die Einräumung gegenseitiger Rechte sowie die gemeinsame Nutzung öffentlicher Flächen. Die daraus resultierenden Grundstücksgeschäfte werden den zuständigen Gremien zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Hinsichtlich des Rückbaus eines Leerstands bestätigte die Verwaltung die Planung für einen Abriss. Das europaweite Ausschreibungsverfahren ist abgeschlossen, und die eingegangenen Angebote werden aktuell geprüft. Eine Beauftragung steht kurz bevor, woraufhin mit den Rückbauarbeiten begonnen wird. Eine alternative Nutzung des ehemaligen Altenheimgebäudes durch Dritte wird von der SBO nicht in Betracht gezogen. Grund hierfür sind bereits erfolgte Vorarbeiten zum Rückbau, wie etwa die Entfernung von Versorgungsleitungen, sowie Schäden im Gebäude, die auf Vandalismus und Diebstahl zurückzuführen sind.
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- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Neubau einer Mistlagerstätte - BauordnungZur Vorlage · 20232460 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bauordnungsverwaltung hat eine Mitteilung zum geplanten Neubau einer Mistlagerstätte vorgelegt. Der Bauherr plant die Errichtung der Anlage für den landwirtschaftlichen Betrieb einer Pensionspferdehaltung. Da die im Jahr 2015 erteilte Baugenehmigung zwischenzeitlich erloschen ist, wurde ein neuer Antrag eingereicht, der veränderte Dimensionen des Vorhabens vorsieht.
Das betreffende Grundstück liegt außerhalb eines bebauten Ortsteils und weist im regionalen Flächennutzungsplan landwirtschaftliche sowie allgemeine Freiraum- und Agrarflächen aus. Das Bauvorhaben befindet sich zudem innerhalb eines regionalen Grünzuges, des Landschaftsplans Bochum-West sowie des Landschaftsschutzgebietes Nummer 3. Die Zulässigkeit richtet sich nach den Regelungen des Baugesetzbuches.
Da der Antragsteller Landwirtschaft im Sinne des § 201 BauGB betreibt, ist das Vorhaben im Außenbereich privilegiert zulässig. Dies wird durch die Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Ruhr-Lippe, bestätigt. Aufgrund der vorliegenden positiven Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde beabsichtigt die Verwaltung, die beantragten Baugenehmigungen zu erteilen.
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- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (26. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Goldhammer Str. 122 - BauordnungZur Vorlage · 20232461 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt prüft die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Fläche in der Goldhammer Straße 122. Auf dem Grundstück, das im Eigentum der Stadtwerke Bochum steht, betreiben zwei Modellbauvereine seit etwa zehn Jahren Gebäude und Fahrflächen für ferngesteuerte Fahrzeuge. Da sich das Areal im Außenbereich befindet, wurde die Nutzung als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB bewertet.
Obwohl der regionale Flächennutzungsplan das Gebiet als gewerbliche Fläche ausweist, sieht die Verwaltung keine Widersprüche zur Vereinsnutzung. Auch Belange des Bodenschutzes werden nicht beeinträchtigt, da die genutzten Container und Fahrflächen bei einer Aufgabe der Nutzung entfernt werden können. Da die natürliche Eigenart der Landschaft durch den Abriss des Gasometers sowie die Nähe zur A 40 nicht mehr gegeben ist, besteht kein Konflikt mit dem Landschaftsplan. Die untere Naturschutzbehörde stimmt der planungsrechtlichen Zulässigkeit zu.
Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, sofern die Erschließung gesichert ist und eine Zustimmung des Fernstraßen-Bundesamtes vorliegt. Im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens müssen zudem ein Nachweis der Schallprognose, eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie ein Bodengutachten vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16In der Provitze 20 - BauordnungZur Vorlage · 20232462 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat die Baugenehmigung für die Errichtung einer Überdachung auf dem Wertstoffhof in der Provitze 20 erteilt. Die geplante Maßnahme dient der Schaffung eines geschützten Bereichs zur Sammlung von Elektroschrott. Die Überdachung soll primär als Schutz vor Niederschlägen fungieren und wird mit einer Dachbegrünung ausgestattet sein. Die Abmessungen der Konstruktion belaufen sich auf 10,74 Meter mal 2,30 Meter.
Das betreffende Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Das Bauvorhaben wird rechtlich als privilegiertes Vorhaben eingestuft. Laut Mitteilung der Verwaltung von Ute Pape-Lechleiter führt die Errichtung der Überdachung zu keiner neuen planungsrechtlichen Situation auf dem Gelände. Zudem ist für das Vorhaben keine zusätzliche Versiegelung von Flächen erforderlich. Die Baugenehmigung wurde durch die zuständige Behörde am 11. September 2023 erlassen.
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- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (26. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Am Leithenhaus 14 - BauordnungZur Vorlage · 20232463 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über ein geplantes Bauvorhaben am Leithenhaus 14, bei dem eine Überdachung für Padel-Tennisplätze vorgesehen ist. Im Zuge einer Umstrukturierung der Sportflächen soll auf einem bestehenden Tennisplatz ein neuer Padelplatz entstehen. Sowohl der neue als auch der bereits vorhandene Padelplatz sollen durch eine Konstruktion mit den Abmessungen von 45,26 Metern mal 12,90 Metern überdacht werden. Die Außenwände dieser Überdachung können bei Bedarf geschlossen werden.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und unterliegt keinem rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sportanlage dargestellt. Da die Überdachung auf einer bereits versiegelten Fläche errichtet wird, sieht das Bauordnungsamt keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange oder Widersprüche zu den Planungen des Regionalen Flächennutzungsplans. Die Verwaltung beabsichtigt, eine Baugenehmigung zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zurückgewiesen. Die Verwaltung wird gebeten in der nächsten Sitzung am 13.12.23 zur Vorlage mündlich vorzutragen und diese zu erläutern.
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Im Brennholt 31 - BauordnungZur Vorlage · 20232465 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bauverwaltung hat eine Mitteilung zur Bauvoranfrage für ein Grundstück im Bereich Im Brennholt 31 vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, ein bestehendes Doppelhaus zu einem Mehrgenerationenhaus umzubauen und zu erweitern. Das Vorhaben umfasst eine Aufstockung des Gebäudes um 2,05 Meter sowie die Schaffung einer Dachterrasse auf dem Anbau eines Lagerbereichs.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 312 I, der als Grünfläche ausgewiesen ist, sowie in einem Landschaftsschutzgebiet. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Die Erweiterung der Wohnfläche von bisher 160 Quadratmeter auf insgesamt 230 Quadratmeter bleibt dabei unter der für zwei Wohneinheiten geltenden Obergrenze von 250 Quadratmetern.
Die geplante Erweiterung ist für die Unterbringung von Familienangehörigen vorgesehen, wobei eine zweite Wohneinheit für die Eltern des Eigentümers geplant ist. Laut Verwaltung entstehen durch das Vorhaben keine zusätzlichen Bodenversiegelungen und die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Die Bauverwaltung beabsichtigt, eine Befreiung vom Bebauungsplan sowie einen positiven Vorbescheid zu erteilen, sofern naturschutzrechtliche Bedenken nicht entgegenstehen.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Höntroper Straße 13/Westfälische Straße 26 - BauordnungZur Vorlage · 20232681 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum aktuellen Sachstand des Bauvorhabens an der Höntroper Straße 13 über den Stand des Bauantrags informiert. Die Auskunft erfolgte auf Anfrage von Herrn Herbertz aus der Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“.
Für das Grundstück in der Gemarkung Höntrop wurde am 4. Mai 2023 ein Bauantrag eingereicht. Das Projekt sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten sowie eines Restaurants im Erdgeschoss vor. Ein geplanter Balkon im zweiten Obergeschoss überbaut dabei einen Teil des städtischen Flurstücks, das für den Straßenverkehr genutzt wird.
Um die Überbauung rechtlich zu ermöglichen, ist eine Zusammenführung der betroffenen Flurstücke notwendig. Die entsprechende städtische Arrondierungsfläche wurde bereits verkauft. Der Bauantrag befindet sich derzeit in Bearbeitung. Eine Baugenehmigung wird erteilt, sobald die Vereinigung der Flurstücke vollzogen und alle weiteren relevanten Unterlagen eingereicht wurden.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.20Zuwegung Turnhalle LiebfrauenstraßeZur Vorlage · 20232243 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat den Zustand der öffentlichen Zuwegung in der Altenbochumer Liebfrauenstraße zur Sprache gebracht. Der Weg führt zur Liebfrauenhalle sowie zu einem Bolzplatz und stellt die einzige Zufahrt für Kraftfahrzeuge auf das Gelände dar. In der Anfrage wurden Schlaglöcher, Bodenwellen sowie eine unzureichende Beleuchtungssituation angeführt, welche die Sicherheit von Fußgängern beeinträchtigen könnten.
Die Verwaltung teilte mit, dass der Zustand der Zuwegung durch Meldungen von Nutzern bekannt ist. Erste kurzfristige Instandsetzungsmaßnahmen wurden bereits durch den Technischen Betrieb durchgeführt. Die Fläche unterliegt der Zuständigkeit der Zentralen Dienste. Derzeit wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster eine Aufwertung der Zuwegung geprüft. Da die Fläche auch als Zufahrt zu privaten Stellplätzen dient, ist im Rahmen der Planung die Beteiligung der anliegenden Grundstückseigentümer vorgesehen. Die Verwaltung plant eine Aufwertung der Fläche, sobald die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen sind.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.10.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.21Flächen für die WärmewendeZur Vorlage · 20232511 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Ausbau von Wärmespeichern und zur Sicherung von Flächen im Rahmen der Wärmewende reagiert. Bezüglich des Heizkraftwerks Hiltrop ist derzeit keine Kapazitätserweiterung der Wärmespeicher geplant, wobei eine Erweiterung im Zuge der Umrüstung auf Wasserstoff in Betracht gezogen wird. Für die unmittelbare Umgebung des Kraftwerks sind bereits Flächen für ein Solarthermie-Heizwerk mit einer Fläche von einem Hektar vorgesehen.
Für das Heizkraftwerk der Universität wird der Bau eines Wärmespeichers aktuell als nicht sinnvoll bewertet. Da die derzeit auf Erdgas basierende Anlage bis spätestens 2045 durch eine CO2-freie Erzeugung ersetzt werden muss, konzentriert sich die Planung auf die Erarbeitung eines Transformationsplans. Dieser soll künftige Ansätze wie Geothermie, Solarthermie oder Biomasse prüfen, woraufhin die Sinnhaftigkeit von Speichern bewertet wird.
Die Identifizierung weiterer Standorte für die Wärmespeicherung und den Netzausbau erfolgt ebenfalls über den „Transformationsplan für das Bochumer Fernwärmenetz“. Dieser untersucht Potenziale für regenerative Energien wie Abwärme oder Großwärmepumpen. Die Stadtwerke Bochum betonen, dass aufgrund der Anforderungen an neue Erzeugungsanlagen eine priorisierte Vergabe von Flächen für Wärmeprojekte notwendig ist.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.22Quartiersentwicklung Axstraße in Bochum-Linden hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- 6.Anfragen
- 6.1Zukunft der StadtparkgastronomieZur Vorlage · 20232976 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur 29. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke Fragen zur zukünftigen Nutzung der Stadtparkgastronomie an den Oberbürgermeister gerichtet. Das Grundstück, welches die Gastronomie, die Konzertmusächle, Freiflächen sowie das Hotel am Stadtpark umfasst, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum, wird jedoch im Erbbaurecht genutzt.
Die Anfrage bezieht sich auf die Information, dass die Verwaltung unter Einbindung der Wirtschaftsentwicklung Bochum Gespräche mit dem Erbbaurechtsnehmer führt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob weiterhin ein Pachtvertrag für die Nutzung als Eventlocation besteht und ob bereits Gespräche über eine künftige Nutzung der Immobilie stattgefunden haben. Dabei wird nach der Bereitschaft des Erbbaurechtsnehmers für eine gastronomische Nutzung sowie nach der Einschätzung der Verwaltung zum Sanierungsstau in dem Gebäude gefragt. Zudem soll geklärt werden, ob eine gastronomische Nutzung im aktuellen Zustand noch möglich ist.
Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion, ob der Verwaltung Nutzungskonzepte von Dritten bekannt sind und ob eine Vermittlung zwischen dem Erbbaurechtsnehmer und potenziellen Interessenten durch die Verwaltung erfolgen kann. Abschließend wird die Frage gestellt, in welchem Maße die Stadtparkgastronomie in die Sanierung des Stadtparks einbezogen werden soll.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Entwicklung von KirchengrundstückenZur Vorlage · 20232998 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Entwicklung von Kirchengrundstücken eingereicht. In dem Schreiben, das von dem sachkundigen Bürger Maurice Schirmer unterzeichnet wurde, wird auf die begrenzte Verfügbarkeit von Baugrundstücken in zentralen Lagen sowie auf den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und Kita-Plätzen in der Stadt hingewiesen.
Da kirchliche Gemeinden zunehmend zusammengelegt oder aufgelöst werden, ergeben sich laut Anfrage Möglichkeiten zur Umnutzung oder Neuentwicklung von Kirchengrundstücken. Die Anfrage umfasst die Frage, ob ein kontinuierlicher Austausch zwischen der Verwaltung und den kirchlichen Trägern über Flächen besteht, die nicht mehr benötigt werden. Des Weiteren wird nach konkreten Plänen für den Verkauf oder die Verpachtung solcher Grundstücke sowie nach dem Interesse der Stadt bzw. der WEG oder VBW an diesen Flächen gefragt. Abschließend wird erfragt, welche Nutzungsarten für diese Flächen in Betracht gezogen werden könnten, etwa die Schaffung von Seniorenwohnraum, Kita-Plätzen, Pflegeeinrichtungen oder Gewerbeflächen.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Höntroper Straße 13/Westfälische Straße 26 - Bauordnung hier: Gebäudeentwurf
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Verkauf eines Grundstückes an der Harpener StraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung - FASG -
- 7.2Verkauf von Grundstücken am Castroper HellwegErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung - FASG -
- 7.3Verkauf eines städtischen Grundstücks an der StormstraßeErgebnis: Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen.
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Grundstücksrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen Nr. 964 I und 964 IIErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung - FASG -
- 8.2Verlängerung des Erbbaurechts mit dem Schwimmverein Blau-Weiß Bochum von 1896 e.V.Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.3Bebauung von Grundstücken an der LewackerstraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.4Grundstückstausch „An der Steinhalde/Sodinger Straße“Ergebnis: Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen.
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Bebauungsplan 417 b – Hauptstraße / In der Schornau – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Information der parlamentarischen Gremien über die Grundstücksangelegenheiten, die gemäß den Grundstücksrichtlinien im Rahmen einer Veröffentlichung verkauft worden sind – Bezirksvertretung-Süd –Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
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