Bebauung von Grundstücken an der Lewackerstraße
20232484 · Mitteilung der Verwaltung · 22.11.2023 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum hat ein Grundstück an der Lewackerstraße veräußert, welches für die Errichtung von zwei grenzständigen Mehrfamilienhäusern mit jeweils drei Mietwohnungen vorgesehen ist. Im Rahmen des Verkaufsprozesses wurde eine Realteilung des Grundstücks durchgeführt, die rechtlich zulässig war.
Die Käufer des Grundstücks beabsichtigen, die geplanten Gebäude gemeinsam zu realisieren. Wie aus einer Mitteilung der Verwaltung hervorgeht, kann die im Grundstückskaufvertrag festgelegte Bebauungsverpflichtung, das Areal innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss zu bebauen, nicht wie ursprünglich vorgesehen eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Verlängerung der Frist zur Fertigstellung des Bauvorhabens um weitere zwei Jahre angestrebt.
Die vorliegende Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Kenntnis gebracht. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß den geltenden Geschäftsordnungen in der nicht öffentlichen Sitzung.
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