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Geförderter Wohnungsbau

20232431 · Antwort der Verwaltung · 07.11.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage geförderter Wohnungsbau · 15.08.2023
🟢 Beschlossen 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Thema geförderter Wohnungsbau in Bochum reagiert. Der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen am gesamten Bochumer Wohnungsmarkt beläuft sich aktuell auf 6,0 Prozent. Dies entspricht 11.968 Wohneinheiten bei einem Gesamtwohnungsbestand von 199.400 Einheiten laut dem Wohnungsmarktbericht 2022.

Hinsichtlich der NRW.Bank-Fördermittel für die Schaffung von neuem Wohneigentum wurden im Jahr 2020 insgesamt 553.800 Euro aus drei Anträgen und im Jahr 2021 rund 313.200 Euro aus zwei Anträgen bewilligt. Im Jahr 2022 wurden keine Mittel für diesen Bereich abgerufen. Die Verwaltung führt die geringe Inanspruchnahme des durchschnittlichen jährlichen Budgets von 2,2 Millionen Euro auf hohe Immobilienpreise, Kostenobergrenzen sowie einkommensrechtliche Prüfungen zurück. Durch die Erweiterung der Förderung auf die Einkommensgruppe B im Jahr 2023 liegen der Bewilligungsbehörde bis August 2023 insgesamt acht Anträge vor, weshalb mit einer Steigerung des Abrufs gerechnet wird.

Im Bereich der privaten Eigentumsmodernisierung über die NRW.Bank wurde zwischen 2020 und 2022 lediglich ein Fall registriert, wobei das Fördervolumen im Jahr 2022 rund 150.000 Euro betrug.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung)
07.11.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.