Zukunft der Stadtparkgastronomie
✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur 29. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke Fragen zur zukünftigen Nutzung der Stadtparkgastronomie an den Oberbürgermeister gerichtet. Das Grundstück, welches die Gastronomie, die Konzertmusächle, Freiflächen sowie das Hotel am Stadtpark umfasst, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum, wird jedoch im Erbbaurecht genutzt.
Die Anfrage bezieht sich auf die Information, dass die Verwaltung unter Einbindung der Wirtschaftsentwicklung Bochum Gespräche mit dem Erbbaurechtsnehmer führt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob weiterhin ein Pachtvertrag für die Nutzung als Eventlocation besteht und ob bereits Gespräche über eine künftige Nutzung der Immobilie stattgefunden haben. Dabei wird nach der Bereitschaft des Erbbaurechtsnehmers für eine gastronomische Nutzung sowie nach der Einschätzung der Verwaltung zum Sanierungsstau in dem Gebäude gefragt. Zudem soll geklärt werden, ob eine gastronomische Nutzung im aktuellen Zustand noch möglich ist.
Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion, ob der Verwaltung Nutzungskonzepte von Dritten bekannt sind und ob eine Vermittlung zwischen dem Erbbaurechtsnehmer und potenziellen Interessenten durch die Verwaltung erfolgen kann. Abschließend wird die Frage gestellt, in welchem Maße die Stadtparkgastronomie in die Sanierung des Stadtparks einbezogen werden soll.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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