Bebauungsplan Nr. 1044 – Brockhauser Straße – hier: Aufstellungsbeschluss
20232735 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.11.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232735 bei einer Enthaltung (AfD)
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Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat die Beschlussvorlage 20232735 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1044 – Brockhauser Straße – vorgelegt. Das etwa 6.800 Quadratmeter große Plangebiet befindet sich im Bochumer Ortsteil Stiepel, südlich der Brockhauser Straße und östlich des evangelischen Friedhofs.
Ziel des Vorhabens ist es, die aufgelockerte Bebauungsstruktur sowie eine moderate Höhenentwicklung der Baukörper am südlichen Ortsrand von Stiepel zur freien Landschaft hin zu sichern. Hintergrund ist das Vorhaben eines Grundstückseigentümers, zwei historische Gebäude abzureißen und durch ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohneinheiten zu ersetzen. Da die aktuelle Rechtslage nach § 34 BauGB größere Baukörper ermöglichen würde, strebt die Verwaltung durch den Bebauungsplan eine Begrenzung der Nachverdichtung an, um den dörflichen Charakter des Gebiets und die bestehenden Freiraumstrukturen zu erhalten.
Der Bebauungsplan soll als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, wobei Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Überbaubarkeit getroffen werden sollen. Das Verfahren umfasst eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke wird die Vorlage am 7. November 2023 beraten, während die Bezirksvertretung Bochum-Süd am 14. November 2023 angehört werden soll.
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