Im Brennholt 31 - Bauordnung
20232465 · Mitteilung der Verwaltung · 07.11.2023 · Bauordnungsamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bauverwaltung hat eine Mitteilung zur Bauvoranfrage für ein Grundstück im Bereich Im Brennholt 31 vorgelegt. Der Antragsteller beabsichtigt, ein bestehendes Doppelhaus zu einem Mehrgenerationenhaus umzubauen und zu erweitern. Das Vorhaben umfasst eine Aufstockung des Gebäudes um 2,05 Meter sowie die Schaffung einer Dachterrasse auf dem Anbau eines Lagerbereichs.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 312 I, der als Grünfläche ausgewiesen ist, sowie in einem Landschaftsschutzgebiet. Da das Vorhaben im Außenbereich liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Die Erweiterung der Wohnfläche von bisher 160 Quadratmeter auf insgesamt 230 Quadratmeter bleibt dabei unter der für zwei Wohneinheiten geltenden Obergrenze von 250 Quadratmetern.
Die geplante Erweiterung ist für die Unterbringung von Familienangehörigen vorgesehen, wobei eine zweite Wohneinheit für die Eltern des Eigentümers geplant ist. Laut Verwaltung entstehen durch das Vorhaben keine zusätzlichen Bodenversiegelungen und die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Die Bauverwaltung beabsichtigt, eine Befreiung vom Bebauungsplan sowie einen positiven Vorbescheid zu erteilen, sofern naturschutzrechtliche Bedenken nicht entgegenstehen.
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