Neubau einer Mistlagerstätte - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bauordnungsverwaltung hat eine Mitteilung zum geplanten Neubau einer Mistlagerstätte vorgelegt. Der Bauherr plant die Errichtung der Anlage für den landwirtschaftlichen Betrieb einer Pensionspferdehaltung. Da die im Jahr 2015 erteilte Baugenehmigung zwischenzeitlich erloschen ist, wurde ein neuer Antrag eingereicht, der veränderte Dimensionen des Vorhabens vorsieht.
Das betreffende Grundstück liegt außerhalb eines bebauten Ortsteils und weist im regionalen Flächennutzungsplan landwirtschaftliche sowie allgemeine Freiraum- und Agrarflächen aus. Das Bauvorhaben befindet sich zudem innerhalb eines regionalen Grünzuges, des Landschaftsplans Bochum-West sowie des Landschaftsschutzgebietes Nummer 3. Die Zulässigkeit richtet sich nach den Regelungen des Baugesetzbuches.
Da der Antragsteller Landwirtschaft im Sinne des § 201 BauGB betreibt, ist das Vorhaben im Außenbereich privilegiert zulässig. Dies wird durch die Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Ruhr-Lippe, bestätigt. Aufgrund der vorliegenden positiven Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde beabsichtigt die Verwaltung, die beantragten Baugenehmigungen zu erteilen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 07.11.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.10.2023kein Ergebnis hinterlegt
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