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Mitteilung der Verwaltung

Goldhammer Str. 122 - Bauordnung

20232461 30.11.2023 Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) · Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Das Bauordnungsamt prüft die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Fläche in der Goldhammer Straße 122. Auf dem Grundstück, das im Eigentum der Stadtwerke Bochum steht, betreiben zwei Modellbauvereine seit etwa zehn Jahren Gebäude und Fahrflächen für ferngesteuerte Fahrzeuge. Da sich das Areal im Außenbereich befindet, wurde die Nutzung als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB bewertet.

Obwohl der regionale Flächennutzungsplan das Gebiet als gewerbliche Fläche ausweist, sieht die Verwaltung keine Widersprüche zur Vereinsnutzung. Auch Belange des Bodenschutzes werden nicht beeinträchtigt, da die genutzten Container und Fahrflächen bei einer Aufgabe der Nutzung entfernt werden können. Da die natürliche Eigenart der Landschaft durch den Abriss des Gasometers sowie die Nähe zur A 40 nicht mehr gegeben ist, besteht kein Konflikt mit dem Landschaftsplan. Die untere Naturschutzbehörde stimmt der planungsrechtlichen Zulässigkeit zu.

Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, sofern die Erschließung gesichert ist und eine Zustimmung des Fernstraßen-Bundesamtes vorliegt. Im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens müssen zudem ein Nachweis der Schallprognose, eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie ein Bodengutachten vorgelegt werden.

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