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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Ostpark Neues Wohnen hier: Anpassung der Vermarktungsstrategie für das Quartier Feldmark-OstZur Vorlage · 20230026 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Vermarktungsstrategie für den Teilbereich Feldmark-Ost des Projekts „Ostpark Neues Wohnen“ vor. Diese Änderung basiert auf Erkenntnissen aus vorangegangenen Bestgebotsverfahren in den Bereichen Feldmark West und Promenade. Ziel ist es, die Vergabemodalitäten für die Vermarktungsabschnitte 10 bis 13 zu konkretisieren.
Für die Abschnitte 11 und 12, die Reihen- und Gartenhofhäuser umfassen, sieht die Vorlage einen Verkauf statt eines Erbbaurechts vor, um den Anforderungen von Endnutzern gerecht zu werden. Im Abschnitt 10 wird die Vergabe im Erbbaurecht favorisiert, wobei ein Festpreis auf Basis des Grundstückswertes vorgegeben wird; hier ist eine Quote von 40 % für öffentlich geförderten Wohnraum vorgesehen. Der Abschnitt 13 soll vorrangig im Erbbaurecht vergeben werden, wobei eine Förderquote von 70 % festgeschrieben ist. Sollte die Vergabe im Erbbaurecht erfolglos bleiben, ist ein Verkauf möglich.
Zudem sollen die Bestgebotsverfahren gestrafft werden. Die Kriterien für Ökologie, Klimaanpassung und Energieeffizienz werden verschärft. Um den Bietenden mehr Sicherheit zu geben, wird die Anzahl der zugelassenen Bewerber in der zweiten Stufe auf maximal vier begrenzt. Die architektonische Qualität bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung in allen Abschnitten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230026
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Bürgerzentrum Harpen, Harpener Hellweg 77Zur Vorlage · 20231749 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Kernsanierung des ehemaligen Amtshauses am Harpener Hellweg 77 vorgelegt, um dort das „Bürgerzentrum Harpen“ zu etablieren. Die kalkulierten Kosten für das Projekt belaufen sich auf 4,5 Millionen Euro. Diese Summe umfasst Maßnahmen an Dach und Fassade sowie den Umbau der ehemaligen Kita-Flächen und Wohnungen. Während für das Jahr 2023 und 2024 bereits Mittel in Höhe von einer Million Euro veranschlagt sind, sollen die restlichen 3,5 Millionen Euro durch Umschichtungen im Investitionsbudget des Amtes für Finanzsteuerung bereitgestellt werden.
Die geplante Nutzung sieht vor, den Saal im Erdgeschoss für kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen bereitzustellen. Der Bereich der ehemaligen Kita soll barrierefrei für temporäre Nutzungen wie Seminare oder Workshops zur Verfügung stehen. Die ehemaligen Wohnungen sollen in Büroräume für die Verwaltung oder soziale Einrichtungen umgewandelt werden, wobei eine Wohnnutzung aufgrund der Lärmbelastung durch Veranstaltungen ausgeschlossen ist. Ein elektronisches Schließsystem soll den Zugang zum Gebäude steuern.
Das Bauvorhaben ist auf eine Dauer von etwa drei Jahren ausgelegt. Ab April 2024 ist die Einrichtung der Baustelle geplant, wodurch die derzeitigen Mieter, der Bürger-Schützen-Verein Bochum-Harpen 1874 e.V. und der Musikzug Bochum-Harpen 1986 e. V., ihre Flächen für voraussichtlich 18 Monate nicht nutzen können. Die Verwaltung sucht nach Ausweichmöglichkeiten im städtischen Immobilienbestand, hat jedoch bislang keine Alternativen gefunden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231749
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 3.3Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 888 - Gewerbepark Wattenscheid West -Zur Vorlage · 20231843 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des geplanten Bebauungsplans Nr. 888 – Gewerbepark Wattenscheid West. Ziel dieser Maßnahme ist es, die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans zu sichern. Dazu gehören insbesondere die Erhaltung bestehender gewerblicher Flächen sowie die Vermeidung von Immissionskonflikten zwischen Gewerbe- und Wohnnutzungen.
Grund für den Antrag ist das Vorliegen mehrerer Anträge auf Vorbescheide im betreffenden Gebiet. So liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung von Büroflächen in Wohnraum an der Fröhlichen Morgensonne 11a vor. Zudem wurden Anträge für die Errichtung von mehreren Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern am Wilhelm-Leithe Weg 84 eingereicht. Die Verwaltung führt aus, dass eine Genehmigung dieser Vorhaben zur Entstehung eines zusammenhängenden Wohngebiets führen könnte, was im Widerspruch zur Sicherung der Gewerbeflächen stünde und die Immissionskonflikte mit angrenzenden Betrieben verschärfen würde.
Die Veränderungssperre soll verhindern, dass während ihrer Laufzeit neue bauliche Vorhaben durchgeführt oder wesentliche Veränderungen an Grundstücken vorgenommen werden. Die Abgrenzung des Sperrgebiets erfolgt anhand von Flurstücksgrenzen und der Eigentümerstruktur. Unberührt von dieser Sperre bleiben bereits genehmigte Vorhaben sowie Unterhaltungsarbeiten.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/FDP/PAR/OB)
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231843 bei einer Enthaltung (BD)
- 16.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)Die Fraktion UWG:FB hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD)Die Fraktion UWG:FB hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. - 4.Anträge
- 4.1Förderung Erhalt historischer Fassaden bei energetischer SanierungZur Vorlage · 20231972 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Grundstücke wurde ein Antrag zur Förderung des Erhalts historischer Fassaden im Rahmen energetischer Sanierungen eingebracht. Der von Jonas Herbertz gestellte Antrag sieht vor, dass die Verwaltung ein kommunales Förderprogramm entwickelt, um die besonderen Kosten zu kompensieren, die durch den Erhalt von historischen oder stadtbildprägenden Fassaden bei energetischen Maßnahmen entstehen können.
Die Verwaltung soll hierzu ein Konzept ausarbeiten, das neben den Kriterien für die Klassifizierung als historische bzw. stadtbildprägende Fassade auch das geplante Gesamtfördervolumen sowie die Höhe der möglichen Einzelförderungen festlegt. Das neue Programm soll dabei in das bestehende Fördergerüst der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie in das kommunale Förderprogramm „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ integriert werden und dieses ergänzen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Dafür: 2 (PSG und Linke)Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB)
Ergebnis: Dafür: 2 (PSG und Linke) Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB) - 4.2Pflicht zur Wärmepumpe oder Anschluss- und Benutzungszwang FernwärmeZur Vorlage · 20231973 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein sachkundiger Bürger hat für die 27. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 15. August 2023 einen Antrag gestellt, der neue Vorgaben für Heizsysteme und Solaranlagen in Bochum vorsieht. Die Verwaltung soll dazu beauftragt werden, eine stadtweite Satzung zu erarbeiten, die ab dem Jahr 2024 einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein örtliches Fern- oder Nahwärmenetz für alle Neubauten festlegt, sofern dies technisch möglich ist. Ausnahmen sollen für den Betrieb von Wärmepumpen sowie für andere als klimaneutral anerkannte Heizsysteme, wie etwa Pelletheizungen, vorgesehen werden.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, dass in Bebauungsplänen, die ab 2024 beschlossen werden, der Einbau von Wärmepumpen verbindlich vorgeschrieben wird, falls kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz besteht. Zudem soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen in künftigen Bebauungsplänen regelmäßig als Pflicht festgeschrieben werden.
Als Begründung führt der Antrag den erklärten Klimanotstand der Stadt Bochum sowie eine angestrebte Vorreiterrolle bei Klimaschutzmaßnahmen an. Zudem wird auf die bevorstehende Novelle der Landesbauordnung NRW verwiesen, welche bereits eine Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude vorsieht und in Kürze auch Wohngebäude betreffen wird.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Dafür: 2 (PSG und Linke)Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB)
Ergebnis: Dafür: 2 (PSG und Linke) Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB) - 5.Mitteilungen
- 5.1Umnutzung von Kirchen in Bochum hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- Präsentation der Verwaltung
- 5.2Informationspolitik der VerwaltungZur Vorlage · 20231730 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat über die Anfrage von Elke Janura im Ausschuss für Planung und Grundstücke die Informationspolitik der Verwaltung zu Bebauungsplan- und Stadtentwicklungsvorgehensweisen hinterfragt. Im Fokus standen dabei die verschiedenen Informationswege sowie die Möglichkeit digitaler Benachrichtigungen wie RSS-Feeds oder Newsletter.
Die Verwaltung erläutert, dass für Stadterneuerungsgebiete vielfältige Maßnahmen wie Plakate, Flyer, Stadtteilbüros und E-Mail-Newsletter genutzt werden. Bei Bebauungsplänen erfolgt die Information primär über das Amtsblatt, Pressemitteilungen sowie die städtische Website. Für großangelegte städtebauliche Projekte werden teilweise spezielle Projektwebsites, Workshops oder Beteiligungsgremien eingesetzt. Bei stadtweiten Konzepten, wie dem Handlungskonzept Wohnen, kommen zudem Online-Umfragen und direkte Anschreiben an Bürger zum Einsatz.
Hinsichtlich der Digitalisierung plant die Verwaltung, künftig die Plattform Consul für Ankündigungen zu nutzen, wodurch ein RSS-Feed ermöglicht werden soll. Für die spezifische Internetseite zu Bebauungsplänen prüft ein externer Dienstleister derzeit die technische Umsetzbarkeit von Newslettern oder RSS-Feeds. In Stadterneuerungsgebieten werden Informationen bei Bedarf bereits durch gezielte Veröffentlichungen und den Einsatz von Flyern in der unmittelbaren Umgebung bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.3Denkmalgeschütztes stark zerstörtes Fachwerkhaus an der Nöckerstraße in Bochum-Linden Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen der Stadt BochumZur Vorlage · 20231771 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Rechtmäßigkeit der von der Stadt Bochum angeordneten Sicherungsmaßnahmen an einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus in Bochum-Linden bestätigt. In Urteilen vom 25. Mai 2023 wurde entschieden, dass die im Wege der Ersatzvornahme durchgeführten Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes vor Witterungseinflüssen rechtmäßig waren.
Das Objekt an der Nöckerstraße 15, ein ehemaliger Sträterhof aus dem Jahr 1836, erlitt Ende 2018 einen teilweisen Einsturz der Tragwerksstruktur. Die Stadt hatte zur Sicherung des Gebäudes eine Plane angebracht, was in Abstimmung mit dem Fachamt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geschah. Gegen die Anordnungen und die Festsetzung der Ersatzvornahme hatte die Eigentümerin Klage erhoben.
Eine Berufung wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht zugelassen, wobei ein Antrag auf Zulassung der Berufung durch die Eigentümerin innerhalb einer Monatsfrist nach Zustellung möglich bleibt. Ein entsprechender Antrag liegt aktuell nicht vor. Die Stadt Bochum beabsichtigt, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die Prüfung weiterer Mittel für eine denkmalgerechte Instandsetzung einzuleiten, um das Gebäude zu erhalten und die Situation für die Nachbarschaft zu verbessern. Ob künftig ein Abrissantrag gestellt wird oder weitere rechtliche Klärungen zur Denkmaleigenschaft des Gebäudes notwendig sind, bleibt offen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 5.4Verkauf eines Grundstückes an der WieschermühlenstraßeZur Vorlage · 20230987 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Mitteilung zum geplanten Verkauf eines Grundstücks in der Wieschermühlenstraße vorgelegt. Die Fläche umfasst 1.493 m² und ist derzeit unbebaut. Ziel des Verkaufs ist die Erweiterung einer bestehenden Gewerbefläche.
Aufgrund der vegetativen Entwicklung in den vergangenen Jahren weist das Areal einen dichten Baumbestand auf, wodurch es im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen als Wald eingestuft wird. Im Zuge des zu erwartenden Baugenehmigungsverfahrens ist jedoch vorgesehen, diese Waldflächen zu ersetzen.
Die Entscheidung über den Verkauf erfolgt gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nicht öffentlichen Teil der entsprechenden Sitzungen. Damit sollen die Anforderungen an den Datenschutz sowie die Geheimhaltung gewahrt bleiben.
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Beratungsfolge
- 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.12.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.5Bebauung eines städtischen Grundstücks in der Straße "Dr.-Gilbert-Weg"Zur Vorlage · 20231639 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant eine Verlängerung der Baufrist für ein Grundstück im Dr.-Gilbert-Weg. Wie aus einer Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hervorgeht, wurde das betreffende Grundstück bereits nach einem festgelegten Punkte- und Kriterienkatalog veräußert. Ziel der Bebauung ist die Errichtung eines Einzelhauses mit höchstens zwei Wohneinheiten.
Im ursprünglichen Grundstückskaufvertrag war eine Bauverpflichtung verankert, wonach das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss gebrauchsfertig bebaut werden muss. Da der Bauherr diese Frist nicht einhalten kann, sieht die vorliegende Vorlage eine Verlängerung der Fertigstellungsfrist um ein Jahr vor.
Die Beschlussfassung über diese Anpassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Damit sollen die Belange des Datenschutzes sowie der Geheimhaltung gewahrt bleiben. Die Vorlage wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.6Verkauf eines städtischen Grundstücks in der Straße „Quellenweg“Zur Vorlage · 20231714 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Verkauf eines städtischen Grundstücks in der Straße „Quellenweg“. Die Fläche umfasst 106 Quadratmeter und ist derzeit unbebaut. Laut einer Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster soll das Grundstück zu Arrondierungszwecken an den angrenzenden Grundstückseigentümer veräußert werden. Dieser plant, die Fläche in ein bestehendes Grundstück von etwa 1.500 Quadratmetern zu integrieren, um eine Wohnbebauung zu realisieren.
Das betreffende Areal liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, ist jedoch im Regionalen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Entscheidung über den Verkauf wird gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum sowie die entsprechenden Ausschüsse und Bezirksvertretungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzung getroffen. Damit sollen die Anforderungen an den Datenschutz und die Geheimhaltung gewahrt bleiben. Die Vorlage wurde von Uwe Wolz erstellt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.7„Verlängerung des Erbbaurechtsertrags für den Bochumer Kanu-Club e.V. auf Hattinger Stadtgebiet“Zur Vorlage · 20231852 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Mitteilung zur Verlängerung des Erbbaurechts für den Bochumer Kanu-Club e. V. vorgelegt. Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Bereich „Auf der Kost“ auf dem Hattinger Stadtgebiet und stehen im Eigentum der Stadt Bochum. Der Verein nutzt diese Flächen bereits seit 1980 im Rahmen eines bestehenden Erbbaurechts.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke in der Sitzung am 15. August 2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen soll die Beschlussfassung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Damit sollen die Belange des Datenschutzes sowie die Geheimhaltung gewahrt bleiben. Federführend für das Anliegen ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster unter der Leitung von Dirk Westermeyer.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.8Seven Stones Quartier Universitätsstr. 110, 114 / 114a - BauordnungZur Vorlage · 20231611 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20231611 auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Seven Stones Quartier an der Universitätsstraße geantwortet. Gegenstand der Anfrage aus dem März 2023 war die Anzahl und die Wohnfläche der geplanten Wohneinheiten in den Bauvorhaben Universitätsstraße 110 sowie 114/114a.
Für das Projekt an der Universitätsstraße 110 gibt das Bauordnungsamt an, dass verschiedene Wohnungstypen errichtet werden. Die Planung umfasst 32 Wohnungen mit etwa 90 Quadratmetern, 18 Einheiten mit circa 60 Quadratmetern sowie 161 Wohnungen mit rund 21 Quadratmetern. Zudem sind vier Wohnungen mit einer Fläche von etwa 45 Quadratmetern vorgesehen.
Das Bauvorhaben an der Universitätsstraße 114/114a umfasst laut Verwaltung 737 Wohneinheiten, die jeweils eine Fläche von circa 18,2 Quadratmetern aufweisen. Ein Teil dieser Einheiten soll planmäßig Ende Juni 2023 in die vorzeitige Nutzung gehen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.9Im Mailand - BauordnungZur Vorlage · 20231704 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück „Im Mailand“ ein bestehendes Wohngebäude umzubauen sowie Teile eines Wirtschaftsgebäudes zu Wohnzwecken umzunutzen. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer zweiten Wohneinheit innerhalb der Hofstelle. Die baulichen Maßnahmen umfassen unter anderem die Anpassung der Fußbodenhöhen im Erdgeschoss, das Entfernen von Zwischenebenen über ehemaligen Stallbereichen sowie die Errichtung eines Balkons mit einer Auskragung von zwei Metern.
Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im Bebauungsplan Nr. 408 als Fläche für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft festgesetzt ist und zudem Teil von Landschaftsschutzgebieten ist. Da der Standort einen landwirtschaftlichen Betrieb umfasst, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Regelungen des Baugesetzbuches für den Außenbereich. Eine Änderung der Nutzung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, sofern die Bausubstanz erhaltenswert bleibt, die äußere Gestalt weitgehend gewahrt wird und keine Neubebauung als Ersatz für eine aufgegebene Nutzung erfolgt.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob naturschutzrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Sofern keine Einwände aus dem Naturschutz vorliegen, beabsichtigt die Bauordnungsbehörde, eine Befreiung vom Bebauungsplan zu erteilen und die Erteilung einer Baugenehmigung vorzubereiten.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.10Im Haarmannsbusch - BauordnungZur Vorlage · 20231705 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zu geplanten baulichen Veränderungen im Haarmannsbusch vorgelegt. Im Zentrum steht die Modernisierung eines bestehenden Einfamilienhauses, das seit 1898 rechtmäßig genehmigt ist. Der Eigentümer beabsichtigt, das Gebäude energetisch zu sanieren, unter anderem durch die Installation von Photovoltaik-Anlagen, einer Wärmepumpe sowie neuer Fenster und Dämmung, um Platz für seinen Sohn und dessen Familie zu schaffen.
Im Zuge dieser Maßnahmen soll ein bestehender Anbau, der derzeit als Abstellfläche dient, abgerissen werden. An dessen Stelle ist die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus mit einem begrünten Flachdach vorgesehen. Zudem sollen marode Nebengebäude, wie ein ehemaliger Hühnerstall und ein Kohlelager, durch einen neuen Geräteschuppen ersetzt werden. Ergänzt wird das Vorhaben durch die Planung einer Garage mit Carport sowie der Begrünung von Dach und Fassade.
Da sich das Grundstück in einem Bereich nach Bebauungsplan Nr. 285 sowie in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, erfolgt die rechtliche Beurteilung gemäß § 35 Abs. 4 BauGB. Die Verwaltung stellt fest, dass die Erweiterung im Verhältnis zum Bestand angemessen ist und keine eigenständige bauliche Anlage darstellt. Eine Befreiung vom Bebauungsplan wird befürwortet. Sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, einen positiven planungsrechtlichen Vorbescheid zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.11Im Haarmannsbusch 148a - BauordnungZur Vorlage · 20231706 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zur geplanten Sanierung und Erweiterung eines Wohnhauses im Haarmannsbusch 148a vorgelegt. Für das bestehende Einfamilienhaus ist eine Modernisierung vorgesehen, die unter anderem die Anbringung einer Dämmung, neuer Fenster sowie die Installation von Photovoltaik-Elementen und einer Wärmepumpe umfasst.
Im Rahmen des Vorhabens soll ein derzeit als Abstellfläche genutzter Anbau abgerissen werden. An dessen Stelle ist die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus mit Satteldach geplant, der eine Einliegerwohnung bereitstellen soll. Zudem sollen ein ehemaliger Hühnerstall sowie ein Kohlelager aufgrund ihres Zustands entfernt und durch einen neuen Geräteschuppen ersetzt werden. Das Projekt beinhaltet ferner die Planung einer Garage mit Carport sowie eine Begrünung von Dach und Fassade.
Da das Grundstück im Bereich der Land- oder Forstwirtschaft sowie im Landschaftsschutzgebiet L 31 liegt, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch. Die Verwaltung stellt fest, dass die geplante Erweiterung im Verhältnis zum Bestand angemessen ist und keine eigenständige bauliche Anlage bildet. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird befürwortet. Sofern keine naturschutzrechtlichen Einwände vorliegen, beabsichtigt die Verwaltung, einen positiven planungsrechtlichen Vorbescheid zu erteilen.
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- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.12Kornharpener Str. o. Nr. - BauordnungZur Vorlage · 20231889 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Lagercontainers auf dem Gelände der Zentraldeponie Kornharpen. Das Gebäude, das in Containerbauweise ausgeführt werden soll, dient der Erweiterung der technischen Gebäudeausrüstung und wird auf einer bereits versiegelten Fläche aufgestellt.
Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich sowie in einem Bereich, der im Regionalen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Da kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, erfolgt die rechtliche Einordnung nach dem Baugesetzbuch. Das Vorhaben wird als Erweiterung eines zulässigen ortsgebundenen gewerblichen Betriebes gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB eingestuft. Die Maßnahme gilt im Verhältnis zu den vorhandenen Gebäuden und dem laufenden Betrieb als angemessen.
Nach der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben, da die Aufstellung auf einem bereits versiegelten Waschplatz keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt und keine Neuversiegelung stattfindet. Die Mitteilung wurde vom Bauordnungsamt unter der Federführung von Peter Wojtecki erstellt.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 5.13Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20231132 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt die Anmietung der Immobilie in der Lothringer Straße 21a, dem ehemaligen Pflegeheim „Haus Gloria“. Diese Maßnahme ist Teil der Neukonzeption der Wohnungsnotfallhilfe und dient der Erfüllung der ordnungsrechtlichen Unterbringungspflicht nach dem Ordnungsbehördengesetz.
Ziel der Neuausrichtung ist es, die Unterbringungskonzepte differenzierter zu gestalten und eine Trennung von geflüchteten Menschen und wohnungslosen Personen in den bestehenden Sammelunterkünften zu erreichen. Das Objekt in der Lothringer Straße bietet Platz für bis zu 42 Personen in verschiedenen Gruppenwohnangeboten sowie Räumlichkeiten für das Fachpersonal. Die Unterbringung richtet sich an wohnungslose Männer und Frauen mit komplexen Problemlagen, um durch intensive Betreuung die Perspektive auf eigenen Wohnraum zu stärken. Der Aufenthalt in der Einrichtung ist vorrangig auf eine Dauer von maximal zwölf Monaten ausgelegt. Die Betreuung soll durch ein multiprofessionelles Team, unter anderem bestehend aus Sozialarbeit und sozialpsychiatrischer Pflege, sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Die im nicht öffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen (Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (UWG); dagegen: 3 (CDU); dafür: 12 (SPD; Grüne; Linke; BD; PA
- 05.09.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (18. Sitzung)
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung)
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung)
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 6.Anfragen
- 6.1Mietpreis- und Belegungskontrollen bei SozialwohnungenZur Vorlage · 20231846 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Überprüfung von Mietpreis- und Belegungskontrollen bei Sozialwohnungen eingereicht. Die Vorlage mit der Nummer 20231846 ist für die 27. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 15. August 2023 vorgesehen. Im Zentrum steht die Frage, wie die Stadt durch Bestands- und Belegungskontrollen die ordnungsgemäße Nutzung geförderter Wohnungen sicherstellt sowie den Umgang mit baulichen Mängeln gestaltet.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Informationsersuchen. Die Fraktion bittet um Angaben zur Anzahl der durchgeführten Mietpreis-, Bestands- und Belegungskontrollen im laufenden Jahr sowie für die vorangegangenen fünf Jahre. Zudem sollen die Art und Häufigkeit von Beanstandungen aufgeschlüsselt werden, etwa bei Verstößen gegen den Wohnberechtigungsschein, unzulässigen Weitervermietungen, baulichen Mängeln oder der Überschreitung der preisrechtlich zulässigen Mieten.
Darüber hinaus möchte die Fraktion unter der Federführung von Mehriban Özdogan erfahren, wie oft Bußgelder verhängt wurden und in welcher Höhe dies geschah. Ebenso wird nach der Anzahl der angeordneten Freiziehungen von geförderten Wohnungen gefragt. Die Antwort auf diese Anfrage soll auch dem Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa zur Kenntnis gegeben werden.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 6.2Wasserwirtschaftliche Berechnungen B-Plan Am RuhrortZur Vorlage · 20231908 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231908 eine Anfrage zum Bebauungsplan „Am Ruhrort“ im Ortsteil Dahlhausen gestellt. Hintergrund sind angekündigte Überflutungsbetrachtungen für den Bereich Dahlhausen, die infolge eines Starkregen- und Hochwasserereignisses durch die Verwaltung veranlasst wurden.
Die Fraktion erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand dieser Untersuchungen sowie nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ergebnisse für die Gremien und Anwohner. Des Weiteren wird um eine gutachterliche Einschätzung zur Entwässerungssituation, insbesondere im Bereich des Grabelandes „Am Ruhrort“, gebeten und nach den daraus resultierenden Folgen für eine mögliche Bebauung gefragt.
Zudem ist die Verfügbarkeit eines wasserwirtschaftlichen Modells für das Kanalnetz in Dahlhausen sowie der Regenabläufe unter Berücksichtigung der Wechselwirkung mit dem Hörsterholzbach Gegenstand der Anfrage. Die Fraktion bittet um Auskunft, ob dieses Modell bereits vorliegt und welche Schlussfolgerungen die Verwaltung daraus für eine mögliche Bebauung des Grabelandes „Am Ruhrort“ zieht bzw. wann mit dem Vorliegen des Modells zu rechnen ist.
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- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 6.3Zuwegung Turnhalle LiebfrauenstraßeZur Vorlage · 20232103 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD im Rat stellt eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Zustand der Zuwegung in der Altenbochumer Liebfrauenstraße. Der Weg führt von der Hausnummer 10 zur städtischen Liebfrauenhalle sowie zu einem öffentlichen Bolzplatz. Laut der Anfrage weist die Zuwegung Schlaglöcher und Bodenwellen auf, zudem wird die Beleuchtungssituation thematisiert. Da dieser Weg die einzige Zufahrt für Kraftfahrzeuge und Nutzfahrzeuge zum Gelände darstellt, ist seine Funktion für die Erreichbarkeit des Geländes relevant.
In der Anfrage wird zudem auf die Sicherheit von Fußgängern hingewiesen. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob der Zustand der Zuwegung dem Liegenschaftsamt bekannt ist. Des Weiteren wird gefragt, ob Maßnahmen zur Behebung der Mängel geplant sind. Falls ja, sollen die zuständigen Stellen sowie die Art der geplanten Maßnahmen und der voraussichtliche Zeitraum für deren Durchführung benannt werden.
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- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 6.4Verkauf Wasserstraße 444Zur Vorlage · 20232119 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke eine Anfrage zum Verkauf des Grundstücks Wasserstraße 444 gestellt. Grundlage der Anfrage ist ein Bericht aus der Sitzung des Ausschusses vom 20. Juni 2023, in dem mündlich über das anstehende Bestgebotverfahren informiert wurde.
Der Hintergrund der parlamentarischen Anfrage liegt in den vorangegangenen Entscheidungen des Haupt- und Finanzausschusses. Dieser hatte bereits in seiner Sitzung am 21. September 2022 den ursprünglichen Verkaufsbeschluss für das betreffende Grundstück aufgehoben und eine erneute Vermarktung beschlossen.
Die Fraktion erkundigt sich nun nach den Gründen für die zeitliche Verzögerung bei der erneuten Veröffentlichung des Grundstücks. Konkret wird gefragt, weshalb die neue Bekanntmachung erst elf Monate nach dem Beschluss zur Neuausschreibung erfolgte.
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- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 6.5geförderter WohnungsbauZur Vorlage · 20232120 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an die Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Grundstücke, Elke Janura, gestellt. Anlass ist die Erhöhung der Mittel für die öffentliche Wohnraumförderung durch die Landesregierung auf 1,6 Milliarden Euro für das Jahr 2023. Diese Fördermittel sind unter anderem für den Neubau von Mietwohnungen, den Erwerb von selbst genutztem Eigentum sowie für Modernisierungsmaßnahmen und die Aufbereitung von Brachflächen vorgesehen.
Die Anfrage bittet um Auskunft über den Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen am gesamten Bochumer Wohnungsmarkt. Zudem werden die insgesamt abgerufenen Fördermittel für die Jahre 2020, 2021 und 2022 erfragt. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, in welchem Umfang Mittel der NRW.Bank in Bochum für die Schaffung von neuem Wohneigentum sowie für die Modernisierung von Eigentum genutzt wurden.
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- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 6.6Weiteres Vorgehen Am GlockengartenZur Vorlage · 20232122 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an die Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Grundstücke, Elke Janura, gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist das weitere Vorgehen am Standort „Am Glockengarten“. Bezugnehmend auf die Mitteilung vom 31. Januar 2023 wurde dort bereits mitgeteilt, dass eine Fortführung des Bebauungsplans 998 nicht mehr notwendig sei und stattdessen eine Bebauung nach § 34 BauGB vorgesehen ist. Ein städtebaulicher Entwurf der VBW liegt hierzu vor.
Die Fraktion bittet nun um Auskunft zum aktuellen Sachstand der weiteren Planung. Zudem wird gefragt, ob der Abriss des Leerstands auf dem Gelände geplant ist und falls ja, für welchen Zeitraum dies vorgesehen ist. Darüber hinaus erkundigt sich die CDU nach der Möglichkeit, das ehemalige Altenheimgebäude mit Zugang vom Dornbusch einer Übergangs- oder alternativen Nutzung zuzuführen.
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- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 6.7Supermarktparkplätze für AnwohnerZur Vorlage · 20232123 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an die Vorsitzende des Ausschusses für Planung und Grundstücke, Elke Janura, gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist die mögliche Bereitstellung von Supermarktparkplätzen für Anwohner, um den Parkdruck in dicht bebauten Gebieten zu verringern.
Hintergrund der Anfrage ist ein Pilotprojekt in Düsseldorf, bei dem Parkplätze von Supermärkten zu bestimmten Zeiten kostengünstig für Anwohner zur Verfügung gestellt werden sollen. Die CDU-Fraktion bezieht sich auf Berichte darüber, dass die Stadt Bochum eine solche Regelung ablehnt.
Im Rahmen der Anfrage werden drei Fragen an die Stadtverwaltung gestellt. Zunächst wird nach der Verantwortlichkeit für die ablehnende Haltung der Stadt Bochum gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion die Gründe für diese Ablehnung erfahren, insbesondere unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Erkenntnisse aus dem Düsseldorfer Projekt. Abschließend erkundigt sich die Fraktion, ob Supermärkte oder Supermarktketten in der Vergangenheit bereits vergleichbare Angebote an die Stadt Bochum herangetragen haben.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 6.8Fragen zur Beschlussvorlage Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 888 - Gewerbepark Wattenscheid West – 20231843Zur Vorlage · 20232126 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20232126 stellt Hans-Josef Winkler Fragen zur geplanten Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 888, Gewerbepark Wattenscheid West. Im Fokus stehen dabei die Identifizierung konkreter Einzelhandels- und Gewerbeflächen, die durch die Sperre gesteuert oder gesichert werden sollen, sowie der Umgang mit möglichen Emissionskonflikten zwischen Wohnbebauung und Gewerbe.
Die Anfrage hinterfragt zudem die Angemessenheit einer weiteren Beschränkung von Wohnnutzung angesichts der aktuellen Wohnungssituation. Ein weiterer Aspekt betrifft die rechtliche Sicherheit der Veränderungssperre im Hinblick auf das geplante Neubaugebiet Wilhelm-Leithe-Weg Süd. Zudem wird angefragt, ob die Verwaltung die Ergebnisse laufender Gerichtsverfahren abwarten sollte, bevor sie in das laufende Planungsverfahren eingreift. Eine Beantwortung der Fragen wurde bis zur Ratssitzung am 24. August 2023 erbeten.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- 6.9Aktueller Sachstand zum Grundstück Höntroper Straße 25Zur Vorlage · 20232185 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit im Ausschuss für Planung und Grundstücke wurde eine Anfrage zur aktuellen Situation des Grundstücks in der Höntroper Straße 25 eingebracht. Die Vorlage mit der Nummer 20232185, die von Herrn Herbertz aus der Fraktion DiePartei&Stadtgestalter verfasst wurde, befasst sich mit dem derzeitigen Sachstand dieses Objekts.
Mit dieser Anfrage wird die Stadtverwaltung Bochum dazu aufgefordert, Informationen über den aktuellen Stand der Angelegenheit bezüglich des genannten Grundstücks zur Verfügung zu stellen. Das Thema war bereits im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 15. August 2023 als Anfrage gelistet. Die Anfrage zielt darauf ab, eine Mitteilung der Verwaltung zum aktuellen Status des Grundstücks in der Höntroper Straße 25 zu erwirken.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Verkauf eines Grundstückes an der WieschermühlenstraßeErgebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 7.2„Verlängerung des Erbbaurechtsertrags für den Bochumer Kanu-Club e.V. auf Hattinger Stadtgebiet“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Bebauung eines städtischen Grundstücks in der Straße „Dr.-Gilbert-Weg“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.2Verkauf eines städtischen Grundstücks in der Straße „Quellenweg“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.3Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Standortwechsel und Erweiterung der mit Zuwendung übertragenen Betreuung von Wohnungslosen von der Herzogstr. 79 zur Lothringer Str. 21a (Vorlage 20231149) und 8.1 Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines Mietvertrages (Vorlage: 20231134)
- 12.Anfragen
- 12.1Nicht fertiggestelltes Gebäude Wittener Straße/Goystraße
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