Denkmalgeschütztes stark zerstörtes Fachwerkhaus an der Nöckerstraße in Bochum-Linden Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen der Stadt Bochum
20231771 · Mitteilung der Verwaltung · 15.08.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Rechtmäßigkeit der von der Stadt Bochum angeordneten Sicherungsmaßnahmen an einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus in Bochum-Linden bestätigt. In Urteilen vom 25. Mai 2023 wurde entschieden, dass die im Wege der Ersatzvornahme durchgeführten Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes vor Witterungseinflüssen rechtmäßig waren.
Das Objekt an der Nöckerstraße 15, ein ehemaliger Sträterhof aus dem Jahr 1836, erlitt Ende 2018 einen teilweisen Einsturz der Tragwerksstruktur. Die Stadt hatte zur Sicherung des Gebäudes eine Plane angebracht, was in Abstimmung mit dem Fachamt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) geschah. Gegen die Anordnungen und die Festsetzung der Ersatzvornahme hatte die Eigentümerin Klage erhoben.
Eine Berufung wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht zugelassen, wobei ein Antrag auf Zulassung der Berufung durch die Eigentümerin innerhalb einer Monatsfrist nach Zustellung möglich bleibt. Ein entsprechender Antrag liegt aktuell nicht vor. Die Stadt Bochum beabsichtigt, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die Prüfung weiterer Mittel für eine denkmalgerechte Instandsetzung einzuleiten, um das Gebäude zu erhalten und die Situation für die Nachbarschaft zu verbessern. Ob künftig ein Abrissantrag gestellt wird oder weitere rechtliche Klärungen zur Denkmaleigenschaft des Gebäudes notwendig sind, bleibt offen.
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