Im Haarmannsbusch - Bauordnung
20231705 · Mitteilung der Verwaltung · 15.08.2023 · Bauordnungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zu geplanten baulichen Veränderungen im Haarmannsbusch vorgelegt. Im Zentrum steht die Modernisierung eines bestehenden Einfamilienhauses, das seit 1898 rechtmäßig genehmigt ist. Der Eigentümer beabsichtigt, das Gebäude energetisch zu sanieren, unter anderem durch die Installation von Photovoltaik-Anlagen, einer Wärmepumpe sowie neuer Fenster und Dämmung, um Platz für seinen Sohn und dessen Familie zu schaffen.
Im Zuge dieser Maßnahmen soll ein bestehender Anbau, der derzeit als Abstellfläche dient, abgerissen werden. An dessen Stelle ist die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus mit einem begrünten Flachdach vorgesehen. Zudem sollen marode Nebengebäude, wie ein ehemaliger Hühnerstall und ein Kohlelager, durch einen neuen Geräteschuppen ersetzt werden. Ergänzt wird das Vorhaben durch die Planung einer Garage mit Carport sowie der Begrünung von Dach und Fassade.
Da sich das Grundstück in einem Bereich nach Bebauungsplan Nr. 285 sowie in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, erfolgt die rechtliche Beurteilung gemäß § 35 Abs. 4 BauGB. Die Verwaltung stellt fest, dass die Erweiterung im Verhältnis zum Bestand angemessen ist und keine eigenständige bauliche Anlage darstellt. Eine Befreiung vom Bebauungsplan wird befürwortet. Sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, einen positiven planungsrechtlichen Vorbescheid zu erteilen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter).