Kornharpener Str. o. Nr. - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Lagercontainers auf dem Gelände der Zentraldeponie Kornharpen. Das Gebäude, das in Containerbauweise ausgeführt werden soll, dient der Erweiterung der technischen Gebäudeausrüstung und wird auf einer bereits versiegelten Fläche aufgestellt.
Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich sowie in einem Bereich, der im Regionalen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Da kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, erfolgt die rechtliche Einordnung nach dem Baugesetzbuch. Das Vorhaben wird als Erweiterung eines zulässigen ortsgebundenen gewerblichen Betriebes gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB eingestuft. Die Maßnahme gilt im Verhältnis zu den vorhandenen Gebäuden und dem laufenden Betrieb als angemessen.
Nach der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben, da die Aufstellung auf einem bereits versiegelten Waschplatz keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt und keine Neuversiegelung stattfindet. Die Mitteilung wurde vom Bauordnungsamt unter der Federführung von Peter Wojtecki erstellt.
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- 15.08.2023kein Ergebnis hinterlegt
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