Im Mailand - Bauordnung
20231704 · Mitteilung der Verwaltung · 15.08.2023 · Bauordnungsamt
▶ KI-Zusammenfassung
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück „Im Mailand“ ein bestehendes Wohngebäude umzubauen sowie Teile eines Wirtschaftsgebäudes zu Wohnzwecken umzunutzen. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer zweiten Wohneinheit innerhalb der Hofstelle. Die baulichen Maßnahmen umfassen unter anderem die Anpassung der Fußbodenhöhen im Erdgeschoss, das Entfernen von Zwischenebenen über ehemaligen Stallbereichen sowie die Errichtung eines Balkons mit einer Auskragung von zwei Metern.
Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im Bebauungsplan Nr. 408 als Fläche für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft festgesetzt ist und zudem Teil von Landschaftsschutzgebieten ist. Da der Standort einen landwirtschaftlichen Betrieb umfasst, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Regelungen des Baugesetzbuches für den Außenbereich. Eine Änderung der Nutzung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, sofern die Bausubstanz erhaltenswert bleibt, die äußere Gestalt weitgehend gewahrt wird und keine Neubebauung als Ersatz für eine aufgegebene Nutzung erfolgt.
Die Verwaltung prüft derzeit, ob naturschutzrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Sofern keine Einwände aus dem Naturschutz vorliegen, beabsichtigt die Bauordnungsbehörde, eine Befreiung vom Bebauungsplan zu erteilen und die Erteilung einer Baugenehmigung vorzubereiten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter).